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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028056Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028056Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028056Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll111. Sitzung 3035
- Protokoll112. Sitzung 3063
- Protokoll113. Sitzung 3093
- Protokoll114. Sitzung 3125
- Protokoll115. Sitzung 3147
- Protokoll116. Sitzung 3189
- Protokoll117. Sitzung 3221
- Protokoll118. Sitzung 3259
- Protokoll119. Sitzung 3285
- Protokoll120. Sitzung 3341
- Protokoll121. Sitzung 3367
- Protokoll122. Sitzung 3395
- Protokoll123. Sitzung 3427
- Protokoll124. Sitzung 3457
- Protokoll125. Sitzung 3485
- Protokoll126. Sitzung 3509
- Protokoll127. Sitzung 3541
- Protokoll128. Sitzung 3577
- Protokoll129. Sitzung 3611
- Protokoll130. Sitzung 3643
- BandBand 1845/46,4 -
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nichfacheü Segen versprechen darf, muß man wünschen, daß der legirte Fonds wiederum auf die vom Testator selbst in sei nem letzten Willen vom 18. Mai 1841 zu Erreichung des Zwecks, und zwar ohne alle Beschränkung und Bedingung ausgesetzte, mithin dafür zureichend erachtete Summe von 20,000 Lhlr. erhöht und zu dem Ende, mit Anrechnung der von anderer Seite zugesicherten 2,000 Lhlr. noch ein Zuschuß von 6,000 Lhlr. aus der Staatscafse dazu ge ¬ wahrt werde. Dies dürfte am zweckmäßigsten durch baare Verwilligung des antheiligen Baucapitals von 4,0Ü0 Lhlr. und eine jährliche Rente von 80 Lhlr. zu bewirken sein, welche letztere das Kultusministerium, so weit sie für die Finanzperiode 18KZ- gebraucht würde, aus seinem Dispositionsfonds gewähren konnte. Hiernach würde zu Unterhaltung der Anstalt eine jährliche Rente", von 16,000 Lhlr. Capital, an 640 Lhlr. verbleiben, womit der Aufwand für den Unterricht, so wie die übrigen Generalkosten, wie man sich durch Vorlegung eines vorläufigen Planes noch näher nachzuweisen vorbehält, füglich zu bestreiten sein werden. Unentgeltliche Verpflegung der Schülerinnen ist in der Stiftung nicht vorgeschrieben, auch wird es ohne solche an Sub- jecten dazu nicht fehlen, wenn zumal für die darunter befind lichen Waisen von Geistlichen und Lehrern Seiten des Ministe riums aus dazu geeigneten Fonds noch ein Zuschuß gewährt wird. Sollte dieAnstalt künftig einen größer» Umfang gewin nen, so wird sie allerdings zu ihrem zweckentsprechenden Gedei hen noch weiterer Zuschüsse bedürfen. Hat sie aber dann auch als nützlich sich bewährt, so wird nicht allein eine höhere Unterstützung wohl angewendet und vollkommen gerechtfertigt erscheinen, sondern es werden auch fernere milde Beiträge zur weitern Ausbildung der von dem v. Tischer angeregten, in mehrfacher Beziehung ansprechenden Idee gewiß nicht ausbleiben. Zwar darf hierbei nicht unerwähnt bleiben, daß der im Jahre 1839 von einem höhern Schulbeamten, in Verbindung mit einem Seminardirector, ausgegangene Vorschlag der An stellung geeigneter Personen weiblichen Geschlechts als Leh rerinnen, nicht allein für Mädchenclassen, sondern auch für ge mischte Elementarelaffen öffentlicher Schulen, wie eine solche Einrichtung im Auslande, z. B. in England, Rheinpreußen und der Schweiz allerdings besteht, nach gründlicher und allsei tiger Prüfung, nicht beifallswerth befunden worden ist. Er schienen indeß schon damals die Bedenken nur von solcher Art, daß das Kultusministerium die Anstellung eines Versuchs dies falls in einem Kreisdirectionsbezirke zu genehmigen, keinen Anstand fand, - wozu es jedoch nicht einmal gelangt ist — so kann jenes Ergebniß, selbst abgesehendavott,daß eine beschränkte Verwendung von Lehrerinnen in Töchterschulen wohl zulässig befunden ward, dem Lischer'schen Plane schon um deswillen^ nicht entgegengestellt werden, weil dieser hauptsächlich zugleich die Vorbildung zum Privatunterrichte in sich begreift, bei wel cher jetzt schon weibliche Lehrerinnen, namentlich in Instituten und Sammelschulen, mit dem besten Erfolge wirken. Daß aber auch Noch ein Versuch mit Anstellung von Lehrerinnen, wenig stens in Mädchenclassen öffentlicher Schulen wirklich gemacht' werde, erscheint allerdings wünschenswerth, da eine solche Ein rillung, falls sie sich bewähren sollte, den Schulgemeinden, weil dergleichen Personen sich mit einem merklich geringem Ge halte begnügen würden, unverkennbar zu einer wesentlichen Er leichterung gereichen dürfte. Namentlich würde aber auch auf diesem Wege die so wich tige Fertigkeit in weiblichen Arbeiten, zu deren Erlernung es jetzt, auf dem Lande wenigstens, fast an aller Gelegenheit ge bricht, ersprießlich gefördert und verbreitet werden können. . Referent Abg. v. Thielau: Ich habe nun zu fragen, ob vielleicht die Kammer auch wünsche, daß von der Vorlesung des Berichts abgesehen werde? Präsident Braun: Der Herr Referent wünscht, daß sich die Kammer darüber ausspreche, ob sie den Vortrag des Be richts wünsche? — Wird einstimmig bejaht. Der Bericht lautet: Der am 28. April 1842 verstorbene Superintendent v. Tischer zu Pirna hatte in seinem am 28. Mai 1841 errichteten Testamente 20,000 Lhlr. zu Verwirklichung seiner Lieb ¬ lingsidee, der Errichtung eines Lehrerinnenseminars zu Pirna, ausgesetzt, reducirte jedoch dieses Legat in einem Codicille vom 16. April 1842 auf 12,000 Lhlr. Neben diesem Legate hatte der Erblasser der Stadt Pirna 5,000 Lhlr. zu Errichtung einer Kleinkinderschule ver ¬ macht, in dem gedachten Codicille jedoch die Bestimmung ge troffen, ' „daß ich sothaneSumme (5,000Thlr.—>—) nur unter der Bedingung aus meinem Nachlasse gewährt wissen will, wenn zu der gedachten Kleinkinderschule ein passen des Gebäude unmittelbar vor hiesigem Dohnaischen Schlage rechts von dem Lrautmann'schen Garten und zwar auf drei Geschoß dergestalt erbaut wird, daß in dem Erdgeschosse die Kleinkinderschule eingerichtet, die beiden obern Stockwerke aber zu dem gedachten Lehrer innenseminar verwendet werden (ohngefähr in der Maaße, wie aus einem, mir vom Maurermeister Uhl mann allhier gefertigten Risse ersichtlich, welcher in mei nem Nachlasse gefunden werden wird), und wenn hier nächst neben dem Hause nach der Dresdner Gasse hin noch ein angemessener Raum zu dem zur Kleinkinder schule erforderlichen Spielplätze von der Stadt gewährt und gehörig umzäunt wird." „So viel als dieses Gebäude über die Summe von ' 5,000 Lhlr. kosten sollte, soll von der für das Schullehrerinnenseminar ausgesetzten Summe zuge- schossen werden." Zugleich hat der Testator hinsichtlich des Seminars fest gesetzt, „dass wenn nicht ein solches Seminar längstens binnen 5 Jahren von meinem Todestage an wirklich zu Stande gebracht und in Wirksamkeit getreten sein sollte, die von mir dazu ausgesetzte Summe bei meinem Nachlasse ver bleiben und meinen Erben zufallen soll." Der Erblasser verstarb am 28. April 1842, und am 28- April 1847, also in 1 Jahr und 2Monaten würde das Legat er löschen, falls Seiten des Staats dessen Ausführung nicht be schafft sein wird.
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