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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (20. Februar 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Alpina - Präzision - Markenuhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- ArtikelAlpina - Präzision - Markenuhr 141
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 143
- ArtikelWas uns die Leipziger-Messe ist 144
- ArtikelUhrmachergewinde 145
- ArtikelVom Beobachter 147
- ArtikelEinige Betrachtungen über Theorie und Praxis bei ... 149
- ArtikelAus der Werkstatt der Preisrätselfabrikanten 152
- ArtikelSteuerfragen 153
- ArtikelSteuerbriefkasten 153
- ArtikelAus der Werkstatt 154
- ArtikelSprechsaal 154
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 155
- ArtikelVerschiedenes 157
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 157
- ArtikelVom Büchertisch 157
- ArtikelMesse-Nachrichten 158
- ArtikelPatentschau 159
- ArtikelFirmen-Nachrichten 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelEdelmetallmarkt 159
- ArtikelDie Rochuskapelle (28) 160
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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142 DIE UHRMACHERKUNST Herr Bistrick hat, um die Meinung der Oeffentlichkeit über die Alpina-Reklame zu zeigen, zahlreiche Gutachten mitgebracht, die verlesen werden. Es geht daraus hervor, daß weite Kreise die Alpina für eine Produktionsgenossenschaft und die Alpinamarke für eine Fabrikmarke halten. Hieran schließt sich — zunächst ohne die Alpinavertreter, dann gemeinsam mit diesen — eine eingehende Aussprache über die Alpina und die Alpina - Reklame, ohne daß es zunächst gelingt, eine Klärung zu erzielen oder wenigstens eine Verhaudlungsbasis zu finden. Einer der Hauptangriffspunkte war der Weihnachten 1924 erschienene Alpina-Katalog. Es wird versucht, wenigstens diesen Katalog zu nächst zur Grundlage einer Besprechung zu machen. Auch das ge lingt nicht, weil von den Alpinagegnern, vor allen Dingen von Herrn Bistrick, eine Besprechung der Einzelheiten des Kataloges abgelehnt wird, weil jedes Wort und jeder Satz zu beanstanden sei. Von Alpinaseite wird darauf hingewiesen, daß ein ähnlicher Katalog schon in Friedenszeiten bestanden habe, und daß jetzt nur eine moderni sierte Auflage erschienen sei. Herr Kochendörffer gibt zu, als Mit glied der Reklamekommission den Katalog vor Druck gesehen zu haben, und stellt fest, daß er auch einige Abstreichungen und mildernde Aenderungen vorgenommen habe. Herr Bistrick steht auf dem Standpunkt, daß, nötigenfalls mit Hilfe der Staatsanwaltschaft, der Katalog der Alpina zu vernichten wäre. Er verliest, wie schon erwähnt, zahlreiche Gutachten von Wirtschaftsverbänden, Berufs vertretungen und Privatpersonen, aus denen sämtlich hervorgeht, daß die Reklame der Alpina deshalb als unlauter anzusehen ist, weil sie den Anschein erweckt, daß die Alpina eine Fabrikmarke ist und die Genossenschaft eigene Fabriken besitzt. Von den Herren Magde burg und Trawny wird unter anderem der Vorschlag gemacht, daß man die Alpina als Einkaufsgenossenschaft bestehen lasse, daß man aber ihre Betätigung als Verkaufsgenossenschaft bekämpfen müsse. Herr Liethen (Köln) berichtet über die große Erbitterung in den rheinischen Uhrmacherkreisen. Herr Trawny gibt ein Bild von der Reklame in Westdeutschland. Herr Matthäus (Duisburg) berichtet über die Lage in seinem Bezirk. Herr Bistrick hat auch eine große Anzahl Auskünfte von Fabrikanten beschafft, von denen eine Anzahl verlesen wird und aus denen hervorgeht, daß die meisten Fabri kanten zugeben, daß die Alpina-Uhren die gleichen sind wie die, die auch die übrigen Uhrmacher beziehen. Von Alpinaseite wird noch darauf hingewiesen, daß durch die große Reklame auch den Nichtalpinisten ein Vorteil erwachsen sei, weil dadurch das Interesse für Uhren an und für sich geweckt wurde. Dagegen erhebt die Gegenseite Protest. Nachdem man sich in viereinhalbstündiger Sitzung wenigstens darüber schlüssig geworden ist, daß eine Eini gung unbedingt gefunden werden muß, wird eine Mittagspause eingelegt. In der Nachmittagssitzung werden zunächst die Anträge der Kommissionen und der Antrag Trawny verlesen. Antrag Trawny: Die in Dresden gewählte Kommission steht auf dem Boden, daß der Zentralverband dnrch den Kampf gegen die Alpina nicht zersplittert werden darf. Die Kommission fordert die Beseitigung der von der Alpina gemachten Reklameauswüchse. Die Kommission hält gemeinsame Arbeit mit der Reklame kommission der Alpina für die Zukunft für erforderlich. Der Fortbestand der Alpina als_ Einkaufsgenossenschaft wird nicht bekämpft. Anträge der Kommission: 1. Jede Bezeichnung: „Verkaufs stelle“ oder „AlleinVerkaufsstelle^der Alpina“, Hinweis auf eigene Fabrikation, Alpinawerk, Hinweis auf angeblich billigere Liefe rungsmöglichkeit und die Aufschrift „Alpina“ auf deutschen Er zeugnissen hat zu unterbleiben. 2. Bei schweizerischen Fabrikaten ist diese Bezeichnung nur bei eigenen Kalibern gestattet. 3. Beseitigung des Kataloges. 4. Bei allen deutschen Lageruhren ist die Aufschrift „Alpina* zu entfernen. 5. Die Reklame „Alpina, das Kennwort guter Uhren* muß unterbleiben. 6. Die Ausdrücke „angesehenste usw. Fachgeschäfte“ sind zu unterlassen. Eine Begründung der Anträge ist nicht nötig. Herr Trawny schlägt noch vor, ein Schiedsgericht zu bestellen, das paritätisch, d. h. aus^ zwei Alpinisten und zwei Nichtalpinisten zusammen gesetzt sein soll. Herr Rechtsanwalt Amend (Erfurt) ergänzt den Antrag dahin, daß, falls eine Einigung nicht zustande kommt, ein unparteiischer Schiedsmann von einer Handelskammer oder einem Gericht heran gezogen werden solle. Es findet eine weitere Aus sprache darüber statt, ob die Reklame der Alpina vor oder nach der Druckherstellung der Kontrollkommission vorgelegt werden solle, Ba. sich die Alpinaleitung mit einer vorherigen Prüfung nicht einverstanden erklären kann, ist eine Einigung nicht möglich. Der Antrag Trawny wird deshalb zurückgestellt und zunächst die Anträge der in Dresden gewählten Alpinakommission weiter besprochen. Herr Direktor Rothmann nimmt zu den Anträgen Stellung Auf die Bezeichnung Verkaufsstelle oder Alleinverkauf der Alpina wird von ihm kein Wert gelegt, desgleichen auch nicht auf den Hinweis auf die eigenen Fabriken, solange von der Alpina nichts selbst fabriziert wird. Dagegen kann er die Fortlassung der Be zeichnung Alpina von Werken, die eigens für die Alpina angefertigt werden, nicht zu gestehen, sofern es sich um Spezialkaliber handelt. Eine längere Aussprache entspinnt sich darüber, ob die Forderung, daß die Aufschrift „Alpina“ auf deutschen Erzeugnissen nicht angebracht werden darf, aufrechterhalten werden solle. Der Punkt wird zurück gestellt und zunächst Pankt 3, Beseitigung des Kataloges, besprochen. Herr Rothmann sagt zu, die noch in Berlin auf Lager befindlichen Kataloge zu vernichten. Für die Vernichtung der bei den Mit gliedern befindlichen Kataloge kann er sich nicht einsetzen. Der Punkt 4 erledigt sich durch Punkt 1. Die Beseitigung der Auf schriften auf Lagernhren ist technisch undurchführbar. Den Punkt 5 erklärt Herr Rothmann für unannehmbar, die Devise sei der Lebens nerv der ganzen Alpina-Genossenschaft. Um die noch strittige Frage zu klären, finden wieder Einzel beratungen der verschiedenen Gruppen statt. Von Herrn Bätge wird noch besonders darauf hingewiesen, daß, wenn die Alpina auf deutsche Uhren nicht ihr Firmenzeichen setzen darf, auch z. B. die Einkaufsgenossenschaft der Berliner Uhrmacher keine Bezeichnung auf Weckern führen dürfte. Ehe die Frage der Centra nicht geklärt sei, sei auch ein endgültiges Urteil über die Alpina nicht möglich. Wenn man in der geplanten Form die Centra-Uhr einführen wolle, sei ein Beschluß, wie ihn die Kommission fordert, nicht möglich. Auch die Herren Kochendörffer und Seile weisen darauf hin, daß man bei einem Verbot der Alpina-Reklame auch das Grab für die Centra-Uhr grabe. Es wird dann festgestellt, daß auch Alpina-Mit glieder die Markenuhr des Zentralverbandes führen dürfen, soweit sie ihr Geschäft einwandfrei betreiben. Herr Rothmann erklärt sich hierauf bereit, keine neuen Großuhren und Wecker mehr in Auftrag zu geben, auf denen das Wort »Alpina« steht. Er behält sich aber vor, daß, wenn das Wort »Centra« auf Großuhren erscheint, auch Alpina wieder auf Großuhren gestattet sein soll. Herr Trawny besteht darauf, daß ein Markenwecker vom Zentralverband geschaffen werden darf, daß aber das der Alpina versagt ist. Er hält das für außerordentlich wesentlich. Herr Rothmann sagt, um die Verhand lungen nicht scheitern zu lassen, zu, behält sich aber vor, entweder Centrawecker zu führen oder solche mit der Firma des Bestellers, niemals aber Wecker mit Alpina. Nach Besprechung näherer Einzel heiten ist man sich in großen Zügen einig geworden. Es wird nun mehr die schon in der vorigen Nummer veröffentlichte Vereinbarung formuliert, die nachstehend nochmals veröffentlicht sei: Vereinbarungen zwischen dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacher, Einheitsverband, E. V., Halle (Saale), und der Alpina, Deutsche Uhrmacher- Genossenschaft, Berlin SO 16 Die in Dresden gewählte Kommission steht auf dem Standpunkt, daß der Zentralverband durch den Kampf mit der Alpina nicht zersplittert werden darf. Die Kommission fordert die Beseitigung der bei der Alpina-Reklame fest gestellten Auswüchse. Es wird infolgedessen nachstehende Vereinbarung getroffen: i. Die Alpina verpflichtet sich, in ihrer künftigen Re klame die Bezeichnung Verkaufsstelle oder Allein-Verkaufs stelle der Alpina, Deutsche Uhrmacher-Genossenschaft, nicht mehr zu führen. Die Bezeichnung „Verkaufsstelle der Alpina- Uhren“ hingegen ist gestattet. Ein Hinweis auf eigene Uhrenfabrikation bzw. eigene Fabriken oder angeblich billigere Lieferungsmöglichkeit, sowie die Bezeichnung „Alpina-Uhr macher“, hat zu unterbleiben. Als Alpina-Werke sind nur solche Werke zu bezeichnen, die Spezial-Kaliber der Alpina darstellen. Die Alpina verzichtet darauf, die Bezeichnung Alpina auf Großuhren und Wecker anzubringen. Am Lager oder in Arbeit befindliche Uhren oder Wecker können, soweit diese schon mit der Aufschrift Alpina versehen sind, noch geliefert werden. Auf Grund vorstehender Vereinbarungen verzichtet die Alpina auf die weitere Ausgabe der etwa noch am Lager befindlichen Kataloge von 1924. Etwaige Streitigkeiten auf Grund dieser Vereinbarungen sind durch ein Schiedsgericht zu entscheiden, daß am Sitze des Zentralverbandes errichtet wird, und daß in einer Be setzung von zwei Alpinamitgliedern und zwei Zentral verbandsmitgliedern, die nicht Alpinamitglieder sind, ent scheidet.
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