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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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-btt Herren Abgeordneten bekannt sein könnte, zu was die Steuern Und Abgaben in dieser Finanzperiode gebraucht werden, und daß es daher um deswillen wohl nicht darauf ankommen könnte, die Position zurückzustellen; denn wenn der Antrag auf Ermäßigung der Grundsteuer gestellt wird, so kann er auch so gleich discutirt werden, da wir die Ueberschüsse der Finanzver- waltungin dieserPeriode durch besonderes Decret kennen gelernt Haben, und also kein Zweifel ist, daß dergleichen zu vermuthen sind; durch Zurückstellung dieser Position würden wir die De batte nur verlängern, ohnedenZweck derselben besser zu erreichen. Sollte für die Zukunft als allgemeines Princip angenommen wer den, daß die direkten Abgaben zuletzt bewilligt werden sollen, so müßte man den Antrag stellen, daß die Positionen in der Reihe folge verändert würden. / Abg. v. Gablenz: Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob, sie mir nochmals das Wort gestatten will. Präsident Braun: Will die Kammer diese Erlaubniß er teilen? — Einstimmig Ja. Abg. v. Gablenz: Ich kann mich mit dem geehrten Ab geordneten nicht einverstanden erklären; denn wenn er sagte, daß eine Ermäßigung der Grundsteuer dennoch eintretenkönne, wenn auch an der Summe nichts verändert würde, so vermag ich das nicht einzusehen. Die Zahlen, wie sie jetzt stehen, sind vollstän dig angepsßt, und es kann keine Ermäßigung eintreten, wenn wir nicht in ein Deficit gerathen wollen. Ich will hierbei dar auf aufmerksam machen, daß nach dem Rechenschaftsberichte für 1840 bis 1842 das Einnahmebudjet der indirecten Steuern 6,156,16lLhlr. als Reinertrag angiebt, die Einnahme aber nach dem Voranschlag, welchen die Deputation für die Finanzperiode 1845 bis 1848 annimmt, diese Einnahme ist blos mit 5,520,000 Khlr. berechnet, mithin ist gegen die Nettoeinnahme von 1840 bis 1842 zu der veranschlagten Einnahme von 1845—1848 eine Minimaldifferenz von 636,000 Thlr. Wenn eS sich nun herausgestellt hat, daß von 1840 bis 1842 636,000 Thlr. mehr eingenommen worden sind, als in den folgenden Jahren 1845 bis 1848 angenommen werden soll, so ist dies meiner Ansicht nac eine Wahrscheinlichkeitsannahme, die aller Wahrscheinlichkeit entbehrt. Wer nun sieht, meine Herren, in welcher Weise die Bevölkerung, der Handel und Verkehr zunehmen, in welcher Weise höhere Steueransätze z. B. bei dem Eisen eingetreten sind, wird sich überzeugen, daß die Einnahme sich nicht um 636,000 Thlr. niedriger Herausstellen kann, als in der Finanz periode 1840 bis 1842, und daß zum Nachtheil der Steuerpflich tigen diese Position unbedingt zu niedrig gegriffen ist. ReferentAbg.Poppe: Jchwolltemir gestatten, die ge ehrte Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß es jederzeit mit der Berathung und Abstimmung über Position 26, die der geehrte Abgeordnete »..Gablenz vor den übrigen genommen zu sehen wünscht, so gehalten worden ist, daß diese nurvorbehältlic > weiterer Erklärung von Seiten der Stände über das Zolldecret erfolgte, und auch diesmal von Ihrer Deputation gar nicht an ders beantragt werden konnte. — (Staatsminister v. Nostitz- Wal lwitz tritt ein). — Führen Sie sich gefälligst die Verhält nisse vor Augen, und sagen wir uns, daß somit eigentlich über Position 26 heute uriter allen Umständen nur unter Vorbehalt päterer Erklärung die Annahme erfolgt, wodurch somit das, was der Abgeordnete v. Gablenz jetzt zu erreichen wünscht, unter diesen Verhältnissen vollkommen erreicht wird, daß inzwischen aber der Bericht, die Ablösung der Lehngelder betreffend, in der Kammerberathen werden könnte, und wenn die jetzt angeregte Frage nicht entschieden wäre, so dürste sehr leicht für alle dabei wesentlich Betheiligte mancher Conflict entstehen, auf welchen aufmerksam zu machen ich für meine Pflicht halte. Präsident Braun: Sollte Niemand weiter das Wort be gehren, so frage ich die Kammer: Will sie den Antrag des Herrn Abgeordneten v. Gablenz, der dahin geht,H daß Position 26 vor den Positionen 23, 24,25 in Berathung gezogen werde, anneh men? — Der Antrag wird durch fünfund dreißig Stimmen abgelehnt. Präsident Braun: Wir gehen nun auf die specielle Be- rathung des Materiellen über. Als Sprecher haben sich die Ab geordneten Heyn und Stockmann gemeldet. Abg. Heyn: Das Princip der neuen Grundsteuer war doch wohl kein anderes, als eine verhältnißmäßig gleiche Be steuerung aller Steuerpflichtigen herbeizuführen; aber leider hat die Erfahrung gelehrt, daß dieses Princip so ziemlich ver lassen worden ist, wodurch in den Gemeinden selbst eine große unverhältnißmäßige Besteuerung unter den Ortsbewohnern sich herausgestellt hat, sodaß, wenn man zur Werthsermittelung der Grundsteuer die Steuereinheit zu Grunde legt, der Eine nach 1, der Andere nach z , 4 und Z, einige Andere dagegen über die wahren Werthsverhältniffe ihres BesitzthumS hinaus contribuiren müssen. Ferner ist es allgemein anerkannt, daß in Bezug der Ertragsfähigkeit die Gebirgsgegenden den nie derländischen Gegenden gegenüber viel zu hochbesteuert worden sind, weil im Gebirge bei der geringer« Ertragsfähigkeit der Grundstücke die Productionskosten eines gleichmäßigen Pro ducts viel höher ausfallen müssen. Bei dieser im Allgemeinen unrichtigen Besteuerung tritt nun das Mißverhältniß immer greller und drückender für die Einzelnen hervor, indem nicht nur die Grundsteuer und Militairlast, sondern auch die täglich sich mehrenden Gemeindeabgaben aller Art zum größer« Theile nach den Steuereinheiten aufgebracht, so wie bei der Ablösung der Laudemialpflicht, die danach berechnet werden soll, und so mit allenthalben dem Grundbesitze eine unübersehbare Last, meist zum Bortheile der Gewerhtreibenden, Haus- und Fabrik besitzer aufgebürdet werden soll. Man wende mir nicht ein, daß einzelne Fälle nicht berücksichtigt werden könnten. Ich könnte viele Beispiele anführen, will aber nur zur Rechtferti gung meiner Behauptung eines Falls erwähnen. Es ist mir nur vor wenigen Tagen von einem hiesigen angesehenen Bürger, welcher sich mit einigen Grundstücken in der Nähe von Großen-
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