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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Anzeigen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- ArtikelCentral-Verband 113
- ArtikelEhrengabe für Claudius Saunier 114
- ArtikelZum Gesetzentwurf gegen den unlauteren Wettbewerb (Schluss aus ... 114
- ArtikelDie Handwerkerfrage 116
- ArtikelDie billige Uhr (Schluss) 118
- ArtikelDie Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von ... 119
- ArtikelBriefwechsel 120
- ArtikelVereinsnachrichten 120
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 122
- ArtikelVerschiedenes 122
- ArtikelWaarenzeichen-Register 123
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 123
- ArtikelStellen-Nachweis 124
- ArtikelAnzeigen 124
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 135 — Aufklärung. Bezugnehmend auf die Erklärung des Herrn Heinrich Klein in Mülheim a. Rhein in Nr. 5 der „Deutschen Uhrmacher- Zeitung“ und in Nr. 5 des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, betreffend die Gebrauchsmuster D. R. G. M. 6392 und 26346 theile ich Interessenten hierdurch ergebenst mit, dass ich eine vollständige Klarstellung der Angelegenheit augenblicklich noch nicht bringen kann, da mir die Abschrift des Urtheils der I. Strafkammer des kgl. Landgerichts zu Cöln a. Rh. trotz wiederholten Schreibens bisher nicht zugestellt wurde. Inwieweit von einer glänzenden Freisprechung des Herrn Klein die Bede sein kann, dürfte daraus zu ersehen sein, dass der I. Staatssnwalt des kgl. Landgerichtes zu Cöln a. Rhein gegen das freisprechende Urtheil Revision einlegte, diese allerdings später zurückzog und mich auf den Civilprozessweg verwies, welchen ich anch betreten werde. Vorläufig will ich feststellen, dass mein Hebranchsmuster Nr. 0392 vollständig zu Recht besteht und dass trotz vielfacher Aufforderung keiner meiner Nachahmer den Muth findet, gegen mein Gebrauchsmuster Nr. 6392 Fest stellungsklage zu erheben. Wenn Herr Klein es noch nicht wissen sollte, so möge er hierdurch erfahren, dass die erfolgreiche Durchführung einer Löschungsklage dazu gehört ein Gebrauchsmuster für ungültig zu erklären. Herr Klein sucht den Glauben zu erwecken, ich sei nicht der erste Fabrikant, welcher Celluloid-Uhrenschutzgehäuse nach System 6392 anfertige. Ich wäre nun Herrn Klein sehr dankbar, wenn er den Namen des Fabrikanten nennen wollte, der vor mir die in Rede stehende Art Celluloid-Uhrenschutz gehäuse angefertigt hat. Es wäre dies jedenfalls von grösser Wichtigkeit für alle Interessenten. Da ich, wie oben gesagt, das Urtheil der Strafkammer des Landgerichtes zu Cöln a. Rh. nicht kenne, so enthalte ich mich vorerst jeder Aeusserung darüber. Meine feste Ueberzeugung bleibt, dass das Gebrauchsmuster 26346 in den Geltungsbereich meines zu Recht bestehenden Gebrauchsmusters 6392 fällt, welche Meinung von Sachverständigen vollständig getheilt wird. Es könnte dem Herrn Klein allerdings taugen, mit Hilfe des in Berathung befindlichen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb emporgehoben zu werden, was aber für ihn leider nicht der Fall sein wird; ich überlasse es den Interessenten darüber nachzudenken, wo der unlautere Wettbewerb vorhanden ist, ob bei mir, welcher sich gegen die unberechtigte Nachahmung des geschützten Fabrikats wendet oder bei den nachhinkenden Konkurrenten, welche ebenfalls theilnehmen wollen an dem durch meine Erfindung hervorgerufenen erheblichen Aufschwung der Uhrenschutzgehäuse-Industrie. Wegen der im Schlusspassus seiner Aufklärung und Warnung in Nr. 5 der Deutschen Uhrmacherzeitung gemachten Aeusserung des Herrn Klein wird noch Klage wegen Beleidigung erhoben werden. (86) Albert Wacker, Celluloidwaarenfabrik, \iirnbcrg'. Nachdem man uns schon öfter benachrichtigt, dass minderwerthe Gläser durch Leute, welche sich fälschlich als Vertreter unserer Fabrik ausgeben, an die Herren Uhrmacher direct angeboten werden, theilte uns Herr B. in Frankfurt a. M- dieser Tage wieder einen solchen Fall mit und sandte uns die Beweisstücke. Hienach stellte sich heraus, dass ein gewisser H. in Strassburg, welcher sich jedoch auf seinen Fakturen als Glasfabrikant in Trois fontaines (Dreibrunnen) bezeiclmete, dem Herrn B. gegenüber sich für einen Vertreter unserer Fabrik ausgab und demselben kürzlich eine Parthie Flachgläser ä Mk. 5,— und eine Parthie Patent gläser ä Mk. 8,40 per Gross verkaufte. Wir haben an H. nie unsere Gläser verkauft und waren auch die gelieferten Gläser nicht unser Fabrikat. Wir haben den H. in St. vor Fortsetzung seiner fälschen Vorspiegelungen verwarnen lassen und richten an Jedermann die Bitte uns neuerlich vorkommende Fälle bekannt zu geben, damit wir dann ein energisches Ende machen. Wir betonen ausdrücklich, dass wir die Detail-Kundschaft niemals durch unsere Reisende besuchen liesson, noch besuchen lassen werden, dass wir nur an als reell bekannte Prima - Fourniturcnhändler verkaufen und dass alle Gläser unserer Fabrik die Marke Y. T. F. in Perlenrand der Etiquette oder auf der Rück seite tragen. Die Direction der (Glasfabrik Dreibrunnen Avis Sigd. Hammel. Justin Jouvin.
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