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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Um eine gleich größere Summe ist dagegen der Aufwand postulirt worden, da sich insbesondere ein größerer Betrag für Expeditionskosten nöthig macht, während sonst alle Kosten an Besoldungen, Provisionen und dergleichen mit den früher» An sätzen gleich geblieben sind. Der Reinertrag dieses Theils der Staatseinkünfte muß sich insbesondere auf die Erfahrung einer länger» Zeit gründen, da es bekannt ist, wie sehr von einander verschieden der Ertrag der einzelnen Jahre sich herausstellt. Im Laufe der letzten zwölf Jahre hat es sich nach den der Kammer vorgelegten Rechen schaftsberichten bewährt, daß der Ertrag der Domamalweinberge für das Jahr durchschnittlich mit 5,000Thlr. anzunehmen sei, und die Deputation kann somit der Kammer die Annahme dieser Position mit 5,000 Thlr. empfehlen. Präsident Braun: Ich weiß nicht, ob Jemand das Wort begehrt. Wenn es nicht der Fall ist, würde ich zur Fragstellung übergehen. Der Antrag der Deputation befindet sich S. 205. Die Deputation empfiehlt der Kammer die Annahme der Posi tion zu 5 im Betrage von 5000 Thlr. Ich frage die Kammer: ob sie diese Position genehmigt? — Wird einstimmig geneh migt. Referent Abg. Poppe: Die Deputation hat hierbei noch einerPetition vonJohann Heinrich Hantzsch und Genossen, Weinhändler in Dresden, zu gedenken, welche ihr nach Kammerbeschluß vom 10. October «. g. zur Berichterstattung zugewiesen worden ist. Die Petenten beantragen die Veräußerung der fiskalischen Weinberge oder doch die gänzliche Einstellung des Weinverkaufs bei der Domanialkellerei und Aufhebung dieser öffentlichen Ver kaufsanstalt, so wie diesfalls die Verwerthung des auf den fis kalischen Weinbergen erlangt werdenden Mostes im Wege der öffentlichen Versteigerung. Dieselben begründen ihre Anträge darauf, daß durch die Veräußerung jener Weinberge, durch die Rente von dem dadurch erlangten Capitale für die Staatskasse ein entschieden günstigeres Resultat erzielt werden würde, als sich solches nach den bisheri gen Budjetansätzen von diesem Theile der Staatsnutzungen -arstellte. Durch die Entäußerung dieser Weinberge würde nun die von den Petenten beantragte Einstellung des dermaligen fiska lischen Weinhandels und die Aufhebung der Domanialkellerei von selbst folgen, indem sie in dem Fortbetriebe dieses Handels eine wesentliche Beeinträchtigung für alle diejenigen Staatsbür ger zu finden glauben, welche denHandel insbesondere mit Land wein gewerbmäßig betreiben. Der Staat verletzte stets durch die Betheiligung an solchen Geschäften die Interessen seiner Staatsangehörigen, für welche solche Concurrenz in mehr als einer Hinsicht sehr gefährlich wer den müßte. Die Petenten haben sich zu gleicher Zeit mit einer Be schwerde an die hohe erste Kammer gewendet und darin zu be weisen gesucht, wie sehr sie der bisherige Weinhandel der Do- manialkellrrei in ihren Interessen, aber auch die des Publikums verletze. Die jenseitige Kammer hat sich in ihrem Berichte, Land tagsacten U.Abth. Seite 557 flg., sehr ausführlich über jene Beschwerde verbreitet, durch Kammerbeschluß solche einstimmig als unbegründet zurückgewiesen, und Ihre Deputation erlaubt sich, um unnöthige Wiederholungen zu vermeiden, sich allenthal- H. 106. ben darauf zu beziehen, indem solche sich zugleich dahin zu erklä ren hat, daß sie die Anträge der Petenten, den Weinverkauf bei der Domanialkellerei ganz einzustellen, so wie den auf den fis kalischen Weinbergen erlangt werdenden Most im Wege der öffentlichen Versteigerung zu verwerthen, nicht bevorworten kann. Denn die Deputation erachtet es aus nationalwirthfchast- lichen Rücksichten für gerathen, daß der Staatsfiscus fernerweit imBefitze seiner jetzt sehrgutcultivirtenWeinberge bleibe, daihre Beschaffenheit auch für die übrigen Weinbauer von Nutzen sein muß. Sicherlich würde diese Absicht aber zum Lheil verloren gehen, wenn sich das Publicum nicht durch direkten Bezug aus der Domanialkellerei von der Güte dieser Werne überzeugen könnte, nicht zu gedenken, daß durch diese Kellerei der Ertrag der Weinberge gewiß ein höherer ist, als sich solcher durch den Ver kauf des Mostes ergeben würde, da dieser meistens nur Beach tung bei den Weinhändlern finden dürste. DieDeputation kann aus vorstehend entwickelten Gründen der geehrten Kammer nur anrathen, die EingangsgedachtePetition auf sich beruhenzu lassen, da solche aber an die Ständeversammlung gerichtet ist, solche annoch an die erste Kammer gelangen zu lassen. Die hier gegen die Veräußerung der fiskalischen Weinberge von der Deputation ausgesprochene Ansicht wird auch in einer ihr früher zugewiesenen Petition von den Weinbergsbesitzern Friedrich Wilhem Kämpffe und Genossen in Zitzschewig zu er kennen gegeben, weshalb sie nicht für nöthig hält, weiter auf die selbe einzugehen. Vicepräsident Eisenstuck: Als diese Petition eingereichb wurde, habe ich Einiges darüber gesprochen, und ich mag nicht bergen, daß ich mich nie dazu entschließen könnte, die Ansicht der Deputation rücksichtlich dieser Petition zu theilen. ES scheint mir doch, es ist weniger Werth auf die Sache gelegt worden, als sie billigerweise in Anspruch nehmen kann. Den Satz kann doch Niemand ableugnen, daß die ungleiche Concur renz zwischen dem Staate, der keine Abgabe entrichtet, und zwischen dem Staatsbürger, der die Abgabe geben muß, nie anzmmpsehlen ist. Diese Concurrenz hat aber hier der Staat; denn es unterliegt keinem Zweifel, daß derjenige, der seine Weinbergserzeugniffe verkauft, der Weinhandel treibt, Abgabe geben muß, während der Staat von seinem Weinverkaufe keine Abgabe giebt. Es ist ferner nicht in Abrede zu stellen, daß, indem der Staat diesen Wein auf doppelte Weise verkauft, es doch so aussteht, daß es den Weinhändlern hier zum großen Nachtheile gereichen muß. Das Erste ist, daß er Wein zukauft, daß er schlechterdings nicht sich auf das Erzeugniß der eignen Weinberge beschränkt. Nun wird zwar gesagt, dieses Zukau fen der Weine sei unerläßlich nothwendig. Wenn schlechte Weinjahre eintreten, dann müsse der Staat es thun, um den Kellereibestand zu erhalten. Ich kann diesen Grund nicht ausreichend anerkennen und provocire auf alle Weinbergs besitzer, ob sie, wenn sie ein schlechtes Jahr haben, sich dazu entschließen, andere Weine zuzukaufen, und wenn das geschieht, so wird eine solche Weinmixtur zusammengemacht, daß der Hauptgrund der Deputation sich total erledigt, wenn sie sagt, daß die Kellerei dem Publicum reine Weine gewähren müsse. Denn eS find nicht reine Weine, wenn sie aus verschiedenen 4
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