46. 1892. für Zschopau und Amgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrath zu Zschopau. 60. Aa-rgaug. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgeaeben und versendet vierteljahrSvreiS 1 Mark ausschließlich Boten- und Postgebühren. Sonntag den 17. April. Inserate werden mit 10 Pf. sür die gespaltene KorpuSzetle berechn« und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorher? gehenden Lager angenommen. !ie ersten Blumen an dem Hag, fIn neuer Blüte Busch und Bäume, Voll Duft und Sonnengold der Tag Und ringsum Auferstehungsträume. — So steigt, begrüßt vom Glockenklang, Das Osterfest herab zur Lrde, Verkündend, daß nach langem Drang Ls wieder einmal Frühling werde. Und wie die keimende Natur Gesprengt die engen lvinterbands, N)ie rings die lenzgeschmückte Flur Des Gastes harrt im Brautgewande, So sollst auch du, o Menschenherz, Den Auferstehungsgruß empfangen. Sollst von dir werfen allen Schmerz Und dich verschließen allem Bangen. Ae k«. Horch' auf, es will der hehre Ton Dir von der ew'gen Liebe sagen, Die von der Gottheit Strahlenthron Herniederthaut in diesen Tagen. Horch' auf, und schließe nicht dein Ohr Der wunderbaren Segenskunde, Die Blütenduft und Vogelchor Verkünden aus dem Frühlingsmunde. Der Hoffnung öffne weit das Thor Und rüste Dich, o Herz auf's neue, Daß nun aus dir auch lockt hervor Die Blüten all' die Osterweihe, Daß neue Liebe bei dem Klang Und neues Leben dir erstehe, Und bei dem Auferstehungssang Lin jeges Groll in nichts verwehe. Und wie der Lenz — ein Siegesheld — Linherzieht auf des Sturmes Schwingen, Daß jede Winterhülle fällt. Und sehnend alle Knospen springen: So wird auch dir jedweder Schmerz Entschwinden bei der Glocken Läuten — Verstehst Du nur, o liebes Herz, Die Osterklänge recht zu deuten. Bekanntmachung. Da in jüngster Zeit wiederum Waldbrände vorgekommen sind, die lediglich auf Fahrlässigkeit Seiten des Publikums zurückzuführen waren, wird hiermit wiederholt ausdrücklich zur Warnung darauf hingewiesen, daß die Inbrandsetzung eines Waldes durch leichtfertiges Gebühren mit Feuer je nach dem Grade und der Art der Verschuldung in Gemäßheit von ZZ 309, 368b des Reichsstraf-Gesetzbuchs mit Geld-, Haft- und Gefängnißstrafe bedroht ist. Als solches leichtfertiges Gebahren ist insbesondere das Wegwerfen von brennenden Cigarrenresten oder Zündhölzern, Rauchen aus offenen Pfeifen, Anzünden von Feuern, Abbrennen von Feuerwerk in Wäldern anzusehen. Gleichzeitig will man zur Nachachtung darauf aufmerksam machen, daß unbefugte Entnahme sogenannter Frühreifer von Bäumen oder Sträuchern nach Befinden auf Grund von § 303 des Reichsstraf-Gesetzbuchs beziehentlich Artikel 1 ff. des Forststrafgesetzes vom 30. April 1873 mit Geld- lind Gefängnißstrafe geahndet wird. Sämmtliche Polizeiorgane des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes werden angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung ein wachsames Auge auf den Verkehr in den Wäldern zu haben, etwaige Gesetzesverletzungen aber alsbald anher oder beziehentlich bei der zuständigen Königlichen Staats anwaltschaft unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Insbesondere werden auch alle Eltern veranlaßt, dafür zu sorgen, daß ihre Kinder bei aussichtslosem Umherstreifen sich nicht Vergehungen nach oben angedeuten Richtungen hin zu Schulden kommen lassen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 13. April 1892. Von Gehe. Lw Am Bekanntmachung. zweite» Osterfeiertag Vormittags von 11—12 Uhr wird das zur Entgegennahme der Anzeigen über Sterbefälle und das behufs An- und Abmeldung beurlaubter Soldaten sein. Zschopau, am 14. April 1892. DerStadtrath. Kretzschmar. Bekanntmachung. Nach den hier eingereichten Anzeigen verkaufen von heute ab Herr Bäckermeister Wilhelm Schubert 1 Pfund Weißbrot zu 14V- Psg. (6 Pfund 87 Pfg-), die andern dagegen zu 14V- Pfg. (6 Pfund 85 Pfg.) Zschopau, den 16. April 1892. Der Stadtrath. Kretzschmar.