Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ger angefangen wird; ob gerade im Interesse des Zwecks, den man vor Augen hatte bei Begründung der Anstalt, und der, wie dieDeputation glaubt, gänzlich verfehltwird, das ist eine andere Frage; aber für die Landwirthschast wäre dort mit nicht zu gro ssen Mitteln wohl etwas zu leisten. So wären mehret Insti tute der Art im Lande zu errichten. Wenn ich keinen Antrag stelle, so geschieht das aus der Ursache, weil ich nicht anzugcben vermag, wie hoch die Summe sein soll. Wenn von Seiten der Regierung nicht Vorschläge deshalb ausgehen, so nützt der Hauptvereinnichts, und auch die Anstellung des Beamten nichts, den wir acquirirt haben. Von dieser Ansicht ausgehend, hätte ich erwartet, daßVorschläge auf dem Landtage vorkämen für das Interesse derLandwirthschast, die ich bis jetzt noch nicht gefunden habe. Abg. Joseph: Es ist nicht das erste Mal, daß wir bei Prüfung des Budjets des Ministeriums des Innern auf Ansätze kommen, deren Bewilligung gefordert wird, nachdem sie schon genommen worden sind, und wir uns genöthigt sehen, von der Nützlichkeit, selbst wenn wir sie anerkennen, den Blick ab- und höher hinaufzurichten auf die Rechtmäßigkeit der ohne Bewilli gung geschehenen Verwendung. Auch hier ist dies der Fall. DieDeputation hat selbst und ausdrücklich im Gutachten gesagt, daß die Stelle, für welche dieser Ansatz im Budjet gemacht wor den, besetzt worden sei unerwartet der ständischen Bewilligung. Wenn zwar das Ministerium sich auf die ständische Erklärung am Landtage 18D bezieht, und mein verehrter Freund auf dem Referentenstuhle dieser Entgegnung nicht entgegengetreten ist, so kann doch aus dem, was der Herr Staatsminister vorgelefen hat, nicht so viel entnommen werden, daß das Ministerium be rechtigt gewesen wäre, definitiv diese Stelle zu besetzen und mit ihr die Qualität eines Staatsdieners zu verbinden. Auch ist die- Besetzung jener Stelle in der Zeit, wo sie erfolgt ist, nicht eine so nothwendige gewesen, daß nicht hätte noch einige Zeit gewar tet und zuvor eine Frage an die Stände gerichtet werden können. Denn hat das Ministerium vom Jahre 1840 bis zum Ende des Jahres 1844 warten können, so konnte es auch noch die zehn Mo nate, welche zwischen dem Anfänge der Ständeversammlung und der Zeit, zu welcher die Anstellung erfolgt ist, liegen, recht gut noch warten. Ich befinde mich daher in dem Falle, aus konsti tutionellen Rücksichten auf das Recht der Stände gegen diese Summe stimmen zu müssen, wenn ich auch die Nützlichkeit der Stelle selbst, welche dem von mir mit vertretenen landwirth- schaftlichen Stande zu Gute kommt, nicht bezweifeln wollte oder könnte. Der Staatsminister hatte vorhin auch gegen den Grund, welchen mein geehrter Nachbar anführte, in Bezug auf die Wahl des angestellten Beamten erwähnt, daß die Verhältnisse Sach sens zu andern auswärtigen Staaten in Rücksicht auf die ökono mische Cultur die nächste Veranlassung zur Wahl eines Auslän ders gewesen seien, und demselben auch darin Recht gegeben, daß, wie er behauptet hat, Sachsen nicht so vorgeschritten in derLand- wirthschaft sei, wie andere Staaten. Allein erhat hierin demAb- geordneteu v. Glaß, dessen Worten ich genau gefolgt bin, in einem PunkteRecht gegeben, wo derselbe gewiß nicht Recht haben will. Ich habe aus dessen Worten nicht finden können- daß die Be hauptung darin enthalten gewesen, unser Land sei so weit gegen andere Staaten zurückgekommen, daß es eines solchen Suppedk- ments bedürfte. Es würde in der That um die Landwirthschast in Sachsen traurig aussehen, wenn es jetzt erst in die Bewe gung des Fortschrittes durch Creirung und Besetzung von Secre- tairstellen gebracht werden sollte; imGegentheil würde dieLand- wirthschaft ihrem Untergange zugeschritten sein, wenn sie die Fortschritte nicht beachtet und hinter andern Staaten zurückge blieben wäre; viele Landwirthe würden, wenn sie nur immer so, wie vor alten Zeiten fortgewirthschaftet, und die Verbesserungen, welche wir der Theorie und der Erfahrung verdanken, nicht sich zu eigen gemacht hätten, vielleicht dem Banqueroute nahe gekom men s ein. Die Vertheurung der Arbeitslöhne, die Bedürfnisse, die Conkurrenz nöthigen hier zum Fortschritt. Der landwirth- schaftliche Culturzustand Sachsens könnte also wenigstens nicht das Ministerium veranlassen, einen Beamten, weil er Ausländer ist, anzustellen. Wie auch seine Fähigkeiten sein mögen, und nach dem, was ich sowohl aus den Aeußerungen meines Nach bars, als aus denen des Ministers gehört habe, mögen sie bedeu tend sein; aber daß es im Inlands nicht auch durch Fähigkeiten Ausgezeichnete gegeben, diese mittelbar gemachte Behauptung läßt sich nicht rechtfertigen. Der Grund, daß der Neuangestellte „mit den Einrichtungen and er er Staaten bekannt sei," konnte nicht zu seiner Anstellung hinreichende Veranlassung geben; denn so weit sind die Kenntniffe und Erfahrungen vieler unsererLand- wirthe vorgeschritten, wie die Thätigkeit unserer Bezirksvereins bezeugt; über die ausländischen Institute sind auch bei uns schon so umfängliche Kenntnisse vorhanden, daß sie nicht erst neu docirt zu werden brauchen. Dieser Bortheil würde aber nicht auch den Bortheil der Kenntniß unserer eigenen, vaterländischen ökonomi schen Verhältnisse aufwiegen; dieKenntniß der landwirthschast- lichen Verhältnisse der auswärtigen Staaten schließt die zuerst nöthige Kenntniß unserer Verhältnisse nicht in sich. Daß spe- cielle Rücksicht auf „allgemeine wissenschaftliche Bildung" zu nehmen gewesen wäre, daß ein Mann zu suchen gewesen, der „der Feder mächtig" sei und auch die „Gabe besäße, seine Erfah rungen Andern mitzuth eilen," scheint, wenn diese Fähigkei ten aus dem Auslande geholt werden mußten, darauf hinzudeu ten, als ob unsere Deconomen noch auf einer tiefen Stufe der Bildung ständen. Allein schon die Bezirks - und Zweigvereine beweisen, daß diese Gaben und Fähigkeiten in Sachsen ebenfalls vorhanden sind; die Anforderungen des Hauptvereinß an die Be zirksvereine, die fast in jeder Sitzung Fragen des erstem zu be antworten haben, haben stets ihre genügende Erledigung gefun den. Die letztem Vereine haben nicht nur die Antwort darauf finden, sondern auch wirklich schriftlich darüber zu berichten ver standen, und bewiesen, daß mithin die im Auslande gesuchten Fähigkeiten auch in Sachsen vorhanden sind. Wenn auf die Fähigkeit, das „rechte Vertrauen beim Bauernstände zu finden", Rücksicht genommen worden ist, so scheint hierbei ein sehr schätzenS- werther Beweggrund unterzuliegen; allein wenn dies, auch ein Inländer nicht vermöchte, so würde der beabsichtigte Zweck von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder