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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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werden solle. Wenn ich auch zugebe, daß durch unsere Ver fassung die Unabhängigkeit derrechtsprechendenBehörden über haupt garantirt ist, so wird mir doch Zeder wenigstens so viel zugestehen, daß, wenn die Besetzung einer Spruchbehörde von der Staatsbehörde ausgeht, der Regierung das Recht der Ver setzung der Mitglieder sreisteht, von einer unbedingten Unab hängigkeit derselben, nicht weiter die Rede sein könne.' Ich; glaube demnach, daß diese Frage eine ernste Prüfung verdient/ und trage hiermit darauf an, daß der Bericht gedruckt werde. Staatsminister v. Könneritz: Zur ErgegnUng erlaube ich mir die Bemerkung, dgß es sich nicht im geringsten davon handelt, eine unabhängige Behörde in eine abhängige zu ver wandeln. Der geehrte Abgeordnete scheint dem Vorträge ent weder nicht gefolgt zu sein, oder ihn nicht ganz verstanden zu haben, denn sonst würde er daraus abgenommen haben, daß das Justizministerium hierbei nicht einmal die Besetzung in Anspruch nimmt, daß im Gegentheil diese Spruchbehörde das Recht der Denomination von drei Mitgliedern behalten soll. Es handelt sich also nicht von einer Verwandlung derselben in eine Staatsbehörde, was ich nur zur Berichtigung eines Jrr- thums bemerken wollte, Abg. Metzler: Ich habe allerdings bvn einer abhängigen, Behörde in so fern gesprochen, als ich, so weit ich im Stande gewesen bin, dem Vortrage des Berichts zu folgen, gehört habe, daß darin von künftigen Staatsdienern die Rede war. In dieser Beziehung habe ich von Abhängigkeit dersel ben sprechen können und wollen. Abg. Brockhaus: Ich bin ein großer Freund einer ra schen Förderung Unserer Geschäfte und hoffe, daß es möglich sein würde, sofort über den in Rede stehenden Gegenstand zu, berathen. Nach dem Referat des geehrten Vorstandes der ersten Deputation halte ich das indeß nicht mehr für angemes- sen, denn darnach ist die Sache von größerer Bedeutung und verlangt eine reifliche Ueberlegung. Es scheint mir daher wünschenSwerth zu sein, nicht nur den Bericht, sondern auch die Unterlagen der Regierung, äuf die der Bericht begründet ist, drucken zu lassen und die Angelegenheit dann auf eine spätere Tagesordnung zu bringen. Es wird in dem Berichte auf mehrere einzelne Paragraphen Bezug genommen, die wir aber vorläufig noch gar nicht kennen- ' Abg. Lobt: Wenn ich vorhin mich dahin ausgesprochen habe, daß die jetzt, vorliegende Frage sofort besprochen werde,, so ist es darum geschehen — worüber ich auch wohl keinen! Zweifel gelassen habe — daß jetzt wenigstens der Vortrüg er stattet werde. Nachdem dies aber geschehen ist, kann ich aller dings nicht bergen, daß ich auch derAnsicht bin, daß die Bera-! thung selbst wohl zweckmäßigerweise ausgesetzt und für eine' spätere Sitzung aufgespart werden möchte. Eben der Vortrag selbst dürfte dazu in so fern Gelegenheit und Veranlassung ge geben haben, als die Diskussion über die Formfrage darthut, daß Zweifel über einzelne Punkte des obschwebenden Verhand/ lungsgegenstandes hervorgetreten sind. Also bin ich auch da für gewesen, daß der Gegenstand selbst durch mündlichen Vor trag mindestens zur Kentttniß der Kammer komme, so muß ich doch, gleichfalls im Interesse der Sache, wünschen, daß die Be- rathung selbst erst später erfolge, sei es nun, daß die Kammer noch einen schriftlichen oder gedruckten Bericht verlangt, oder sei es, daß sie auf den angehörten mündlichen Vortrag hm discutiren will, worin ich ihr in keiner Weise vorgreifett will. Ich muß um so mehr wünschen,, daß die Berathung für heute ausgeschlossen bleibe, als ich mit dem Abgeordneten Sachße nicht einverstanden sein- wenn er sagt, daß die Hauptsache darin liege, etwas durchgebracht zu haben. Es komMt, wie schott aus einem vorhin angekündrgten Anträge sich mit Bestimmtheit erwarten läßt, außer der Hauptfrage hier auch noch eine zweite Frage mit in Betracht. Es ist nämlich bei der Discusfiott zür Sprache gekommen, in welcher Weise von der Fakultät als Spruchbehörde, die aus ihr hervorgehett soll, künftig zu liqui- diren sein wird; ein Gegenstand, der auch unsere Aufmerksam keit in Anspruch Nehmen muß. Also ich meinerseits spreche mich, wie gesagt, nunmehr dahin aus, daß dieBerathung über diesen Gegenstand auf eine spätere Tagesordnung gebracht werde. . - - Hbg. v. Lhielau: Der Ursprung der vorliegenden Ein richtung ist ein Antrag, der in der Ständeversammlung, am vorigen Landtage gestellt wurde, und zwar wegen Verwaltung des Stistungsvermögens, nämlich der Fonds der Juristenfacul- tät, indem von dem Ministerium die Verwaltung derselben nicht besorgt wurde. Es wurde damals der Wunsch ausgesprochen, man möge versuchen, auch diese Fonds mit fn die Verwaltung des Cultusministeriums zu ziehen. Aus dieser Angelegenheit ist nun eine neue Verfassung der Juristenfacultät geworden, und die zweite. Deputation ist hinsichtlich dieses Antrags gerechtfertigt, ihn an die erste Deputation zur Begutachtung abgegeben zu haben; denn die Schwierigkeiten, die sie ahnte bei dieser Ange legenheit, haben sich deutlich genug zu Lage gestellt. Allerdings vermag ich in diesem Augenblicke nicht zu beurtheilen, warum eigentlich aus einer bloßen Abgabe der Verwaltung der Fonds es nothwendig wurde, eine neue Verfassung der Juristenfacultät, eine Lheilung der Arbeiten, eintreten zu lassen, und warum bei dieser Lheilung noch schließlich die Staatskasse 600 Lhlr. be zahlen soll, da über diesen Gegenstand noch nicht berathen wurde. Wenn Seiten der geehrten Kammes das Gutachten der ersten Deputation, daß diese Sache unverfänglich sei, angenommen wird, so wird die Frage, ob die 600Lhlr. zu bewilligen sind oder nicht, von der zweiten Deputation zu erörtern fein. I .. j,' . Staatsminister v. Kö nnerttz: Das Ministerium hat gar keinBedenken dagegen, wenn die geehrte Kammer dieDiscussion über diesen Gegenstand aussetzt; denn es scheint inderThatMiß- verständniß über den eigentlichen Zweck und Umfang der Sache obzuwalten. Staatsminister v. Wietersheim: Auch ich bin hiermit
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