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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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suchungen nicht, sondern es giebt nur criminelle oder gericht liche, und eine polizeiliche; was darüber ist, ist jedenfalls vom Uebel, d.h.die sogenannte „Erörterung"! Eben so kann nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ein Staatsbürger nur entwe der als Angeschuldigter, oder als Zeuge von einer Behörde ver nommen oder verhört werden. Als was, in welcher Eigenschaft ist nun hier Klinkicht verhört worden? Als Angeschuldigter? Nein. Als Zeuge? Gegen wen? Es heißt ferner in der frag lichen, auf Klinkicht's Beschwerde erlassenen Verordnung des Ministeriums, es habe auch nothwendig geschienen: „die Mit arbeiter und etwaige Theilnehmer an der Redaction kennen zu lernen, um nach Befinden auch gegen diese ein zuschreiten." In diesen eigenen Worten liegt das Bekenntnis« des Ministeriums, daß von diesen Mitarbeitern etwas Straf bares ihm noch nicht bekannt gewesen sei; denn hatte es etwas Strafbares schon gewußt, so mußte es sofort eine Untersuchung einleiten. Dann kam dies nicht auf das „Befinden" des Mini steriums an, sondern wo ein Gesetz verletzt ist, da ist es Pflicht des Ministeriums, die Untersuchung einzuleiten. Wußte aber das Ministerium nichts Strafbares von jenen Mitarbeitern des Echo, lag außer dem einen „Glaubensbekenntnisse" kein straf barer Artikel vor, so hatte es kein Recht, nach jenen „Mitarbei tern" zu forschen, es müßte denn schon das bloße „Mitarbei ten" an einer Zeitung an sich ein Vergehen sein! Endlich muß ich noch auf einen großen, von mir nicht zu enträthselnden offenbaren Widerspruch des Ministeriums mit sich selbst und mit den gewissesten Lhatsachen aufmerksam machen. In der (ersten) Beschwerde des Buchdruckers Klinkicht an das Ministerium, die ich, als damit beauftragter Advocat, nach seinen Angaben verfaßt habe, heißt es unter Anderm: „Ferner wurde ich (vom Regierungsrathe D. Glöckner) ge fragt, wer die Mitarbeiter und Correspondenten, wer eigentlich Redacteur des „Echo" sei,- ob es überhaupt (Original-) Bei träge erhalte und von wem? und woher? ferner: ob nicht auch von hier (aus Neustadt) und wer und was die Verfasser der selben wären und worauf diese Artikel insbesondere sich bezo gen hätten. Als ich dies im Allgemeinen verneinte, und ich immer specieller dahin, ob nicht der hiesige Advocat v. Schaff rath Artikel geliefert habe und welche? befragt wurde und einen einzigen als von ihm erhalten angab, siel mir der Herr Negie rungsrath sogleich in die Rede und erwiderte: „Nun, dieser hat gewiß Landtagswahlen betroffen ", und bestritt meine Entgeg nung: „Nein, er betraf die Noch der Arbeiter und besonders der Weber, und war nach Handschrift und Styl nicht vom v. Schaffrath verfaßt, sondern von Dresden datirt", mit den Worten: „In Dresden bekümmert man sich viel um die Noch der Weber." — (Weil ich vorhin geäußert habe, daß ich keinen Artikel in das Echo geliefert habe, aber aus dieser Stelle hervor gehen könnte, ich hätte einen geliefert, so erlaube ich mir, ein schaltungsweise zu versichern, daß dieser Artikel nicht von mir verfaßt, sondern mir von einem Freunde aus Dresden zur Be förderung an das Echo vom Hochwalde zugesendet worden. Ich kann den Verfasser desselben sogar Jedem nennen.) In Bezug auf jene aus Klinkicht's Beschwerde an das Ministerium vor gelesene Stelle hieß es nun in der Verordnung des Ministe riums vom 25. Juli 1845: daß der Abgeordnete derKreis- direction gegen Klinkichtgeäußerthabe: „Die vondemv.Schaff- rath gelieferten Artikel hätten wohl Landtagswahlen betroffen", bestätigt sich nicht aus dem von Klinkicht mit unterschriebenen Protokolle, und wird von dem Regierungsrathe 0. Glöckner in Abrede gestellt, wiewohl auch eine Aeußerung dieser Art zu einer Beschwerde einen Grund nicht würde haben abgeben können." Allein im direkten Widerspruche hiermitheißt es in dem der vierten Deputation von demselben Ministerium mitgetheil- ten Expose vom 4. Februar 1846 Blatt 19 am Schluffe: „Da endlich in der Beschwerdeschrist dem Commiffar noch ein beson derer Vorwurf daraus gemacht wird, daß er in den Kreis seiner Fragen auch einen Landtagswahlen betreffenden Aufsatz gezogen habe, so wird hier unter XII. Abschrift dieses von der Censur zurückgewiesenen Artikels beigelegt, welcher dem Commiffar zu seinen Bemerkungen oder Fragen hierüber Anlaß gegeben hat." Diesen aus Neustadt datirten, zuerst in der „Sonne" erschiene nen, in dem neulichen das Zeitungsconcessionswesen betreffenden Berichte der vierten Deputation S. 200 erwähnten, in einem mißliebigen Tone geschriebenen Artikel hat später der Redacteur des „Echo" aus der „Sonne" in sein Blatt aufnehmen wollen, der Censor desselben aber gestrichen. Also dieser Artikel soll dazu Veranlassung gegeben haben, daß der Regierungscommis- sar jene Frage über mich an den Redacteur gerichtet hat. Hier wird also zugestanden, daß der Regierungscommissar jene mich betreffende Frage an den Redacteur Klinkicht gerichtet hat, die selbe Frage, deren Stellung in der auf die Beschwerde Klin- kicht's an das Ministerium von diesem an jenen erlassenen, von mir auch verlesenen Verordnung in Abrede gestellt wird. Allein noch mehr, meine Herren, jener in der „Sonne" erschieneneArti- kel „aus Neustadt", welcher also Veranlassung zu jener Frage gegeben haben soll, ist erst im Juli 1845 erschienen und betrifft Dinge, die erst im Juni vorgefallen sind, ist daher auch nicht etwa schon früher oder vorher geschrieben. Die fragliche Ver nehmung Klinkicht's durch den Regierungscommissar aber fand bereits den 30. April 1845 statt. Dennoch aber soll jener Artikel,in der Sonne erst im Juli erschienen, dem Regierungs commissar bereits den 30. April Veranlassung zu jener Frage gegeben haben! Meine Herren, wer d as enträthseln kann, der mag es thun, ich kann es nicht!— Ich muß endlich noch heute eine Frage an das Ministerium wiederholen, die ich schon neu lich bei der Verhandlung über den das Zeitungsconcessionswesen betreffenden Bericht der vierten Deputation an dasselbe gerich tet habe, ohne eine Antwort zu erhalten. In dem Expos«, und aus diesem ist die Stelle in jenen Bericht der vierten Deputa tion übergegangen, ist von dem Ministerium behauptet worden, „der Buchdrucker Klinkicht habe unter fremdem Einflüsse ge standen, — der Geist, in welchem das Blatt wenigstens in politischer Hinsicht redigirt worden sei, sei nicht von ihm ausge gangen" u. s. w. Das Ministerium hat jedenfalls darüber actenmäßige Beweise; denn es wird so etwas nicht behaupten.
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