Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 47.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19220100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19220100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seite 353 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (5. Januar 1922)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 47.1922 -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZum Neuen Jahr! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelAn unsere Leser! 3
- ArtikelBericht über die Lehrlingsarbeitenausstellung bei der ... 3
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 4
- ArtikelDie Wirtschaft im Jahre 1921 5
- ArtikelDie Organisation der Optikabteilung des Ladengeschäftes 5
- ArtikelEin verregneter Sonntag 7
- ArtikelDer Zug 0 Uhr 13 11
- ArtikelSprechsaal 11
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 12
- ArtikelVerschiedenes 13
- ArtikelVom Büchertisch 15
- ArtikelPatentbericht 16
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 16
- ArtikelVersammlungskalender 16
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 17
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 2 (19. Januar 1922) -
- AusgabeNr. 3 (2. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 4 (19. Februar 1922) -
- AusgabeNr. 5 (2. März 1922) -
- AusgabeNr. 6 (16. März 1922) -
- AusgabeNr. 7 (30. März 1922) -
- AusgabeNr. 8 (6. April 1922) -
- AusgabeNr. 9 (13. April 1922) -
- AusgabeNr. 10 (20. April 1922) -
- AusgabeNr. 11 (27. April 1922) -
- AusgabeNr. 12 (4. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 13 (11. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 14 (18. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 15 (25. Mai 1922) -
- AusgabeNr. 16 (1. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 17 (8. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 18 (15. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 19 (22. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 20 (29. Juni 1922) -
- AusgabeNr. 21 (6. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 22 (13. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 23 (20. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 24 (27. Juli 1922) -
- AusgabeNr. 25 (8. August 1922) -
- AusgabeNr. 26 (10. August 1922) -
- AusgabeNr. 27 (17. August 1922) -
- AusgabeNr. 28 (24. August 1922) -
- AusgabeNr. 29 (31. August 1922) -
- AusgabeNr. 30 (7. September 1922) -
- AusgabeNr. 31 (14. September 1922) -
- AusgabeNr. 32 (21. September 1922) -
- AusgabeNr. 33 (28. September 1922) -
- AusgabeNr. 34 (5. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 35 (12. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 36 (19. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 37 (26. Oktober 1922) -
- AusgabeNr. 38 (2. November 1922) -
- AusgabeNr. 39 (9. November 1922) -
- AusgabeNr. 40 (16. November 1922) -
- AusgabeNr. 41 (23. November 1922) -
- AusgabeNr. 42 (30. November 1922) -
- AusgabeNr. 43 (7. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 44 (14. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 45 (21. Dezember 1922) -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1922) -
- BandBand 47.1922 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Die Uhrmacherkunst. 13 brachte befriedigend zum Ausdruck, dass nun alle Ulmer Kollegen unserer Innung angehören. Am Nachmittag war noch Besichtigung der Werkstätten der Ulmer Gewerbeschule, welche sehr interessant war. Friedrich Vetter, Schriftführer. 'Dc k rsthit > öi?ncs Zur Beachtung! Alle Zahlungen, die den Zentralverband betreffen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 13953: Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), zu leisten. Alle Zahlungen, die die Uhrmaoherkunst betreffen, also Bezug oder*Anzeigen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 103533, Die Uhrmacherkunst, Halle (Saale), einzuzahlen. Zentralverband und Uhrmaoherkunst haben also zwei ver schiedene Postscheckkonten I In die Schriftleitung der „Uhrmacherkunst“ ist ab 1. Januar 1922 Herr A. Scholze eingetreten. Als Sohn des Kollegen Herrn Fr. Scholze (Bautzen) geboren, gehört er gewissennassen schon durch seine Geburt dem Fache an. Nach vierjähriger Lehrzeit begann Herr Scholze seine Wander zeit als Gehilfe. Seit Oktober 1917 war er Mitglied der Redaktion der „Deutschen Uhrmacher-Zeitung“, bei der er schon als Uhrmacherlehrling mitarbeitete. Durch den Besuch zahlreicher Uhrmacherversammlungen, Verbandstage, und durch seine Aufsätze sowohl fachlicher Art, als auch über Fragen der Geschäftsführung, Organisation usw., ist Herr Scholze der Kollegenschaft bekanntgeworden. In der letzten Zeit bat er die Modenschau und die Schmuck- und Uhrenpro paganda in der allgemeinen Presse organisiert. Wir können unseren Lesern versprechen, dass der weitere Ausbau der „Uhrmacherkunst“ durch den Eintritt des Herrn Scholze in die Schriftleitung in glücklicher Weise gefördert werden wird. Neuregelung des Lohnabzugs ab 1. Januar 1922. Die in den letzten Tagen des Dezember ausgegebenen Steuerbücher sind in ihren Angaben über den Lohnabzug bereits überholt. Durch das Gesetz zur Aenderung des Einkommensteuergesetzes vom 23 Dezember 1921 sind ganz wesentliche Aenderungen eingeführt. Die Grenze, bis zu der die Steuer durch den Abzug als getilgt gelten soll, ist von 24000 Mk. auf 50000 Mk. heraufgesetzt. Der Betrag von 10 % des Arbeitslohnes er- mässigt sich: 1. für den Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalendermonate um je 20 Mb. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalenderwochen um je 4,80 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Arbeitstage um je 0,80 Mk. täglich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume um je 0,20 Mk. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden; 2. für jedes zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende minder jährige Kind im Sinne des § 17, Abs. 2, a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalendermonate um 30 Mk. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalenderwochen um 7,20 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Arbeitstage um 1,20 Mk. täglich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume um 0,30 Mk. für je zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden. Kinder im Alter von mehr als 17 Jahren, die Arbeitseinkommen beziehen, werden nicht gerechnet; 3. zur Abgeltung der nach § 13, Abs. 1, Nr. 1 — 7, zulässigen Abzüge a) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalendermonate um 45 Mk. monatlich, b) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Kalenderwochen um 10,80 Mk. wöchentlich, c) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Arbeitstage um 1,80 Mk. täglich, d) im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume um 0,45 Mk. für je zwei angefangeue oder volle Arbeitsstunden. Auf Antrag ist eine Erhöhung dieser Beträge zuzulassen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die ihm zustehenden Abzüge im Sinne des § 13, Abs. 1, Nr. 1 — 7, den Betrag von 5400 Mk. um mindestens 450 Mk. übersteigen. Ueber den Antrag entscheidet das Finanzamt. Beispiel: Monatsgehalt 1800 Mk.; verheiratet, 2 Kinder unter 17 Jahren: Es ist abzuziehen von 180 Mk. i 10 % vom Lohn) 1. für den Arbeitnehmer und seine Frau je 20 Mk. . . . =40Mk., 2. für 2 Kinder je 30 Mk = 60 „ 3 für Werbekosten =45 „ 145 Mk. 180 — 145 Mk. = 35 Mk., die in Steuermarken zu entrichten sind. Postkarten im Ortsverkehr. . . im Fernverkehr . . Briefe im Ortsverkehr bis 20 g . . . . über 20 — 250 g . im Fernverkehr bis 20 g . . . . über 20 —100 g . „ 100—250 g . Drucksachenkarten . . Ansichtskarten (nur Grüsse oder Höf lichkeitsformeln von höchstens fünf Worten auf der Vorderseite; bei weitergehenden schriftl. Mitteilungen oder Mitteilungen auf der Rückseite gilt die allgemeine Postkar tengebühr) . . . . Drucksachen bis 50 g . über 50—100 g. . „ 100-250 g. . „ 250 —500 g. . „ 500 g bis 1 kg . Geschäftspapiere bis 250 g . . . . über 250 — 500 g . . 500 g bis 1 kg . Warenproben bis 250 g . . . . über 250 — 500 g . . Päckchen bis 1 kg . . Pakete: bis 5 kg. über 5 —10 kg 12 „ 10—15 , 20 „ 15 — 20 „ 30 Zeitungspakete bis 5 kg . . : . Die neuen Postgebühren ab 1. Januar 1922. Al Inland. Wertsendungen Wertbriefe 0,75 Mk., 1.25 „ 1.25 „ 2,— * 2,- „ 3,- „ „ 0,40 „ für je 1000 Mk 1,50 Mk., Wertpakete für je 1000 Mk 2,— mindestens für eine f Sendung . . . 3 — n Postanweisungen bis 100 Mk. . . . 2 — über 100 —250 Mk. . 3 — „ 250-500 „ . 4,— „ 500-1000 „ . 5,— * 1000—1500 „ . 6,— „ 1500—2000 „ . 7,— n Einschreibgebühr. . . 2,— 0,40 0,50 1- 2,— 3,— 4,— 2 — 3,— 4,— 3,- „ 4,- „ Nahzone Fernzone 6 Mk., 9 Mk., 18 „ 30 „ 40 „ 3,- Mk. Eilbestellung bei Vorauszahlung für eine für ein Briefsend. Paket nach den Ortsbe stellbezirken 3Mk., 6Mk., nach den Landbe stellbezirken 9 „ 12 9 Zahlkarten bis 100 Mk. . . . 0,75 „ über 100 — 500 Mk. . 1,50 „ „ 500-1000 Mk. 3,- „ „ 1000-2000 „ 4,— „ „ 2000 — 5000 „ 5,— „ „ 5000 Mk. ... 6,— „ Auszahlungen mit Scheck feste Gebühr . . . 0,75 „ u. Steigerungsgebühr von Vs pro Tausend des Betrages. Für bargeldlos beglichene Kassenschecks entfällt die feste Gebühr. Gewöhnliche Telegramme pro Wort 1 „ mindestens 10 „ Die Inlandsgebühren für Brief Sendungen, Wertsendungen, Post anweisungen und Pakete gelten auch nach dem Saargebiet (jedoch Päckchen nicht zugelassen) sowie nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig und dem Memelgebiet. Die Inlandsgebühren für Brief- Sendungen gelten ferner nach Luxemburg, Oesterreich und West polen; jedoch sind Päckchen nur nach Westpolen zugelassen. Nach Ungarn gelten die Inlandsgebühren für Briefsendungen nicht mehr; jedoch bleiben für Ungarn niedrigere als die Weltpost vereinsgebühren für Briefe bis 20 g und für Postkarten bestehen. Gleiche Ermässigungen für Briefe bis 20 g und für Postkarten werden im Verkehr nach der Tschechoslowakei eingeführt. Die Weltpostgeb Postkarten nach Ungarn und Tschecho - Slowakei Briefe bis 20 g . . . jede weiteren 20 g (Meistgewicht 2 kg) nach Ungarn und Tschecho - Slowakei bis 20 g . . . . jede weiteren 20 g Drucksachen je 50 g Blindenschriftsendungen je 500 g (Meistgewicht 3 kg) n. Tschecho - Slowakei b) Ausland, ühren betragen für: 2,40 Mk 1,80 „ 4,— „ 2.- „ 3.— 2 — 0,80 0,40 0,10 Geschäftspapiere je 50 g 0,80 Mk., mindestens .... 4— „ Warenproben je 50 g . 0,80 „ mindestens .... 2,— „ Einschreibegebühr und Rüekscheingebühr. . 2— „ Eilbestellgebühr f. Brief sendungen .... 8- „ Gewichtsgebühr f. Wert kästchen je 50 g . . 1,60 „ mindestens .... 8- „ Behandlungsgebühr für Wertpakete .... 2- „ Versicherungsgebühren unverändert,
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