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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 140. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Präsident Braun: Nach den Erklärungen beider Mit glieder der Deputation kann ich annehmen, daß der Antrag des Referenten, es möge sich die Kammer über den vom Herrn Kommissar in Zweifel gezogenen Punkt erklären, nicht allein der Antrag des Referenten ist, sondern auch der Deputation, so daß er der Unterstützung nicht bedarf. Ich bitte die übrigen Mitglieder der Deputation, sich gleichfalls auszusprechen. (Dies geschieht beistkmmend vom Vicepräsidenten Eisen stuck und dem Abgeordneten Meisel. Präsident Braun: Will die Kammer demnach den frü hem Beschluß festhalten? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Ich habe nun überzugehen auf die §§. 8,16 und 18. Stimmt die Kammer der Deputation bei? Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner hat unsere Deputation bei der ersten Berathung den Antrag an die Staatsregierung be schlossen : „Die Staatsregierüng wolle in geeigneter Weise be wirken, daß Anweisungen in Leipzig von Haus zu Haus, und auf nicht länger als auf vierzehn Lage laufend, der städtischen Stempelabgabe nicht länger unterworfen bleiben möchten." Die erste Kammer hat diesen Antrag abgelehnt, und unsere Deputation rathet an, ihn fallen zu lassen. Pflichtet die Kam mer der Deputation bei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ferner richte ich die Frage auf den Antrag am Schlüsse der Seite 162, um so mehr, als die Kam mer sich gegen den Zusatz bei §. 157 ausgesprochen hat. Es würde sich fragen: ob die Deputation den Antrag an dieKam- mer zu bringen wünscht. Referent Abg. o. Haase: Der Antrag erledigt sich, da sich die Kammer in heutiger Sitzung gegen den Securitäts- protest erklärt hat. - Präsident Braun: Der Referent meint, daß eine beson dere Frage nicht zu stellen sei, da sich die Kammer gegen den Securitätsprotest erklärt habe. Ist auch die Kammer dieser Ansicht? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Haase: Zum vierzehnten Capitel. Von eignen (trockenen) Wechseln und Anweisungen auf sich. §§. 243 — 255. Zu §§. 244, 245,251. Die diesseitige Kammer hat diese Paragraphen abgelehnt und statt derselben fünf andere Paragraphen angenommen, un ter der Bezeichnung§§.245s.,245b., 245 c. (statt §.251 des Entwurfs), 245 ä, und 245 e. (statt 244.) II. 140. Die Fassung dieser fünf Paragraphen befindet sich in dem ersten Berichte derselben Seite 197 flg. Die jenseitige Kammer hat von diesen Paragraphen die unter 245 s., 245b. und 2456., letztem (abgesehen von einer Redactionsfrage) unverändert angenommen. Den Z. 245 o. aber in veränderter Maaße, indem sie 1) zu solchem den Zusatz: „doch steht es demAusstellerfrei, der Wechselverjährung zu entsagen, in welchem Falle nur die gemeinrechtliche Verjährung eintritt," und 2) in solchem den Wegfall der Worte: „Regreß mittelst Securitätsprotestes" beschlossen hat. Man rathet, den Zusatz unter 1 anzunehmen, dahingegen auf Beibehaltung der Worte unter 2 zu beharren. Endlich hat die jenseitige Kammer noch beschlossen, am Ende des Paragraphen den Jnhalt des§. 251 unter 1—6 aufzu nehmen, und solchen mit dem §. 245 c. folgendergestalt zu ver binden : „ Info nderh eit sind dergleichen Papiere 1) übertragbar ohne Cession rc. Die Deputation kann dazu in Betracht, daß dieser Zusatz nach ihrer Ansicht nur Wiederholungendes bereits in das Gesetz Aufgenommenen enthält, der Kammer den Beitritt nicht em pfehlen, und schlägt daher vor, diesen Zusatz abzulehnen. Statt des §. 245 s., welchen die jenseitige Kammer abge lehnt hat, hat dieselbe den §. 244 des Entwurfs mit dem Zusatze nach dem Worte: „Anweisung" auf sich angenommen. Die Deputation erkennt zwar an, daß in dem §. 244 des Entwurfs die Worte auf sich an der bezeichneten Stelle feh len, muß aber mit Beziehung auf das, was sie in ihrem frü hem Berichte über den §. 244 bemerkt hat, der Kammer an- rathen, bei ihrem frühem Beschlüsse zu beharren. Präsident Braun: Wenn nicht eine Trennung derFrage besonders gewünscht wird, werde ich die Frage im Allgemeinen dahin stellen: ob die Kammer den Anträgen derDeputation zu §§. 244, 245 und 251, wie solche Seite 163, 164 des ander- weiten Berichts erwähnt sind, beitrete? — Stimmt die Kam mer bei? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Haase: 4
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