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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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griffen ist; es scheint der ost von feindlicher Seite dem konstitu tionellen Systeme gemachte Vorwurf seine Bestätigung finden zu sollen, daß dasselbe nicht ohne Ausdehnung des Beamtenwe sens bestehen könne und zur Vermehrung der Lasten des Volkes führe. Einige Abgeordnete haben besonders die jetzigen Forde rungen dadurch zu rechtfertigen gesucht, daß man bei der Gewin nung von fähigen Leuten nicht mit Summen kargen und deshalb nicht, wie bei dem einen Posten, 200 Lhlr. abziehen möchte, zu mal da die Fähiger» lieber bef den Unterbehörden blieben. Es handelt sich aber nicht um einen Abzug, sondern um eine Ver mehrung einer bereits normirten Stelle. Ich verkenne nicht, daß auch in literarischer Hinficht, wie der Abgeordnete v. Khielau meinte, die Ansprüche an die Zeit der Beamten wachsen, aber es ist dies nicht allein von den Rächendes Ministeriums zu behaup ten, sondern auch von den Mittelbehörden und Unterbehörden. Im Allgemeinen kann ich daher darin nicht Recht geben, daß das Ministerium des Innern keine Bildungsschule sei. Die Bil dung ist nicht Zweck irgend einer Behörde, aber sich fortbilden, lernen kann man bis an das Ende des Lebens. Die Vertheue- rung derLebensbedürfnisse kann auch keine Ursache sein, hier den Gehalt zu vermehren; denn es wäre unrecht, wenn man bei die sen einzelnen Positionen anfangen und auf jene Vertheuerung Rücksicht nehmen, nicht aber auch bei allen Beamten eine gleiche Rücksicht vorwaltcn lassen wollte. Alle die angeführten Gründe würden, wenn sie auch zugestanden werden müßten, immer noch nicht die Anstellung eines Bauraths für die Eisenbahnen recht fertigen. Cs scheint hierbei ganz vergessen worden zu sein, daß, wenn auch dieser Baurath nicht vorhanden wäre, es immer noch genug technische Sachverständige im Lande giebt, ünd daß das Ministerium sich bei den vielen ihm untergebenen und zu Gebote stehenden technischen Sachverständigen würde Rath erholen kön nen- Wie sehr auch die große Erfahrung des angestellten Bau raths gerühmt worden ist, so muß ich doch bekennen, daß gerade diese Erfahrung und die Größe dieser Erfahrung sonach cs ist, welche mich verhindert, für die Creirung dieser neuen Stelle nachträglich zu stimmen. Allerdings ist die Erfahrung groß, aber der Herr Staatsminister hätte wohl erwähnen können, wie viel diese Erfahrung bereits dem Lande oder einzelnen Eisen bahncompagnien gekostet hat. Präsident Braun: Ich würde nicht wünschen, daß ein Angriff gemacht würde gegen Jemanden, der hier nicht gegen wärtig ist und daher sich nicht vertheidigen kann. Abg. Joseph: Ich habe einen Angriff gegen die Person nicht gerichtet. Präsident Braun: Ich bitte, fortzufahren. Abg. Joseph: Ueber die Persönlichkeit des Bauraths habe ich ein Urtheil nicht gefällt. Aus finanziellen Rücksichten aber muß sich jeder Abgeordnete berechligt fühlen, auch auf Fähig keiten undLeistungen, aufdas, was er darüber erfahren hat, Rück sicht zu nehmen. Ich will aber meinetwegen den Finanzpunkl ganz verlassen, und übergehen auf den höhern konstitutionellen Rechtsgrund gegen die Stelle desselben. Die Summe mag eine größere oder kleinere sein, welche das Land zahlen soll, ich II. 81. wollte gern eine noch höhere bewilligen, als gefordert wird, wenn nur das ständische Bewilligungsrecht nicht verletzt wor den wäre. Es kann nicht geleugnet werden, daß der Beamte definitiv angestellt worden ist, ohne zuvor die Zustimmung der Ständeversammlung eingehvlt zu haben. Wenn in der früher» ständischen Schrift dem Ministerium eine Vermehrung der Arbeitskräfte zugestanden worden ist,'so ist doch erwähnt, daß nur eine provisorische Anstellung im Sinne der Stände versammlung liege. Von der definitiven Creirung einer neuen Stelle ist nicht die Rede gewesen und die Deputation hat in ihrem Berichte es anerkannt; denn sie sagt: „ohne erst die ständische Zustimmung zur Errichtung einer neuen Stelle im Staatsdienste abzuwarten." Wenn aber bereits vor einiger Zeit eine Ueberschreitung der Summen, welche die Stände be willigt hatten, vorgekommen ist, eine beispiellose, wie, Hessen und Baiern etwa abgerechnet, in keinem andern konstitutionel len Staate Deutschlands vorkommen wird, so kann ich mich nicht geneigt fühlen, zur Verletzung der ständischen Zustimmung oder zur Uebergehung derselben meine Zustimmung zu ertheilen, und werde gegen diePosition für die creirte neue Stelle stimmen. Abg. Todt: Um über meine Abstimmung kein Mißver- ständniß aufkommen zu lassen, will ich diese Abstimmung, da sich die Diskussion zum Ende zu neigen scheint, kurz motiviren. Ich stimme mit den allerersten Sprechern, die sich über das vor liegende Postulat haben vernehmen lassen, darin überein, daß bei Bewilligungen die größte Sorgfalt anzuwenden ist. Ich stimme aber auch mit meinem Nachbar überein, wenn er be hauptet, daß man inBeziehung auf die Stellung der Beamten nicht allzu sehr kargen müsse, weil man sonst allerdings Ge fahr läuft, keine guten Beamten zu bekommen. Indessen muß ich dabei sogleich hier einschalten, daß ich bei uns die Fürsorge für die Beamten und eine Erhöhung der Gehalte derselben in der Regel nur dann bemerkt habe, wenn es höhern Stellen galt, sie dagegen sehr ost und in der Regel vermisse, wenn eS sich um Unterbeamte handelt. Deshalb habe ich auch in dem vorliegenden Falle bezüglich der drei ersten Postulats, welche hauptsächlich in Frage gekommen sind, mir die Frage gestellt, was ich thun soll. Am liebsten hätte ich gesehen, um bei s. zu beginnen, es wäre der Schaffrath'sche Antrag unterstützt worden, nach welchem die Erhöhung nur transitorisch hat be willigt werden sollen. Daß nämlich der Beamte, welcher diese Stelle jetzt einnimmt, die Gehaltserhöhung verdient, will ich zugebcn. Wenn aber ausgesprochen werden soll, daß die Er höhung auch für di e Zeit bestehen soll, wo eine andere Persön lichkeit die Stelle einnimmt, so möchte man sich bei dieser Be willigung allerdings bedenken. Habe ich nun die Wahl, ent weder die Mehrbewilligung auszusprechen oder sie abzuschla gen, so bin ich in die Nothwendigkeit versetzt, das Erstere zu rhun, weil ich einem tüchtigen Beamten das, was er verdient, nicht entziehen mag, füge aber allerdings hinzu, daß ich eS un gern thue, eben weil es sich nicht nur um die dermalige Persön lichkeit, sondern auch um die künftigen Beamten handelt, die wir nicht kennen. Was das zweite Postulat von 2000 Lhlr. 4
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