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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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Männer derWl'ssenfthast geworden, undwervermöchtedieRich- tigkeit der von der Staatsregierung Hon früher aufgestellten Behauptung zu bezweifeln, daß der Sieg der Wissenschaft über die Macht der Gewohnheit entschieden in dem Streben unserer Zeit liege, so zu bezweifeln, um nicht daran die Hoffnung knü pfen zu können, es werde das rationelle System früher oder spa ter auch beim Maaß- und Gewichtswesen sich Bahn brechen, und dadurch das ersehnte Ziel großartiger Einheit, wenigstens für das mitteleuropäische Festland, erreicht werden. Man darf auch, wenn von den vielen Unbequemlichkeiten bei der Einführung eines neuen Maaßsystems die Rede ist, nicht vergessen, daß trotzdem, daß es ein neues System ist, der Eimer und die Lonne unverändert bleiben, daß beim Getreidemaaß die Differenz höchst unbedeutend ist, indem das Viertel nur eine Kanne kleiner wnd, als das bisherige, daß diese Kanne selbst nurgrößer wird, daß überhaupt also diese Veränderungen so unbedeutend sein werden, daß sie in den Augen des Volks mehr als eine Reform der bestehenden Maaße erscheinen wer den. Haben nun schon vier deutsche Staaten dasselbe ohne Schwierigkeiten bei sich eingeführt, so beweist dies wohl zur Genüge, daß die Uebelstände der Uebergangsperiode, die man von vielen Seiten als so hindernd darstellt, doch nicht so groß sein können, und daß dieses System, welches von Einzelnen vielleicht blos deshalb, weil es aus Frankreich kommt und dort in der Revolutionsperiode entstanden ist, mit ungünstigen Augen betrachtet wird, auch dem deutschen Volkscharacter sich bequem zeigt und seinGebrauch leichtEingangauchbeideutschen Stäm men findet. Aus den Verhandlungen der ersten Kammer scheint ferner hervorzugehen, daß man besonders die Veränderung des Ackers als Flachenmaaßgröße für höchst bedenklich angesehen hat, so daß wohl diese Umwandlung für mehrere Mitglieder ein vor züglicher Grund gewesen sein dürfte, sich den Ansichten der De putation anzuschließen und gegen das Gesetz zu stimmen. Kann man nun auch allerdings nur beklagen, daß die Resultate der Landesvermessung nicht mehr mit den Zahlen ausgedrückt wer den können, mit welchen dies bisher geschah, so ist doch in den tz. 7 der Maaßordnung beigefügten Motiven angegeben, wie leicht die Umrechnung dieser Maaßgrößen zu bewerkstelligen sein wird, so daß der Uebelstand der Veränderung desAckermaa- ßes wohl kaum als nachtheilig erscheint. Ja, beachtet'man, daß hiermit das Verschwinden der verschiedenen Ruthenmaaße, die zumTheil,ihrerGrößeundGliederungnach,beijederBerechnung sich unpraktisch zeigten, in enger Verbindung steht, so werden wohl selbst die Gegner des Gesetzentwurfs zugestehen, daß hierdurch die mit der Umwandlung zu erreichenden Vortheile dre Nach- theile derselben bei weitem überwiegen. Hat man ferner die Ansicht, daß mit der Veränderung des Ackermaaßes auch noth- wendlgerweise eine Umrechnung der Flurbücher erfolgen müsse, welche besonders dem Lande große Kosten verursachen würde, so beruht dies wohl auf einer sehr irrigen Meinung. Die Ma jorität der Deputation würde überhaupt die Notwendigkeit der Reduktion der Ackergrößen in Betreff der Flurbücher ganz in Zweifel ziehen, wäre diese nicht von der hohen Staatsregie rung selbst anerkannt worden, denn sie findet sie in so fern we- uigstens unnöthig, da durch jene Umwandlung die Steuer- und Mrlrtaircataster nicht alterirt werden und überhaupt in Betreff der Flurbücher wohl kein Grund vorliegt, welcher eine sofortige Reductron erheischen dürfte. Man darf doch nicht vergessen, daß vor der Landesvermes sung unsere Flurbücher auch bestanden haben, und daß in den selben die Größe der Feldstücke zwar nach approximativer An gabe des Aussaatverhältnisses eingetragen war, so daß diese Angaben sehr häufig ganz unrichtig und unter sich verschieden waren, welches gegenwärtig niemals der Fall sein kann, da man genau das Berhältniß der Grundstücke unter einan der kennt und der einzige Nachtheil der sein kann, daß man den Flächeninhalt der Flurstücke nur nach altem Maaß und nicht nach dem neuen anzugeben vermag. Doch will man auch die Umrechnung, die nach und nach sich wahrscheinlich von selbst machen würde, möglichst bald bewerkstelligen, so kann die Majorität der Deputation diesen Act weder für besonders schwierig, noch für so kostspielig anschen. Sie hält dafür, daß, wenn einmal die Größenverhaltnisse des alten zu dem neuen Maaße von 1 Ruthe bis zu 10VAcker in einerReductionstabelle festgestellt worden sind, wie solches in Bezug auf den Werth der Münzen bei dem Uebergang zu dem neuen Münzfüße er folgte, das Geschäft der Umrechnung ein ganz mechanisches sein wird und sich eben so leicht als schnell und mit einem wohl ver- hältnißmäßig sehr unbedeutenden Kostenaufwande wird bewerk stelligen lassen. Es haben übrigens die meisten unserer Flurbücher wegen der in neuerer Zeit so häufig vorgekommenen Dismembrationen so viel Anhänge bekommen, daß eine Umschreibung derselben ohnedem nothwendig werden wird. Hat man endlich noch einen besonder» Grund für die Bei behaltung des alten Maaßes darin finden wollen, daß man an mehrern Orten Leistungen für dieKirche, Schule oder Gemeinde nicht nach Steuereinheiten, sondern nach Ackern, mithin nicht nach der Ertragsfähigkeit der Grundstücke, sondern nach der Größe derselben ausgebracht hat, so kann diese Ansicht ebenfalls nicht von der Majorität der Deputation getheilt werden. Es ist gar kein Grund vorhanden, anzunehmen, daß dieses Ver- haltniß durch die Einführung des neuen Ackermaaßes gestört werden würde, indem man nicht behindert sein wird, diesen Modus der Aufbringung auch ferner beizubehalten und die Bei träge in seitheriger Weise fortdauernd nach alten Ackern aufzu bringen, da hier sicher die §. 21 der Maaßordnung enthaltenen Bestimmungen zur Anwendung gelangen würden. Uebrigens wird auch jeder Beitragspflichtige, wenn man sonst nicht durch diese Veränderung eine Veranlassung erhält, zu einer rationellen Aufbringungsweise für derartige Leistungen überzugehen, so lange die wirkliche Größe seines Besitzes sich nicht ändert, wenn es sich um Aufbringung einer gewissen Summe handelt, denselben Beitrag zahlen, man bringe sie nach Ackern des alten oder neuen Maaßes auf. Die frühere Majorität der Deputation hat daher weder durch die im Berichte der jenseitigen Kammer angegebenen, noch durch die im Laufe der Debatte vorgebrachten Behauptungen und Gründe vermocht werden können, ihre früher gewonnene Ueberzeugung zu verändern. Sie hält es noch fortwährend für dringend nothwendig, die großeUngleichheit in dem gesetzlichen Größenwerthe der säch sischen Maaße und Gewichte so bald als möglich zu beseitigen, und ist der Ansicht, daß dieser Zweck am geeignetsten durch An nahme des von der hohen Staatsregierung vorgelegten Systems erreicht wird. Worauf die frühere Majorität der Deputation diese letzte Behauptung gründet, hat sie in ihrem ersten Berichte der geehrten Kammer vorgelegt, und sieht daher von der Wie derholung dieser Gründe, auf ihren frühem Vortrag. Bezug
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