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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Logis immer weniger gesucht würden, und die Hausbesitzer be rentenden Verlust an der Ertragsfähigkeit ihrer'Hauser hätten. Ist aber einmal eine Wohnung für einen Forstbeamten in einem bestimmten Orte nöthig, so ist gewiß erst dann zu einem Neubau zu schreiten, wenn eineanderweitige Wohnungsürdenselben nicht zu erlangen gewesen ist; denn das Capital, was auf den Neubau verwendet wird, wird immer größer sein, als capitalisirt die Zin sen betragen, welche für Miethwohnungen ausgegeben werden, oder welche man nach Befinden selbst dem Gehalte des Forst- beamten zulegen und als eine Entschädigung für einen großem Miethaufwand gewähren wollte. Ich mache in dieser Beziehung darauf aufmerksam, daß selbst nach der Angabe, wie sie in dem Berichte vorliegt, der Gesammtbetrag dieser Wohnungen die sehr bedeutende Summe 200,000 Lhaler betragen würde, und daß, wennmehrere solche Überschreitungen der auf4—höchstens 5000 Thaler angegebenen Normalsumme noch vorkommen sollten, wie bereits beim Schandauer Baue zugestanden worden ist, jene Summe sich sehr bedeutend vermehren kann. Was der geehrte Referent insbesondere zu Rechtfertigung des Baues in Schandau erwähnte, scheint mir auch nicht geeignet zu sein, diebedeutende Summe, die darauf verwendet worden ist (und daß sie so bedeu tend ist, wie angegeben, muß ich «»nehmen, da von keiner Seite der von mir angegebenen Höhe widersprochen worden ist) zu be seitigen; denn daß nicht anderwärts hätte gebaut werden können, daß, wenn in Schandau, gerade mit so bedeutendem Geldauf wande auch daS Gebäude bedacht werden mußte, hat er nicht nachgewiesen. Die Vereinigung der Aemter des Floß- und Forst meisters aber kann doch, gewiß nur eine provisorische und, da für deren Trennung dringende Gründe vorhanden sind, nicht von längerer Dauer sein. Der Abgeordnete v. Lhielau kann darin ganzjRecht haben, wenn er sagt: daß nicht aus die Bequem lichkeit und Annehmlichkeit einer Wohnung Rücksicht genommen werde; aber wenn die Wohnungen die Summe von 5000 Lha- lern kosten sollen, wenn ferner ein Gebäude aufgeführt wird von dem Betrage, den ich vorhin anführte, so ist doch gewiß nicht ab- zuleugnen, daß bei dem Baue dieser Wohnungen über den Zweck der Wohnlichkeit und der passenden Lage hinausgegangen wird. Daß hierbei nicht die Verbesserung der Stelle beabsichtigt sein darf, wie der Abgeordnete v. Thielau anführte, hat bereits der Abgeordnete Todt näher ausgeführt. Sollte eine solcheVerbes- serung beabsichtigt werden, so müßte an einer andern Stelle, und zwar im Budjet, jedenfalls eine Forderung an die Kammer ge stellt werden. Es würde dies auch eine sehr unregelmäßige, un gleichmäßige und nicht gut zu übersehende Gehaltszulage enthal ten. Wenn der Abgeordnete v. Thielau hauptsächlich deshalb für selbstständige Wohnungen der Forstbeamten gesorgt wissen will, weil durch die Nothwendigkeit, ein Logis sich zu miethen, ihre Ehrlichkeit gefährdet werden könnte, —dieser Grund würde wich um so weniger bestimmen können, die Bewilligung auszu sprechen , als er bei vielen andern Beamten, als er bei den Zoll beamten, welche ost Gegenstände von großem Werth in ihrer Nähe und bedeutende Summen zu controliren haben, seine An wendung finden müßte. Der Mehrertrag der Forsten ist nur Sache des Staats und kann darauf Seiten der Forstbeamten ein Anspruch auf erhöhte Einnahme für ihre Stellen nicht gegründet werden. Das Budjet steigt dagegen ohnedies jährlich. — Den Grund, aus dem sich mehrereAbgeordnete bewogen gefunden ha ben, zu dem Ankauf des Hauses auf der Seegasse ihre Zustim mung zu geben, weiß ich wohl zu schätzen; allein ausreichend ist zur Genehmigung derselbefür mich nicht'gewesm, da er doch nur ein persönlicher ist. Der Abgeordnete v. Thielau hat mich hier bei gefragt, ob ich wirklich den Gehalt von 5000 Thalern für ausreichend halte? Ich antworte hierauf unbedenklich, daß ich ihn für vollkommen ausreichend halte, und bemerke noch, daß, wenn', es nicht der Fall wäre, es aber auch unrecht wäre, wenn der Gehalt nicht an einem andern Orte beim Budjet erhöht worden ist, oder noch erhöht würde. Denn auch ich verlange nicht, daß der Staat die Wirksamkeit und Thätigkeit theilweise unbezahlt lasse; er muß vielmehr seinen Beamten ganz den Gehalt gewäh ren, der ihnen gebührt. Die „Repräsentation", welche gerade mit diesem Ministerium nach der Ansicht einiger Abgeordneten verbunden sein soll, ist nichtnöthig, da gerade die Einfachheit der äußern Haltung für einen Vorzug und eine achtungswerthe Eigenschaft desconstitutionellen Staatslebens anzuerkennen und die „Repräsentation" nicht nur als etwas Entbehrliches/ sondern auch als eine fortgrpflanzte Gewohnheit einer frühern Zeit und der in ihr beobachteten Haltung von Staatsmännern zu betrach ten ist. Emer Bemerkung des Abgeordneten Metzler muß ich hierbei noch widersprechen, in so fern er von einer Verzichtlei stung aus Gehalt für Verwaltung des Ministeriums der aus wärtigen Angelegenheiten spricht. Eine solche Verzichtleistung ist nicht vorhanden, zwei Ministergehalte können und dürfen gar nicht cumulirt werden. Wohl aber kann ich der Anerkennung beitreten, dafür, daß'ein Staatsminister zwei wichtige Staatsver waltungszweige in eine Hand genvmmenshat. Wenn ich nun dieses zur Rechtfertigung meiner früher ausgesprochenen Ansich ten mittheile, so ist mir auch im Laufs der Debatte noch ein an derer wichtiger Grund bcigegangen, welcher mir präjudickcll für die Genehmigung und Bewilligung zu sein scheint; nämlich ich habe aus diesem Berichte gesehen, daß in der ersten Kammer be reits Beschluß über das vorliegende Decret gefaßt worden, daß also das Decret zuerst an die erste Kammer gelangt ist. Da eS aber jedenfalls eine Bewilligung mit enthält, so glaube ich, wäre es nach der Verfaffungsurkunde zuerst an die zweite Kammer zu bringen gewesen, und ich muß in Folgehessen die Ansicht aus sprechen, daß zur Gültigkeit des Beschlusses, wenn er heute bei fällig auf die Anträge der Deputation gefaßt werden sollte, es jedenfalls nöthig ist, zu ignotiren, daß in der ersten Kammer be reits Beschluß gefaßt worden ist, daß also diese Angelegenheit an die erste Kammer zu ihrer alsdann erst gültigen Berathung zu rückgelange. ° - Staatsmknister v. Ze sch au: Nur auf die letzte Bemerkung gestatte ich mir ein Wort. Der Abgeordnete wird wohl Über zeugtsein, daßein Minister, derber dem stuften Landtage hier steht, die Verfaffungsurkunde in allen ihren Beziehungen genau kennt und daher auch weiß, daß alle Bewilligungsangelegenheiten zu-
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