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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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den Aktiengesellschaften nicht zuzumuthen ist, das Material im Inlands theurer zu kaufen, als im Auslande, so ist eS doch un- zweckmäßig, wenn man einen Antrag der Art stellen wollte. Weiß man aufder andern Seite, wie schwer es ist, Menagen ein zurichten, wie vielleicht die Eisenbahnarbeiter ohne Menage noch wohlfeiler nach ihrer Neigung leben, so halte ich es umso bedenk licher, ihnen Vorschriften zu machen, oder es dahin zu bringen, daß solche Dinge eingerichtet werden. Der Werth der Anträge bleibt immer, wenn sie auch nicht förmlich an die Staatsregie rung gelangen. Was der Abgeordnete v. Schaffrath geäußert hat, wie man nämlich ost in der Ständeversammlung wegen eini ger tausend Lhaler sich lange besinne, ehe man zu einem Ent schlüsse komme, während hier von Millionen die Rede sei, welche auf einmal bewilligt werden sollen, so habe ich auf diese seine Aeußerung zu bemerken, daß, wenn es sich hier von Millionen handelt, es auch in Aus sicht gestellt ist, daß diese Millionen gleich sam ein Anlehn auf Zinsen sind, daß sie nutzbringend werden, während bei der Diskussion über einzelne Postulats ein unmit telbarer Nutzen nicht hervorgeht. Von der Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Eisenbahnen ist die Kammer schon hinlänglich nicht blos bei der jetzigen Ständeversammlung, sondern auch durch früher darüber stattgefundene Verhandlungen und sonst überzeugt. Es ist unzweifelhaft, daß ein Staat mit der Zeit fortgehen, daß er Eisenbahnen bauen muß, wenn er nicht hinter andern Staaten zurückbleiben will. Allerdings war vor zehn Jahren, als die erste Bahn und das deshalbige Expropriations gesetz in Frage kam, die Ansicht der Staatsregierung und der Stände eine ganz andere, da meinte man, es gehe nicht an, es sei höchst nachtheilig, wenn der Staat sich einer solchen Unterneh mung hingeben wollte, man müßte das durchaus Privaten über lassen, es würde das Recht der Privaten, Gewerbe zu treiben, da durch beeinträchtigt. Man bedachte nicht, daß, wenn Lausende von Privaten eine Aktiengesellschaft bilden, dasselbe Werhältniß wie bei dem Staate eintritt, daß sie nicht, wie der Einzelne sein Gewerbe, seinen Neubau, selbst beaufsichtigen, den Bau und die Verwaltung einer Eisenbahnselbstleitenkann, sondern dies gleich dem Staate Andern überlassen müsse. Es.wurde nächst diesem von mir unter Andern» zwar entgegnet, daß der Staat fast alle Elemente zu guter Ausführung eines Eisenbahnunternehmens unter seinen Beamten Und sonst habe, daß er sich in demselben Falle befinde, wie die Lausende von Actionairs, daß er auch durch Freunde Alles besorgen, beobachten und verwalten müsse, daß Eisenbahnen nichts Anderes, als Straßen in höchster Potenz seien. Allein mqn ließ es blos darauf ankommen, einem Privatunter nehmen, wie der begünstigten, ja ich möchte sagen, gehätschelten Compagnie der Leipzig-Dresdner Eisenbahn, für ewige Zeit Con- cession zu machen. Es wurde ihr noch däs Privilegium zu eitler CaffeNbilletsfabrication von 500,000 Lhaler» gegeben; die Reue kam zu spät, und ich mag, werde auch nicht dabei sein/ wenn die Bewilligung der Millionen in Frage, um die dem La- ris'schen Postmonopol ähnliche Leipzig-Dresdner Eisenbahnlinie' für dm Staat zu erwerben. Statt der Ansicht, die damals fest gehalten wurde, Alles Privaten zu überlassen, galtes, Eisenbahn- strecken in die Hand des Staates zu bringen, von deren Einträg lichkeit man voraus überzeugt sein konnte, weil er dann im Stande sei, Eisenbahnen auch da bauen zu können , wo sich we niger auf Rentabilität rechnen lasse. Das ist allerdings bei der erste-1 hauptsächlichen Gelegenheit versäumt worden. Vielleicht zeigt sie sich wieder bei der sächsisch-schlesischen Eisenbahn, daß nämlich die größere Summe, die zur Ausführung einer schwer- köstigen Lime, wie die sächsisch-bairische, erforderlich sein wird, von den Ueberschüffen des Einkommens anderer Eisenbahnen einst übertragen werden kann. Wie dem aber auch sei, das ändert darin nichts, daß alle Eisenbahnen nach und nach in das Eigen- thum des Staats, zu gelangen haben. Dies ist nur zu billigen, weil nothwcndig, und daraus gründet sich auch das Gutachten der Deputation. Ich selbst bin aber zum Beitritt, wie im Berichte bemerkt, zugleich dadurch besonders bestimmt worden, daß, da alle Steuerpflichtigen im Lande schwer und viel zu den Eisen bahnunternehmen beizutragen und dabei Wagnisse zu bestehen haben, die sich auf Millionen belaufen, man wohl der Ueberzeu- gung leben kann, daß auch alle Landestheile auf gleichere Weise, auf ähnliche Art, als es jetzt geschehen, berücksichtigt werden, und daß man nicht blos einem Systeme huldigt, welches der Leipzig- Dresdner Eisenbahncompagnie, als ob sie nicht schon geüug be günstigt wäre, noch einen größer» Vortheil verschafft, durch eine Raublinie, die einein großen Landestheile den ihr von jeher zuge hörigen Verkehr zu entziehen sucht. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Wenn der Herr Staats minister des Innern fragte, warum gerade eine freie Presse dazu nöthig sei, um die Arbeiter zu belehren, da die Presse in Sachsen schon jetzt nicht verhindert sei, dies zu thun, so muß ich doch ent gegnen, daß, soll die Presse überhaupt mit Nachdruck.im Volke wirken, sie auch das Zutrau en des Volks haben muß. Soll die Presse für die Arbeiter segensreich wirken, so muß sie auch das Zutrauen der Arbeiter genießen. Dies wird sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht, da die Presse verhindert ist, die Gebrechen des socialen Lebens, die drückenden Verhältnisse der Arbeiter ungescheut darzustellen. Deshälb wird der Presse, wie sie jetzt in Sachsen ist, es nur schwer gelingen, den Arbeitern von Genüssen abzurathen und ihnen Entbehrung anzurathen, wenn sie nicht gleichzeitig an den Lag legen kann, daß sie in jeder andern Hinsicht das Interesse der Arbeiter auf das eifrigste all seitig wahrnimmt, woran sie durch die Censür jetzt gehindert ist. Was die Entgegnung des Abgeordneten Oberländer gegen mei nen Einwand anlangt, so muß ich doch bemerken, daß, weil eben der Staat zu den Eisenbahnen beiträgt, und weil aus dem Beu tel sämmtlicher Steuerpflichtigen dazu beigetragen wird, man um so weniger gestatten kann, daß höhere Preise für gewisse Gegenstände bezahlt werden sollen, und daß einige Gewerbtrei- bende davon Gewinn ziehen. Aus diesem Gründe rechtfertigt sich meine Einwendung gegen eineN Lheil des zweiten Antrags, zumal da wohl nur größere Fabrikunternehmer, wie aus dem vomAbgeördneten v.Gablenz angeführten Beispiele hervorgehh hierbei concurriren, und'Handwerker von kleinerm Betriebs größteutheilS voll solchen Unternehmungen ausgeschlossen sein
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