Delete Search...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 31.12.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-12-31
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191412313
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19141231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19141231
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1914
- Monat1914-12
- Tag1914-12-31
- Monat1914-12
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
WmtzeMlM kür Zsch-jmn imi> llingrgcii» «sichelM DlmStag, Bo»nrr4tag und Sonnabend und wird am Abend vorher «»»gegeben und versendet. Biertrljahrgprrt« 1 Mark 20 Pfennige autschtirßltch Boten» und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Poftanstalten angenommen Inserate werden mit 12 Pfennigen sm dir 4»gespaltene -orpugzelle ber:chnrt und bis mittags 11 Uhr der dem Lage deS Erscheinens vorhergehenden LageS angenommen. Reklamen, die 3-ge'paltene Zeile 30 Pfg. Für Nachweis und Offerten» Annahme 10 Pfennige Extragedühr Fernsprrch-Anschluß Nr. 12. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu'Zschopau 154. Donnerstag, den 31. Dezember 1914 82. Jahrgang. Kriegsersatzgefchäft. Die Musterung und Aushebung der im Jahre I8VS geborenen Militär» Pflichtige«, sowie der in den Jahren 180-, I80S und früher geborenen und bis jetzt zurückgestellte« Militärpflichtigen, sowie derjenigen Militärpflichtigen, die eine endgültige Entscheidung auch nicht erhalten, oder die sich bisher aus irgend einem Grunde überhaupt noch nicht gestellt habe», findet im Aushebung-» bezirk Flöha statt: I. in Oederan im Gasthof „Bellevue" vormittag- S Uhr u) Sonuadeud, de« 2 Jauuar ISIS, für die Orte Bürnichen b. Oed., Gahlenz uüd die Stadt Oederan, b) Montag, de« 4. Januar, für die Orte Breitenau, Frankenstein, Görbersdorf, Hartha, Hetzdorf, Kirchbach, Memmendorf, Schönerstadt, Thiemendorf und Wingendorf. ll. in Frankenberg im „WevermeifterhauS" vormittag- V,S Uhr ») Die«-tag, deu S. Januar, für die Orte Allenhain, Auerswalde, Braunsdorf und Dittersbach, d) Do««er-tag, de« 7. Ja««ar, für den Ort Ebersdorf, v) Freitag, de« 8. Ja««ar, für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1895 der Stadt Frankenberg mit den Anfangsbuchstaben ä) Goa«ade«d, de« S Januar, für die übrigen Militärpflichtigen des Jahrgangs 1895 und für die im Jahre 1894 und früher geborenen, v) Moutag, de« II Ja««ar, für die Orte Garnsdorf, Gunnersdorf, Hausdorf, JrberSdorf, Lichtenwalde und Merzdorf, k) Die«-tag, de« 12. Januar, für die Orte Mühlbach, Neudörfchen, Nieder» lichtenau, Oberlichtenau, OrtelSdorf, Sachsenburg und die Anstalt Sachsenburg. m. in Fiöba im Lorenz scheu Gasthof vormittag- 8 Uhr a) Mittwoch, de« IS Ja««ar, für den Ort Eppendorf, d) D»««er-tag, de« 14. Januar, für die Orte Flöha und Gückelsberg, o) Freitag, de» IS. Jauuar, für die Orte Falkenau und Plaue-Bernsdorf, ä) G»»«ave«d, de» IS Januar, für den Ort Wiesa. IV. in AugvftnSbnrg im Schiostrestavravt vormittag- 7 Uhr ») Moutag, de« 18. Jau«ar, für die Orte Augustusburg, Dorfschellenberg, Erd- mannSdorf und Grünberg, d) Dte«-tag, de« IS. Jaa«ar, für die Orte Hennersdorf, Hohenfichte, Kunners» dorf, Leubsdorf und Metzdorf. Auf Grund von 8 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzblatt Seite 536, abgedruckt in der Sächsischen StaatSzeitung Nr. 296 und in der Leipziger Zeitung Nr. 297) wird folgendes bestimmt: 8 1. Die Schlachtung von Sauen, die sichtbar trächtig sind, oder von denen auf Grund von Sprungregistern und ähnlichen Aufzeichnungen anzunehmen ist, daß bei ihnen Trächtigkeit vorlirgt, ist vom 1. Januar 1915 ab bis auf weiteres verboten. 8 2. DaS Verbot findet keine Anwendung auf aus dem Reichsauslande eingeführte Sauen und auf solche, die wegen eines Unglücksfalls, oder weil zu befürchten ist, daß sie an einer Krankheit verenden werden, geschlachtet werden müssen. 8 3. Die tierärztlichen und die nichttierärztlichen Fleischbeschauer, denen diese Ver ordnung von den Anstellungsbehörden zur Kenntnisnahme und Nachachtung vorzulcgcn ist, haben bei der Schlachtviehbeschau auf Trächtigkeit der Sauen besonders zu achten und vorkommendenfalls die Besitzer solcher Tiere auf dieses Schlachtverbot aufmerksam zu machen. 8 4. Auf Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung findet § 2 der erwähnten Be» kanntmachung des Reichskanzlers Anwendung. Dre-de«, am 23. Dezember 1914. Ministerium deS Inner». Bekanntmachung. Mit Bezug auf die Bekanntmachung des kommandierenden Generals über die Erklärung .deS Kriegszustandes vom 31. Juli 1914, setze ich hierdurch gemäß Artikel 68 der Reichsverfassung und § 5 deS hiernach auch in Sachsen geltenden preußischen Gesetze- über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 die gesetzlichen Vorschriften über die Freiheit der Presse und über die BersammluogS» und BereiuSfreiheit für meinen Armeekorpsbezirk unter heutigem Tage bis auf weiteres anher Kraft. Ich erwarte jedoch, daß ich zur Anwendung der mir hiernach auch zustehenden strengen Maßnahmen von keiner Seite genötigt werde und erkläre ausdrücklich, daß diese meine Verfügung tatsächlich an dem bisherigen Zustande nur sehr wenig ändert und der Bevölkerung sowie der Presse selbst keinerlei Anlaß zu irgend welcher Be unruhigung zu bieten braucht. Dre-de», den 29. Dezember 1914. Der stellvertretende kommandierende General. v. Broizem. V. in Grünhainichen im „Hotel zur Post" vormittags 7 Uhr a) Mittwoch, den 2S. Januar, für die Orte Bürnichen b. Gr. und Grünhainichen, d) Donnerstag, den 21. Jauuar, für die Orte Borstendorf und Marbach. VI. in Zschopau im Gasthof zum golvnen Steru vormittag« 7 Uhr a) Freitag, den 22. Januar, für die Orte Dittersdorf, Dittmannsdorf, Gornau, Hohndorf und Krumhermersdorf, d) Sonnabend, den 2S Januar, für die Stadt Zschopau, o) Moutag, deu 2S Januar, für die Orte Schlößchen-Porschendorf, Waldkirchen, Weißbach und Witzschdorf. Jeder Militärpflichtige hat sich völlig nüchtern und in sauberem Zustande der Königlichen Ersatz-Kommission vorzustcllcn, widrigenfalls er zurückgewiesen und ver anlaßt werden kann, sich am nächsten Tage der Kommission nochmals vorzustellen. Militärpflichtige, die Augengläser tragen, habe» diese bei der ärzt» lichen Untersuchung aufzubeholten Die mit der Führung der Rekrutierungs»Stammrollen beauftragten Behörden haben alsbald jeden Gestellungspflichtigen schriftlich zu den betreffenden Tagen vor zuladen, und sich über den Empfang der Vorladung Quittung erteilen zu lassen. Alle Militärpflichtigen, auch weun sie nicht noch besonders vor» geladen werde« sollten, haben mit den Mannschaften desjenigen Ortes zur Musterung zu erscheinen, in welchem sie sich zur Stammrolle zu melden haben. Insbesondere haben auch alle diejenigen Militärpflichtigen zur Musterung zu er scheinen, die als Freiwillige von irgendwelchem Truppenteil angenommen aber noch nicht eingestellt worden sind. Ucber etwaige nachträgliche Anmeldungen zur Stammrolle sind unter Benutzung eines Formulars Nachträge anher eiuzureithen. Die Herren Stammrollenführer wollen für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge tragen, auch persönlich die Gestellungspflichtigen zur Musterung begleiten. Von der persönlichen Gestellung vor die Ersatz-Kommission kann kein dazu Ver pflichteter entbunden werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches, und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugnis zu bescheinigen ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. dürfen auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befreit werden. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupte», habe« auf eigeue Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Musterungstage mit zu erscheinen haben oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes bei zubringen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche der Vorladung der Ortsbchörden bezw. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch zu gleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe dis zu SO Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln. Flöha, am 23. Dezember 1914. Der Zivilvorsiyende der Königlichen Ersatz Kommission deS Aushebungsbezirks Flöha. Die Amtshauptmannschaft und der ihr beigcordnete Bezirksausschuß haben die nachgenannten Herren in die Sachverständigcnliste zu den BezirksschätzungSausschüssen für die staatliche Schlachtvichversichcrung auf das Jahr 1915 ausgenommen und zwar: Gutsbesitzer Adolf Emil Hertel, Gutsauszügler Karl Gottlob Kunze, Gutsbesitzer Karl Richard Wolf. Gutsauszügler und Ortsrichter Reinhard Rudolph. Haus- und Feldbesitzer Ernst Oehme, für die Orte des Amtsgerichtsbezirks Zschopau: Dittersdorf: 5 Louis Karl Dittmannsdorf: Gutsauszüglcr Franz Ed. Beyrich, Gutsbesitzer Jul. Gust. Hofmann, Gutsbesitzer Karl Heinrich Richter. Gornau: GutSbes Friedrich Herm. Drechsel Han., Gutsauszügler Heinr. Herm. Kunze, Gutsbesitzer Aug. Theodor Rösch, Gutsbesitzer Friedrich Bruno Uhlig. Hohndorf: Gutsauszügler Friedrich Herm.Fritzsche, Gutsbesitzer Karl Heinrich Fröhner, GutsauSzüglcr Karl Gottlob Kahl. Krnmhermer-dors; Gutsbesitzer Ernst Linus Gläser, Schlößchen-Porschendorf: Wirtschaftsbesitzer Friedrich Clemens Haase, Privatier Max Hugo Philipp, Wlrtschaftsbesitzer Karl Heinrich Reichel. Weißbach: Gutsauszüglcr Friedr. Ernst Drechsler, Gutsbesitzer Emil Otto Kühn, Gutsbesitzer Karl Heinrich Müller, GuiSvorsteher Karl Alexander Reuter. Witzschdorf: Gutsbesitzer Ernst Moritz Ullman«, Gutsbesitzer Heinrich Louis Weißbach, Gutsbesitzer Ernst Louis Zschocke. Diese Mitglieder der Bezirksschätzungsausschüsse sind, soweit sie nicht bereits in Pflicht stehen, von der Gemeindebehörde mittels Handschlags zu treuer und gewissen hafter Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. Flöha, am 22. Dezember 1914. Die Königliche Amt-Ha«ptma«nfchaft.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview