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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Bandzählung
- Nr. 19 (1. Oktober 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Titel
- Mitteilungen des Sperrausschusses
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Titel
- Warum der Uhrmacher, wie jeder Geschäftsmann, mehr verdienen muss als vor dem Kriege
- Digitalisat
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
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- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 183
- ArtikelMitteilungen des Sperrausschusses 184
- ArtikelWarum der Uhrmacher, wie jeder Geschäftsmann, mehr verdienen ... 185
- ArtikelVon der richtigen Einstellung des Prellstiftes im Zylindergange 186
- ArtikelAnzeigen III
- ArtikelMorgendämmerung? 187
- ArtikelUeber eine durch ein Licht betriebene Uhr 188
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 189
- ArtikelVerschiedenes 189
- ArtikelPatentbericht 191
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 191
- ArtikelAnzeigen 192
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- BandBand 41.1916 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 19 Die Uhrmacherkunst. 185 enorm zurückgeht. Das Opfer bringen sie für die Daheim gebliebenen, für die Allgemeinheit. Und da sollten wir, die wir in Ruhe und Sicherheit zu Hause unserem Berufe nachgehen können, nicht einmal den Mut haben, ein auf den .ersten Blick günstig erscheinendes Geschäft abzulehnen, wenn es uns unsauber vorkommt? Der Kleinmut muss abgestreift werden, die grosse Zeit verlangt ein grosszügiges Geschlecht! Berlin SW. 19, den 1. Oktober 1916. Kommandantenstrasse 77/78. Der Sperrausschuss. I. A.: Karl Mischke. Warum der Uhrmacher, wie jeder Geschäftsmann, mehr verdienen muss als vor dem Kriege. Bei der sozialistisch-bureaukratischen Art, in welcher zurzeit das deutsche Volk „regiert“ wird, und an die es nach dem Kriege nur mit Grauen zurückdenken wird, und nicht ohne drei Kreuze bei dem Gedanken zu machen, ist es möglich gewesen, dass dem Kleinhändler, behördlich und gerichtlich, vorgeschrieben wurde, dass er auf seine Waren nur dieselbe Verdienstsumme aufschlagen dürfe wie vor dem Kriege, trotzdem ihm die Waren mehr, zum Teil sogar das Mehrfache kosten, seine Geschäfts unkosten allgemein gestiegen sind, sein Lebensunterhalt beträcht lich verteuert und dabei — wie gerade bei vielen von uns Uhr machern — der Umsatz zurückgegangen ist. Wenn nur ein Funke kaufmännischen Geistes in jene Urteile hineingeblitzt hätte, wären sie nicht möglich gewesen, wie sie überhaupt für jeden, der Sinn für die Berechtigung des Kleinhandels zum Be stehen hat, nur mit einem erstaunten Kopfschütteln vernommen worden sein werden. Man wollte damit den von uns allen ver worfenen Wucher treffen, aber in der wahllosen Anwendung ver urteilte man den soliden, ehrlichen Detaillisten, dessen Aufschlag ihm eben nur ermöglichte, sich und seine Familie anständig durch die Welt zu bringen, zum langsamen Untergange — und der Wucher fand neue Wege und machte sich frecher als zuvor breit, was jeder bei jedem Einkäufe, den er zu machen hat, bereits am eigenen Geldbeutel gespürt haben wird. Auch unsere Mahnung, eine Neukalkulation des gesamten Warenlagers vorzunehmen und die Verkaufspreise unter Zugrunde legung der heutigen Wareneinkaufspreise, der vergrösserten Un kosten für den Geschäftsbetrieb und die Lebenshaltung neu zu bestimmen, hat — abgesehen von dem passiven Widerstande vieler Kollegen, die bei dem Worte Kalkulation allein schon den Schüttelfrost bekommen, auch den sehr gewissenhafter Kollegen hervorgerufen, die von jener Gerichtsentscheidung gehört hatten und dadurch ängstlich geworden waren. Es hat sich bei der Verfügung zunächst nur um Gegenstände des täglichen Bedarfes gehandelt; aber da die Gerichte geneigt sind, diesen Begriff möglichst weit zu ziehen, so kann schliesslich auch eine Uhr, bei der täglich mehrmals nach der Zeit gesehen wird, oder eine Brosche, die täglich angetan wird, um das Hals bündchen zu schliessen, als ein solcher angesehen werden. In der vorigen Nummer war bereits der durchaus mögliche ( Fall geschildert worden, dass ein Uhrmacher, der einen Regulator für 10 Mk. im Frieden einkaufte, und ihn der Vorschrift ent sprechend zum Friedenspreise von 15 Mk. verkaufen wollte, also mit einem Aufschläge, über dessen Geringfügigkeit die Angehörigen anderer Branchen, selbst solcher von sogen. Konsumartikeln, sich tot lachen würden, dann, um die Lücke an der Wand wieder auszufüllen und seine Auswahl wieder zu vervollständigen, für 18 Mk., oder noch mehr, dasselbe Stück als Ersatz beschaffen müsste. Es ist dabei zu beachten, dass der Uhrmacher seine Ware doch nicht in wucherischer Absicht zurückgehalten, sondern während der ganzen Zeit ohne Erfolg feilgehalten hat. Darüber kommen wir indessen vorläufig nicht weg, und es ist besser, die Ware nicht zu verkaufen, bis in der Rechtsprechung die Un logik eines solchen Falles erkannt sein wird. Lieber soll man das vorhandene Stück nur als Muster betrachten, was unverkäuflich ist, dem Kunden aber danach eine neuo, ebensolche Uhr liefern, die den höheren Einkaufspreis hat und an der auch der im Frieden übliche Aufschlag verdient werden kann. Da wird wenigstens nicht bares Geld bei der Sache zugesetzt. Der springende Punkt bei der Reichsgerichtsentscheidung ist, dass der geforderte Preis gegenüber den Anschaffungskosten und den sonstigen Umständen nicht übermässig ist. Bei der heute gekauften Uhr wird das sicher nicht der Fall sein. Es wird verlangt, dass jedes einzelne Stück auf Grund seines Ein kaufspreises kalkuliert wird, gleichviel, ob dadurch eine bessere Ware aus älterer Zeit einen niedrigeren Verkaufspreis erhält, als eine später zu den enorm gestiegenen heutigen Einkaufspreisen eingekaufte (schlechtere) Ware. Es müssen also Bestände aus Friedenszeiten regelmässig unter dem jetzigen Marktpreise ver kauft werden und der Verbraucher an dem Nutzen teilnehmen (der für den Verkäufer gar nicht vorhanden ist, wie obiges Bei spiel zeigt). Die Gestehungskosten, die für die Berechnung des Gewinnes zulässig sind, setzen sich zusammen aus den tatsächlichen An schaffungskosten, den auf die Ware entfallenden besonderen Be triebsaufwendungen, und einen entsprechenden Anteil an den all gemeinen Betriebskosten des Geschäfts. Dem Unternehmer gebührt ferner eine Entlohnung, sein Reinverdienst. Er hat ferner aus dem Gewinn Kapitalzins und Risikoprämie zu decken, dabei darf das Risiko, weil es jetzt grösser ist als sonst, höher bewertet werden. Wenn wir also keine Friedensware mehr haben, dann dürfen wir wenigstens unsere Unkosten, die wir mit ihrem Vertrieb haben, daran verdienen. Anders liegt es aber mit dem Reingewinn, den gewisse Auffassungen so bemessen wollen, dass eine Ware, an der im Frieden 1 Mk. verdient wurde, jetzt wieder mit 1 Mk. Verdienst verkauft werden muss, wenn sie auch das Doppelte oder Mehrfache in der Gestehung kostet. Abgesehen davon, dass sämtliche Kalkulationssätze, die sich nach dem Umsatz berechnen müssen, vollständig hinfällig werden, ist auch in ethischer Hinsicht diese Forderung unberechtigt, und zwar wenigstens für den Uhrmacher, obgleich zugegeben werden kann, dass es vielleicht in anderen Branchen Fälle gibt, für welche diese Verfügung berechtigt ist und auf welche sie angewendet werden soll. Warum für den Uhrmacher nicht? Nun, seine Kalkulation liess schon vor dem Kriege insofern zu wünschen übrig, als sie in der Regel zu niedrig oder höchstens so bemessen war, dass ihm von dem Reinerträge seines Geschäfts die Bestreitung der zur Unterhaltung seiner Familie notwendigen Unkosten gerade eben nur möglich war. Selten gibt es einen Uhrmacher, der wirklich Ersparnisse zu machen in der Lage ist, die auch noch kein übermässiger Gewinn sind, sondern die für J Alter und Krankheit notwendige Rücklage bilden — wie gesagt, es sind nur wenige. Der Umsatz ist während des Krieges bei den meisten Uhr machern nicht gestiegen, bei dem Rest in unerheblichem Masse. Die grösser gewordenen Unkosten können, wie oben ausgeführt, mit bei dem Aufschläge in Rücksicht gezogen werden, der Rein gewinn in seiner Summe darf aber bei gleichem Umsätze nicht grösser sein als im Frieden. Ist er dann noch gross genug, um den Unterhalt der Familie zu bestreiten? Die Antwort darauf erteilt uns eine Statistik, die uns die „Monatlichen Uebersichten über die Lebensmittelpreise“ bieten, und die für die Ernährung einer Arbeiterfamilie von 6 Köpfen (zwei Erwachsene und vier Kinder) auf Grund der dreifachen Ration eines Marinesoldaten aufgestellt worden ist. Nach dieser betrug der erforderliche Geldaufwand für 1 Woche im Monat Juli 1912: 26,10 Mk., 1914: 25,12 Mk., 1915: 38,16 Mk. und 1916: 53,47 Mk. Der Jahresdurchschnitt für die Woche nach den eisten 6 Monaten berechnet 1912: 25,80 Mk., 1914: 25,97 Mark, 1915: 36,63 Mk. und 1916: 49,04 Mk. Das ist eine Ver änderung seit 1912 von -j- 90 Proz. Man kann annehmen, dass die Kosten der Lebenshaltung des Mittelstandes prozentual noch höher gestiegen sind, denn bekanntlich wurde seitens der Behörden für die breiten Massen die Beschaffung billiger Lebensmittel über nommen, während die einigermassen sich davon abhebenden
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