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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Wcrthe aber, weil, je länger der Bahn Zeit gelassen wird, ihre Rentabilität zu entfalten, um so mehr zu erwarten ist, daß sich dieselbe steigern und der Staat in den Fall kommen werde, grö ßere Opfer zu bringen, um die Bahn zu erlangen, deren Kaust preis sich nach der Höhe der Rente richten soll. Die Majorität der Deputation hätte deshalb gewünscht, daß es der Regierung gelungen wäre, jene Berechtigung zu früherm Rückkauf der Bahn von der Gesellschaft zu bedingen, glaubt auch, es sei wohl zu erwarten gewesen, daß letztere in gerechtem Anerkenntniß des Entgegenkommens der Regierung durch Zugeständnisse, welche die vertragsmäßigen Verpflichtungen des Staats wesentlich überschreiten, auch ihrerseits durch jenes Zugeständniß den Wunsch bethätigt hätte, die ganze Angelegenheit in gütlichem Einverständnisse zu ordnen. Da dies jedoch leider nicht geschehen ist, so kann es sich nur noch darum handeln, die Frage zu beantworten, ob derWerth des streitigen Zugeständnisses für den Staat wichtiger sei, als die Gründe, welche weiter oben die Deputation für ein baldiges und gütliches Ordnen dieser Angelegenheit entwickelt zu haben glaubt, und ob ferner zu hoffen ist, daß die Differenz in einer andern Weise beseitigt werden könne, als Seiten des Staats durch Aufgeben Kes' verlangten Zugeständnisses. Beide Fragen glaubt die Deputation verneinen zu müssen. — Waren eS vorzugsweise finanzielle Gründe, welche dem Staatsbau der Eisenbahnen in Sachsen sich entgegenstellten, so ist wohl anzunehmen, daß das Gewicht dieser Gründe in Be ziehung auf die unter allen sächsischen Bahnen bei weitem das größte Capita! erfordernde Bahn nicht zunächst sich erledigen werden. Faßt man aber den Kaufpreis in's Auge, so ist wohl zu erwägen, daß eine Erwerbung der Bahn durch den Staat unter den Anlagekosten weder in 15, noch in 25 Jahren soll ge schehen können und daß, wenn die Deputation hofft, die Bahn werde einst gute Rechnung geben, doch andererseits deren Kost spieligkeit nicht zu verkennen und deshalb kaum anzunehmen ist, es könnte der Staat gerade bei diefer Bahn in den Fall kommen, nach 25 Jahren einen Preis weit über die Anlagekosten hinaus dafür bezahlen zu müssen. Sollte dies ja geschehen müssen, so würde es doch nur auf den Grund der Rente erfolgen können, die sie während 10 Jahre gegeben hätte, und deshalb auch den bezahlten Preis werth sein. Es ist ferner zu erwägen, daß, falls der Staat es früher als nach 25 Jahren in seinem Interesse fände, das Eigenthum der Bahn zu erwerben, dies durch Bereinigung mit der Gesellschaft ja immer geschehen könnte, so wie daß der Weg der successiven Erwerbung der Bahn durch in geeigneten Momenten bewirkten Ankauf der im Verkehr befindlichen Actien ja auch offen bleibt. Aus allen diesen Gründen hält die Depu tation das von der Staatsregierung beanspruchte, von der Com pagnie verweigerte Zugeständniß doch nicht für so wichtig, um durch dessen Festhalten die Ordnung der ganzen Angelegenheit zu stören, oder doch wesentlich zu verzögern. Eine andere Beseitigung der Differenz, als durch Nachge ben Seiten der Regierung, läßt sich nach Ansicht der Deputation nicht erwarten, weil nicht verkannt werden darf, daß seit der Ge neralversammlung der Compagnie am 27. Juni v. I. die Un gunst des Publikums für Eisenbahnunternehmungen und die Schwierigkeit der Geldverhältnisse sich wesentlich gesteigert ha ben. Es ist damit auch die Lage des ganzen Unternehmens eine schwierigere geworden, und man kann nicht annehmen, daß eine neue Generalversammlung, deren Zusammenberufung übrigens mit sehr zu vermeidendem Zeitverlust verknüpft sein würde, ge neigter sein werde, das von der hohen Staatsregierung bean spruchte Zugeständniß ganz oder theilweise zu gewähren. Nach allem Vorstehenden und der sorgsamsten Erwägung der schwierigen Angelegenheit in ihrem ganzen Zusammenhangs ist die Deputation mit Ausnahme eines Mitgliedes, welches seine abweichenden Ansichten in der Kammer darzuthun sich vorbehält, zu dem Ergebnisse gekommen, eine gütliche Vereinigung darüber mit der Compagnie anzurathen, und beantragt deshalb bei der hohen Kammer- den S. 21 der Regierungsvorlage enthaltenen Antrag: „daß die Ständeversammlung der unter dem 26. Mai v.J. gegen das Directorium der sächsisch-bairischen Eisen bahncompagnie abgegebenen Erklärung ihre Zustimmung ertheile und sich damit einverstehe, daß die darin enthal tenen Bestimmungen dem mit der gedächten Actiengefell- schast über die Mitwirkung des Staates bei der nöthkg , gewordenen Ergänzung des Anlagekapitals bis zurHöhe des wirklichen Bedarfs zu treffenden Abkommen zu Grunde gelegt werde" zu genehmigen und zugleich die hohe Staatsregiemng zu er mächtigen, auf das in Punkt 7 der gedachten Erklärung vom 26. Mai v. I. beanspruchte Gegenzugeständniß der sächsisch-bai rischen Eisenbahncompagnie zu verzichten. Hiernächst ratzet die Deputation, unter Bezugnahme auf das weiter oben über das Verhältniß der Herzoglich Sachsen-Al- tenburgischen Regierung zur gedachten Bahn und deren zur Zeit noch nicht erfolgte eventuelle Zustimmung zu dem beabsichtigten Abkommen Angeführte, der geehrten Kammer an, im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung zu bean tragen: Es wolle Hochdieselbe alle ihr zu Gebote stehenden Mit tel anwenden, um die ZustimmungderHerzoglichSachsen- Altenburgischen Regierung zu dem mit der sächsisch-bai rischen Eisenbahncompagnie zu treffenden Abkommen und zu Uebernahme der daraus hervorgehenden antheili- gen Verpflichtungen der gedachten hohen Regierung zu erlangen. Endlich gestattet sich noch die Deputation, unter Bezug nahme auf das weiter oben in ihrem Berichte über die großen Ueberbrückungen der Göltzsch und der Elster Gesagte, der geehrten Kammer anzurathen, im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen Staatsregierung zu beantragen: Es wolle Hochdieselbe die zweckmäßigste und sichere Aus führung der großen Brückenbauten über die Göltzsch und die Elster eifrigst überwachen und für die Beschaffung aller erreichbaren Garantien für das Gelingen dieser Bauten möglichst besorgt sein. Referent Abg. Georgi: Ich habe noch zu fragen, ob Seiten der hohen Staatsregierung und der Kammer gewünscht wird, daß auf die Motive in der Vorlage bei dem einen und dem andern Punkte zurückgekommen werde, demnach aus der Vorlage vorgelesen werden sollen? Präsident Braun: Wenn hierüber nicht ausdrücklich ein Wunsch laut wird, so nehme ich an, daß die Kammer auf die Vorlesung der Motive verzichtet. Königl. Commiffar Kohlschütter: Das Ministerium wünscht, ehe die Berathung über den vorgelesenen Theil des
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