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Dresdner Journal : 15.06.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-06-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-191006154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19100615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19100615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1910
- Monat1910-06
- Tag1910-06-15
- Monat1910-06
- Jahr1910
- Titel
- Dresdner Journal : 15.06.1910
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i» Drrs-ner ZMNMl. 1910. Nr. 135 Mnislich SAchfischeT Staat-anzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- nnd Mittelbehörden. «> Beauftragt mtt der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden. <r Mittwoch, 15. Juni Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Marl vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktag« nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 4574. Ankündigungen: Die Zeile kl.Schrift der 6mal gesp. Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile KO Pf., unter dem RedaktionSftrich (Eingesandt) 75 Pf. PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. DaS serbische Kabinett verbleibt im Amt. Amtlicher Teil Nichtamtlicher Teil. Dankbarkeit und und len AuS Berlin, Oberbayern und Nordtirol laufen Nach richten über schwere Gewitter und Hochwasser ein. Die „Agence Havas" und das „Reutersche Bureau" er klären, in der Krctaangelegenheit sei weder von Frankreich noch von einer anderen Macht eine Konferenz der Schutz- mächtc vorgeschlagen worden. Der RcgierungSschoner -van Herat" ist bei WMemsta (Guracaoj gescheitert. Besatzung nnd Passagiere find mtt Ausnahme von fünf Personen ertrunken. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. Das Ministerium des Innern hat der Krankenkasse der Tischler zu Dresden und Umgegend, eingeschriebenen Hilfskasse, bescheinigt, daß sie auch nach Aufstellung des III. Statutennachtrags vom 30. April 1910, vorbehältlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 7b des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 in Verbindung mit dem Abänderungsgesetze vom 2b. Mai 1903 genügt. 327 1 0 Dresden, am 3. Juni 1910. 4058 Ministerium des Innern, I Abteilung Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" veröffentlicht das Ergebnis der diplomatischen Verhandlungen, welche die preußische Regierung wegen der Enzyklika mit der Kurie geführt hat. » Der Papst hat den deutschen Bischöfen befohlen, die Verkündung nnd Veröffentlichung der Enzyklika zu unter lassen. Nach dem Ergebnisse der Reichstagsersatzwahl im Wahl kreise Friedberg-Büdingen hat Stichwahl zwischen vr. v. Helmolt (Bund der Landw.) und Busold (soz.) statt zufinden. DaS Evangelisch-lutherische Landeskonsistorinm hat an Se. Majestät den König wegen Allerhöchstseiner Stellung nahme zur BorromäuS-Enzyklika ein Dankschreiben gerichtet. Ebenso haben die Universität Leipzig, die evangelische Geist lichkeit von Dresden, Stadt und Land, und die Studenten schaft der Technischen Hochschule Danktelegramme an Se. Majestät gesandt. wesentlichen folgende» au»: Nach den Grundsätzen des Bau- aesetze» gehören zu der bei Erschließung von Bauland ersorder- lichen Anlegung einer öffentlichen Straße der technische Ausbau de» Straßenkörper« sowie die Beschaffung de» hierzu erforder lichen Lande» einschließlich seiner unentgeltlichen Abtretung an die Gemeinde. Al» Unternehmer de« Straßenbaues habe hier nach derjenige zu gelten, der diese Leistungen ganz oder teil weise erfüllt habe. Ferner sei der wegen der letzteren dem Unternehmer eingeräumte Erstattungsanspruch seiner Natur nach ein persönlicher, so daß er, wenn nach seiner Entstehung der Unternehmer da- Eigentum am Sttaßenlande verliere, nicht etwa aus dessen neuen Besitzer ohne weitere» übergehe. Die gegenteilige Ansicht de- Kläger» sei unhaltbar. Wäre sie richtig, so würde man zu dem widersinnigen Ergebnisse gelangen, daß diejenige Handlung de« Unternehmers, mit der sich die seinen Erstattungsanspruch begründenden Leistungen regel mäßig vollenden (Straßenlandabtretung), zugleich diejenige wäre, die den Berlust des Anspruches für ihn in sich schlösse. Daß dies der Wille jener Vorschriften sei, könne nicht angenommen werden. ES sei vielmehr deren Fassung entsprechend daran festzuhalten, daß jener Anspruch dem Unter nehmer für seine Person gegeben sei und ihm daher auch nach dem Verluste des Eigentum- am Straßenlande verbleibe. Im Streitfälle seien nun die Unternehmerpflichten insofern noch nicht vollständig erfüllt, als das Straßenland noch nicht der Ge meinde ins Eigentum übertragen worden sei; soweit sie aber er füllt seien, sei dies nicht vom Kläger, sondern von seinem Bor besitzer bewirkt worden. Soweit aber hiernach für letzteren der Erstattungsanspruch entstanden sei, würde er nur dann auf den Kläger übergegangen sein, wenn er an diesen abgetreten worden wäre. Das sei jedoch nicht der Fall. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Kläger als Besitzer des Straßen landes — etwa aus dem Gesichtspunkte der ungerechtfertigten Bereicherung — selbständige Ansprüche gegen die Anbauenden habe, könne unentschieden bleiben, da derartige Forderungen, soweit sie überhaupt öffentlich-rechtliche seien, nu reinen Ver waltungswege geltend zu machen seien. Vom Königlichen Hose. DreSVen, 15. Juni. Se. Majestät der König wohnte heute früh der Besichtigung des Karabinierregiments auf dem Truppenübungsplätze Zeithain bei und kehrte hierauf mit Zug 10 Uhr 23 Mm. ab Großenhain nach Dresden bez. Wachwitz zurück. Ihre König!. Hoheit die Prinzessin Margarethe ist heute vormittag 11 Uhr 11 Min. ab Hauptbahnhof m Begleitung der Erzieherin Fr!, v. der Decken zu einem mehrwöchigen Kuraufenthalte nach Bad-Elster gereist. Ihre König!. Hoheiten die Prinzessinnen Maria Alix und Anna werden sich heute abend 7 Uhr 30 Min. ab Neustädter Bahnhof mit Ihrer Exzellenz der Frau Ober hofmeisterin v. der Gabelentz-Linsingen zu einem gleichen Aufenthalte nach Bad Münster am Stein begeben. Die Enzyklika des Papstes. Die Kundgebung Sr. Majestät des Königs zur päpstlichen Enzyklika hat in weiten Kreisen Gefühle der Freude und Dankbarkeit ausgelöst. So hat das Evangelisch-lutherische Landes konsistorium an Se. Majestät folgendes Dankschreiben gerichtet: Dresden, den 13. Juni 1910. Allerdurchlauchtigster, Allergnädigster König und Herr! Ew. Königl. Majestät haben, wie aus der heutigen Nummer des Dresdner Journals und Sächsischen Staatsanzeigers hervor geht, bei einer Besprechung mit den ia Lvangsllois beauftragten Herren Staatsministern, Exzellenzen, über die durch die päpstliche Borromäusenzyklika geschaffene Sachlage die Allerhöchste lebhafte Genugtuung darüber ausgesprochen, daß Ew. Majestät Be strebungen, den konfessionellen Frieden im Lande zu schützen, bisher immer von Erfolg gekrönt gewesen feien. Um so mehr haben Ew. Majestät bedauert, daß diese Be strebungen gegenwärtig durch so schwere Angriffe auf die der evangelisch-lutherischen Landeskirche angehörende überwiegende Mehrheit der Untertanen Ew. Majestät durchkreuzt würden. Ew. Majestät haben dabei zum Ausdruck gebracht, daß Ew. Majestät aus Allerhöchsteigener Bewegung in Aussicht genommen haben, ein Handschreiben an den Papst zu senden^ AIS oberste, mit der Wahrung der Rechte und Interessen der evangelisch-lutherischen Landeskirche gesetzlich betraute Lirchen- behörde fühlen wir uns gedrungen, Ew. König!. Majestät ol dem Allerhöchsten Schutzherrn auch unserer Kirche für diesen erneuten Beweis Königlicher Huld gegenüber unserer teuern evangelisch-lutherischen Landeskirche, für diesen allezeit denk würdigen Akt Königlicher Hochherzigkeit unseren alleruntertänigsten Dank auszusprechen. Möge der Segen dc» allmächtigen GotteS, den unsere Kirch gemeinden allsonntäglich auf Ew. Majestät teure» Haupt und da» ganze Königliche Hau» herabflehen, auf Ew. Majestät Schritten ruhen und in der unwandelbaren, au» tiefstem Herzen kommenden Liebe und Anhänglichkeit unseres christlichen Volke» an Ew. Majestät reiche Frucht zeitigen helfen! Genehmigen Ew. Königl. Majestät die Versicherung tiefster . und und MMandelbarer ß»SWSr Ergebenheit W». Königl. Majestät vber»erN»nlttMO«Oerich«. Zur baulichen Erschließung de» ibm gehörigen Grundstücke» legte ein Unternehmer auf Grund eine» von ihm eingereichten, von der zuständigen Behörde ge nehmigten Bebauungsplanes eine Straße an, deren Land im Jahre 1907 im Wege der Zwangsversteigerung in anderen Besitz überging. Der Ersteher deS Straßenlande» klagte bald darauf gegen mehrere Anlieger der Straße auf anteilige Erstattung der für den Bau der Straße, indem er geltend machte, daß mit dem Eigentums de« Straßenlande» auch da» Recht auf Erstattung der durch Beschaffung und ordnungsmäßige Herstellung der Straße enttlandenen Kosten auf ihn übergegangen sei. DaS Verwaltungs gericht wies die Klage zurück. Das Oberverwaltungsgericht ass Berufungsinstanz hat diese» Urteil bestätigt und führt hierzu im Alleruntertänigstes Evangelisch-lutherische» Landeskonsistorium. (gez.) vr. Böhme. Vom Rektor der Universität Leipzig, Hrn. Geh. Hofrat vr. Hölder, ist an Se. Majestät folgendes Tele gramm gesandt worden: „Die ganze Universität vernimmt mit größter Freude und Dankbarkeit, daß Ew. Majestät den schweren Verunglimpfungen Ihrer protestantischen Untertanen und Ihrer protestantischen vor fahren durch die Borromäusenzyklika Höchstpersönlich entgegen zutreten gewillt sind. Hölder, derzeit. Rektor." Die evangelische Geistlichkeit von Dresden, Stadt und Land, hat gestern abend folgendes Tele gramm an Se. Majestät abgeschickt: Seiner Majestät König Friedrich August von Sachsi n, Ew. Königliche Majestät wollen Allergnädigst gestatten, daß wir, unserem Herzensbedürfnis folgend, für da» Hochherzige Ein treten Ew. Majestät zur Abwehr de» unsere evangelische Kirche verletzenden Angriff- und zur Wahrung d;» konfessionellen Frieden» unseren untertänigsten, tiefempfundenen Dank dar- »ringen. Unsere Gemeinden wollen wir aufrufen, mit freudig brennenden Herzen Fürbitte zu tun: Gott segne Ew. Königliche Majestät! Die evangelisch-lutherischen Geistlichen in DreSden-Stadt und Dresden-Land. v. DibeliuS. v. Benz. Die Studentenschaft der Technischen Hoch schule zu Dresden hat ihrem Dank durch folgendes an Se. Majestät gerichtetes Telegramm Ausdruck gegeben: Die Studentenschaft der Technischen Hochschule zu Dresden bittet Ew. Majestät, den Ausdruck ihrer begeisterten Freude und ihre- Dankes entgegennehmen zu wollen, daß Ew. Majestät al- erster deutscher Fürst in echt landesväterlicher Fürsorge und Ge rechtigkeit den Schmähungen der deutschen Protestanten durch die BorromäuS-Enzyklika so kraftvoll entgegengetreten sind. Im Auftrage Sachße, oauck. »red. Vorsitzender. Uber den Verlauf und das Ergebnis der von der preußischen Regierung wegen der BorromäuS- Enzyklika eingeleiteten diplomatischen Aktion teilt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" folgendes mit: Am 6. d. M. war dem preußischen Gesandten beim Vatikan telegraphisch die Weisung erteilt worden, dem Kardinal-Staatssekretär folgende Note zu übergeben: „In der Nummer 9 der ^ct» ^postollcae Seckis ist unter den, Datum des 26. Mai eine Enzyklika „Lckitas »sepv cksi or« seawutiLv" veröffentlicht worden, deren neunter Absatz Urteile über die Reformatoren und die der Reformation zugetanen Fürsten und Völker enthält. Diese Urteile sind nicht auf den dogmatische» und kirchenre-simentlichen Gegensatz der Konfessionen beschränkt, sondern sie erstrecken sich zugleich auf da- moralische Gebiet. Es hat nicht ausbleiben können, daß diese Urteile eine tiefgehende Erregung in allen evangelischen Kreisen Preußen hervorgerufen haben, die sich in ihren religiösen, sittlichen und staatlichen Empfindungen, die untrennbar mit der Geschichte der Reformation verbunden sind, schwer verletzt fühlen. Die Königlich preußische Staatsregierung sieht sich daher veranlaßt, gegen diese auch an das preußische Episkopat ge richteten Kundgebungen Verwahrung einzulegen. Zugleich weist sie daraus hin, daß die Verantwortung für Störungen des kon fessionellen Friedens, die eine Folge des Rundschreibens sind, allein diejenige Stelle trifft, von der es ausgegangen ist. Dies glaubt die preußische Regierung, die beim Apostolischen Stuhle im Interesse guter Beziehungen zwischen Staat und Kirche eine diplomatische Vertretung unterhält, durch ihren Vertreter mit um so größerer Berechtigung aussprechen zu können, al- sie ihrerseits, treu ihren verfassungsmäßigen Aufgaben, bestrebt ist, mit allem Ernst und mit allen Mitteln die Wahrung und Festigung deS Frieden- zwischen der evangelischen und der katholischen Bevölkerung des Staates zu fördern." Der Gesandte hat diesen Auftrag am 8. d. M. aus geführt und dabei der ihm erteilten Instruktion gemäß die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß die päpst liche Kurie Mittel und Wege finden werde, die geeignet seien, die aus der Veröffentlichung der Enzyklika sich er gebenden Schäden nach Möglichkeit zu beseitigen. Ins besondere müßten wir erwarten, daß die Enzyklika in den deutschen Diözesen weder von der Kanzel verkündet, noch in den bischöflichen Verordnungsblättern veröffentlicht würde. Am 11. d. M. ist dem Gesandten amtlich erklärt worden, daß der Papst bereits den deutschen Bischöfen den Befehl gegeben habe, eine solche Verkündigung und Veröffentlichung zu unterlassen. Am 13. d. M. hat die Kurie dem Gesandten folgende vom Kardinalstaatssekretär unterzeichnete Note behändigt: „Der unterzeichnete KardinalstaatSsekretär hat die Ehre, Sr. Exzellenz dem preußischen Hrn. Gesandten den Empfang der ge fälligen Note vom 8. d. M. wegen der Erregung, die in der preußischen Bevölkerung nach der Veröffentlichung der Enzyklika „Lckitav »aap«" sich gezeigt hat, zu bestätigen. Ter Heilige Stuhl glaubt, daß der Ursprung dieser Erregung darauf zurück zuführen ist, daß der Zweck nicht richtia erkannt worden ist, auf den die Enzyklika gerichtet war, und daß daher einige ihrer Sätze in einem Sinne aufgelegt worden sind, der den Absichten de» Heiligen Vater» völlig fremd ist. E» liegt daher dem unter zeichneten Kardinal daran, zu erklären, daß Se. Helligkeit mit wahrem Bedauern die Nachrichten von einer solchen Erregung vernommen hat, da — wie schon öffentlich und formell erklärt worden ist — irgendwelche Absicht, die Nichtkatholiken Deutsch land» oder besten Fürsten zu kränken, seiner Seele ganz und gar fern lag. Der Heilige Vater hat übrigen» niemals eine Gelegenheit Vorbeigehen lasten, um seine aufrichtige Achtung und Sympathie für die deutsche Nation und ihre Fürsten zu bekunden, und hat roch bei einer kürzlichen Gelegenheit die Freude gehabt, diese eine Gefühle zu w,e verholen. Der unterreichnete Kardinal benutzt diel« Gelegenheit, um Sr. Exzellenz den Ausdruck seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern? * - - *
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