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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 119. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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nicht aufzufinden sei, gleichwohl zieht man in Zweifel, daß fremde Staaten dem Beispiele Sachsens nachgeben würden. Ich glaube aber, daß, wenn Sachsen dieses System einführt, nachdem schon ein großer Theil anderer deutscher Bundes staaten hierin uns vorangegangen ist, es ein um so größeres Compelle für andere Staaten sein werde, dieses Maaßsystem auch anzunehmen, weil neben der Vorzüglichkeit des Systems die Majorität in allen Fällen durchschlagend ist. Man hat von einer Seite darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn man auf die Detailberathung einginge, der Eindruck, den man sich davon verspreche, durchaus nicht nachhaltig sein werde. Der geehrte Abgeordnete traut sonach dem sächsisch en Volke ein sehr kurzes Gedächtniß zu. Ich glaube allerdings, der Widerwille gegen das neue System entspringt größtentheils aus der Un bekanntschaft eines großen Theils des Volkes mit dem neuen Systeme, und wenn diese Unbekanntschaft durch diese Detail- Lerathung vermindert wird, so glaube ich, ist schon ein sehr er sprießlicher Vortheil gewonnen. Man hat ferner darauf auf merksam gemacht, daß ein Resultat, auch wenn das Gesetz nicht angenommen werde, doch erzielt würde. Ich weiß nicht, welches? — Wir sind bei andern Fortschrittsfragen auf diesem Landtage (wir können es nicht verhehlen) fast stets in der Mi norität geblieben, oder es sind unsere ständischen Schritte ver eitelt worden; wenn wir nun auch noch in dieser materiellen Frage durchfallen sollten, so weiß ich nicht, was unsere Wähler dazu sagen werden. Ich meinestheils habe bei allen den jenigen, welche insbesondere die vorliegende Frage angeht, nur eine Stimme darüber gehört, daß dieser Verwirrung, welche in unserm Maaße und Gewichte herrscht, endlich einmal ein Ende gemacht werden müsse. In meinem Berufe habe ich oft Ge legenheit, dieses Urtheil zu bestätigen; denn man ist oft außer Stande, wegen fehlender gesetzlicher Norm ein Erkenntniß zu fällen, oder wenn man es.fällt, so ist es ein willkürliches und damit ein ungerechtes. Man fürchtet sich vor den Schwierig keiten, welche mit der Einführung verbunden sind. Meine Herren! Das ist kein Grund gegen ein Gesetz. Wenn wir uns vor Schwierigkeiten fürchten bei der Einführung eines Gesetzes, so werden wir niemals Oeffentlichkeit und Mündlich keit des Criminalverfahrens einfichren dürfen. Denn daß mit der Ausführung eines darauf gerichteten Beschlusses sehr große Schwierigkeiten verbunden sind, wird wohl Niemand leugnen. Ich muß der geehrten Kammer daher dringend anrathen, dem Beschlüsse der Majorität wiederum beizutreten, denn ich glaube, daß ein großer Eheil des Volks darin seine eigne Mei nung wiedersinden wird. Stellv. Abg. Gehe: Meine Meinung reihet sich voll ständig der Ansicht an, welche die Minorität der Deputation ausgesprochen hat, und welche mit einer kleinen Modifikation von der ersten Kammer angenommen worden ist und als deren Beschluß uns jetzt vorliegt. Die Gründe dafür sind indessen in so vollständiger Weise und so erschöpfend von dem geehrten Mitgliede Georgi bereits ausgesprochen worden, daß ich füglich auf einen weitläuftigen Vortrag verzichten kann. Nur einige mehr in das Detail gehende Bemerkungen erlaube ich mir, und zwar gleichfalls vom practischen Standpunkte aus den Gründen der drei Mitglieder des Handels- und Fabrikstandes, welche die Minorität bildeten, anzureihen. Namentlich möchte ich für den äußern Verkehr Sachsens, für unfern Handelsverkehr mit den Nachbarstaaten dieselben Rücksichten in Anspruch genom men sehen bei Einführung dieser für den Handel und Verkehr bestimmten Systeme, welche bei Aufstellung des Eisenbahn systems bei der geehrten Kammer gewaltet haben, die Rück sichten nämlich für Erhaltung und Erleichterung der bestehenden Verbindungen mit dem Ausland, welchen die Befriedigung des innern Verkehrs ohne Zweifel einstweilen hintangesetzt und auf geschoben worden ist. Wohl können wir beliebige Anordnungen treffen mit Bezug auf Regelung des innern Verkehrs, die zweckmäßig und nützlich scheinen, und haben nicht zu fürchten, daß in Folge davon irgend ein Vortheil nach außen uns ent gehen könne, wenn eben der äußere Verkehr nicht zugleich davon mit berührt wird. Nicht aber ist diese Freiheit vorhanden bei Bestimmungen, die auch den Verkehr nach außen treffen, denen auch das Ausland, welches in Handelsbeziehungen zu uns steht, oder unfern Markt besucht, unterworfen werden soll, wie beim Münz-, Maaß- und Gewichtwesen der Fall ist: Solche Aen- derungen werden nicht so leicht mit Vortheil verbunden sein können. Dieselben Rücksichten, aus denen bei den Eisenbahnen das Inland dem Verkehr nach außen einstweilen hintangesetzt wurde, müssen auch bei dem Verkehr des Handels mit dem Auslande eintreten. Sind bei dem Eisenbahnsystem selbst außerordentliche Opfer gebracht worden, um vor allen Dingen zuerst die Verbindung mit dem Auslande herzustellen, eben so müssen wir bei Einführung des neuen Maaß- und Gewichts systems Alles vermeiden, was von unfern nächsten Nachbarn uns isoliren und trennen könnte. Diese Rücksicht steht mir oben an. Es ist klar, daß auf keine Weise das neue System an ein System der uns umgebenden Staaten sich anschließt. Es sind auch — und darauf kommt viel an — bequeme Rechnungs- factoren für die Umwandlung der gegebenen Größen nicht so geboten, wie sie jetzt stattfr'nden. Das beweisen die so umfäng lichen Tabellen über das neue Gewicht, z. B. in der Verord nung vom 9. October 1839, die Anwendung des Zollgewichtes betreffend, mit endlosen, nimmermehr sich auflösenden Decimal- stellen. — Ich setze voraus, daß, wenn erst das Maaßsystem von der Kammer angenommen wird, dann ohne Zweifel das jetzt nur erst für die Zollgeschäfte eingeführte metrische Gewichts system sehr bald auch für den Handel eingeführt werden wird, und es wird dann der Fall sein, daß das ganze metrische System in allen Abzweigungen eingeführt und mit dem Gewicht ange hangen werden wird. In diesem schließen sich die Proportionen den neuen Größen keineswegs nur in einiger Leichtigkeit an die alten Größenverhältnisse an. Sie vergleichen sich viel schwie riger, als die gegenwärtigen zu den Gewichtsgrößen, welche in den Nachbarstaaten stattfinden. Ich bemerke deshalb, daß unser jetziges Gewicht mit dem von Oesterreich und von Baiem
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