Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-01-17
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190001176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-01
- Tag1900-01-17
- Monat1900-01
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1900
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Amtsölatt 7N7 der KSnigl. SmtShauPtmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts md des StadtrathS p» Mela. ck18. Mittwoch, 17. Jennar ISO», AdendS. 58 Jahr,. W» «esaer Dqebiatt «fchiwt ftv« La, Abend« mit Ausnahme der «om> und Festtage, vllrtchährltch« de! «holl«, w »« «rpedttstm« tu Mesa «tntzla »d« durch «ich« KM I» M» Ha» 1 Mit SO Pf^, wt Abholung m» Schall« d« «achal. P-stanMteu 1 «art 2S Pfg^ durch den »rirstrLg« fret llw HK 1 «wck « «. »Wchgi, Sm«h»i »r dA M»w« »- «MMM ! , di« vormllta- 9 Uhr ah», GKHr. Sochk «ck »all, vo» >«»,«« » »i«t«ttch w Ries«. — GeMst»-?lle: K«p«, »pr«b« ». — Mir bll «MMll» «ouMiiMH: H««»«»» SchwG« w «ess». erbitten und di« spätesten« Die «eschLft-stele. jetzt jetzt Waldheim - 2S702 zusammen mit 304536 Elawohnnu. beim Landgerichte Dresden, beim Landgerichte Freiberg, beim Landgerichte Chemnitz, beim Landgerichte Leipzig, Oschatz Wurzen Döbel« aW und Zeugen in Strafsachen vor einem anderen Kickst als dem ihres Bezirks erscheinen. Auf dem :, das für den Amtsgericht eine Landgericht nur die Beschwerdeinstanz, der Verkehr mit dem Landgericht auf diesem Gebiete ist daher für die Gerichtsbefohlenen fast null. Nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der Gerichtsbefohlenen hat hiernach mit dem Landgerichte seines Bezirks zu verkehren und somit ein Interesse daran, daß der Sitz des Landgerichts möglichst bequem zu errei chen sei und sich an einem Orte befinde, an den ihn seine sonstigen Geschäfte zu fühhren Pflegen. Das Interesse einer verhältnißmäßig nur geringen Zahl von Bezirkein gesessenen kann wohl in Betracht kommen, wenn ihm (wie nach obigem bei den Amtsgerichtsbezirken Borna, Frohburg, Geithain, Lausigk) leicht Rechnung zu tragen ist, nicht aber dann, wenn seine Berücksichtigung das Un terlassen einer Maßnahme erfordern würde, die im Staats interesse geboten ist. Fände der auf die Entlastung des Leipziger Landgerichts abzielende Plan nicht die ständische Billigung, so bliebe nichts Anderes übrig, als an Stelle des für Riesa geplanten Landgerichts ein zweites Land gericht in Leipzig selbst zu errichten und auf diese Weise die nothwcndige Entlastung des gegenwärtigen Landgerichts daselbst durch Aufwendung ungleich höherer Geldsumme,, herbeizuführen. Denn der oben erwähnte Bauplatz ar der Johannesgassc, der später zur Errichtung eines Gr bäudes für die amtsgerichtlichen Abtheilungen für frei willige Gerichtsbarkeit verwendet werden kann, würde fü. ein Landgerichts-, Staatsanwaltschafts- und Gesängnißge bände viel zu Nein sein, es würde daher die Erwerbung eines geeigneten Bauplatzes vothwendig werden, du Grundstückspreise in Leipzig sind aber bekanntlich seh. hoch. Uebrigens würde es nicht leicht sein, einen aus reichend großen und hinsichtlich seiner Lage geeigneten ver käuflichen Bauplatz in Leipzig ausfindig zu machen. mit 37405 Einwohnern - 11666 - 33260 - - 13584 - 42967 - 21575 . 16557 - 34368 - 36255 - 31197 Zur Errichtung eines Landgerichts in Riesa. Ter dem Dekret an die Stände über den Entwurf eines Gesetzes betreffend Aenderungen in der Gerichtsor ganisation beigcgebenen Begründung zur Errichtung eines Landgerichts in Riesa entnehmen wir heute (des Zusam menhanges wegen unter Wiederholung unserer gestrigen Mittheilungen) folgende Darlegung: Aus den Bezirken der jetzt zu den Landgerichten Dres den und Leipzig gehörigen Amtsgerichte, soweit sie nicht bei den künftigen Landgerichten I und II zu Dresden und beim künftigen Landgerichte Leipzig belassen oder — wie gleich weiter auszuführen sein wird — dem Landgerichte Chemnitz zugewiesen werden sollen, sowie aus den Be zirken der Amtsgerichte Döbeln (jetzt beim Landgerichte Freiberg) und Waldheim (jetzt beim Landgerichte Chemnitz) soll ein neues Landgericht und zwar an einem Orte zwi schen Dresden und Leipzig errichtet werden. Für diesen Plan sind folgende Erwägungen maßgebend gewesen. Die nothwcndige Entlastung des Landgerichts Leipzig kann nur durch Errichtung eines neuen Landgerichts für den größeren Theil der jetzt zum Landgerichte Leipzig ge hörigen Amtsgerichte erreicht werden. Dieses neue Landge richt braucht nicht nothwendigerweise in Leipzig zu liegen, die geopraphische Lage der hierbei in Betracht kommenden Amtsgerichtsbezirke weist vielmehr auf einen östlicheren Ort hin, der zugleich als Mittelpunkt für einen noch aus wei teren Amtsgerichtsbezirken zu bildenden Landgerichtsbe zirk angesehen werden kann. Es erscheint zweckmäßig und muß im Interesse der Betheiligten liegen, für diese Amtsge richtsbezirke, zum mindesten für deren größeren Theil einen näheren Landgerichtssitz zu schaffen, als sie ihn jetzt haben. Hiernächst kann nicht angenommen werden, daß ein Landgericht die zu seinem Bestehen und zu seiner gedeih lichen Wirksamkeit erforderlichen Voraussetzungen nur in einer größeren Stadt zu finden vermöge. Für die Staats regierung, die allen Theilen des Landes gleichmäßig ihre Fürsorge zuzuwenden hat, ist es aber ein Gebot der Gerech tigkeit, eine Einrichtung, die nicht nothwendigerweise an eine größere Stadt gebunden ist, einer mindergroßen zuzu weisen und dieser dadurch eine Vergünstigung zukommen zu lassen, die für sie eine ungleich höhere Bedeutung hat, wie für den bereits in den mannigfachsten anderen Bezieh ungen mit Vorzügen auSgestatteten größeren Ort. Die Staatsregierung hat als Sitz für das neue Landgericht die Stadt Riesa in Aussicht genommen, weil diese für die zuzu weisenden Amtsgerichtsbczirke, mindestens in Ansehung der Eisenbahnverbindung, gewissermaßen den Mittelpunkt bildet und hinsichtlich -ihrer Größe und Entwickelungs fähigkeit den zu stellenden Anforderungen durchaus ent spricht. Es ist auch bereits für das zu errichtende Gebäude ein geeigneter Bauplatz gesichert. Der Bezirk des Landgerichts Riesa soll bestehen aus den Bezirken der Amtsgerichte , Großenhain Lommatzsch Riesa Colbitz Grimma Um den Sitz des neuen Landgerichts hat sich die Stadt Döbeln beworben und dabei Vorschläge für den zu bilden den Landgerichtsbezirk gemacht, nach denen allerdings Dö beln mehr im Mittelpunkte liegen würde als Riesa. Diese Vorschläge sind indessen nicht annehmbar, da nach ihnen der Amtsgerichtsbezirk Wurzen bei seinem jetzigen Landge richtsbezirk Leipzig verbleiben Und sonach gerade der Er folg, der durch die Errichtung eines neuen Landgerichts erstrebt wird, die Entlastung des Landgerichts Leipzig, nicht erreicht würde. Für einen Ländgerichtsbezirk aber, der auch den Amtsgerichtsbezirk Wurzen und außerdem den Amtsgerichtsbezirk Großenhain umfassen soll, liegt Dö beln bei Weitem weniger im Mittelpunkte als Mesa. -- Zum Bezirke des Landgerichts Leipzig gehören gegen wärtig außer den bei ihm verbleibenden und den zum Landgerichte Riesa zu schlagenden Amtsgerichtsbezirken noch die Bezirke der Amtsgericht« mit 28261 Einwohnern, - 9505 - 9361 - 11587 zählen wird. Tie nach dem Aufgeführten beabsichtigte Abtrennung von Amtsgerichtsbezirken von den gegenwärtigen Land gerichtsbezirken Leipzig und Chemnitz hat fast bei allen Betheiligten lebhaften Widerspruch erfahren Und zwar mit Rücksicht auf die eintretende Erschwerung des Verkehrs mit den neuen Landgerichtssitzen sowie mit Rücksicht darauf, daß die geschäftlichen und wirthschaftlichen Beziehungen weit mehr nach den zeitherigen als nach den neuen Land- gerichtssißen hinwiesen. Eine gewisse Berechtigung vermag die Staatsregierung diesen Einwendungen nicht abzuspre chen, sie vermag ihnen jedoch nicht ein so großes Gewicht beizulegen, daß ihretwegen die geplanten Veränderungen unterlassen werden müßten. Mr Verkehr der Gerichtsbe fohlenen mit dem Landgericht ist bei weitem nicht so er heblich wie der Verkehr mit dem Amtsgerichte, daher dürfen auch Erwägungen, die bei der Abgrenzung von Amts ri ch t s bezirken berechtigt sind, bei der Abgrenzung von Landgerichtsbezirken nur in erheblich verminder tem Grade als maßgebend angesehen werden. In Livil- sachen haben im wesentlichen nur die Rechtsanwälte, die Prozeßparteien selbst nur in gewissen Fällen vor dem Landgerichte zu erscheinen; die Zeugen im Livilprozesse werden, sobald sie in größerer Entfernung vom Landge- 'Z richtssitze wohnen, meistens im Wege des Ersuchens von ihrem Amtsgerichte vernommen. In Strafsachen aber können im wesentlichen nur die Geschworenen in Bettacht kommen, die am Landgerichtssitze zu längerer oder kür zerer Schwurgerichtssitzung zu erscheinen haben. Ihre Zahl ist für den einzelnen Amtsgerichtsbezirk verschwin dend klein, auch hat jeder von ihnen im Jahre nur während einer der vierteljährigen Sitzungsperioden Dienst zu thun. In Ansehung der Angeklagten und der Zeugen kommt in folge der gesetzlichen Bestimmungen über den örtlichen Gerichtsstand im Strafprozesse Vie Zugehörigkeit zum Land gericht ihres Bezirks weniger in Betracht; sehr oft müssen Angekl?"" I _ ' 7 . LanovKickst als i 7 - 7 "7 GebiE der' freiwilligen Gerichtsbarkeit aber, Verkeh^ otzV'Merichtsbefohlenen mit dem Am so hervdrdatzende Rolle spielt, bildet das La veriliches und Sächsische-. Riesa, 17. Januar 1900. ' — Se. Majestät der König verlieh der Technischen Hoch schule daS Recht der Promotion zum Doctor-Jngenieur, confori» mit den preußischen Bestimmungen. — Einen aktuellen Vortrag: „Die Rechte an Grundstücke» nach dem neueu Bürgerlichen Gesetzbuch- hält Herr Landgerichte rath Taubert-DreSden morgen, Donnerstag, im Landwirthschaß lichen Verein Riesa (Restauration Elbterrasse). In loyaler Wei,- können auch Gäste, die sich für daS Thema interessiren, den, Bortrage anwohnen. Näheres war auS der Anzeige in gestriger Nr. d. Bl. ersichtlich. — Gutem Vernehmen nach hat Herr Glückmanu-DreSd«, Mit Inhaber der Firma Glückmann, SchwarzenSki und Scherbel. Per anläßlich der Vermählung seiner Tochter dem Stadtrach hi«, einen Betrag von 100 Mark behändigt, der an arme, würdige Franeu verthetlt werden soll. — Der Stadt Mesa Pud bilila»- n»r wenige Stiftungen überwiHeu worden, wer sich verdient machen will, wird stets dmihare Anerkennung Sonnabend, den 20. Januar 1900, vor«. 1v Uhr, kotpmm im Berstrig.-Lokal hl« 1 Büßet (Mahagoni), 1 braun« Schreibtisch mit Aussatz und 1 Sopha gegen sofortig« Bezahlung zur VnHrlgerung. Riesa, 13. Januar 1900. Der Ver.-Bollz. bei» Kßl. Amtsger. Sekr. Eidam. Borna Frohburg Geithain Lausigk zusammen mit 58713 Einwohnern. Wenn das Landgericht Leipzig in dem erforderlichen Maße entlastet werden soll, müssen auch diese Amtsge richtsbezirke abgetrennt werden. Ihre Zuweisung an das neu zu errichtende Landgericht Riesa würde zwar, da dieses Landgericht recht füglich noch einen weiteren Umfang ver tragen könnte, im Interesse der Justizverwaltung, nicht aber im Interesse der betheiligten Amtsgerichtsbezirke lie gen, denn ihre Verbindung, und zwar die hier allein in Betracht zu ziehende Eisenbahnverbindung, mit Riesa ist so wenig günstig, daß ihr Verkehr mit diesem Orte nicht unerheblich erschwert sein würde. Ihre Verbindung mit Chemnitz ist weit günstiger. Tas Landgericht Chemnitz aber ist, zumal nach der beabsichtigten Abtrennung des Amtsgerichtsbezirks Waldheim, recht wohl in der Lage, jene Amtsgerichtsbezirke noch aufzunehmen. Sie sollen daher dem Landgrrichtsbezirke Chemnitz zugewiesen werden, der gegenwärtig 666221 Einw. zählt und nach Abtrennung des Amtsgerichts ¬ bezirks Waldheim mit 25702 Einwohnern 640519, nach Zuschlagung jener 4 Amtsgerichts ¬ bczirke aber mit 58713 Einwohnern 690232 Einwohner
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview