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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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11. (Nr. 1717.) Abgeordneter v. Schaffrath bittet für den 3., 4. und 5. Juni um Urlaub. Präsident Braun: Will die Kammer beide Urlaubsge suche bewilligen? — Einstimmig Ja. 12. (Nr. 1718.) Abgeordneter Poppe bittet um Verlän gerung seines Urlaubs bis zum 13. Juni. 13. (Nr. 1719.) Abgeordneter Grimm bittet ebenfalls um Verlängerung seines Urlaubs bis zum 13. Juni. Präsident Braun: Will die Kammer auch diese nach träglichen Urlaubsgesuche bewilligen? — Einstimmig Ja. 14. (Nr. 1720.) Bericht der ist Betreff der kirchlichen Angelegenheiten erwählten außerordentlichen Deputation der zweiten Kammer über das mittelst Allerhöchsten Decrets vom 4. October 1845 der Ständeversammlung vorgelegte Regula tiv, die Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über die katho lische Kirche im Königreiche Sachsen betreffend. Präsident Braun: Wird zum Druck und auf eine spätere Tagesordnung gelangen. — Hiermit wären die Eingänge der Registrande abgethan. Ich habe der Kammer noch mitzuthei- len, daß die Abgeordneten Wolf und Erchenbrecher sich wegen Abhaltung für.heute haben entschuldigen lassen, und der Ab geordnete Lzschucke für heute und morgen um Urlaub gebeten hat, den ich ihm auch ertheilt habe, was ich der Kammer nach träglich mittheile. Abg.v. Geißler: Ich habe vernommen, daß der Bericht der vierien Deputation der ersten Kammer über die Beschwerde des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Chemnitz wegen der von den Bewohnern der Niclasgasse zu entrichtenden Rent amtsgefälle zur vierten Deputation überwiesen worden ist. Ueber denselben Gegenstand liegen der drittenDeputation viele : Petitionen vor. Der Bericht ist gefertigt und es wäre viel-: leicht möglich, bei dem mündlichen Vortrage die Bemerkungen der Deputation der ersten Kammer über jene Beschwerde an zuschließen. , Präsident Braun: Es läßt sich nicht übersehen, ob einj Zusammenhang wirklich stattfindet. Ich weiß nicht, ob der, Herr Abgeordnete v. Geißler die Eingabe so durchgegangen hat, daß er versichern kann, es hänge der Gegenstand mit den Petitionen wegen des Handwerkergeldes zusammen. Wäre dieses der Fall, so würde ich Vorschlägen, den Gegenstand statt an die vierte an die dritte Deputation abzugeben. Indessen wird die vierte Deputation von der Bemerkung des Abgeord- Mten V. Geißler Notiz nehmen, und wenn sie findet, daß ein Zusammenhang in der angedeuteten Maaße wirklich stattfin- det, spater der Kammer Vorschlägen, daß die Petition an die' dritte Deputation abgegeben werden möge. Ist die Kam-' Mer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. ! Präsident Braun: Wir kommen nun zum ersten Gegen stände unserer Tagesordnung, zum Vortrage des Berichts' der außerordentlichen Deputation, den Gesetzentwurf überden Schuldarrest betreffend. Der Referent Abgeordnete v. Haase wird uns den Bericht geben. Referent Abg. v. Haase: Meine Herren, der N a chb e- richt, welchen ich Ihnen in Betreff des Gesetzentwurfs über den Schuldarrest zu erstatten habe, lautet in seinem allgemei nen LH eile folgendermaaßen: Die unterzeichnete Deputation hat bereits am 16. Sep tember vorigen Jahres über den der Ständeversammlung vor gelegten Gesetzentwurf, den Schuldarrest betreffend (Abth. I. Bd, I. S. 193 flg.), an die geehrte Kammer Bericht erstattet (Abth. HI. Beil. Samml. 1. S. 429 flg.). Die letztere hat darüber in ihrer 16., 17. und 1s. öffentlichen Sitzung berathen (Abth. Hl.Bd. 1. S. 133 flg.). Nur der dritte und vierte Abschnitt des Gesetzentwurfs sind einer speciellen Berathung unterworfen und dabei die Beschlußnahme über §Z. 30,47,50, 71, beziehendlich theilweise, ausgesetzt worden. Den zweiten Abschnitt, welcherdieUeberschrkftführt: „VomSchuldarrest als Executionsmiltel für gewisse Schuldverhältnisse" hat die Kam mer abgelehnt. In Betreff des erste n Abschnitts des Gesetz entwurfs aber, welcher überschrieben ist: „Von der Unterwer fung unter den Schuldarrest", sind die darin aufgestellten zwei Grundsätze: 1) „Daß Jemand zu Geldzahlungen sb ei Schuldhaft sich verbindlich machen könne" und 2) „daß Jemand zu Leistungen außer Baarzahlungen bei Schuldhaft sich verpflichten könne," von der Kammer abgelehnt worden. Daneben aber hat sie beschlossen: »)die Berathung über den Zusatzparagraphen 255b. der Wechselordnung, so wie über den Beisatz, welcher diesem Paragraphen von derDeputation in ihrem Eingangs er wähnten Berichte S. 439 gegeben worden war und so lautet: „Ein solches Versprech en wegen ande rer Leistungen als der Zahlung ist unzuläs sig," bis zur Verhandlung über die Wechselordnung auszusetzen; b) Entschließung auf den Antrag der Deputation (S. 439 des obenerwähnten Berichts), „den 3. und 4. Abschnitt der Gesetzvorlage über den Schuldarrest mit den selbigen gegebenen Abänderun gen und Modifikationen der Wechselordnung selbst als ein besonderes Capitel beizufügen", erst „nach Berathung der Wechselordnung" zu fassen; v) den von der Deputation in ihrem obbemerkten Berichte Seite 434 empfohlenen Antrag: „daß der Satz ß. 12 des Gesetzentwurfs, die Aufhe bung der Bestimmung der 6o»8t. 21 k. II. betreffend, an einer passenderen Stelle des Gesetzes ausgenom men werde", zu stellen und <i) die Abstimmung über das ganze Gesetz durch Namen aufruf erst nach Berathung der Wechselordnung ein treten zu lassen. Bei Berathung der Wechselordnung ist zu a) der Paragraph 255K. der Wechselordnung mir dem dabei von der Deputation vorgeschlagenen, vorerwähnten Zu satz von der Kammer „angenommen und deren Aufnahme-
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