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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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daß der Gegenstand einer andern Deputation übergeben werde, das Letzte thun darf; allein bleibt einmal die für diesen Gegen stand bestimmte und gewählte außerordentliche Deputation ste hen, so kann die Kammer dieser annoch bestehenden Deputation nun und nimmermehr das Recht nehmen, den Bericht zu ferti gen, und es sind solchenfalls die Maaßnahmen, die in dem An träge des Abgeordneten liegen, durchaus nicht statthaft; der §.115 der Landtagsordnung setzt voraus, daß der erste Bericht nicht ge nügend ausgefallen sei. Wir haben aber noch keinen Bericht, mithin können auch dieMaaßnahmen noch nichteintreten, welche in §. 115 auf den Fall eines ungenügenden Berichts vorgeschrie ben sind. Abg. W o ß: Als Mitglied der Deputation halte ich es für nöthig, mit ganz kurzen Worten mich auch gegen das Amende ment des Abgeordneten v. Thielau auszusprechen. Wenn ich nämlich dafür halte, daß es einzig und allein Sache der Deputa tion sei, einen andern Referenten zu wählen, so erblicke ich auch in der vorgeschlagenen Verstärkung der Deputation in so fern keinen Nutzen, als man nicht wissen kann, ob die Verstärkung durch solche Mitglieder geschieht, die nicht auch durch andere Deputationsarbeiten abgehalten sind, in unserer Deputation zu erscheinen. Ich werde mich also gegen den Antrag aussprechen. Abg. v. Lhielau: Nur wenige Worte wollte ich mir er lauben, meine Herren, zur Vertheidigung meines Antrags. Was dieBestellung eines Referenten betrifft, so würde ich diesen Lheil meines Antrags sehr gern zurückziehen. Ich habe mich aus der Landtagsordnung von dessen Unzulässigkeit überzeugt, und es ist dieser Lheil meines Antrags nur aus dem Grunde hervorgegan gen, weil der Herr Referent selbst hier erklärt hat, daß er zweifle, daß er einen gründlichen Bericht über diese Angelegenheit bei seinen überhäuften Arbeiten zu erstatten im Stande sei; sonst hätte ich mir den Antrag nicht erlaubt. Was aber die Verstär kung der Deputation betrifft, so glaube ich, ist die Kammer in ihrem vollen Rechte, wenn sie einen solchen Antrag annimmt und eine Verstärkung beschließt. Denn, meine Herren, fragen wir nach den Gründen, die die Deputation dafür anführt, daß sie keinen Bericht geliefert hat, so können es keine andern sein, als »peil mehrere Deputationsmitglieder eben keine Zeit gehabt ha ben, sich dieserArbeit hinzugeben; denn keiner der andern Herren Deputationsmitglieder hat erklärt, daß er durch überhäufte Ge schäfte verhindert sei, dieser Arbeit allein sich zu widmen. Da nun in der Deputation mehrere Mitglieder sind, die in keiner andern Deputation zu arbeiten haben, und wenn ich voraus setzen muß, daß die geehrte Kammer nur solche wählen wird, die noch in keiner Deputationbeschäftigt sind, so würde nach meiner Ueberzeugung durch die Wahl neuer Mitglieder doch die Beför derung der Sache unendlich gewinnen. Ich habe noch hinzuge setzt: damit den Mitgliedern, die mit Arbeiten überhäuft sind, wie dies bei mehrer» Deputationsmitgliedern der Fall ist, Gele genheit gegeben werde, auszutreten. Es ist hier die Ansicht aus gesprochen worden, es stände Niemandem das Recht zu, die Wahl in eine Deputation abzulehnen. Ich bezweifle sehr, daß Niemandem dieses Recht zustehen sollte; im Gegentheil halte ich es für eine Pflicht des Abgeordneten, wenn er mit Arbeiten über häuft ist, zu erklären: „ich kann die Arbeit nicht übernehmen", und ich glaube, daß die Gerechtigkeit und Weisheit der Kammer groß genug ist, eine solche Weigerung anzunehmen. Eben so glaube ich, daß es einem Mitglieds freisteht, das Referat abzu lehnen, wenn es bereits mit andern Arbeiten so überhäuft ist, daß es nicht glaubt, zur bestimmten Zeit dasselbe fertigen zu können. Daher sollte ich glauben, daß eine Verstärkung der Deputation sehr wünschenswerth fei, und ich würde es für keine Schande achten, zu erklären, man möge mich von der Deputation entbin den, weil ich mit Geschäften anderer Art überhäuft bin. Ich habe bereits erklärt, daß z. B. der Vorstand der Deputation un möglich*^ diesem Geschäfte widmen kann; ich habe beklagt, daß Mitglieder anderer Deputationen in diese Deputation ge wählt worden sind; ich habe erklärt, daß die Finanzdeputation in den vergangenen 2 Monaten fast täglich 12 Stunden im Land hause zugebracht hat; also sehe ich in meinem Anträge weder et was Ungesetzliches, noch etwas, was die Deputationsmitglieder beeinträchtige, noch was den Rechten der Kammer zu nahe trete. Die Wichtigkeit des Gesetzentwurfs rechtfertigt aber auch mei nen Antrag; denn wenn auch gesagt wird, daß eine einseitige Berathung nichts helfe, so kann ich daraus einen Grund gegen die Zweckmäßigkeit der Berichterstattung nicht abnehmen. Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, daß es sehr wünschens werth wäre, wir hätten einen solchen Bericht, um durch diesen Bericht selbst uns unsere eigene „Kenntniß" über diese Sache er weitern und vermehren zu können; denn es ist nicht die Zeit je dem Deputationsmitgliede auch außerhalb des Landtags gege ben, sich mit dieser Sache so intim zu befreunden; daher würde durch einen solchen Bericht die Einsicht in die Sache unendlich gewinnen. Daß das Gesetz von großer Wichtigkektsei, ist von Nie mandem bestritten worden; daß es aber auch für die Landwirth- schaft von außerordentlichem Interesse sei, wird Jeder zugeste hen, der von der Wichtigkeit der Wiesenbewässerung nur irgend eine Idee hat. Daß aber zwei Leute gewinnen können und der Dritte nichts verlieren, scheint in der Natur der Sache zu liegen. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß die Prätensionen der Mül ler so exorbitant sind, daß daran jede Wiesenbewässerung schei tert, obschon sie vollständig bestehen können, wenn den Landwir- then auch die Benutzung der freien Gewässer gewährt wird. Ich könnte Ihnen merkwürdige Fälle erzählen, wo die größten An lagen, die bei uns mit Prämien belohnt werden, ganz nutzlos geworden sind, weil sieben hinter einander liegende Mühlen da gegen Protest einlegen, obschon alle Techniker und Sachverstän dige behaupten, daß die Müller an Wasserkraft nichts verlieren. Mir ist der Fall bekannt, daß Jemand, der eine große Anlage dieser Art gemacht hat, jede Garantie geboten hat, daß nicht im geringsten weniger Wasser auf Vie Mühlen kommen solle, als dieselben bedürfen; die Müller haben doch dagegen protestirt, weil sie durch die Gesetzgebung dazu befugt find. Nun frage ich Sie, meine Herren, ist das nicht eine sehr wichtige Angele genheit?
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