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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 20.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18950100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18950100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 627 und 628 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1895)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 20.1895 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1895) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1895) 23
- ArtikelCentral-Verband 23
- ArtikelDie Bügelfrage 24
- ArtikelEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs 24
- ArtikelDas wahre Geburtsjahr Christi und der Anfang des Jahrhunderts 25
- ArtikelDie Uhrensammlung von Moritz Weisse sen. in Dresden 26
- ArtikelDie Taschenuhren-Industrie in den Vereinigten Staaten von ... 27
- ArtikelVereinsnachrichten 28
- ArtikelReklame 28
- ArtikelVerschiedenes 28
- ArtikelWaarenzeichen-Register 30
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 31
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 31
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 31
- ArtikelStellen-Nachweis 32
- ArtikelAnzeigen 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1895) 45
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1895) 67
- AusgabeNr. 5 (1. März 1895) 89
- AusgabeNr. 6 (15. März 1895) 113
- AusgabeNr. 7 (1. April 1895) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1895) 161
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1895) 183
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1895) 205
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1895) 229
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1895) 251
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1895) 273
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1895) 295
- AusgabeNr. 15 (1. August 1895) 315
- AusgabeNr. 16 (15. August 1895) 337
- AusgabeNr. 17 (1. September 1895) 361
- AusgabeNr. 18 (15. September 1895) 485
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1895) 507
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1895) 531
- AusgabeNr. 21 (1. November 1895) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1895) 579
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1895) 603
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1895) 629
- BandBand 20.1895 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 29 — war ein Bild der Gebäude gegenüber der Strasse. Sowie dieses gelungene Experiment in der Philosophischen Gesellschaft be kannt wurde, interessirte sich Dr. Paul Beck Goddard, Professor der Chemie an der Universität Pennsylvania, hierfür. Fernere Experimente wurden nun mit improvisirten Apparaten unter nommen. Es ergab sich aber bald, dass, um befriedigende Resultate zu erzielen, auch ein ordentlicher Apparat nöthig war. Zu diesem Zwecke gingen die zwei gelehrten Forscher zu einem gewissen Robert Cornelius, einem Lampenmacher und Klempner in Philadelphia, und beschrieben ihm, was sie wünschten. Der Letztere verfertigte nun von Blech eine Camera und andere Utensilien nach Saxton’s und Goddard’s Vorschrift, ferner ver silberte er auch die kupfernen Platten für die zwei gelehrten Forscher. Cornelius verfertigte zur selben Zeit eine Duplikat- Camera für seinen eigenen Gebrauch und lauschte die Manipula tion von seinen zwei Kunden ab. Sowie alles fertig war, nahm Cornelius seinen Apparat mit nach Hause und versuchte, wie Saxton, einige Aufnahmen von einem oberen Fenster. Er ge brauchte eine Opernglaslinse als Objektiv, aber der erste Versuch misslang. Ein paar Tage später, im November 1839. machte er einen anderen Versuch, dieses Mal in dem Hofe hinter seinem Lampenladen. Er stellte die Camera auf einem Stuhle in hellem Sonnenschein ein, nachdem er scharf eingestellt hatte und die jodirte Kupferplatte eingelegt war, nahm er den Deckel von der Linse und lief schnell vor die Camera und setzte sieh auf den Stuhl; nach etwa fünf Minuten sprang er wieder auf und schloss die Linse. Nach Entwicke lung der Platte erschien auf derselben das Bild einer mensch lichen Figur. Der Lampenmacher hatte sein eigenes Bildniss aufgenommen, das erste menschliche Porträt durch Einwirkung des Lichts. Erstaunt über seinen Erfolg, machte er einen zweiten Versuch mit seinen zwei Kindern, das Resultat war ebenso. Eine Kopie dieses ersten Porträts findet sich im „Jahr buch für Photographie“ 8. Jahrg. 1894 (Verlag von Wilhelm Knapp in Halle a. S.); man bemerkt, dass die Figur nicht in der Mitte sitzt, was daher kommt, dass Cornelius in seiner Eile sich nicht ordentlich auf den Stuhl gesetzt hat. Dieses Bilr ist in der Philosophischen Gesellschaft am 6. Dezember 183y vorgelegt worden und ist im Protokoll verzeichnet. Dass es dieses Bild war, was in jener Versammlung vorgezeigt wurde, ist be zeugt, erstens von Cornelius selber (gestorben am 10. August 1893 im Alter von 85 Jahren) und mehreren noch lebenden Zeugen, welche in der damaligen Versammlung anwesend waren. — Der Erfolg des Lampenmachers aus Philadelphia, wodurch er jetzt in wissenschaftlichen Kreisen bekannt wurde, als der Verfertiger des ersten Porträts durch Daguerre’s Prozess, war eins der merkwürdigsten Vorkommnisse, die sich hier und da zufällig ereignen, wo eine Person, die weder gelehrt, noch wissen schaftlich gebildet ist, durch einen glücklichen Zufall ein Resultat erreicht, nach welchem Gelehrte schon lange vergeblich forschten und strebten. Expedition zur Aufsuchung des magnetischen Nord pols der Erde. Nach einer der „Frankfurter Zeitung“ zu- gegangenen Mittheilung ist die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika mit der Ausrüstung einer Expedition be schäftigt, welche unter Führung des Astronomen Langley den magnetischen Nordpol der Erde von Neuem aufsuchen soll. Be kanntlich wurde die Lage des magnetischen Nordpols durch den Kapitain Ross bestimmt, der ihn im Jahre 1831 unter 70° 5' nördlicher Breite und 96° 46' westlicher Länge im Westen der Halbinsel Boothia Felix, der nördlichsten von Canada, gefunden hat. Inzwischen hat der Pol, wie Professor L. Weber in Kiel in den Astronomischen Nachrichten darlegt, seinen Ort verändert. Weber findet aus den Beobachtungen der Deklination an 48 Be obachtungsstationen während eines Zeitraumes von 150 bis 300 Jahren, dass der magnetische Nordpol von 1680 bis 1800 im Ganzen um 60 0 in Länge nach Osten und 3 0 nach Süden gewandert sei, von da ab seine Bewegung umgekehrt habe und südlieh von der beschriebenen Linie dieser parallel bis jetzt um 30 0 zurückgegangen sei. Nach dieser Berechnung würde der Pol etwas nördlicher gelegen haben, als ihn Ross gefunden hat, und liach der westlichen Verschiebung, welche inzwischen ein getreten ist, jetzt unweit Nelson Head, dem Südkap von Bank Lands, zu vermuthen sein. Bank Lands ist die am meisten westlich liegende von den grossen Inseln, die im Nordpolarmeere der Küste von Canada vorgelagert sind. Neuheiten vom Büchermarkt. Paul Hanff, An. leitung zur Gravirkunst; bei Herrn. Schlag Nachfolgerin Leipzig erschienen, Preis 1 Mk. Die soeben erschienene, gut ausgestattete Broschüre giebt an der Hand zahlreicher Abbildungen über das ganze Gebiet der Gravirkunst kurzgefasste Auskunft; zuerst über die Werkzeuge des Graveurs, dann über das Graviren selbst, immer durch Abbildungen erläutert. Ein beigefügtes Ver zeichniss der einschlägigen Literatur vervollständigt das kleine Werk, welches in erster Linie für Goldschmiede und Uhrmacher bestimmt ist. Alabaster zu reinigen. Zur Entfernung von Schmutz flecken. die sich auf Kunstgegenständen von Alabaster durch das Angreifen mit der Hand, durch Absatz von Staub, bilden, ver wendet man am besten Weingeist. Man benetzt damit ein Läppchen und reibt gelinde die zu reinigende Oberfläche. Reines Wasser nimmt Fettflecken, wie sie sich durch den Angriff mit der Hand bilden, nicht weg. Beseitigung des sog. Fenstersehweisses. 0. Freund in Coesfeld trifft hierzu eine pat. Einrichtung, indem er die Glas scheiben nur oben und an den Seiten oinkittet, die untere Kante derselben aber durch einen nach auswärts gebogenen Zinkblech streifen säumt, während die entsprechende Fläche des Fenster rahmens ebenfalls mit Zink beschlagen ist, wobei zwischen diesem Beschläge und der untersten Scheibenkante ein Raum von einigen Millimetern verbleibt, so dass das kondensirte Wasser durch diesen Schlitz nach aussen austreten kann. Das Zinkblech an der Scheibe schmiegt sich so dicht an den Beschlag des Fenster rahmens an, dass Zugluft nicht entstehen kann. Betrieb elektrischer Klingeln mit Beleuchtungs strom. ln Amerika werden neuerdings die elektrischen Be leuchtungsanlagen in den Häusern auch für den Betrieb der elektrischen Klingeln benutzt, indem man durch einen vor geschalteten Widerstand die Stromstärke auf das erforderliche Maass herabdrüekt. Mit Rücksicht auf den geringen Energie verbrauch einer solchen Anlage kommt der grosse Verlust im Widerstande nicht in Frage, um so mehr aber der Vortheil, dass man bei solchen Klingeln der Schererei mit Elementen über hoben ist. (Zeitschrift für Elektrotechnik und Elektrochemie.) Die Selbstbewirthschaftung der Kantinen durch die Truppen soll der Schles. Ztg. zufolge bis 1896 überall auf gehoben werden. „Bei der verkürzten Dienstzeit der Fusstruppen, schreibt das genannte Blatt, ist es nicht mehr angängig, dass Mannschaften zu entbehrlichen ausserdienstlichen Arbeiten ver wendet werden. So ist es bisher üblich gewesen, dass in Kan tinen, die das Militär selbst bewirthschaftet, Soldaten tbätig waren. Abgesehen davon, dass die Mannschaften hierdurch zu weilen zu Unredlichkeiten verleitet wurden, soll schon im Interesse des militärischen Dienstes die Selbstbewirthschaftung der Kantinen durch die Truppen auf hören; wo dies bisher noch nicht ge schehen, müssen bis 1896 sämmtliche Kantinen an Privat unternehmer verpachtet werden.“ — Wenn diese Angaben sich bestätigen, so sind sie als eine erfreuliche Folge der Ver kürzung der Dienstzeit zu begrüssen. Eine Firma erlischt ohne weiteres von selbst mit dem Aufhören des Geschäftsbetriebes, für den sie besteht. Die Fort dauer der Eintragung im Handelsregister ändert daran nichts. Die eingegangene Vereinbarung mit einem Hand lungsgehilfen oder Handlungsbevollmächtigten, dass er später in kein Konkurrenzgeschäft eintreten dürfe, ist in der Regel (nach den Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe) nur auf den Fall anwendbar, dass der Handlungsgehilfe etc. seine Stellung freiwillig und ohne dass der Prinzipal ihm dazu gerechten Anlass giebt, aufgiebt. Vorsicht im geschäftlichen Verkehre mit geistig Gestörten. Vor einiger Zeit beschäftigte sich die Goldschmiede- Innung zu D. mit einem besonderen Falle. Ein College erhielt von einer geistig gestörten Dame, welcher man aber nicht das
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