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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 33 (13. August 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Gewerbebetrieb in der Gewerbefreiheit (Schluss)
- Autor
- Heckner, Wilhelm
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 31)
- Autor
- Gfeller, Julius
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- ArtikelDer Gewerbebetrieb in der Gewerbefreiheit (Schluss) 257
- ArtikelDas schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 31) 259
- ArtikelSonnenwärme und Elektrizität 260
- ArtikelUeber das bewegliche Spiralklötzchen 261
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen 261
- ArtikelVerschiedenes 261
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 262
- ArtikelVereinsnachrichten 262
- ArtikelAnzeigen 263
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 250 — das Kleid des Knaben nicht mehr. Die alten Zünfte mit ihren i Chikanen und Bevormundungen mancher Art dürfen der Organi sation neuer Innungen nicht als Richtschnur dienen. Nun ist aber der Weg der Vereinigung nur das einzige Mittel, welches uns Besserung bringen kann und können wir nur von zeitgemässen obligatorischen Innungen eine bessere Zukunft erwarten. Freiwillige Innungen, die sich in letzter Zeit vereinzelt gegründet haben, zeigen keine Lebensfähigkeit. Dio grössere Anzahl von Fachgenossen bleibt aus Trägheit, Unkennt- niss oder anderen Gründen fern. Auch können diese Vereinigungen ihren Mitgliedern keinerlei Rechte oder Vortheile gewähren, viel mehr müssen sie denselben sachgemäss mancherlei Pflichten auf- legen. Ferner fehlt uns der hierzu nöthige gesellige Sinn. Der Geist des Zusammenhaltens bedarf noch grösser Pflege, bis wir zur Bildung freier Innungen reif geworden sind. Unterdessen würde das schwer darnieder liegende Handwerk längst gestorben und verdorben sein. Lassen wir uns nur durch das Wörtchen „Zwang“ nicht zu sehr erschrecken. Wir sehen, dass der Kaufmann gezwungen ist. sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, dass er der Handelskammer als Mitglied angehören muss, dass er sich in manchen Beziehungen den Bestimmungen des Handelsgerichts zu fügen hat u. s. w. Der Versuch, diese, jetzt als Zwang bestehen den Anordnungen im Wege der Freiwilligkeit einzuführen, scheiterte seinerzeit durch die Uneinigkeit vollständig. Welche Lebensfähigkeit würden die Handelskammern be sitzen, wenn sie auf der Freiwilligkeit fundamenlirt wä-ren? — Ein Beweis, dass mitunter Dinge der gemeinnützigsten Natur gewissermaassen aufgezwungen werden müssen. Das Gross kapital hat die Vorlheile der Vereinigung längst erkannt und ausgebeutet. Ueberall bemerkt man ein Zusammenhäufen von Mitteln und Kräften, um erfolgreicher auftreten zu können. Gleich artige Fabriken und Geschäfte vereinigen sich, um die Konkurrenz zu überflügeln. Auch wir können durch Zwangs-Innungen, wo die Eigenschaft des Artikels es erfordert, solche genossenschaft liche Konkurrenzgeschäfte gründen. Auf diesem Wege ist es möglich, gegenüber der Macht des Grossbetriebes durch das Grosskapital, Stand zu halten. Um unsere Interessen besser vertreten und durchführen zu können, bedürfen wir in erster Linie der Gewerbekammern und gewerblichen Schiedsgerichte. Die Innung könnte auch nach Ermessen und Bedürfniss gut gelegene Geschäftslokale errichten zur Benützung lür kleinere, weniger bemittelte Innungsmeister. Die Innung müsste überhaupt danach trachten, dass auch dem wenig Begüterten der Erwerb gesichert würde und dass er nicht mehr, wie in der Gewerbefreiheit, zum Knecht herabsinken müsste. Hierdurch würde sich dieselbe unbestreitbar ein ehren volles Verdienst erwerben, gegenüber dem revolutionären Prinzip, welches der freien Konkurrenz und der Gewerbefreiheit der 1 Gegenwart eigen ist. Es bliebe uns jetzt noch übrig, das Thütigkeitsgebiet der Innung näher zu beschreiben, sowie die hauptsächlichsten Paragraphen derselben einzeln anzuführen. Der Vorstand der Innung, der alljährlich neu gewählt werden müsste, hätte sich mit folgenden Aufgaben zu befassen: 1. Hebung der technischen Berufsgeschicklichkeit und Wah rung der Standesehre. 2. Herstellung eines guten Verhältnisses zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen. 3. Pflege des Gemeingeistes, korporatives Zusammenwirken, sowie Entscheiden über Streitigkeiten einfacher Art. 4. Darauf zu achten, dass sich jeder Lehrling und Geselle beim Uebertritt in den Gesellen- oder Meisterstand einer Prüfung unterzieht. 5. Die Lehrlings-Erziehung überwachen, in besonderen Fällen unter Mitwirkung geeigneter Staatsbeamten. 6. Mitglieder zu ernennen, die unter staatlicher Leitung die Gesellen- und Meister-Prüfungen abzuhalten haben. 7. Darüber zu wachen, dass nur geprüfte und befähigt be fundene Meister der Innung einverleibt werden. 8. Dass nur diese mit Produkten ihres Faches Kleinhandel treiben. 9. Dass Fabrikanten und Grossisten nur an Innungsmeister Handwerkserzeugnisse verkaufen und in keiner Weise detailliren. 10. Dahin zu wirken, dass die Konkurrenz durch Straf anstalten wesentlich verringert oder ganz beseitigt werde. 11. Gründung einer Innungskasse und Unterstützung einzelner Mitglieder in Nothtällen. 12. Errichtung und Leitung eines Arbeilsvermittlungs-Büreaus. 13. Berichterstattung an die Staatsbehörde über Verwendung der Staatsbeiträge. 14. Ausstellung der Lehrbriefe an geprüfte Lehrlinge. 15. Veranstaltung von Ausstellungen lür Lehrlingsarbeiten. 16. An geeigneten Orlen und Zeitpunkten für das Zustande kommen von Fach- oder Gewerbe-Ausstellungen zu wirken, welche nur mit eigenen Erzeugnissen der Innungsmitglieder be schickt werden dürfen und bloss zur Hebung des Kleingewerbe standes dienen sollen. 17. Besorgung des Rechnungswesens und jährliche Bericht erstattung über Gang und Zustand der Innung unter Beifügung der nöthigen statistischen Beilagen. Der Beitritt der Handwerksmeister zu diesen Innungen, so wie die strenge Durchführung der Bestimmungen, müsste gesetz lich gefordert werden und gegen Zuwiderhandlungen entsprechende Strafen bestehen. Nach diesen Grundsätzen, die aber weder auf i Vollständigkeit noch Vollkommenheit Anspruch machen, können Innungen von Lebensfähigkeit gegründet werden. Nur auf diese Weise ist eine Innung im Stande ihre Genossen materiell zu heben und kann unser Erwerbsleben wieder Wurzel fassen. Wer in dem verschlungenen Getriebe der verschiedenen Er werbsformen herabgedrückt worden ist. sucht sich wieder eine bessere Lebensstellung zu erringen, verlangt nach Arbeit, die ihm wieder einen bestimmten Ertrag sichert. Ideale Bestrebungen, sowie freie Innungen, sie mögen noch so gut gemeint sein, werden verkannt und erfahren nur geringe Beachtung. Hoffen wir daher, dass obligatorische Innungen, dem Geiste der Neuzeit angepasst, recht bald ins Leben gerufen werden und segensreiche Folgen haben mögen. Das schweizerische llirengewcrbc. In der Schweiz gekrönte Preisschrift von Julius Gfeller. i Fortsetzung aus Nr. 3t.) In erster Linie kommen wir auf die Frage des gewerb lichen Unterrichts, deren Bedeutung Niemand entgehen wird. Ehemals herrschte die Familienerziehung vor; der eng über wachte und von geschickten Meistern gründlich in die Schwierig keiten seiner Kunst eingeweihte Lehrling bildete sieh stufen- miissig in den verschiedenen Zweigen seiner Industrie aus. Nach Ablauf einer genügenden Lehrzeit wurde er, halte er die erste Stufe der Arbeit überschritten, nach einem Examen Arbeiter; hatte er dies Studium hinter sich, stellte er sich, falls er sich genug vorbereitet hielt, seiner Zunft vor, um das Meisterstück abzulegen. Es wurde ihm eine spezielle Arbeit auferlegt; sie in geschickter und zu seiner eigenen und seiner Zunft Ehre zu vollenden, dies Ziel verfolgte er mit eben so viel Eifer als Ge schmack. Doch über dem Praktischen und Sinnreichen der Arbeit durfte die dekorative und künstlerische Seite nicht vernachlässigt werden. Mit Hilfe des Wetteifers wurden wahre Meisterstücke — so nannte man diese Arbeiten — geschaffen. Daraus ent stand das Streben, die Arbeit durch die Kunst zu erheben, um das blosse Nützlichkeitsprinzip nicht überwuchern zu lassen. Wie viel ist von diesem Streben noch übrig bei unserem heutigen Prinzip, Alles schnell und billig zu produzirenV Wir dürfen im Andenken an jene „gute alte Zeit“ auch jetzt noch seufzen, wenn auch damals nicht Alles gleich bewundernswert!) war und es ganz gut ist, dass gewisse Institutionen vom Sturmwind der Revolution weggewischl worden sind. Der Fabrikinspektor des 2. Kreises, der gerade die Uhr macherkantone umfasst, sagt in seinem Bericht von 1886: „Bei Zulassung der Arbeiter in die Fabriken ist eine Probezeit ge- ; wissermaassen geboten wegen der Schnelligkeit der gewerblichen I Lehrzeit, über die von allen Seiten sehr gerechte Klagen einlaufen“.
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