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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 21.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189601001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18960100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18960100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 45 und 46 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1896)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bericht über die Ausstellung alter Uhren und Uhrwerke, bei Gelegenheit des III. Verbandstages der Deutschen Uhrmachergehilfen vom 25. bis 27. Mai (II)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- V. Generalversammlung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Köln a. Rh., 30. Mai bis 3. Juni
- Autor
- Lauxmann, Chr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Beschwerde des Vereins Coblenz und der Bescheid der Königl. Staatsanwaltschaft Wiesbaden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 21.1896 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1896) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1896) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1896) 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1896) 71
- AusgabeNr. 5 (1. März 1896) 93
- AusgabeNr. 6 (15. März 1896) 117
- AusgabeNr. 7 (1. April 1896) 139
- AusgabeNr. 8 (15. April 1896) 165
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1896) 187
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1896) 211
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1896) 233
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1896) 255
- ArtikelCentral-Verband 255
- ArtikelDas Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes 256
- ArtikelIII. Verbandstag des Deutschen Uhrmachergehilfen-Verbandes, am ... 257
- ArtikelDie Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 (III) 258
- ArtikelTelephon-Uhr 259
- ArtikelUnsere Werkzeuge 259
- ArtikelBericht über die Ausstellung alter Uhren und Uhrwerke, bei ... 260
- ArtikelV. Generalversammlung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in ... 262
- ArtikelDie Beschwerde des Vereins Coblenz und der Bescheid der Königl. ... 262
- ArtikelVereinsnachrichten 263
- ArtikelVerschiedenes 264
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 265
- ArtikelStellen-Nachweis 265
- ArtikelAnzeigen 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1896) 277
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1896) 299
- AusgabeNr. 15 (1. August 1896) 319
- AusgabeNr. 16 (15. August 1896) 341
- AusgabeNr. 17 (1. September 1896) 363
- AusgabeNr. 18 (15. September 1896) 385
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1896) 407
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1896) 429
- AusgabeNr. 21 (1. November 1896) 451
- AusgabeNr. 22 (15. November 1896) 475
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1896) 499
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1896) 523
- BandBand 21.1896 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Gustav Sturm hatten sich in liebenswürdiger Weise bereit er klärt, nach einem bestimmten, vom Verein ausgearbeiteten Plane die Hilfsmaschinen und Werkzeuge des Uhrmachers zur Auf stellung zu bringen. Jedes Werkzeug wurde in seinen ver schiedensten Ausführungen vorgeführt, doch jede Art durfte nur in einem Exemplar vertreten sein; auf diese Weise wurden alle Wiederholungen vermieden. Von einer Firma wurden auch die Glashütter Werkzeuge aus der bekannten mechanischen Werk stätte des Herrn Ernst Kreissig vorgeführt, so dass die Voll ständigkeit des Ganzen nichts zu wünschen übrig Hess. Y. Generalversammlung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Köln a. Kh„ 30. Mai bis 3. Juni. Wie wir in letzter Nummer mittheilten, haben wir den Collegen Bustein-Ruhrort mit der Vertretung des Central-Vor- bandes bei der V. Generalversammlung Doutscher Uhrengrossisten beauftragt. Vom Verein Köln hatte Herr Coll. Haas die Güte, den Verein und damit auch den Central-Verband zu vertreten. Indem wir beiden Herren den freundlichsten Dank für ihre Mühe waltung aussprechen, entnehmen wir dem eingehenden Bericht des Herrn Bustein Nachstehendes. Der Verband Deutscher Uhrengrossisten zählt ca. 70 Mit glieder, der Versammlung wohnten laut Präsenzliste 36 Herren an. Der seitherige Vorsitzendo Herr E. Reiss sen.-Berlin wurde zum Ehrenpräsidenten ernannt und Herr D. Popitz als erster, Herr .Taglin als zweiter Vorsitzender gewählt. Die Verhand lungen bezüglich der Leihhausfrage ergaben nicht das ge hoffte Resultat, da im letzten Jahre die hierzu bestellte Kommission zu einem thatkräftigon Vorgehen nicht gekommen ist; es wurde, um die Sache zu fördern beschlossen, dass innerhalb vier Wochen dem derzeitigen Vorsitzenden alles darauf bezügliche Material ein zusenden sei, um, auf dieses gestützt, vorgehen zu können. Wir wünschen von Herzen dass der Erfolg ein vollkommener sei, wir unsererseits haben gern die Hand zu gemeinsamem Vor gehen geboten, allein wie es im Leben oft nach dem bekannten Sprichwort: „Selbst ist der Mann“ geht, haben wir schliesslich nothgwUmigen auf eigene Faust petitionirt, unbekümmert um ab fällige Beurtheilung von dritter Seite. Des Weiteren beschäftigte sich die Versammlung mit den zu gewährenden Kreditfristen, es konnte jedoch hierin eine Einigung nicht erzielt werden, wie es ja bei dieser schwierigen Frage, wo sehr viele individuelle Gesichtspunkte in Betracht kommen, beinahe ein Ding der Unmöglichkeit ist, bestimmte Normen zu schaffen. Uns Uhrmachern muss vor Allem daran liegen, dass das leichte Kreditgeben an nicht kreditfähige Uhr macher oder Händler beschränkt wird, denn in der Regel wandern bei Herannahen des Zahlungs-Termins die Uhren ins Leihhaus oder werden um jeden Preis verschleudert, zu unserem und auch der Herren Grossisten grössten Nachtheil. Das ist ein grösser Krebsschaden, der allerdings unheilbar sein wird, trotzdem glauben wir doch darauf hinweisen zu müssen. Erst wenn die Ge pflogenheit mancher Reisenden, dem Kunden mehr als derselbe benöthigt fast mit Gewalt aufzudrängen, verschwindet, werden hier bessere Zustände eintreten. Mit Recht konnte Herr Rustein darauf hinweisen, dass Uhren nicht wie Semmeln alle Tage ver kauft werden können. An uns liegt es aber, aufdringliche Reisende prinzipiell von der Hand zu weisen und mit denjenigen Firmen, welche dem Grundsatz vornehmer Kaufmannschaft huldigen, und die glücklicherweise in schöner Anzahl vorhanden sind, zu arbeiten. Sehr zeitgemäss sind die Bestrebungen des Grossistenver bandes, die in der Versammlung zum Ausdruck kamen bezüglich der niederen Preise und des geringen Nutzens an den Uhren amerikanischen Fabrikats, und es hat uns von Herzen gefreut, zu lesen, dass der Chef des grössten hier in Betracht kommenden Fabrikationsgeschäftes in Aussicht stellte, künftig den Bazaren die Lieferung seiner Erzeugnisse zu entziehen. Wenn es auch nicht zu festen Vereinbarungen gekommen ist, so ist damit immerhin viel erreicht und hoffen wir mit den Herren, die sich an der Debatte betheiligten, auf eine baldige Gesundung des Ge schäftsbetriebs sowohl in der Fabrikation wie auch im Vertrieb dieser Fabrikate. Auch die Schweizer Fabrikanten, soweit sie vertreten waren, wissen über die traurige Lage der Taschenuhrenfabrikation zu berichten, eine angestrebte Konvention musste jedoch vertagt werden. Ein Vortrag dos Herrn Fabrikanten Stöffler vom Kreditoren- Verein Pforzheim führte zum Anschluss des Verbandes an ersteren. Der Verein giebt ein sogenanntes Kartenbuch seinen Mitgliedern, in welchem die umlaufenden Wechsel sowie die Höhe der Accepte verzeichnet werden. Ein weiterer Vortrag von Herrn Vogt (Schweizer) über das Galloniren der Uhrgehäuse stellte eine Erhöhung des Preises, aber auch der Güte in Aussicht. Uns wäre am liebsten: Das Galloniren überhaupt wegzulassen, denn schön können wir das keinen Falls finden. Wer die französische Gebrauchsweise mit durchweg nur silbernen Uhren, in der Regel ohne Sekunden zeiger, kennt, wird dom voll beistimmen. Soitens des Verbandes wurde unserem Delegirten in der freundlichsten Weise entgegengekommen, wofür wir an dieser Stolle unsern verbindlichsten Dank aussprechen. Wir knüpfen daran den Wunsch, dass zwischen beiden Verbänden stets ein loyales Verhältniss zum Wohle aller Interessenten bestehen möge. Ohr. Lauxmann. Die Beschwerde des Vereins Coblenz und der Bescheid der Königi. Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Wie wir im Briefwechsel No. 10 mittheilten, hat der Verein Coblenz bei der Königi. Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Amtsanwalts in Niederlahnstein erhoben und darauf folgende Zuschrift erhalten, die des Inter esses genug bietet, um hier veröffentlicht zu werden. Der Erste Staatsanwalt bei dem Königlichen Land gericht. Wiesbaden, den 19. Mai 1896. Auf die Beschwerde vom 5. Mai d. Js. gegen die Verfügung des mtsairwalts -zu Nredertabnstem vom 20. April d. Js., durch welche die Erhebung der Anklage gegen Adolf Klein von Weilburg abgelehnt worden ist, erhalten Sie hiermit zum Bescheide, dass ich keinen Anlass finde, diese Verfügung im Aufsichtswoge aufzuheben. Die angebliche Uebertretung der §§ 56 Vo. 3, 148 No. 7a der Reichsgewerbeordnung hat sich am 13. November 1895 zu getragen, kann daher jetzt nicht mehr verfolgt werden, weil die Verjährung derselben bereits 3 Monate später, also am 12. Feb ruar d. J. erfolgt ist. Die Prüfung der Frage, ob ein Steuervergehen vorliegt, hat hier nicht zu erfolgen, weil die Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten in der Verfügung vom 10. März d. Js. ein solches Vergehen verneint hat. Meyer. Der Schriftführer des Vereins Coblenz, Coll. Brüning, schreibt hierzu: In welcher Art Verjährung eingetreten sein soll, ist mir unbegreiflich. Die erste Anzeige ist viel früher als wie drei Monate nach der Uebertretung erfolgt. Von einem Steuervergehen habe ich in der Beschwerde überhaupt nichts erwähnt. Nach dem beiliegenden Urtheil des Reichsgerichts besteht keine Aussicht auf Erfolg bei einer neuen Beschwerde; durch Bekanntmachung dos Urtheils würde mancher Verein un nützer Arbeit überhoben Wir lassen hier die Entscheidung folgen. Als Gewerbebetrieb im Umherziehen ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts vom 18. November 1895 nicht zu erachten das Feilbieten von Waaren an einem fremden Ort auf die Aufforderung der Kaufreflektanton, diese Waaren zum Kauf zu bringen; wohl aber liegt ein Gewerbebetrieb im Umherziehen vor, wenn auf die Anfrage des Händlers die blosse Erlaubniss (Fortsetzung in der 1. Beilage.) S9" Hierzu 4 Beilagen.
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