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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Äscher Seite darauf umgeht, die Herzogthümer Schleswig- Holstein sammt dem Herzogthum Lauenburg der dänischen Monarchie, dem eigentlichen Dänemark einzuverleiben, sodaß es ein einziges unzertrennliches Reich werde. Dies beweisen die Verhandlungen und Anträge in der Viborger und Roeskilder Ständeversammlung, bei welchen der landesherrliche Commif- sarius Staatsminister von Oersted nicht nur sich damit einver standen erklärte, sondern auch bemerkte, daß der König die Wünsche und Ansichten der Ständeversammlung unzweifelhaft Zern entgegennehmen werde. Wer hiermit die Bestrebungen der Dänen in den Herzogthümem, das deutsche Element nach und nach zu unterdrücken und Alles zu dänisiren, in Verbin dung setzt, wird bald einsehen, daß der Antrag der Roeskilder Ständeversammlung der Vorbote eines zu erwartendenStaats- streichs ist. Und wäre es auch wirklich nicht der Fall, käme die Anmaaßung auch nur aus den Köpfen einer Partes so ist es doch eine große Beleidigung des deutschen Nationalgefuhls, daß in einer fremden Ständeversammlung über die Einverleibung eines deutschen Staats in einen fremden berathen wird, und schon aus diesem Gesichtspunkte ist es dringend nothwendig, die Stimmen der deutschen konstitutionellen Ständeversammlun gen gegen diese Vorgänge zu erheben, damit die deutschen Re gierungen und durch sie der deutscheBund aufgefordert werden, die Integrität und Selbstständigkeit der deutschen Staaten ge gen die Eingriffe fremder Regierungen zu wahren. Können die Deutschen in Bezug auf Schleswig, welches seit Jahrhun derten von Deutschland getrennt ist und nur wegendes engen Zusammenhangs, in dem es zu Holstein steht, nur Wünsche ha ben, so haben sie aufHolstein und Lauenburg ein Recht, welches durch die deutschen Bundesgesetze gesichert ist. Daß die Be völkerung Schleswigs zur Vereinigung mit Holstein und eben dadurch mit Deutschland hinstrebt, liegt in der Volksthümlich- keit, welche in den Herzen der Völker in unfern Lagen neu er wacht und die gleichen Stimmen zur Einheit in großen mäch tigen Staaten zusammenführt. Sie wird gewiß von keinem Deutschen zurückgewiesen werden, da für ein deutsch gesinntes Volk eine große Beruhigung, in der Zukunft ganz zuDeutsch- land gehören zu können, liegt. Deutschland ist in seinem An sehn gegen das Ausland und seiner Nationalität tief gekränkt, wenn fremde Mächte ohne Widerstand damit umgehen dürfen, einzelne Provinzen des Gesammtvaterlandes loszureißen und im Angesicht von ganz Deutschland darüberzuberathen. Schon ost war das deutsche Land der Schauplatz blutiger Kriege auf Kosten des Wohlstandes deutscher Bürger und nur mit dem Blute deutscher Männer ist erst in dem letzten Kriege das nörd liche linke Rheinufer zu Deutschland zurückgebracht worden. Noch vor fünfzehn Jahren wurde eine deutsche Provinz von Deutschland ohne Achtung feiner Rechte losgerissen und den Mißständen nur durch einen Vergleich, dessen Beurtheilung nicht hierher gehört, abgeholfen. Daß ein solches Ereigniß sich nicht wiederhole, vielmehr bei Zeiten dagegen vorgesehen werde, ist der Wunsch jedes Vaterlandssreundes! Wird von vielen Seiten angeführt, daß in der neuesten Zeit die Politik Dänemarks gegen die deutschen Herzogthümer eine andere geworden sei und viele Handlungen den Verdacht der Beeinträchtigung des deutschen Sinnes widerlegten, so kann die Deputation dies nicht annehmen. Sie kann zwar zugeben, daß in den neuesten Zeiten die offenbaren Eingriffe in das deutsche Element sich nicht wiederholt haben und daß mehrere, jedoch nur unbedeutende Handlungen den Schein einer freund lichen Gesinnung an sich tragen, aber fo lange nicht die früher gegebenen Verordnungen aufgehoben werden, so lange nicht ein ausdrücklicher Widerruf des bekannten Antrags Allgreen- Using's erfolgt, gewinnt es den Anschein, als ob nur der bisher < eingeschlagene Weg mit einem andern vertauscht werden solle. Dänemark hat angefangen, einzusehen, daß der offene Kampf nicht mit Erfolg durchzuführen ist und die jetzt ergriffenen Maaßregeln nur den Widerstand der Deutschen Hervorrufen. Es fürchtet, daß die Politik gegen die deutschen Herzogthümer nachtheilig werden kann, und sucht den erregten Widerwillen abzukühlen und zu dämpfen, um auf anderm Wege desto siche rer zum Ziele zu gelangen. Aber hier zeigt sich das Verhalten der dänischen Politik gegen die Deutschen und es giebt dafür die Verhandlung über die Lübecker Eisenbahn genügenden Nachweis. Dänemark hat den Holsteinern ohne Ansuchen ein Eisenbahnmonopol gegeben, hierdurch den Lübeckern die Mög lichkeit jeder Eisenbahn abgeschnitten und derz Deutschen den natürlichsten Weg von der Elbe an die Nordsee verkümmert. Als das oft wiederholte Gesuch der freien Hansestadt Lübeck um die Erlaubniß der Anlage einer Eisenbahn durch holsteinisches Gebiet, theils in derRichtung aufHamburg, theils in der Rich tung über Lauenburg und Lüneburg auf Braunschweig und Hannover, abgeschlagen wurde, erhielt Lübeck und mit dieser Stadt ein großer Kheil des deutschen Handels den empfindlich sten Verlust, der durch die Altona-Kieler Eisenbahn nicht aus gewogen werden kann. Den drei Hansestädten wurde im Jahre 1815 bei definitiver Reguliruug der deutschen Verhält nisse vorzüglich um deswillen ihre Selbstständigkeit bewahrt, weil das Handelsleben Deutschlands von Alters her in diesen Städten concentrirt und von der Blüthe dieser Städte auch die Blüthe des deutschen Handels abhängig war. Die Wichtig keit Lübecks, identisch mit der des deutschen Handels, geht aber verloren, sobald ihr eine kräftige Verbindung mit dem übrigen Deutschland systematisch versagt bleibt. Der Eindruck dieser Versagung ist für Deutschland ein betrübender, kein deutsches Blatt in den Herzogthümer» und selbst die Stadt Kiel nicht, welche doch allein davon gewinnen könnte, hat über die Verwei gerung der Lübecker Eisenbahn Freude geäußert. Jeder Deutschgesinnte hat in dieser Maaßregel einen gemeinschaftli chen Feind erkannt, der zu bekämpfen ist. Lübeck ist entschlos sen, sich in dieser Angelegenheit an den deutschen Bund, welcher sich nach Artikel 19 der Bundesacte verpflichtet hat, die wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bun desstaaten nöthigen Grundsätze zu ordnen, zu wenden. Es ist innig zu wünschen, daß dort seine Anträge in Erfüllung gehen. Da die Verhandlungen des deutschen Wundes geheim sind, ist es unbekannt, was in der vorliegenden Angelegenheit zur Erhaltung deutscher Rechte geschehen ist. Sachsen, zwar klein in seiner äußern Macht, aber nnverkennbar nicht unbeach tet in der Entwickelung seiner geistigen Kräfte und in der Liebe zu seinem angestammten Fürsten, hat eine heilige Pflicht, den Volksstimmen, die für ihre Selbsterhaltung arbeiten und rin gen und bereit sind, für dieses natürliche, dem Volke tief einge prägte Gefühl Opfer zu bringen, mit den ihm zu Gebote stehen den Hülfsmitteln nach Vermögen zu unterstützen. Die Depu tation ist überzeugt, daß die hohe Staatsregierung jede Gelegen heit benutzen wird, um ihr Ansehn bei dieser hochwichtigen An gelegenheit in die Waagschaale zu legen und fo ihre Liebe und Achtung für deutsche Einigkeit zu bethätigen, und stellt in dem Vertrauen, daß es einer konstitutionellen Regierung nur erfreu lich sein kann, in ihrem Streben von der Ständeversammlung unterstützt zu werden und von deren Zustimmung vergewissert zu sein, den Antrag: Die zweite Kammer wolle im Vereine mit der er sten Kammer die Ueberzeugung aussprechen, daß dis
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