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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 05.02.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-02-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510205024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851020502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851020502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-02
- Tag1851-02-05
- Monat1851-02
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 05.02.1851
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Mittwoch. Zweite Ausgabe. Abends k Nhr. S. Februar 1851 Dit Ztiwng er, schtint täglich »«et mal und wir» »«gegeben in L«ip»tg Vormittag« l l Uhr, Abend« 8 Uhr; in Mreiben Abend« 'S Uhr, Vormittag« 8 Uh». V»«i< für da« Vierteljahr > Thlr.; jede einzeln« Num mer I Rgr. — Nr. 67. . Deutsche Allgemeine Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu begehen durch all, Post ämter de« Zn-und Au«lande« sowie durch die Arpeditlonen in »eipgtg (Querstraße Nr. 8) und »reiben (bei «. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. 1). Snsertionigebühr für den Naum einer Zeil« > Ngr. zu Gunsten der Berechtigten geschehenen weitern Aenderung aber, daß Letztere die Entschädigung auö der Staatskasse erhalten, welche sich dann an die Pflichtigen wendet, wo der Fall sich dazu eignet. Alle Billigen finden darin die 1848 zugesicherte „billige" Entschädigung. Am 4.Lebr. wird der Landtag geschlossen werden. <p Kassel, 3. Febr. Nach vielen unruhigen Tagen ist seit zwei Wochen auf der Oberfläche unserö hiesigen Lebens ungewohnte politische Ruhe eingetreten, aber in der Tiefe arbeitet und gährt es. Die Machthaber sind im Stillen mit der Benutzung ihres Steges sehr eifrig beschäftigt; wenn sie dabei auch in Betreff der in der Zukunft einzuschlagenden Rich tung und der Mittel zur Sicherung ihrer Herrschaft vollkommen einig sein mögen, so scheint doch daS Schwanken und die Verschiedenheit der Ansicht hinsichtlich der Vergangenheit noch immer fortzudauern. Der Anlauf, den die strengere Fraktion mit der Verhaftung deS Polizeicom« missars Hornstein und des Polizcivorstandes Bürgermeisters Henkel nahm, hat bisjetzt weitere Schritte nicht nachsichgezogen, weil die mil dere Fraktion, unterstützt von Rathschlägen, die nicht blos auö Berlin, sondern auch aus Wien eingelanfen sind, wiederum daS Ueberaewicht erlangt hatte. Die Verhaftung der beiden genannten städtischen Polizei- beamten dauert noch fort und die gegen dieselben eifrig fortgeführte Un tersuchung bleibt in Geheimniß gehüllt. Kein Anwalt wird zu ihnen zugelassen. DaS bei dem obern Kriegsgericht eingereichte Gesuch um Freilassung der Angeschuldigten gegen Caution ist für jetzt abschläglich beschieden worden. Darüber aber besteht kein Zweifel, daß der Gegen stand der Untersuchung daS ganze Verhalten jener Beamten während der Monate September und Oktober v. I. ist und eine ganze Reihe von Anschuldigungen gegen sie vorgebracht werden. Dies stimmt frei lich nicht recht zu der sonst glaubwürdigen Nachricht, daß die bestehen den Kriegsgerichte nnt den vor dem Einzuge der BundeserecutlonStrup- pen hier vorgekommenen Handlungen deS Widerstandes nichts zu thun haben sollten. Im Uebrigen haben sich in den letzten Tagen diese Kriegsgerichte lediglich mit kleinen Sachen, nämlich mit Verstößen gegen die vom BundeSeiviltommissar erlassenen polizeilichen Anordnun gen, namentlich hinsichtlich der auf 9 Uhr festgesetzten Polizeistunde, be schäftigt. Eine große Anzahl von Personen sind wegen solcher wirt lichen oder angeblichen Verstöße bereits vor die permanente kriegsgericht liche Untersuchungscommission gezogen worden; darunter auch daS Mit glied deS bleibenden Ständeausschusses, Realschuldirector vr. Gräfe, von welchem mehre Blätter auf Grund einer von der Deutschen Reichszei- tung gebrachten Nachricht fälschlich berichtet haben, daß er geflohen sei. Dazu dürste derselbe weder Ursache »och Neigung haben. Seit zwei Tagen wird viel von Einsetzung eines anderweitigen Kriegsgerichts ans bairischen Offizieren gesprochen. Die Mitglieder desselben sollen bereits bestimmt sein. Nach Einigen würden zur Unter suchung und Aburtheilung vor diesem Kriegsgericht alle diejenigen Sa chen kommen, welche das Ministerium demselben zuzuweisen für gut fände; nach Andern soll es lediglich behufs einer gegen kurhessische Of fiziere einzuleitenden Untersuchung eingesetzt sein oder werden. Wenn eS wirklich in der einen oder der andern Art zustaudekäme, so würde darin ein Sieg der strengem Fraktion unter den hiesigen Machthabern zu er blicken sein. Die bei uns herrschende Partei sucht das vermeintliche Uebel an der Wurzel anzugreifen, indem es die Schulen und ihre Leh rer einer strengen Ueberwachung und wahrscheinlich auch Purification unterwerfen will. Die Lehrer des Hiesigen Bezirks haben bereits eine ganze Reihe von Frage» beantworten mässen, die auf Erforschung ihrer politischen Gesinnung und des Grades ihrer Theilnahme an den öffent lichen Angelegenheiten seit 1848 hinauSlanfen. Auch die Theilnahme an den Lehrerbestrebungen, an den im Frühjahre 1848 von vr. Gräfe eingerichteten Schulsynoden, an dem von demselben redigirten kurhesst- schen Volksschulblatt sind in diese Fragen hereingezogen worden. Solche Maßnahmen werden allerdings dem kurhessischen Treubunde noch einige Mitglieder zuführen, im Uebrigen aber an den Gesinnungen des Lehrer- standeS wenig ändern. Die von einigen Blättern, gebrachte Nachricht, daß daß kur hes sische Armeekorps zum AuSmarsch in Bereitschaft gesetzt werde, ist zur Zeit bloße Vermuthung. Allerdings werden Beurlaubte eingezogen, aber nicht alle, was doch bei einem bevorstehenden AuSmarsche geschehen würde. Der gänzliche Abzug der bairischen Truppen aus dem Lande wird verschoben werden. ES sollen die Bezirkshauptstädte mit Ausnahme von Kassel, HerSfeld, Schmalkalden und Rinteln durch Baiern noch ei nige Zeit beseht bleiben.! D-ntschland. 5 Karlsruhe, 1. Febr. Wenn ich in meinem letzten Berichte vor- aüSsagte, daß daö StaatSdienerg esetz mit der Aenderung, in welcher die II. Kammer hinsichtlich eines CardinalpunkteS, des Diöriplinarhofö (über die Richter), bis zur äußersten Grenze eines noch denkbaren unabhän gigen Richterstandes gegangen war, von der I. Kammer wol schließlich werde angenommen werden, so habe ich mich geirrt. Die I. Kammer hat inzwischen daS Gesetz dieses Punktes wegen verworfen. Nach ihrer Ansicht soll die Staatsgewalt auch die Richter in der Hand haben. Sie scheint zu dieser Ansicht durch die Ereignisse in Kurheffen gelangt zu sein, die sie demnach ganz anders als die Mehrheit der II. Kammer an steht. Somit bleibt dem nächsten Landtage Vorbehalten, die Geduld an diesem Gegenstände nochmals zu üben. — Großes Interesse bot die Ver handlung dertl. Kammer über die Hirscher'sche Motion, die Stellung der ka- tholischen Kirche de-Großherzogthumöbetreffend. DieFoderungender Motton sind: 1) Die Errichtung von drei oder vier Knabenseminarien, worin, nach Vorschrift deS Concilö von Trient, den Jünglingen, welche sich dem geistlichen Stande widmen wollen, eine berufögemäße Erziehung ertheilt werden solle. 2) Größere Selbständigkeit der katholischen Kirche, insbesondere »-Entbindung von dem landesherrlichen Placet, tt) die un beschränkte Bildung, Anstellung, Ueberwachung und Bestrafung der Geist lichen, «) die eigene Verwaltung und Verwendung des Kirchenvermö- genö. Aus den Bericht des Hofraths Prof. Zöpfl hatte die I. Kam mer beschlossen, in einer Adresse den Großherzog zu bittens' Die StaatSregierüng zu beauftragen, ohne Verzug mit dem erzbischöflichen Ordinariate eine Commission niederzusetzcn, um diejenigen Gesetze oder Verord nungen vorzubcreitcn, wodurch der katholischen Kirche die gebührende Selbständig keit und eine für den Staat selbst ersprießliche volle Wirksamkeit eingeräumt wird; vor allem aber dahin wirken zu lassen, daß dem erzbischöflichen Ordinariate aus dem bereiten Kirchenvermögen die Mittel auSgehändigt werden, um in kürzester Frist mit den dringend nöthigen Einrichtungen zur kirchlichen Erziehung der künf tigen katholischen Geistlichkeit vorschrnten zu können. Die verstärkte Commission der II. Kammer, indem sie im Wesent lichen auf dem Standpunkte des bisherigen Staatökirchenrechtö (den frankfurter Grundrechten entgegen) stehen bleibt, aber der katholischen Kirche eine größere Selbständigkeit eingeräumt wissen will, beantragte,' der Adresse, die sie auch auf die evangelische Kirche auSvehnt, in der Weise beizutreten, daß der Großherzog gebeten werde: I) Die StaatSregierüng zu beauftragen, unter Berathung von Vertretern der genannten beiden Kirchen das kirchliche Constitutionscdict vom 14. Mai 1807 und neuere hierher bezügliche Gesetze und Verordnungen in der Richtung einer größern Selbständigkeit dieser Kirchen mit Wahrung der für das Staatswohl un erläßlichen Hoheitsrechte einer Revision zu unterwerfen und den desfallsigcn Ge setzentwurf dem nächsten Landtage vorzulegen. 2) Inzwischen jedoch aus dem dazu verfügbaren katholischen Kirchenvermögen Mittel zu Anstalten, welche unter Staats aufsicht gegründet, eine sittlich-religiöse Erziehung der katholischen Geistlichen ver bürgen, anweisen zu lassen. Zn diesen Anstalten sollen die Zöglinge nur Kost und Wohnung erhalten und in Bezug auf Studium und Aufführung unter einer ge meinschaftlichen Aufsicht und Leitung stehen, den eigentlichen. Unterricht aber in den Lyceen, beziehungsweise Gymnasien, welche sie von der Anstalt aus besuchen, empfangen. Der Abg. Prof. Zell hat in einem gedruckten Minoritätsvotum streng römische Ansichten, auf vollkommene Unabhängigkeit der Kirche gerichtet, entwickelt und eine entsprechende Modifikation der Commissionsanträge beantragt. Nach einer höchst interessanten Verhandlung, an welcher au ßer Zell die Abgg. Welcker, Trefurt (welcher unter Nachweisung der Verwerflichkeit deö Cölibats die Tagesordnung beantragt«), Zittel u. A. theilnahmen, eine Reihe angemeldeter Redner aber nicht mehr zum Wort kamen, da die Kammer nach fünftehalbstündiger Debatte den Schluß verfügte, wurde die Adresse im Wesentlichen nach dem Commis- sionöantrag beschlossen, nur daß Nr. 1 etwas allgemeiner gefaßt und die angeregten Punkte nur der Regierung zur Erwägung mit den Commis- saren des ErzbisthumS und unter Benehmen mit den Behörden der übri gen Staaten deS erzbischöflichen Sprengels (Württemberg, Nassau, Hes sen, Limburg) empfohlen und der Abs. 2 hinweggelassen wurde. Den Schwerpunkt der Diöcusston bildete die nachdrücklichst empfohlene Fest haltung an dem landesherrlichen Placet. Dabei wollte man auf die Neuerungen in Preußen und Oesterreich in diesem Punkte nicht viel bauen, in Anbetracht der Waudelbatkeit der menschliche» Dinge und Ansichten. Eine Aenderung an dieser Form der Adresse in der andern Kammer dürfte nicht zu erwarten sein. Das Gesetz über die Ablösung der Besttzveränderungsabgaben (Drittelöpflicht, Heerderecht rc.) hat die II. Kammer angenommen, aber mit Herabsetzung deS achtzehnfachen Be trags, den die I. Kammer beschlossen hatte, auf den zwölffachen, mit der
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