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Dresdner Journal : 12.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-12
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187003120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18700312
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18700312
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seite 376 als Seite 378 gezählt.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1870
- Monat1870-03
- Tag1870-03-12
- Monat1870-03
- Jahr1870
- Titel
- Dresdner Journal : 12.03.1870
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SS. Sonnabend, den 12. März. Xvnnie«r««»rttt» l» IirLL. >«»«»: 1 »riet ZU.rljili: «"riil. » ^klr. «»«wvrtx-küdr, I .. 'k ., > -d»id 1«, K<.n«ä Uov^lliodr— „ lb „ »uoä«» ^o-t u»ä Kuiuw-ru. l „ > 8t«wp«t»u,<:kl»rkill» »»seralnvrttlr: kÄr <t«o «»uw »i»«r ^-p-Ireoeu Leit«: 1 kt«» vot«r „Lio<k«»»oat" <tt« Leit«: S Hxr «rschrNnl: mit Xo-a-km« ä«r 800»- aoä Xd-oä» Nir <i«o folx«i><l«o Dres-mrÄMmal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 1870. raseraleuamwnuu «»wärls: I.«tx»lU: k» 8»-xo»r»rr«», c'oiomiiitoQtl» a«> vr»»ckn«r ^ourn-I»; «k.nii»,.: H 8xo«.x», t no^x ^n«r; S»wk»rU-»«rU»- V>,u-I.«lp,i8-L»»«l -r>>.i>>c^^rt ». U : ttL^-,x,v«i» t L».r!iL >Zx»i l« »'-> Ii« NiicUK., ltxvxi»»»»'» Kur,IN, >ivvl>l->» Ir.mso L 8cl>l.t>rrxs Vrv-I»n:1. X'inonc ee ^urk«u, ^xxxx. 8i-t L Ll.: Uiwktl.; Lil»; Xo Ul-i.l.1,» Ll)o., (8, ä« t» Nour»»,, kr»^: >'« L»ul.lLu', 8u«:kd.» V,«i> Xi. vrr«l.lx qrrausgtdrr: LLuixl. L»p«a>tioi> ä«i Ore«8v»r ^oor»»t», Ur»-ü«o Ka. ?- Amtlicher Theil. Dresden, 10. März. Seine Majestät der König Haden AllerhöchstJhren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am königlich preußischen Hofe, Gehetmen LegationSrath HanS von Könneritz zum Geheimen Rath allrrgnädigst zu ernennen geruht. Finanzgesetz*) auf die Jahre 1870 und 1871 vom 7. März 1870. Wir, Johan«, vo» Gotte« Gnade« König von Sachsen re. re. re. finden Uns mit Beistimmung Unserer getreuen Stände bewogen, das Finanzgesetz auf die Jahre 1870 und 1871 zu erlassen wie folgt: 8 1. Auf Grund des verabschiedeten Staatsbudgets wird dir lausende Einnahme und Ausgabe des ordent lichen Staatshaushalts für jedes der Jahre 1870 und 1871 auf dir Summe von 12,648,594 Thalern — -- sestgestellt, zu außerordentlichen StaatSzweckell aber für diese beiden Jahre überdies noch ein Gesammtbetrag von 7,960,000 Thalern -- -- hiermit ausgesetzt. 8 2. Zu Deckung des Aufwandes für den ordent lichen StaatshaushaÜ und brr auf die Specialkassen gewiesenen Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben des selben find, außer den den Staatskassen im Uebrigen budgetmäßig zugewtrsenen Einnahmen, auf jedes der Jahre 1870 und 1871 den gesetzlichen Vorschriften ge mäß zu erheben: ») die Grundsteuer nach 9 Pfennigen von jeder Steuereinheit, b) dir Gewerbe« und Pcrsonalsteuer, e) dir Schlachtsteurr, tngleichrn dir Uebergangssteurr von verriuSländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsauSländtschem Urischwerke, ä) dir Stempelsteuer. DaS Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern uckd Abgaben im Jahre 1870 betreffend, vom 23. Drcember 18y9 (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1869, Sette 353) ist hierdurch erledigt. 8 3. Die Termine zur Erhebung der Gewerbe- und Prrsonalsteuer hat Unser Finanzministerium fcstzustrllen. 8 4. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldlei stungen, welche nicht ausdrücklich aufgehoben sind oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. 8 5. Die zu außerordentlichen Staatszwecken be willigte Summe ist aus den, soweit nöthig, durch be sondere Creditmaßregeln zu verstärkenden Beständen des mobilen Staatsvermögens zu entnehmen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanzmimsterium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel bridrucken lassen. Gegeben zu Dresden, am 7. März 1870. (L. 8.) Johann. Richard Freiherr von Friesen. Verordnung, die AnSführung des FinanzgesetzeS aus die Jahre 1870 und 1871 betreffend. Zu Ausführung des FinanzgesetzeS auf die Jahre 1870 und 1871 vom heutigen Tage wird hierdurch Folgendes verordnet: 8 1- In Betreff der sür das Jahr 1870 zu entrichtenden Grundsteuer bewendet es bei den tn § 1 der Verord nung vom 24. December 1869 (Seite 354 des Gesetz, *) Erscheint demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt. und Verordnungsblattes vom Jahre 1869) getroffenen Bestimmungen. 8 2. Im Jahre 1871 sind an Grundsteuer drei Pfennige den 1. Februar, zwei Pfennige den 1. Mat, zwei Pfennige den 1. August, zwei Pfennige den 1. November von jeder Steuereinheit zu entrichten. 8 3. Jll jedem der Jahre 1870 und 1871 ist am 15. April und am 15. October ein halber Jahresbetrag der Gewerbe- und Personal steuer zu entrichten. Bei Beurtheilung der Steuerpflicht der Contribuen- ten sind nach K 4 des Gewerbe- und Personalsteuer- Gesetzes vom 24. December 1845 (Seite 312 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1845) obige Termine zum Anhalten zu nehmen, und es leidet insoweit die Bestimmung in tz 42 der Verord nung vom 23. April 1850 (Seite 60 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) für die Jahre 1870 und 1871 keine Anwenlung. 8 4. Die Aufweisung der Personalsteuerquittungcn bet Erhebung von Besoldungen, Wartcgeldern, Pensionen und sonstigen Bezügen aus öffentlichen Kassen hat in den Monaten Juni und December 1870 und 1871 stattzufinden. Gegenwärtige Verordnung ist in allen Amtsblättern zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 7. März 1870. Finanz.-Ministerium. von Friesen. v. Brück. Nichtamtlicher Theil, llebersicht. Telegraphische Nachrichten. Zeitungtschav. (Provinzialcorrrspondenz.) TageSgeschichte. Berlin: Vom Reichstage. — Celle: Zur Denkmalangelegcnheit. — Oldenburg: Land tag. — München: Prinz Otto erkrankt.— Karls ruhe: Aufhebung der Todesstrafe. — Wien: Vom Hofe. Wahlreformfrage. Türkische Anleihe. Mili taria. Prager Bürgermeisterwahl bestätigt. — Paris: Die Parteien. Erträgniß der dirccten Steuern. Die Unfchlbarkettsfrage. — Brüssel: Kammerverhandlungen. — Madrid: Von den Cortes. Der Herzog v. Montpensier. — Kon stantinopel: Schreiben des Großwrsirs an den Fürsten von Montenegro. — Bukarest: Kammer- Verhandlungen. — Washington: Vom Congreß. Wahlen. Aus Mexico. Ernennunaen, Versetzungen rc. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Vermischtes. Statistik und LolkSwirthschaft. Feuilleton. Inserate. TageSkalendrr. Börsen nachrichten. Beilage. ReichStagSfitzung vom 10. März. Provinzralnachrichten. Statistik und VolkSwirthschaft. EingesandteS. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Stuttgart, Donnerstag, 10. März. (W.T. B.) Dir volkSwtrthschaftliche Commission deS Ab geordnetenhauses hat einstimmig den Gesetzentwurf, betreffend die sofortige Aufnahme eines AnlebeiiS von 8 Millionen Gulden für den Bau von Eisen bahnen auf Abzug deS in dem vorgrlegten Eisen- bahnbaugesetz veranschlagten GesammtbrdarfS ge nehmigt. Wien, Donnerstag, 10. März. (W. T. B.) Die von der „TimeS" gebrachte Analyse der Note deS Grafen Beust an den Botschafter in Rom, Grafen Trauttmannsdorff, betreffend das Concil, kann keinen Anspruch auf Authenticität machen. DaS Original ist fin viel entschiedener« Tove ge- halten. Paris, Donnerstag, 10. März, AbendS. sW. T. B.) Der „Kran^aiS" bezeichnet die Nachricht, daß Daru und Ollivier in Betreff der dem Concil gegenüber einzuvehmenden Haltung nicht einerlei Ansicht wären, alS jeder Begründung entbehrend. Bezüglich dieser Frage, sowie hinsichtlich der an dern, herrsche im Ministerium das vollkommenste Einverständniß. Der Börsencommiffar hat auf Anfrage von Interessenten die Erklärung abgegeben, daß der Handel in türkischen Loosen nicht verboten sei. Paris, Freitag, 11. März. (W.T.B.) DaS „Memorial diplomatique" meldet, eine Antwort der Curie sei in Paris tingegangen, welche die Forderung der französischen Regierung, beim Con cil vertreten zu sein, bereitwillig acceptire und den Nuntius in Paris beauftrage, dem designirten Ver- treter Frankreichs zu versichern, daß er mit allen der französischen Nation gebührenden Ehren werde empfangen werden. (Vgl. unter„Tagesgeschicktc".) Der „GauloiS" wird wegen Veröffentlichung der Anklageacte gegen den Prinzen Peter Bona parte gerichtlich verfolgt. Brüssel, Donnerstag, 10. März, Nachmit tags. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Repräsentanteukammer brachte der Kinanzminister einen Gesetzentwurf ein, demzufolge die Salzsteuer und der Einfuhrzoll auf Fische aufgehoben, das Porto für Briefe im Inlands auf 10 Centimes herabgesetzt, dagegen die Steuer für Erzeugung von Alkohol um 1 Franc erhöht werden soll. Bern, Donnerstag, 10. März. Mittags. (W. L. B.) Der Große Rath hat heute eine Million Francs Subvention für das Unteruehmev der Gott- Hlrbbahn bewilligt. Florenz, Donnerstag, 10. März, Nachmittags. (W. T. B ) In der heutigen Kammersitzung legte der Kinanzminister Sella den Finanzbericht vor. Der Fmanzministcr legte die Verwaltnngsrechnun- gen von 1862 bis 1867 und über den Bestand des Staatsschatzes von 1868 und 1869 vor. Für die Jahre 1862—1867 beträgt die Einnahmenvermehrung 47?b, die Verminderung der Ausgaben 36A>. Für das Jahr 1871 wird die Heist«llung des Gleichgewichts beantragt. Das Deficit für 1870 beläuft sich auf 161 Millionen oder, nach Abzug von 59 Millionen Amortisationskosten und Hinzufügung von 8 Millionen unvorhergesehenen Ausgaben, 110 Millionen, welche durch 25 Millionen Ersparnisse, 10 Millionen Mehreinkommcn von der Mahlstcuer und 75 Millionen Steuererhöhung gedeckt werden sollen. Madrid, Donnerstag, 10. März, AbendS. (W.T.B.) Anläßlich der LLahlvorgänge in LcreS ertheilten die Corteö heute dem Justizminister Zor rilla ein Vertrauensvotum. Spanien hat den Vorschlag Englands angenom- men, sich in der Tornadoaffaire dem Schiedssprüche deS Kaisers Napoleon zu unterstellen. Athen, Donnerstag, 10. März. (W.T.B.) Die Regierung beabsichtigt, ein Anlehen von 9 Millionen mit der Nationalbank abzuschließen, um damit die im vorige« Jahre aufgenommrne Metall auleihe abzahlen und den ZwangScourS für Banken aufheben zu können. Dresden, 11. März. Das halbamtliche Organ der k preußischen Regie rung, die„Provinzial-Correspondenz" beschäftigt sich in ihrer neuesten 'Nummer in erster Reihe auch wieder niit der Todesstrafe und läßt dabei kaum noch einen ZwLifel darüber übrig, daß das Schicksal deS dem Retchs'.age vorgclegten Strafgesetzbuchs von der Entscheidung dieser Frage abhängig gemacht wird. „Während die Gegner der Todesstrafe sich auf die vermeintliche höhere Entwickelung des Rechtsbe- wußtscins des Volkes berufen zu dürfen meinen,* schreibt sie, „ist die Regierung ihrerseits fest davon durch drungen , daß das wirkliche Volksbcwußtttin ebenso aus religiös-sittlicher Ucbcrzeugung. wie aus Gründm ves öffentlichen Wohls daran festhält, daß der Obrig keit zur Wahrung des Gesetzes und zum schütze de- friedlichen Bürgers das Schwert gegen Räuber und Mörder gegeben ist. . . Noch ist die Möglichkeit vor handen, daß der Reichstag bei der schließlichen Bera- thang auf den Weg der Verständigung über diese wichtige Frage rinlenkt. Wenn diese Hoffnung sich nicht erfüllt, so wird dadurch das Zustandekommen des neuen Strafrechts unmöglich gemacht werden, nicht aber die Regierung gezwungen werden können, den gegenwärtigen Rechtsnlffand tn Betreff der Todesstrafe prrüzugcbcn." — Weiter bringt sodann die „Prov.- Corr." einen Artikel, in welchem Klage geführt wird über die Haltung der liberalen Partei bezüglich des Strafgesetzbuchs. „Es wäre in der That kaum zu br- grersen" — heißt es in demselben —, „wenn die liberale Partei lieber auf das Zustandekommen der wichtigsten Vorlage dieser Session verzichten, als ihre Forderung tn Betreff der Todesfrage aufgeben wollte. Und doch - kaum ist die Bcrathung des so freudig begrüßten Gesetze- begonnen, so wird von einem Theil der liberalen Presse die größte Gleichgiltigkeit gegen das Zustandekommen desselben kund gegeben. Es wiederholt sich hier die Wahrnehmung, welche in Betreff des Verhaltens der liberalen Partei auch auf andern Gebieten der Gesetz gebung vielfach gemacht word.n ist: daß nämlich alle Zugeständnisse, alle Reformen und Fortschritte für die Partetdeftrebungen nur so lange Werth haben, als sie nicht erreichbar erscheinen, und daß das weiteste Ent gegenkommen der Regierung stets nur mit neueu und weitrrgehenvm Forderungen erwidert wird.* Die „Prov. Corr." glaubt jdoch die Hoffnung festhalten zu dürfen, „daß die Stimmen, welche das Gelingen der wichtigen Gesctzgebungsvorlage dieser Session so gleichgiltig behandeln, in der Mehrheit des Reichstags nicht durchdringen werden." Tagesgeschichtr. 0 Berlin, 10. März. Der gräflich Lchndorff'sche Antrag bildete im Reichstage nur ein Intermezzo in der Bcrathung des Strafg.setzbuchcs. Es zeigte sich, daß nicht nur mehrere Abgeordnete der Abweichung von der Geschäftsordnung, welche dieser Antrag bezweckte, widersprachen, sondern auch der Bundeskanzler sich ganz entschieden dagegen erklärte. Somit wild das Haus nunmehr in der Bcrathung des Strafgesetzbuches fort fahren, insoweit nicht anderer Berathungestoff vorliegt, als welcher nun auch die Bcrathung des Bundeshaus haltes, mit welcher am Sonnabend (da morgen keine Sitzung ist) begonnen werden soll, hinzutritt. Aus der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers liest man übri gens im Reichstage einen verschiedenen Sinn heraus; Einige meinen, die preußische Regierung werde nicht mehr so entschieden gegen die Streichung der Todes strafe sein; Andere bestreiten dies, namentlich fußend aus die Erklärungen der „Provinzialcorrcspondrnz". Thatsachc ist, daß der Buudeerath die Meinung deS Reichstages über den ganzen Entwurf des Strafgesctz- FeuMeton. k. Dresden. Am Montag, den 7. März, hielt der kömgl. sächsische AlterthumSvrrein unter dem Vorsitze Sr. tönigl. Hoheit deS Prinzen Georg seine Versammlung. Stach geschehener Berathung und Be schlußfassung in Betreff verschiedener VereinSangelegrn- yetten, wozu unter Andern auch die durch den Tod deS langjährigen MuseumSinspectors Keyl erledigte Stelle gehörte, wurde die Neuwahl der Direktoren und übrigen Beamten deS Vereins vorgenommcn, welche eine abermalige Bestätigung sämmttichrr Beamten er gab. Darauf wurden dir revidtrten Veretusstatuten vorgelesen und ohne Widerspruch genehmigt, und zu gleich beschlossen, dieselben den betreffenden Behörden zur Krnutntßnahme und nach der Drucklegung auch den Verein-Mitgliedern mitzutheilen. Das der Ver sammlung vorgelegte Einnahme- und Ausgabebudget, da- tn lrtzterm Punkte ganz mit dem deS vorigen Jah res überetnstimmte, wurde gleichfalls genehmigt und als neue- Mitglied Herr Kammeryrrr v. Helldorf auf Böhlen Lufgrnommen. Darauf hielt Se. Excellenz Herr Odrrhofmarschall Frhr v. Friesen den angekün- digten Vortrag über dlr durch zierliche Ausführung tn spätgothtschem Stil bemrrken-wenhe zum Rittergute Rötha gehörige, tn der Dorfgemeinde Thecka stehende Maneuktrche, welche einer auch schon beabsichtigten Restauration dringend bedürftig ist. Dieser durch Ab bildungen erläuterte Vortrag wurde-von dem Vortra genden durch Bemerkungen über die ältere Geschichte von Rötha und da- mit diesem Rittergute schon lange Zeit verbundene frrtherrlich v. Frirsen'schra Geschlecht rmgelettet. Zum Schluffe erhob sich noch eine Debatte über die AlbrechtSburg zu Meißen, infolge deren be schlossen wurde, von Setten deS Verein- eia Schrei ben an da- königl. Finanzministerium tn dieser Ange legenheit zu richten. 2 Leipzig, 10. März. Der älteste Tonmeister Leipzigs, Prof. Ignaz Moschel es, seit 1846 Lehrer am hiesigen Conservatorium für Musik, an welches er auf Veranlassung seines frühern Schülers Felix Men delsjohn-Bartholdy berufen wurde, ist heute früh s43 Uhr im bald vollendeten 76. Lebensjahre einer mehrwöchentUchen Krankheit erlegen. Der Verstorbene war einer der hervorragendsten Ptanofortevirtuosen seiner Zeit, ein Meister in der Pädagogik des Clavier- sptelS und ein verdienstvoller Componist. Als Mensch wie als Künstler gleich hochgeschätzt, bewahrte sich Mo- scheles bis tn da- späteste Alter stets einen offenen Sinn und ein warmes Herz sür jüngere Talente, selbst wenn deren musikalische Richtung mit den von ihm vertretenen Kunstprincipien wenig harmontrte. — Ge stern feierte die hiesige „Singakademie * ein doppel tes Jubelfest eines verstorbenen Altmeisters der Musik. Da- „Weltgericht" von Friedrich Schneider wurde in der Thomaslirche aufgefüyrt. Vor 50 Jahren ertönte es überhaupt zum ersten Male, und vor 25 Jahren führte eS dir „Singakademie" zum ersten Male auf. Dees Oratorium wirkte erhebend und ergreifend, wenn auch einzelne Mängel in der Aufführung nicht zu ver kennen waren. * Literatur. „Schulandachten an Festtagen und bet Feierlichkeiten. Den Lehrern und Er- ztehrrn gewidmet von llr. Karl Pilz, Lehrer an der 4. Bürgerschule und am Gesvmmtgymuastum tn Leip zig. Dritte vermehrte und umgearbetteAuslage. Leip zig und Heidelberg, L. F. Wmter'sche DrrlagShand lung. 1870." Vorliegendes Büchlein, da- 26 recht pas- sende Ansprachen enthält, wird vornehmlich allen den Lehranstalten sehr willkommen sein, in welchen man von Zeit zu Zeit Schuigottcsdienste zu veranstalten pflegt. Der Verfasser, der bekannte Herausgeber der „Cor nelia", ist erfahrener Pädagog genug, um zu wissen, daß Lehren und Belehren lange nicht das höchste und edelste Werk der Schule ist. Er sagt im Vorworte: „Nicht allein auf die dürren Steppen des Wissens, auch auf die frische, grüne Weide der Gottesfurcht sollst Du Deinen Zögling führen, und das wird Dir, man sage, was man wolle, nicht anders gelingen, als wenn Du Dich an sein Herz wendest und ihm die Fülle und Se ligkeit eines ungcheuchclteu Glaubens in freundlichen Erbauungsstunden selbst erleben läßt " Was die aus- gewählten Themata anlangt, so haben in erster Linie die Festzeiten des Jahres Berücksichtigung gefunden, und sodann sind einige biblische Erzählungen und Pflich ten, welche die Kinder besonders nahe angehen, als Un terlage benutzt worden. Die Erläuterung selbst ist eine der kindlichen Fassungstraft angemessen«: und giebt Kunde von einem warmen Lehrerherzen. — „Naturlrhre. FürSchulen undzumSrlbst- unterrichte. Von August Berthelt, Director der 1. Bürgerschule in Dresden. Achte, verbesserte und vermehrte Auflage. Leipzig, Verlag von JulruS Klink- Hardt. 1870." Ihrem Zwecke gemäß soll die vorlie gende Schrift sovtrl Stoff bieten, als etwa in einer Bürgerschule oder einer gehobenen Volksschule den Schü lern vorgesührt werden kann. Sie soll demnach dem Lehrer, dessen Zett ohnehin kurz gemessen ist, die Mühe deS AuSwählens auS größern Werken ersparen, wenn auch nicht das Studium solcher Bücher unnöthig ma- chen. Da- Büchlein, da- etnleitungsweise einige treff liche methodische Winke bietet, giebt nicht nur ein zu sammenhängende- Ganze-, unterstützt durch viele Ab bildungen, sondern zeichnet sich auch durch große An schaulichkeit und Klarheit m der Darstellung vor vie len ähnlichen Wcrkchen vortheilhaft aus und wird nach Verdienst in immer weitern Kreisen Aufnahme finden. * Uebcr die Ermordung deS schwedischen Naturfor schers Vr. Eberhard Munck af Rosensköld in Paraguay sind, laut einer Stockholmer Korrespondenz der „H. R.", an den Staatsministcr der auswärtigen 'Angelegenhei ten von dem schwedisch-norwegischen Cousul in Buenos- Aires, Christophersen, der in dieser Angelegenheit eine anerkennenswerlhe Thätigkcit entwickelt hat, neue Nach richten in einem Briefe vom 12. Januar eingegangen, denen zufolge der erwähnte Doctor nach einer langen harten Gefangenschaft auf Lopez' Befehl im Juli mit Spießen erstochen worden ist. Aus die Verwendung deS nordamerikanischcn Ministers HopkurS in BuenoS- Atrcs hat der Comte d'Eu, der höchste Befehlshaber der verbündeten Armee tn Paraguay, die Auslieferun gen der vorhandenen Effecten deS I^r. Rosensköld, be stehend in Manuskripten und zoologischen und botani schen Sammlungen, anbcfohlen; diese sind in einer Kiste nach Bueons-A>reS abgeschickt, von Christophersen tn Empfang genommen und mit dem schwedischen Krieg-- Kämpfer „Geste" nach Schweden abgegangen. Der Con- jul hofft, daß noch mehrere- von Rosensköld - Samm lungen gerettet werden kann. Stralsund und die ganze alt« Hansa feiern in diesem Jahre den Gedenktag deS Stralsunder Frie dens von 1370, deS glorreichsten Frieden-, welchen die Hansa jemals abgeschlossen hat. Die Frieden-urknnde, welche noch auf dem Rachhause zu Stralsund vorhan den ist, wurde am 23. Mai 1870 ausgeferttgt. Ma» gedenkt diesen Tag tn Stralsund festlich zu begehen.
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