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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 84. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Steinbruchsordnung weniger Neues enthalten, müssen, als viel mehr das vorhandene Steinbruchsrechtsmaterial zusammenzu stellen und Lücken auszubessern, um Rcchtsungewißheit und Streitigkeiten zu vermeiden. Ich sehe leider den Heren Finanz minister, in dessen Departement djeseBergwerkssache einschlagt, nicht gegenwärtig, vielleicht ist aber der Herr Minister des In nern im Stande, mir Auskunft zu ertheilen. SLaatsminister v. Falkenstein: Die Frage über das Steinbruchswesen gehört zum Ressort des Ministeriums des Innern. Ich kann dem geehrten Abgeordneten darauf erwi dern, daß, so viel mir bekannt ist, keineswegs beabsichtigt wird, in die allgemeine Bergwerksordnung diese Frage über das Stembruchswesen mit aufzunehmen, sondern daß sie für sich und selbstständig behandelt wird. Vollständig gebe ich dem geehrten Abgeordneten Recht, daß diese Angelegenheit eine sehr wichtige ist. Es ist bekannt, daß dieses Sandsteinbrechen vor zugsweise in den Amtsbezirken von Pirna, Hohenstein und Stolpen stattfindet und auch an der böhmischen Grenze. Das ganze Gewerbe wird größtentheils, so viel dem Ministerium bekannt ist, zünftig betrieben und eS sind auch schon in frühe rer Zeit, namentlich im Jahre 1628, wenn ich nicht irre, und spater 1638 mehrere Sandsteinbruchsordnungen entworfen worden, und sie haben bis jetzt den Sandsteinbrechern bei ihrem Gewerbe zum Anhalt gedient. Es ist in späterer Zeit diese Angelegenheit wiederholt von der Staatsregierung in Erwä gung gezogen worden, und namentlich noch, wenn ich nicht irre, im Jahre 1826 die Sache in Frage gekommen, ob durch eine wesentliche Veränderung durch Reorganisation des Stein bruchswesens überhaupt eine zweckmäßigere Einrichtung könnte hergestellt werden, und namentlich in Beziehung darauf hat man sich bewogen gefunden, einen besonder» technischen Com- misiar, der im Augenblicke noch angestellt ist, dafür zu bestim men, weil es allerdings von Wichtigkeit ist, daß dieses Stein bruchswesen vorzugsweise immer aus dem technischen Gesichts punkte betrachtet und beaufsichtigt werde. Wiederholt sind Nun schon von Seiten derJnnungen und Einzelner Anträge an die Regierung gekommen, diese Angelegenheit zu ordnen. Als ich in das Ministerium trat, lagen mir auch viele besonders gestellte Anträge vor. Die Sache ist allerdings, zumal wenn sie in Verbindung mit dem übrigen Stembruchswesen im Lande, z. B. mit dem Rochlitzer gebracht werden soll, so wie wegen mancher andern einschlagenden Rücksichten von solcher Schwie rigkeit, daß man mit großer Vorsicht an eine solche Reguli- rung gehen muß, wenn man, sich nicht den Vorwurf machen will, die Sache schlimmer zu machen, als sie jetzt ist. Das Ministerium hat sich daher für jetzt darauf beschränken müssen, umfängliche Erörterungen anstellen zu lassen, und erst, wenn die Erörterung zum Ziele gekommen ist, wird man im Stande sein, brurtheilen zu können, ob es der Vorlegung einer beson der» Sandsteinbruchsvrdnung bedürfe, oder ob auf einem an dern Wege, vielleicht auf blos administrativem, diese Angelegen heit vollständig regulirt werden könne. Präsident Braun: Wenn Niemand weiter das Wort be gehrt/ so frage ich Kammer : ob sie die inPositition 22«. wegen« . des Steinbruchswesens' postulirten 256 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf., incl. 6 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. an Agiovergütung, verwilligen will? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 23. Für allgemeine Landespolizei: s) für das Communalgardeninstitut 2,830 Thlr. . - Diese Hauptsumme ist zwar der vorigen ganz gleich, allein bei Vergleichung des früh rn Specialetats mit dem vorliegenden > ergiebt sich: daß 9 Thlr. 21 Ngr. 7 Pf. an Agiovergütung dies mal in Wegfall gekommen, und daß die Unterposition „Insge mein" (welche früher 270 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. enthielt, dagegen jetzt nur 230 Thlr. umfaßt) um 40 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. vermindert, während der dem Fourier bei dem Obercom- mandobureau früher nach Höhe von 150 Thlr. ausgesetzte Gehalt jetzt um 50 Thlr. normalmäßig erhöht und zu 200 Thlr. ausgcworfen ist. , Da diese Erhöhung des an sich nicht bedeutenden Gehalts nicht bedenklich gefunden worden, so rathet die Deputation: die für das Communalgardeninstitut postulirten 2,830 Thlr. --zu genehmigen. Präsident Braun: Wenn Niemand zu sprechen begehrt, so frage ich die Kammer: Will sie die für das Communalgar- deninstitut postulirten 2830Thlr. genehmigen? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Hensel (aus Bernstadt): Position 23b. Für die Gensd'armerieanstalt, 59,194 Thlr. , incl. 917 Thlr. 22 Ngr. 5 Pf. transitorisch. Auf die Finanzperiode 1843 — 1845 waren von der Ständeversammlung für die Gensd'armerieanstalt 54,200 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig, 244 - — - — - temporär, 1.011 - 23 - 3 - Agiozuschlag, 55,455Thlr. 23Ngr. 3Pf. bewilligt worden, jetzt werden 58,276 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. etatmäßig, 9l7 - 22 - 5 - temporär, 59,194 Thlr. — Ngr. — Pf. Summe gefordert. Von dem frühem Etat und zwar dem transitorischen sind folgende Ansätze ausgefallen: 72 Thlr. — Ngr. — Pk. an Gehaltszulagen auf3Grns- d'armen l. Clafse weniger, 22 - 15 - — - an Agiovergütung für Ober- gensd'armen, 106 - 7 - 5 - an Agiovergütung für GenS- d'armen, 2 - — - — - an Gehaltszulagen, 35 - 8 - 8 - an Dienstaufwand, 238 Thlr. — Ngr7"8 Ps Summet dagegen bei dem Normaletat in Zuwachs gekommen:
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