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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Das Zurücklegen des Waffergesetzes hat man für nothwendig angesehen, weil man erst den practischen Maaßstab daran legen und die hierzu erforderliche Zeit gewinnen wollte, um sodann bei dem nächsten Landtage um so sicherer auf einen guten Erfolg rechnen zu können. Es ist dies auch bereits durch ein Allerhöch stes Decret entschieden. Was die Landtagsordnung betrifft, so werden die tüchtigen Borarbeiten der außerordentlichen Depu tation auch der nächsten Ständeversammlung nicht verloren sein; ich würde dies selbst für einen Verlust halten. Einstweilen können diejenigen Grundsätze, welche eine Abkürzung des Land tags bezwecken und bewirken können, daß künftig nicht so Vieles unberathen liegen blieben muß, von der außerordentlichen De putation immer herausgehoben, und bei deren Annahme schon für den nächsten Landtag in Wirksamkeit gesetzt werden. Ich rechne dahin §. 157 des von der außerordentlichen Deputation gelieferten Entwurfs, wo es heißt: „Die Petitionen, welche einer Kammer von auswärts zukommen, müssen innerhalb der ersten drei Monate, von Eröffnung des Landtags an gerechnet, eingegangen sein." Es ist ferner §. 155 wegen der Beschwerden gesagt: „Liegen Deputationsberichte über an die Kammer gelangte Beschwerden vor, so ist daraufzu sehen, daß solche so weit thunlich von Woche zu Woche in der Kammer zum Vor trag und zur Werathung kommen. Ist dies wegen an derer gleichzeitig vorhandener Berathungsgegenstande und insonderheit der Regierungsvorlagen bei dem gewöhnlichen Geschäftsgänge nicht zu ermöglichen, so hat der Präsi dent zu diesem Zwecke außerordentliche Sitzungen zu ver anstalten." Die außerordentlichen Sitzungen werden in §.46 so bezeichnet: „Für eine außerordentliche Sitzung wird jede Sitzung angesehen, die an einem Lage gehalten wird, an wel chem bereits eine Sitzung der nämlichen Kammer stattgefunden hat." Ich meinerseits habe auf die Zweckmäßigkeit dieser Maaßregel nicht weiter einzugehen, es muß lediglich der ver ehrten außerordentlichen Deputation überlassen bleiben, ob sie hierunter provisorische Maaßregeln anempfehlen wolle; nur so viel scheint mir gewiß, daß aus der Annahme dessen, was in der Petition beantragt ist, so viel Uebelstände hervorgehen würden, daß sie kaum durch die Vortheile ausgewogen werden dürften, welche man dadurch bezwecken will. Für jetzt mag wohl schon für einen Jeden von uns der Landtag lange genug gedauert haben; die Herren Petenten bezwecken auch nicht, daß er verlängert werde, sondern sie wollen den Landtag blos prorogirt oder einen außerordentlichen Landtag einbcrufen haben. Indessen wenn Sie nehmen, welche Gegenstände der Regierung zur Erwägung oder zur Vorlegung von Gesetzen anheimgegeben worden sind, so werden Sie finden, daß sowohl für die außerordentlichen Deputationen, als auch für die Re gierung selbst bis zum nächsten Landtage, zumal wenn derselbe, wie gleichfalls gewünscht worden ist, so frühzeitig einberufen werden sollte, daß das Budjet für die nächste Finanzperivde noch zur rechten Zeit debattirt werden könnte, hierzu zu wenig Zeit übrig bleiben würde, so wie überhaupt für einen Jeden, wenn er seine häuslichen Verhältnisse zu ordnen, oder seine Gesundheit wieder herzustellen hat. Die Vertagung des Landtags, oder die Einberufung eines außerordentlichen Land tags würde die Nothwendigkeit neuer Wahlen für alle die jenigen herbeiführen, die einstweilen ausgeschieden sind. Ist der ausgeschiedene Deputirte blos noch für diesen Landtag gewählt worden, so würde die Folge sein, daß bei der näch sten ordentlichen Ständeversammlung wieder eine neue Wahl stattfinden müßte. Welche große Kosten und welcher Zeit aufwand würde dadurch erwachsen? Setzen Sie nun hinzu, daß bei uns die Redefreiheit nicht beschränkt ist und die Pe titionsfreiheit der Unterthanen nicht beschränkt werden soll, so scheint es fast zu viel verlangt zu sein, wenn alle Petitionen erledigt werden müßten, möge auch dazu ein Umfang an Zeit gehören, so groß er nur immer wolle. Lassen Sie so viel Pe titionen eingegangen sein, daß sie an einem Landtage nicht er ledigt werden können, so würde ein Landtag stets die Fort setzung des andern sein müssen, was nicht in dessen Zwecke liegt und liegen kann. Es läßt sich denken, daß während eines solchen außerordentlichen Landtags wieder eine Menge Peti tionen eingehen würden; was soll denn mit diesen werden? Jetzt wollen wir die bereits eingcgangenen nicht zurücklegen, ohnerachtet doch wohl manche darunter sind, die eine Berück sichtigung nicht in so hoher Maaße verdienen; bei einem pro- rogirten oder außerordentlichen Landtage würde deren Zahl noch wachsen. Endlich, meine Herren, habe ich noch auf den Kostenpunkt aufmerksam zu machen. Es ist in der Khat wahr, der Landtag kostet viel Geld und es ist gut angewendet, doch gilt auch hier das ne gmä nimis. Sollte ein außer ordentlicher Landtag stattft'nden mit allen seinen Reisekosten und dem, was drum und dran hängt, so scheinen mir doch die noch unerledigten Petitionen nicht tsnti zu sein, um dem Lande einen solchen außerordentlichen Aufwand zu verursachen. Es würden zwar Einzelne ihre Zwecke berücksichtigt sehen, doch glaube ich nicht, daß dies in dem Wunsche des ganzen Landes liegen könne. Endlich möchte ich überhaupt in der über mäßigen Verlängerung der Landtagsverhandlungen einen Grund sehen, daß sich das öffentliche Interesse daran immer mehr verringert; ich glaube nicht, daß jetzt noch die Mitthei lungen vom Landtage mit dem Interesse gelesen werden, wie zu Anfänge des Landtags. Es muß Wünschenswerth für das Staatsbürgerthum sein, daß diejenigen, die uns hierher ge schickt haben, auch wirklich einen lebhaften Antheil an unserN Verhandlungen nehmen, und dazu, glaube ich, ist auch Zeit und Gelegenheit genug vorhanden gewesen. In Berück sichtigung aller dieser Umstände, und in der Hoffnung, daß es vielleicht der außerordentlichen Deputation gelingen könnte, wenn auch nicht für diesen, doch für den nächsten Landtag die Uebelstände, nach welchen nicht alle Petitionen und Beschwer den zurBerathung kommen können, durch Herausheben einiger Punkte aus der projectirten neuen Landtagsordnung zu besei tigen, ist die Deputation der Ansicht, daß die Petition der Ab geordneten D. Schaffrath und Joseph auf sich beruheu bleibm müsse.
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