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Dresdner Journal : 10.12.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-12-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190612102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19061210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19061210
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1906
- Monat1906-12
- Tag1906-12-10
- Monat1906-12
- Jahr1906
- Titel
- Dresdner Journal : 10.12.1906
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Aontglich Sächstschev Staatsanzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Over- und Mittelbehörden. ij UM Nr. 286 c> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat Doenge- in Dresden. Montag, den 10. Dezember Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen Ankündigung-feile oder deren Naum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der »mal gespaltenen Textseite oder deren Raum bv Ps. Gebührenermäßigung auf BeschLftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittag» 11 Uhr. Bet«g»preis: Beim Befuge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. öv Pf. vierteljährlich Einzelne Nummern 10 Pf — Erscheint: Werktag» nachmittag». — Fernsprecher Nr. 128». Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Schulknaben Hermann Oswald Gottschalk in Tanne witz für die von ihm am 15. August nicht ohne eigene Lebensgefahr bewirkte Errettung eines Schulknaben vom Tode des Ertrinkens im dortigen Elstermühlgraben die bronzene^LcbenSrettungsmedaille zu verleihen. DaS Ministerium des Innern hat unter Genehmigung der nachstehend abgedruckten Satzungen die in deren Anlage A aufgeführten Stadtgemeinden zum Zwecke der gemeinsamen Durchführung der Unfallversicherung bei den von ihnen als Unternehmern aufgeführten Bauarbeiten nach 8 6 Ziffer 3 Absatz 2 des Bauunfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 R. G Bl. S. 698 zu einem .HI Vauunfallverficherunglverbande sächsischer Städte vereinigt. M - Ausführungsbehörde im Sinne von 88 42, 43 des an gezogenen Gesetzes ist der jeweilige Vorstand des Verbandes, dis auf weiteres der Stadtrat zu Freiberg (8 2 Absatz 2 der Satzungen). 1070s Dresden, am 7. Dezember 1906. 278 »I 6 Ministerium des Inner». Satzungen des BauunfallversichcrungSverbandes sächsischer Städte. 8 1- Die in der Anlage A aufgeführten Städte bilden vom 1. Januar 1907 an einen Verband zur gemeinschaftlichen Durchführung der Unfallversicherung wegen der von ihnen in anderen als Eisenbahnbetrieben unternommenen Bauarbeiten; der Verband ist rechtsfähig und führt den Namen „Bau- unfallversicherungSverband sächsischer Städte". Der Beitritt kann jeder weiteren sächsischen Stadt mit Revidierter Städteordnung gestattet werden. Über die Zu lassung beschließt die Hauptversammlung. 8 DaS Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Vorstand des Verbandes ist der Rat derjenigen Stadt, in der der Verband seinen Sitz hat (Vorort); bis auf anderweite Beschlußfassung der Hauptversammlung gilt Frei berg als Vorort. Der Vorstand hat den Verband zu vertreten und seine Geschäfte zu führen, soweit nicht die Gesetze und die vor liegenden Satzungen etwas anderes bestimmen; insbesondere hat er die Beiträge von den Mitgliedern nach Anhalt der Vorschriften in 8 3 festzustellen und einzuheben. Die näheren Grundsätze für die Beitragsfeststellung und -erhebung und für die sonstige Geschäftsführung stellt, solange nicht die Hauptversammlung solche erlassen hat, der Vorstand ans; er ist befugt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlaßen, die Betriebe, soweit nötig, zu überwachen und die Renten empfänger zu beaufsichtigen. Bei jedem Unfall ist ihm nach Abschluß der Unter suchung die Urschrift der Untersuchungsverhandlung nebst den zur Beurteilung des Unfalles sonst erforderlichen Unterlagen zu übersenden. über Beschwerden gegen den Vorstand entscheidet die Hauptversammlung; ihr ist auch alljährlich von dem Vor stande Bericht zu erstatten und Rechnung zu legen. 8 3. Die von dem Verbände alljährlich zu zahlenden Renten- beträge werden zuzüglich des Berwaltungsaufwandes und aller sonstigen dem Vorstande obliegenden Ausgaben auf die einzelnen Gemeinden nach dem Verhältnisse der von den Ver sicherten wirklich verdienten Lohnsummen umgclegt. Zu Ausgaben, die durch einen vor dem 1. Januar 1907 kingetretenen Unfall veranlaßt werden, ist zunächst das dem Verbände dazu überwiesene Vermögen zu verwenden; zur Deckung eines verbleibenden Fehlbetrages ist die beteiligte Gemeinde allein heranzuziehen; 'ihr fällt dafür auch der etwaige Überschuß zu. 8 4. In der Hauptversammlung ist jede Gemeinde nach Höhe der bei der letzten Beitragsausschreibung der Berufs genossenschaft oder Versicherungsanstalt, sobald aber eine VerbandSumlage stattgefunden hat, nach Höhe der bei der letzten VerbandSumlage ihr angerechneten Lohnsumme stimm berechtigt; je 10000 M. geben eine Stimme; angefangene 10000 M werden voll gerechnet. Die Hauptversammlung wird von dem Vorstande mindestens alljährlich einmal einberufen; die Einladung er ¬ folgt mittels Einschreibebriefes, der wenigstens zwei Wochen vorher zur Post zu geben ist; der Einladung wird die Tagesordnung beigefügt, für die etwaige Anträge vorher ein zureichen sind. Den Vorsitz in der Hauptversammlung sührt der Ver treter des Vorortes. Die Hauptversammlung stellt ihre Ge schäftsordnung selbst fest; sie wählt für die Prüfung der Jahresrechnungen einen Ausschuß, der aus drei Mitgliedern und drei Ersatzmännern zu bestehen hat. Ihre Beschlüße werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt, soweit nicht diese Satzungen etwas anderes vorschreiben. 8 5. Der Austritt auS dem Verbände ist jeder Gemeinde gestattet; er ist aber nur mit einjähriger Frist und nur für den Schluß eines solchen Kalenderjahres statthaft, dessen Zahl durch 5 teilbar ist. Das Ausscheiden befreit nicht von der Pflicht, für die im Verbände bis zu dem Ausscheiden eingetretenen Unfälle weiter nach den Satzungen aufzu kommen, auch, solange dies zu geschehen hat, zu den Ver waltungskosten einen entsprechenden Teil beizutragen; die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages bestimmt der Vorstand. Die ausscheidende Gemeinde kann mit dem Vorstande ein Abkommen treffen, wonach sie die ihr verbliebene Ver pflichtung durch einmalige Zahlung ablöst; das Abkommen bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung. Werden Gemeinden einer dem Verbände angehörenden Stadtgemeinde einverleibt, so ist bei der nächsten Umlage zu der Lohnsumme der einverleibenden Gemeinde die auf das Beitragsjahr entfallende Lohnsumme der einverleibten Ge meinde zuzurechnen; die gleiche Lohnsumme ist maßgebend für die Berechnung der Stimmen in der Hauptversammlung. ... 86. Die Änderung dieser Satzungen kann nur von der Hauptversammlung und nur mit U Mehrheit der vertretenen Stimmen beschlossen werden. Die Auflösung des Verbandes bedarf überdies der Zu stimmung der Mehrheit der in der Hauptversammlung ver tretenen Gemeinden; der Auflösungsbeschluß hat zugleich über die Abwickelung der gemeinsamen Geschäfte und über die Verwendung des Verbandsvermögen- Bestimmung zu treffen. 8 7. Der Verband untersteht der Aufsicht des Königlichen Ministeriums des Innern.- Auf die Ausübung dieses Auf sichtsrechtes sind die Vorschriften der Revidierten Städte ordnung entsprechend anzuwenden. Das Königliche Ministerium des Innern entscheidet auch über Streitigkeiten aus dem Berbandsverhältniße. Seine Genehmigung ist zu dem Austritt einer Gemeinde aus dem Verbände (8 5) erforderlich, ferner zu den Be schlüßen der Hauptversammlung, sofern sie betreffen ») die Zulassung des Beitritt- einer weiteren Gemeinde (8 1 Absatz 2), b) die Bestimmung des Vorortes (8 2 Absatz 2), e) die Ablösung der Verpflichtungen einer ausscheidenden Gemeinde (8 5 Absatz 2), ä) die Änderung der Satzungen oder die Auflösung des Verbandes (8 6). Dresden, den 20. Oktober 1906. Hohenstein-Ernstthal Olbernhau Anlage A. Adorf Kamenz Oschatz Annaberg Kirchberg Pegau Aue Königstein Penig Auerbach Leisnig Pirna Bautzen Lengenfeld Pulsnitz - Bernstadt Lichtenstein Radeberg Bischofswerda Limbach Riesa Borna Löbau Rochlitz Buchholz Lößnitz Roßwein Burgstädt Lommatzsch Schandau Colditz Marienberg Schneeberg Crimmitschau Markneukirchen Schwarzenberg Dippoldiswalde Markranstädt Sebnitz Döbeln Meerane Stollberg Ehrenfriedersdorf Meißen Thum Eibenstock Mittweida Treuen Falkenstein Mylau Waldenburg Frankenberg Netzschkau Waldheim Freiberg Neustadt Werdau Geyer Neustädtel Wurzen Glauchau Noßen Zittau Grimma Oederan Zschopau Groitzsch Oelsnitz i. B. Zwickau Die Prüfung der Hebammenschülerinnen der hiesigen Königl. Frauenklinik findet Freitag und Sonnabend, den 28 und 29. Dezember 1906, von nachmittags '^5 Uhr ab in der Frauenklinik (Pfotenhauerstraße) statt. Ärzten und Hebammen sowie den näheren Angehörigen dieser Schülerinnen st der Zukitt gestattet. 2408 1,140 Dresden, den 7. Dezember 1906. 1070» Das Köaifll. Landes-Me-izinal-Kollegium. Die gemäß 8 3, Absatz 1 Ziffer 3 des Reichs gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Nacht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichsgesetzblatt Seite 361 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise der Hauptmarktorte im November d. I. estgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Lergütung ür das von den Gemeinden und Quartierwirten im De zember d. I. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Pferdefutter beträgt in: Chemnitz Stadt und Land) Flöha Marienberg Annaberg Glauchau Hafer 100 Irx 17 M. 98 Pf. 18 M. 37 Pf. Heu 100 7 M 14 Pf. 7 M. 87 Pf. SKoh 100 lcg 6 M. 51 Pf. 4 M. 72 Pf. Chemnitz, am 7. Dezember 1906. Nr. s»sV Königliche KreiShauptmauuschaft. io«»8 Ernennnnge», Versetzungen re. im öffentliche» Dienste. Im Geschäftsbereiche beS Ministerium» de» »uttuS u«d öffentlichen Unterrichts. Zu besetzen: Ostern die neu errichtete dritte ständige Lehrerstelle in Auerbach bet Zwickau. Koll.: Die oberste Schulbehörde. Außer 200 M Wohnungtgeld Grundgehalt 1200 M Gesuche find unter Beifügung sämtlicher Prüfung»- und AmtSführungSzeuanisse sowie eine» Militärdienst nachweise» bi» S1. Dezember beim Bezirk-schulinspettor für Zwickau II, vr. Scherfig, einzureichen. — Zur Verwaltung einer Schulstelle aus dem Laude wird sofort ein Vikar gesucht. Bewerbungen mit Zeugntßen an den BezirkSschulinspektor zu Borna. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigruteile.) nichtamtlicher Teil. Vom Königliche» Hose. Dresden, 10. Dezember Se. Majestät der König besuchte am gestrigen Vormittag den Gottesdienst in der katholischen Hofkirche und erteilte von ^12 Uhr ab im Residenzschloße Audienzen Zunächst empfing Se. Majestät den Präsidenten der Oberrechnungskammer Müller und den Vizepräsidenten der Oberrechnungskammer Wahl. Hierauf folgte eine Abordnung des Senat» der Königl. Bergakademie zu Freiberg, bestehend aus den Herren Rektor Oberbergrat Prof. vr. Papperitz, Prorektor Oberbergrat Prof. vr. Ehr hard, den Senatsmitgliedern Profeßoren vr. Brunck und Schiffner, sowie BergamtSrat Prof. vr. Krug, die Sr. Majestät den Dank für die Verleihung einer goldenen Amtskette an den jeweiligen Rektor der Bergakademie überbrachten. Hierauf folgten Geb. Justizrat vr. Lönholm, Prof an der Kaiser! Universität Tokio, Getz. Kommerzienrat Meißner-Leipzig, LandaerichtSdirektor Ober- justrzratKaden,OberlandeSgericht»ratvr.Vogel, Oberbaurat Wiechel, Bezirksarzt Obermedizinalrat vr. Heße, Rechtsanwalt Ober justizrat vr. Enzmann-Chemnitz, Rektor de« Realgymnasiums zu Freiberg Oberstudienrat Prof. Pachalv, Finanz- und Baurat Trautmann, Postrat Arpurth, Baurat Feige-Leipzig, Bauräte Heckel-Dresden, Hoeland - Chemnitz und Worgitzky - Dresden, AmtsgerichtSrat v Einsiedel-Waldenburg, Direktor der Taub stummenanstalt in Leipzig Schulrat Voigt, BezirkSschulinspektor Schulrat Sattler-Flöha, Oberförster Grohmann-Nicolsdorf, die Oberlehrer Profeßoren Breitfeld-Plauen i V, Gebauer, vr. Guba- Dresden, vr Körner-Chemnitz, vr Krantz, vr. Luft-Döbeln und vr. Pietzsch-Plauen i. V , Seminaroberlehrer Prof Zergiebel- Borna, Architekt Prof. Böhme, SanitätSrat vr msä. Glaß- Dahlen, Bezirkssteuerinspektor Steuerrat Bahmann-Annabcrg, Rittergutsbesitzer Okonomierat Wunderlinq-Neukirchen, Rechnungs rat Israel, Bezirkstierarzt Baumgärtel-Oschatz, Stadtrat Jäger- Chemnitz, Bahnhossinspektor Thoma», Fabrikdirektor Melzer, Schuldirektor Rößel-Hartha, PrivatuL Schiffner-Langebrück, Kassierer Schrotky, Stadtrat Wünschmann-Rabenau, Herzhaus vorstand Bock, Sekretär Enax, Kanzleivorsteher Luderer und Botenmeister Richter
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