Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 50.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192501005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 26, 27,28, 38, 30, 31, 33 fehlen; Es fehlen die Seiten 67, 68, 85, 86, 211, 212, 229, 230, 713, 714, 755, 756, 777, 778, 845, 846, 887, 888, 907, 908, 925, 926, 965, 966, 978, 981, 982, 1001 und 1002
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (20. Februar 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt der Preisrätselfabrikanten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerbriefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 50.1925 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1925) 41
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1925) 55
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1925) 69
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1925) 87
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1925) 101
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1925) 125
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1925) 141
- ArtikelAlpina - Präzision - Markenuhr 141
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 143
- ArtikelWas uns die Leipziger-Messe ist 144
- ArtikelUhrmachergewinde 145
- ArtikelVom Beobachter 147
- ArtikelEinige Betrachtungen über Theorie und Praxis bei ... 149
- ArtikelAus der Werkstatt der Preisrätselfabrikanten 152
- ArtikelSteuerfragen 153
- ArtikelSteuerbriefkasten 153
- ArtikelAus der Werkstatt 154
- ArtikelSprechsaal 154
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 155
- ArtikelVerschiedenes 157
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 157
- ArtikelVom Büchertisch 157
- ArtikelMesse-Nachrichten 158
- ArtikelPatentschau 159
- ArtikelFirmen-Nachrichten 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelEdelmetallmarkt 159
- ArtikelDie Rochuskapelle (28) 160
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1925) 161
- AusgabeNr. 10 (6. März 1925) 177
- AusgabeNr. 11 (13. März 1925) 193
- AusgabeNr. 12 (20. März 1925) 213
- AusgabeNr. 13 (27. März 1925) 231
- AusgabeNr. 14 (3. April 1925) 249
- AusgabeNr. 15 (10. April 1925) 265
- AusgabeNr. 16 (17. April 1925) 281
- AusgabeNr. 17 (24. April 1925) 297
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1925) 313
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1925) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1925) 349
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1925) 369
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1925) 385
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1925) 403
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1925) 423
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1925) 447
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1925) 547
- AusgabeNr. 32 (7. August 1925) 613
- AusgabeNr. 34 (21. August 1925) 661
- AusgabeNr. 35 (28. August 1925) 677
- AusgabeNr. 36 (4. September 1925) 697
- AusgabeNr. 37 (11. September 1925) 715
- AusgabeNr. 38 (18. September 1925) 737
- AusgabeNr. 39 (25. September 1925) 757
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1925) 779
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1925) 803
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1925) 825
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1925) 847
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1925) 867
- AusgabeNr. 45 (6. November 1925) 889
- AusgabeNr. 46 (13. November 1925) 909
- AusgabeNr. 47 (20. November 1925) 927
- AusgabeNr. 48 (27. November 1925) 943
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1925) 967
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1925) 983
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1925) 1003
- BandBand 50.1925 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 8 DIE UHRM.ACHKRKUNST 153 eine Kontrolle der Postsachen ergab, daß 80°/ 0 der ein gehenden Zuschriften Reklamationen waren. Wenn schließ lich eines Tages das er Versandhaus“ aufgelöst wird, d. h. der Besitzer dem Bauern die Miete zahlt und sein Stübchen räumt, dann haben vielleicht Taüsende das Nachsehen. — Offenbarer Schwindel ist es natürlich mit den 20000 Mk., die für Preise zur „gleichmäßigen“ Verteilung ausgesetzt sind. Da fortlaufend inseriert wird, ist es ja nie möglich, die Zahl der Teilnehmer zu bestimmen. Trotzdem wird in dem oben erwähnten Begleitschreiben zu dem übersandten „Preise“ im Werte von 20 Pf. großartig von einer unvorher gesehenen großen Beteiligung und von der Unmöglichkeit, einen höheren Wertpreis (!) zu geben, da die ausgesetzte Summe weit überschritten ist, gesprochen. In Wirklichkeit betragen die „Preise“ aber für die 7500 Löser im ersten Vierteljahr erst etwa 2250 Mk., also den zehnten Teil der angeblich ausgesetzten Summe. Beizukommen ist den Preisrätselfabrikartten nicht mit dem Lotteriegesetz, sondern höchstens mit einer Anklage wegen Betrugs oder unlauteren Wettbewerbs. Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs kann ge stellt werden, weil in den Drucksachen die Schreibtischuhren als besondere Qualitätsware und als Vorzugsangebot offeriert werden. Es wird also der Anschein eines besonders günstigen Angebots erweckt. * Bei der Durchsicht des interessanten Aktenstückes fanden wir auch eine Anzahl Sachverständigen-Gutachten von Kollegen. Dabei mußten wir allerdings leider fest stellen, daß sich manche Kollegen hierbei recht ungeschickt benehmen. So hat ein Sachverständiger ausgesagt, daß die in Frage stehenden Uhren das Allergeringste und Schlechteste darstellen, was überhaupt fabriziert wird. Weiter wird aber erklärt, daß diese Uhren in soliden Geschäften zu 4 bis 7 Mk. verkauft werden. Das hat selbst den Staatsanwalt, der doch aus den Rechnungen wußte, daß der Einkaufs preis 1,25 Mk. beträgt, zu ein paar dicken Fragezeichen und zu einer Rückfrage veranlaßt. Nochmals befragt, erklärte dann dieser „Sachverständige“, daß er den Preis deshalb höher angegeben habe, weil der Uhrmacher im Gegensatz zum Masseneinkauf des Versandhauses höchstens 1 bis 2 Dutzend von diesen (??) Fabrikaten kaufe und deshalb auch mehr dafür bezahlen müsse. — — Andere Sach verständige haben einwandfrei erklärt, daß der Uhrmacher derartige Uhren, die kaum diesen Namen verdienen, nicht führt, und sie daher den genauen Preis nicht bestimmen können. Und noch etwas: Trotzdem der Staatsanwalt einem der befragten Kollegen nahegelegt hat, einen Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs zu stellen, ist dieser nicht gestellt worden. Der betr. Kollege schreibt wörtlich: „Von einem Strafantrage von seiten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher muß ich erst noch absehen und die Ansicht der Verbandsleitung abwarten.“ Das war Mitte Januar. Bis heute hat der Kollege aber der Verbandsleitung noch keine Nachricht gegeben! So bekämpft man keine Schädlinge unseres Faches, Herr Kollege — — — A. S. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Zur Rentenbank-Liquidierung, Rückgabe der Schuldverschreibungen Auf Grund des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 und der zweiten Ver ordnung über das Inkrafttreten der Gesetze zur Durchführung des Sachverständigengutachtens vom 10. Oktober 1924 ist die Belastung der industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgehoben. Da die Zinsen nachträglich zahlbar sind, so sind die am 1. Oktober 1924 für das vergangene Halbjahr zu zahlenden Zinsen von den genannten Betrieben an sich noch in der Hohe zu entrichten, die sich aus den zu Anfang vorigen Jahres zugestellten Rentenbankumlagebescheiden ergibt. Diese Zinsen waren nach einem Ministerialerlaß vom 26. September v. J. (siehe Nr. 40, S. 626, „Rentenbankzinsen*, ferner Nr. 3, S. 62) nur zur Hälfte zu erheben. Ob und zu welchem Zeitpunkt die zweite Hälfte dieser Zinsen noch zu entrichten ist, ist zur Zeit noch nicht endgültig ent schieden, und wird besondere Anweisung hierüber zu erwarten sein. Mit dem Aufhören der Zinsschuld sind auch die an den Be triebsgrundstücken entstandenen Grundschulden erloschen, und sind Verpflichtungen der Belasteten aus den Schuldverschreibungen für die Zukunft nicht mehr herzuleiten. Die Schuldverschreibungen werden, soweit sie nicht zurückverlaugt werden, von der Deutschen Rentenbank vernichtet. Auf Grund der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen vom 31. Januar d. J. hat die Deutsche Rentenbank am 6. Februar d. J. eine Bekannt machung über die Vernichtung oder Rückgabe der Rentenbank- Schuldverschreibungen erlassen. Hiernach sind etwaige Anträge auf Rückgabe der Schuldverschreibungen unmittelbar an die Deutsche Rentenbank, Berlin SW 68, Oranienstraße 106—109, zu richten. Bei dem Antrage ist dps zuständige Finanzamt sowie die Nummer der Grundliste Rb. anzjugeben. Die Anträge müssen innerhalb eines Monats nach der Ver öffentlichung der Bekanntmachung im „Reicbsanzeiger“ (7. Februar), also bis zum 7. März d. J., der Rentenbank zugehen. Nach Ab lauf der Frist werden die Schuldverschreibungen vernichtet. Die Rentenbank erteilt den Unternehmern auf Antrag eine Bescheini gung über die Vernichtung. Die Belastung der landwirtschaftlichen Zwecken dienenden Grundstücke bleibt bestehen, wie bereits unter „Industriebelastung und Aufbringungspflicht“ (siehe Nr. 41, S. 641) hervorgehoben und begründet. Geändert ist, daß, während die bisherige Belastung sich nach dem ursprünglichen Wehrbeitragswerte richtete, nunmehr der für die Vermögenssteuer berichtigte, oder nachträglich ermittelte Wehrbeitragswert, also ohne Vornahme der Abschläge, zugrunde gelegt wird. Ferner ist die Freigrenze 4000 Mk. auf 6oco Mk. er höht, wodurch in größerem Umfange Kleinsiedler und andere kleine ländliche Besitzer von der Belastung frei werden. Die infolge Ausscheidens der Industrie, des Großhandels, des Einzelhandels und des Handwerks aus dem Kt eise der Belasteten bei der Liquidation der Rentenbank frei werdenden Bestände des Bankvermögens werden anteilig ermittelt und den eben genannten Gewerben zufließen. Die Belastung der Wirtschaft für die Deutsche Rentenbank be trägt jetzt 2000 Mill Mk., der Notenumlauf nach dem Rentenbank ausweis für Januar 1966845200 Mk. Steuerbriefkasten Einlösung von Obligationen und Pfandbriefen durch die Bank Frage. Warmeine Bank berechtigt, ohne meine Zustimmung Obligationen, die für mich dort im offenen Depot lagen und die im Jahre 1923 zur Einlösung aufgerufen wurden, einzulören? Antwort. Obligationen, Pfandbriefe und Stadtanleihen sind in der Inflationszeit vielfach gekündigt nnd aufgerufen worden, um sie zum Schaden der Eigentümer in völlig entwertetem Gelde zurück zuzahlen. Diesem Vorgehen haben sich sogar industrielle Unter nehmungen, die unter der Inflation wenig oder gar nicht gelitten hatten, an geschlossen. Manche Gläubiger haben angenommen, ihre Papiere abgeben zu müssen, andere haben sie behalten und ihre Zu stimmung versagt. Daß unter den Verhältnissen des Jahres 1923 eine Bank nicht berechtigt war, ohne Einwilligung des Gläubigers solche Anleihepapiere ihrer Einleger zur Einlösung gegen Zahlung des Nennwertes in Papiermark abzuliefern, ist zugunsten des Ein legers entschieden worden, z.B. auch durch das Reichsgericht im Falle von Kruppobligationen. Gegen die Bank können Schaden ersatzansprüche geltend gemacht werden. Klßinß Anzeigen, Gehilfengesuche, Reparaturanzeigen, Ge legenheitskäufe usw. gehören in die UHRMACHERKUNST
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder