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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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6 Thlr. 11 Ngr. 3 Pf. transitorische Agiovergütung für zwei geistliche Bicariatsräthe und 102 - 23 - 3 - für einen aus dem Appellations- gericht zum Vicariatsgericht de- Mitten Rath, uts. M Wegfall gekommen sind, während alle übrigen Ansätze in den Gummen unverändert geblieben. Ein Postulat für Besoldung des apostolischen Vicars als Borsitzenden der höchsten katholischen Landesbehörde ist zum, ersten Male bei vorigem Landtage auf dem Wudjet erschienen, Vorher aber deshalb nicht erforderlich gewesen, weil frühere In haber dieses Präsidialpostens aus andern Quellen ausreichende Einkünfte bezogen hatten; daher ist in der Voraussetzung, daß möglicherweise ähnliche Verhältnisse wiederkehren können, diese Post von 600 Ahlr. — — nur transitorisch, dagegen eine Summe von 200 Thlr.— — zu Amtsreisen des apostolischen Vicars, welche zwar ebenfalls in voriger Finanzperiode zum ersten Male besonders aufgeführt, jedoch früher stets in der 67. Position inbegriffen gewährt war, etatmäßig von der vorigen Ständeversammlung bewilligt worden. Die erstgedachte Post von 600 Thlr. — — ist nun gegen wärtig etatmäßig in Ansatz gebracht, und solchergestalt von der zweiten Kammer bewilligt, auch haben, mit Ausnahme von 200 Thlr. zu Amtsreisen des apostolischen Vicars, welche abgelehnt worden sind, alle übrigen Postulate der 64. Position jenseits ungekürzte Bewilligung erlangt. Die unterzeichnete Deputation findet keine Veranlassung zu einer Abweichung von den bei voriger Standeversammlung befolgten Ansichten und gefaßten Beschlüssen und bemerkt, unter Bezugnahme hierauf, daß das jenseits abgelehnte Postulat aus demselben Grunde gerechtfertigt erscheint, aus welchem auch der obersten geistlichen Verwaltungsbehörde in der evangelisch lutherischen Kirche der unvermeidliche Reiseaufwand vergütet und bewilligt wird; dieselbe rathet daher, 600 Thlr. zuBesoldung des apostolischen Vicars nur transitorisch, 200 Thlr. demselben zu Amts ¬ reisen aber etatmäßig, -mithin die ganze Forderung in Position 64 an 4,967 Thlr. 3 Ngr. 4 Pf. mit 3,281 Thlr. — Ngr. — Pf. etatmäßig und 1,686 - 3 - 4 - transitorisch zu bewilligen. Vicepräsident v. Friesen: Ich habe nur eine Anfrage. Es war nämlich bei Berathung des Decrets über das welt liche Hoheitsrecht über die katholische Kirche bei einem der letz ten Paragraphen der Antrag gestellt, und auch von der Re gierung die Bereitwilligkeit ausgesprochen worden, einen ka tholisch-geistlichen Rath bei dem Ministerium des Cultus in Angelegenheiten der katholischen Kirche zuzuziehen und zu salariren. Ich wollte mir eine Erläuterung darüber aus bitten, ob diese Position später kommt, oder irgend wo anders schon enthalten ist; denn ich finde sie nicht in dem Berichte. Referent v. Crusius: Sie ist allerdings hier mitbe griffen; denn es ist die Unterposition 4, wie derBericht der zwei ten Kammer nachweist. l. 88. Staatsministcr v. Wietersheim: Ich erlaube mir, das zu berichtigen. Diese Post steht nicht unter dieser Posi tion, sondern ist bei dem Ministerium des Cultus inbegriffen und beträgt 200 Thlr. Es ist den diesfalls geäußerten Wün schen bei der Anstellung eines neuen Rathes vollkommen ent sprochen worden, in dessen Folge wird sich aber auch eine Ver mehrung dieser Besoldung nothwendig machen, weil es mit der Billigkeit nicht vereinbar ist, dem einen Beisitzer einen so vermehrten Geschäftskreis für das frühere so geringe Honorar anzusinnen. Da der Landtag zur Zeit dieser Anstellung schon so weit vorgerückt und das Budjet schon in der Prüfung und Berathung begriffen war, hat für diesmal davon abgesehen werden müssen; indessen wird man bei der nächsten Finanz periode darauf Bedacht nehmen. v. Schönberg-Bibran: Ich wollte gleichfalls in die ser Beziehung eine Bemerkung machen, nach der Erklärung des Herrn Kultusministers verzichte ich aber auf das Wort. v. Großmann: Wenn ich gleich noch festhalte an der früher ausgesprochenen Ueberzeugung, daß der Wicar eigentlich von seinem Principal besoldet werden muß, so will ich doch in Bezug auf dieses Postulat keinen Widerspruch er heben, um durchaus die Unparteilichkeit, Gerechtigkeit und Würdigung der katholischen Kirche, die ich als eine uralte ehr würdige Form des Christenthums achte und ehre, zu beweisen. Allein gedrungen fühle ich mich, bei dieser Gelegenheit doch anzufragen, wie es kommt, daß in einzelnen deutschen Bundes staaten immer noch unsere protestantischen Glaubensgenossen so manchen Beschränkungen und Bedrückungen unterliegen. Ich will die Bundesstaaten nicht nennen, aber auf Facta mich berufen. Es ist bekannt, daß in gewissen Landern nicht ein mal den zerstreuten Protestanten gestattet wird, einen Cultus zu haben, daß z. B. früher ihnen ein halbjähriger Gottesdienst gestattet worden, ungeachtet protestantische Geistliche das An erbieten gemacht haben, sie wollten öfter» und wiederholten Gottesdienst an gewissen Otten halten, und so auf ähnliche Weise. Ich wünsche daher, daß es doch der hohen Staats regierung gefallen möge, auf geeignetem diplomatischen Wege dahin zu wirken, daß dieselbe Gerechtigkeit, welche in Sachsen gegen die katholische Kirche geübt wird, auch in andern Bun desstaaten gegen die protestantische geübt werde, damit der alte Krebsschaden der konfessionellen Zwietracht doch einmal ein Ende nehme und Deutschland in jeder Beziehung als ein einiges, kräftiges und Achtung gebietendes Ganzes von dieser Seite sich zeige. Staatsminister v. Wietersheim: Der von dem ehren- werthen Herrn Abgeordneten angeregte Gegenstand ist so zar ter Natur, daß er wohl der umsichtigsten Erwägung bedarf. Man hat sich sehr zu hüten, nicht durch derartige Anregungen vielleicht mehr zu schaden, als zu helfen. Uebrigens wird die Regierung geeignete Gelegenheiten nicht vorübergehen lassen, um in diesem Sinne zu wirken, wie auch mehrfach schon ge-
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