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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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uer hat sich gegen das Verhältniß ausgesprochen, aber ich habe dazu bemerken, daß in der katholischen Christenheit kein einzi ger katholischer Gemcindesprengel vorhanden ist, der nicht einer Diöcese zugewiesen wäre. Wenn wir darauf verzichten wollen, daß die sächsischen Gemeinden einer einheimischen Diöcese unter worfen sind, sondern solche dem Sprengel eines auswärtigen Bi schofs, z. B. von Breslau, Leitmeritz oder Hildesheim, oder sonst einem andern zuweisen lassen wollen, dann ist es freilich etwas Anderes. Aber wenn man nicht gerade einen Umsturz in der ka tholischen Kirche will, was der Verfassungsurkunde Widerstreiten würde, so ist es schlechthin unmöglich, solche jeder Diöcesan- gewalt zu entziehen. Offenbar aber ist die jetzige Einrichtung für das Land weit vortheilhafter, als die Unterordnung der Ka tholiken in den Erblanden unter einen auswärtigen Bischof, ganz abgesehen von den staatsrechtlichen Bedenken. Abg.Heub erer: Ich will das, was der Herr Staatsmi- uister jetzt ausgesprochen hat, nicht ganz verwerfen oder tadeln, aber ich kann mich nicht davon überzeugen, daß ich demnach mich bewogen finden sollte, für den apostolischen Vicar etwas zu be willigen. Meine Herren! Bei derOeffentlichkeits-und Münd lichkeitsfrage ist sich sattsam über die Doppelnatur der jetzigen Richter ausgesprochen worden; aber diese Doppelnatur, wie sie in dem apostolischen Vicar liegt, ist noch viel schlimmer, viel ge fährlicher. Wenn der Abgeordnete v. Thielau sagte, daß wir ein katholisch-geistliches Gericht haben müßten, so glaube ich doch, daß nicht ein apostolischer Bicar an der Spitze zu stehen braucht, sondern es kann dies ein Inländer, ein treuer Diener -es Staats fein. Wir können auch nicht gezwungen werden, daß wir unsere Katholiken einem auswärtigen Bischöfe unter ordnen lassen, wenn wir nicht alle Energie gegen römische An- maaßung verleugnen wollen, wie es überall geschieht. Mag Rom Jemanden herschicken, ich kann mich nicht überreden, hierfür etwas zu bewilligen. Abg. Schumann: Ich muß allerdings zugeben, daß das apostolischeVicariat, wie jetzt die Sache steht, durchaus nothwen- -dig ist, aber ich kann mich nicht davon überzeugen, daß mit dieser geistlichen Behörde zugleich das Amt eines päpstlichen Delegaten, was unser Bicar ist, verbunden sein müsse. Sehrrichtig bemerkte Her Abgeordnete Heuberer, daß man hier ein Amt habe, was man eine Doppelnatur nennen könne, und daß dies nothwendiger- weise zu Conflicten führe. Wenn der Herr Staatsminister be merkte, ich hätte mich in meinen Aeußerungen nicht so bestimmt ausgedrückt, daß daraus abgenommen werden könne, wie dem be merkten Mangel, den er selbst zugiebt, abzuhelfen sei, so glaube ich, wenige Worte hinzufügen zu müssen. Ich glaube, daß ein Vertrag oder eine Art Concordat, wenn auch in anderer Art, ab geschlossen werden müßte, wie das von Baiern oder andern Län dern abgeschlossene ist. Wenn aber übrigens der Herr Staats minister bezweifelt hat, daß schon Fälle vorgekommen seien, wo der apostolische Vicar sich etwas erlaubt habe, was unserer Ver fassung entgegen sei, so muß ich allerdings bemerken, daß mir Positive Thatsachen, um das zu beweisen, nicht zu Gebote stehen, aber Hinweisen darf ich darauf, daß gegenwärtig in der Lausitz zu Braunau ein weiblicher geistlicher Orden existiren soll, der sich zu dem unbefleckten Herzen der Jungfrau Mariä nennt. Jeden falls ist das ein Orden, dessen Einführung man dem päpstlichen Einflüsse zuschreiben muß, wenn man ihn auch nicht direct dem apostolischen Vicar zuschreiben kann. Solche Thatsachen recht fertigen aber entschieden die Nothwendigkeit der von mir zur Sprache gebrachten prophylaktischen Maaßregeln. Abg. v. Thielau: Gestatten Sie mir, noch ein paar Worte über diesen Gegenstand zu sagen. In der That glaube ich, daß wir die Lage unserer katholischen Mitbürger und unserer eigenen Glaubensgenossen sehr verschlechtern würden, wenn wir eine an dere Lage der Sache durch Verweigerung dieserBewilligung her beiführen wollten. Es ist nach der katholischen Kirchenverfas sung nothwendig, daß ein Bischof an der Spitze der Kirche stehe. Der apostolische Vicar ist immer zum Bischof Seiten Roms er nanntworden, und trotz seiner Doppelnatur, wenn ich mich so ausdrücken soll, ist er sächsischer Unterthan, ist auf die Verfas sungsurkunde verpflichtet. Nimmermehr wird sich Jemand, der besonders von Rom hierher gesendet wird, auf die Verfassung vereidigen lassen und in ein Verhältniß sich stellen, wie der apo stolische Vicar hier zur Regierung steht. Wir haben noch einen Fall, wo von Böhmen aus die Oberaufsicht über katholische Stif tungen in Sachsen ausgeübt wird, nämlich über die beiden Klö ster in der Lausitz; und es ist von der Regierung alles Mögliche angewendet worden, daß nicht eine direkte Einmischung derKröne Böhmens auf diese Klöster oder auf die Verhältnisse der Katho liken in der Oberlausitz stattsinde. Wollen Sie heute das apo stolische Vicariat nicht genehmigen, so werden andere Verwicke lungen entstehen, die schlimmer sind, als die Bewilligung der 800 Thlr. Ich mache aufmerksam auf die gemischten Ehen. Sie werden jetzt von dem apostolischen Vicariate entschieden. Den ken Sie sich nun den.Fall, dergleichen Angelegenheiten sollten vor einem böhmischen Bischof oder einer andern ausländischen Behörde entschieden werden, so glaube ich, würden wir unsere Mitbürger in eine weit schlimmere Lage, als worin sie sich jetzt befinden, versetzen; und das ist der Grund, warum diese Einrich tung zweckmäßig und gerechtfertigt erscheint. Abg. v. Haase: Ich schließe mich der Ansicht des Abge ordneten v. Thielau an. Ich will weit lieber diese 800 Thlr. be willigen, als die fraglichen Angelegenheiten an einen Bischof im Auslande gewiesen sehen. Vor Allem aber muß ich vor der Abschließung eines Concordats warnen. Ein Concordat ist nichts Anderes, als ein Waffenstillstand, während dessen die römische Curie sich verstärkt; ich habe gefunden, daß noch nie ein Land, für welches ein Concordat mit Rom geschlossen wurde, durch ein solches' etwas gewonnen hat- Gegen den Abschluß eines Con cordats werde ich mich stets und unbedingt erklären- Vicepräsident Eis enstuck: Ich muß auch das, was so eben -er Abgeordnete v. Haase gesagt hat, bemerken. Es ist vorhin
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