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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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schen Gewerbsthatigkeit, in Chemnitz, die Wichtigkeit des Eisen bahnwesens für die betreffende Provinz, für die Fabrikindustrie insbesondere und die Nothwendigkeit, denselben die neue Erfin dung zuzuführen, wollte man nicht hinter den gleichzeitigen und theilweise frühem erfolgreichen Bestrebungen des Auslandes nach demselben Ziele zurückbleiben und alle nachtheiligen Folgen davon in der Concurrenz empfinden. Auf den Grund angestell ter Ermittelungen und vorläufiger Kostenanschläge bildete sich in Chemnitz bereits im Jahre 1836 eine Actiengesellschaft zu Er bauung einer erzgebirgischen Eisenbahn mit einem Kapitale von 3 Millionen Thaler und einer vorläufigen Einzahlung von 2H Procent. Es unterliegt keinem Zweifel, daß, wenn damals die Regierung dem Unternehmen die erbetene Concession hätte ertheilen wollen, dasselbe ohne alle sonstige Unterstützung Seiten des Staats zur Ausführung gekommen sein und dem betreffen den Theile des Landes längst schon segensreiche Früchte gewäh ren würde. Die Regierung aber, deren Ansichten über das Ei senbahnwesen, wie bereits erwähnt, damals noch nicht feststan den und die noch keinen Plan dafür aufgefaßt hatte, zögerte mit ihrer Genehmigung und der günstige Moment ging damit vor über- Theilweise getäuschte Erwartungen, hauptsächlich die sehr großen Kostenüberschreitungen, die sich bei der Leipzig-Dresdner Bahn herausstellten, auch wohl während einiger Zeit entstehende Zweifel über die Fortdauer des allgemeinen Friedens, ließen die anfänglich große Gunst des Publicums für Eisenbahnunterneh mungen in die entgegengesetzte Richtung, in entschiedene Abnei gung dagegen übergehen, und wie wenig auch wirkliche Resultate vorlagen, diesen Zustand zu rechtfertigen, so war doch nun wäh rend einer langen Zeit an das Zustandekommen einer Eisenbahn in Sachsen, ohne Selbstbau oder wirksame Unterstützung des Staats, nicht mehr zu denken. Es konnte nicht fehlen, daß inmitten der dichten und ge- werbthätigen Bevölkerung, welche sich die baldige Erlangung der Wortheile einer Eisenbahnverbindung versprochen hatte, es schmerzlich empfunden ward, daß an der ermangelnden Conces- sion der Regierung das Zustandekommen des Unternehmens durch Privatkräfte gescheitert, dessen Ausführung mindestens in weite Ferne gerückt worden war. Die Staatsregierung hatte, als etwas später die Nothwen digkeit eintrat, das Eisenbahnwesen und dessen Begründung für Sachsen näher in's Auge zu fassen, wollte man nicht in die Ge fahr kommen, von den größer« Verkehrslinien ausgeschlossen zu werden, zunächst sich mit Sicherung der Verbindungen mit dem Auslande zu beschäftigen, weil in dieser Richtung jene Gefahr am nächsten vorlag, und aus diesem Gesichtspunkte erfolgten auch die Anträge und Ermächtigungen der Ständeversammlung vom Jahre 1840. Die Rücksicht auf die Nothwendigkeit von Binnenbahnen trat vorerst mehr in den Hintergrund, ward aber immer nicht ganz aus den Augen verloren, indem in der ständi schen Schrift vom 20. Juni 1840 der Wunsch ausgesprochen ward, daß die einerseits nach Baiern, andererseits nach Schlesien und Böhmen herzuftellendcn Eisenbahnlinien, so weit thunlich, das Innere des Landes durchschneiden möchten, woran sich spe ziell noch der Antrag knüpfte: „daß das Erzgebirge mit der zu erbauenden Eisenbahn nach Baiern, falls dasselbe ohnehin nicht etwa berührt werden sollte, durch eine Zweigeisenbahn unter gleichen Voraussetzungen (hinsichtlich der Staatsbetheiligung) in geeignete Verbindung gesetzt werde." Bei Abschließung des Vertrags mit Baiern und Feststel lung der Richtung für die sächsisch-bairische Eisenbahn ergab sich indessen bald, daß es nicht thunlich sei, die Hauptlinie durch das Erzgebirge zu führen, und es ward lediglich eine kleine Zweig bahn von Werdau nach Zwickau in Ausführung gebracht, um die dasigen großen Kohlenwerke in Verbindung mit der Eisen bahn zu bringen. Daß damit dem Bedürfnisse des Erzgebirgs nach einer Eisenbahnverbindung nicht entsprochen sei, ward all seitig anerkannt und namentlich in dem Allerhöchsten Decrete vom 8. Februar 1843 an die vorige Ständeversammlung die Nothwendigkeit einer solchen Verbindung im allgemeinen Staats interesse unter gründlicher und ausführlicher Motivirung aus drücklich ausgesprochen. Die hohe Staatsregierung beantragte in dem gedachten Decrete unter 5) eine Bahn zur Verbindung des mittler« Erzgebirgs von Chemnitz ab mit einer der in das Ausland führenden Hauptbahnen (erzgebirgischeBahn) zur Aufnahme in das unter Mitwirkung des Staats auszufüh rende sächsische Eisenbahnfystem, fügte hinzu, daß die gedachte Verbindung in einer der beiden Richtungen: entweder von Chemnitz nach Riesa, oder von Chem nitz nach Zwickau zu bewerkstelligen sein werde, worüber eine gutachtliche Erklä rung der Stände zu erwarten sei, und daß diejenige der beiden Linien, welche durch den zu fassenden Beschluß beseitigt werde, keinen Bestandtheil des von Staats wegen aufzustellenden Ei- senbahnsyftems bilden, vielmehr, wenn sie sich als wünschens- werth darstellen sollte, allein Privatkräften überlassen oder einer spätem Zukunft Vorbehalten werben müsse. Die vorige Ständeversammlung erklärte sich mit der Auf nahme einer Eisenbahnverbindung für das Erzgebirge in das unter Mitwirkung des Staats herzustellende sächsische Eifen- bahnspstem einverstanden und entschied sich zwischen den in Vor schlag gekommenen verschiedenen Linien für die von Chemnitz nach Riesa. Sie ward laut ständischer Schrift vom 19. August 1843 unter 1.5 in das System der unter Mitwirkung des Staats für den Betrieb durch Dampfkraft zu erbauenden Eisenbahnen mit ausgenommen. Die gedachte ständische Schrift (Landtagsacten für 18tzI- IV. Abtheilung Seite 358) enthält zugleich die ständischen Er klärungen über das System der Ausführung und das Maaß der Unterstützung bei den Bahnen und unter 7 folgende Erklärung: „Dke Punkt 1 genannten Eisenbahnen (worunter Riesa-Chemnitz) sollen, sobald es die Umstände bei jeder einzelnen gestatten oder erheischen, in Angriff genommen und, wo irgend thunlich, bis zu Ende des Jahres 1852 vollendet werben. Die Bestimmung der Reihefolge der Bauführungen und die Vertheilung der verschiedenen Bahnen und Bahnstrecken auf die einzelnen Baujahre wird von dem Gesichtspunkte aus erfolgen, daß auf Er füllung der mit den Nachbarstaaten rücksichtlich gewisser Bahnlinien abgeschlossenen Verträge zunächst Bedacht zu nehmen sei und der Bau der innern Verbindungsbah nen erst nach Bewilligung der dazu erforderlichen Mittel durch die künftigen Ständeverfammlungen, so wie nach vollständiger Sicherung der Ausführung der Bahnen nach dem Auslande zu erfolgen habe." Es fand hiernach vollständiges Einvsrstänbmß zwischen
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