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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 104. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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und Brückengelderbefremnß bei Anführe landwirthschaftlicher Düngemittel. Abg.Heuberer: Diese Petition ist mir von den genann ten Feldbesitzern zu Geringswalde mit der Bitte zugesendet wor den, dieselbe mit wenigen Worten bei der Kammer einzuführen. Die ganze Petition enthält drei Punkte, deren erste beiden sich über die zu großenWildstände in denGeringswalde sehr nahe liegenden Privat-und namentlich fiskalischen Hölzern erstrecken; ferner über die höchst unzulängliche und ungenügende Art und Weise der Wildschädentaxation, und endlich, daß die Wildschäden an Hölzern nicht vergütet werden. Dieser Gegenstand ist bereits in der Kammer brrathm- weshalb ich das geehrte Präsidium Litte, bisse Petition in den beiden Punkten an die erste Kam mer zu verweisen. Der dritte Punkt enthält die Bitte, daß sich dieStände bei der hohen Staatsregierung dafür verwen den möchten, daß alle landwirthschaftlichen Düngungsmittel, wie Düngesalz, Asche, Gyps, Kalk und dergl. frei von Chaussee- und Brückengeldern zugesührt werden könnten. Ich meinestheils bin vollkommen mit dieser Bitte einverstanden, überlasse aber der Berathung der Deputation ein weiteres Ur- theil und bitte um geneigte Berücksichtigung derselben. Präsident Braun: In den ersten beiden Punkte-», welche das Präsidium beim Vortrags zusammengefaßt hat, wird die Petition an die erste Kammer, welcher die das Jagdwesen be treffenden Petitionen gegenwärtig zur Berathung vorliegen, abzugeben sein. Ein Gleiches dürfte bezüglich des dritten Punktes zu statuiren sein, weil er sich auf den Bauetat bezieht, welcher der ersten Kammer ebenfalls gegenwärtig zu Bera thung vorliegt. Tritt die Kammer allenthalben der Ansicht -ei, daß diese Petition in ihren sämmtlichen Theilen an die erste Kammer abgegeben werde? — EinstimmigJa. (Staatsminister v. Könneritz tritt ein.) 9. (Nr. 1354.) Die Gemeinde zu Weixdorf überreicht einen Nachtrag sammt einer abfälligen Bescheidung als Erläu terung der unter Nr. 1328 g. von der ersten Kammer anher gelangten Concession zu Anlegung einer Schänkstätte. Präsident Braun: Will die Kammer diese Eingabe an dis vierte Deputation abgeben? — Einstimmig Ja. 10. (Nr. 1355.) Bericht der dritten Deputation der zwei ten Kammer über die Petitionen um ständische Verwendung sürAusarbeitung und Einführung 4. eines in deutscher Sprache verabfaßten allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs; 8. einer auf dieGrundsätze der Mündlichkeit undOeffentlichkeit gegrün deten bürgerlichen Proceßordnung; 6. eines Handelsgesetz buchs; v. einer auf die nämlichen unter 8. gedachten Grund sätze gebauten Handelsproceßordnung nebst Einführung L. von Fabrikgerichten. Präsident Braun: Wird zu drucken sein und auf eine spatere Tagesordnung gelangen. — Damit sind die Nummern der heutigen R egistr and e erschöpft. Ich habe der Kammer mitzutheilen, daß in Folge des Condolenzschreibens, welches ich an die verwittwete Frau Majorin v. Sahr im Namen der Kammer erlassen habe, dieselbe mich beauftragt hat, der Kam mer für diese Theilnahme ihren Dank abzustatten, ein Auf trag, dessen ich mich hiermit entledige. — Noch habe ich der Kammer anzuzeigen, daß die Herren Abgeordneten Todt und Miehle wegen dringender Abhaltungen sich für heute haben entschuldigen lassen. — Wir gehe»» nun zum ersten Gegen stände der heutigen Tagesordnung über, und der Herr Re ferent v. Haase wird die Güte haben, uns den Vortrag des Berichts über den vorliegenden Gegenstand zu geben. ReferentMg. v. Haase: Das Allerhöchste Decret, mit welchem der Gesetzentwurf, das Recht der mit Wechsel Be zogenen an den ihnen anvertrauten Maaren betreffend, an die Kammer gelangt ist, lautet so: .. In dem den getreuen Ständen vorgelegten Entwürfe zu einer Wechselordnung werden alle frühern Gesetze für aufgehoben erklärt. Da hieraus, wiewohl gegen die Absicht, gefolgert wer den könnte, als sollte auch die Bestimmung in der Erläuterten Proceßordnung »ä lit. Xll. ß. 1 und den darin angezogenen statutarischen Gesetzen über das Vorzugsrecht der mit Wechsel Bezogenen an den in Commission erhaltenen Waarsn aufgehoben werden, so ist über diese Bestimmung, welche ohnedies nicht füg lich in die Wechselordnung ausgenommen werden kann, zugleich unter den für zweckmäßig erkannten Modifikationen und Aus dehnungen ein besonderer Gesetzentwurf bearbeitet worden. Se. Königliche Majestät lassen daher den getreuen Ständen in der Anlage einen Gesetzentwurf: - „bas Recht der mit Wechsel Bezogenen an den ihnen an vertrauten Maaren betreffend", nebst dazu gehörigen Motiven, behufs der hierüber abzugeben den Erklärung, in Huld und Gnaden zugehen, mit der Sie den getreuen Ständen jederzeit wohl beigethan bleiben. Gegeben zu Dresden, den 14. September 1845. Friedrich August. (l^) . Julius Lraugott Jakob von Könneritz. Die Motive dazu lauten: Die erläuterte Proceßordnung sä Ht. XI.lV. H. 2 enthält eine mit den Grundsätzen des gemeinen Rechts im Widerspruche stehende wichtige Bestimmung in Hinsicht auf die Stellung der Faustpfandgläubiger zum Concurs des Schuldners, indem sie diesen Gläubigern die Ablieferung der Faustpfänder zurConcurS- maffe aufgiebt und sie zur Liquidation ihrer Forderungen im Concurs verweist. Als eine große Ausnahme hiervon muß man es nun achten, das die Erl. Proceßordnung sä Ht. XIä. §. 1 eine Bestätigung eines älter» Gesetzes, des Decisivbefehls wegen Bezah lung der Wechselbriefe und der Commissionswaaren zu Leip zig vom 4. September 1669 Z. 3 (6. II. psg. 2017 und Beilage der Proceßordnung Nr. XX.), welches nachgehends
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