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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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sie findet, daß sie dem hohen Ministerium vorgelegt werden rönnen- Es sind mehrere Wünsche, die ich aussprechen will, und da sie größtentheils auf Ziffern beruhen, so muß ich um die Erlaubniß bitten, mich des schriftlichen Vortrags zu bedie nen. Die zu stellenden Anträge sind: „1) sowohl das Re- ceptions-, als 2) das Disceßgeld zu erlassen". Er steres betragt 12 Lhlr. 10 Ngr., letzteres 12 Lhlr. Jährlich werden im Durchschnitt 21 Schüler entlassen und eben so viele ausgenommen, mithin gewährt die Einnahme durchschnittlich 504 Lhlr. Ich weiß nicht, ob ich erst eine Antwort' darauf erwarten soll, ob dieser Antrag unterstützt wird, bevor ich in dem Vorträge der folgenden fortfahre. Präsident v. Carlo Witz: Herr v. Miltitz hat darauf angetragen, die Regierung zu ersuchen, die Receptions- und Disceßgelder bei den Fürstenschulen in Wegfall zu bringen. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Staatsminister v. Wietersheim: Ich ersuche, dem ge ehrten Herrn Antragsteller anheimzugeben, ob er nicht diese Anträge erst alle einzeln vortragen wolle. Die Bemerkungen, welche darüber zu machen sein werden, werden sich doch wohl auf mehrere, oder alle zugleich beziehen müssen. Präsident v. Carlo Witz: Ich kenne die beabsichtigten Anträge noch gar nicht und muß es also dem Herrn Antrag steller anheimgeben, ob er es für zweckmäßig erachtet, jeden Antrag einzeln, oder alle zusammen zur Besprechung zu bringen. v. Welck: Es wäre doch wohl Lesser, alleAnträge zusam men zu kennen, ehe man sich sofort über jeden einzelnen aus spräche. Präsident v. Carlo Witz: Ist es vielleicht dem Herrn Antragsteller gefällig, uns die übrigen Anträge vorzutragen? v. Miltitz: Mein zweiter Antrag geht dahin: „Die Quartalgelder auf den früher» Satz zurückzu stellen". Früher betrug es jährlich 7Vs Lhlr., gegenwärtig ist es um das Doppelte erhöht, also auf 15 Lhlr. gebracht worden. Bei 130 Schulen beträgt es dermalen 1950 Lhlr., früher nur 975 Lhlr. Präsident v. Carlowitz: Alle diese Anträge stehen im Zusammenhänge und würden eine Erhöhung des Postulats zur Folge haben. Ich habe sie zunächst zur Unterstützung zu bringen, aber jeden einzeln, weil es möglich, daß manches Mit glied sich zwar sür den einen, aber nicht für den andern erklä ren könnte. Der erste Antrag ist bereits unterstützt; der zweite Antrag geht dahin, die Quartalgelder auf den frühem Satz zurückzustellen. Ich frage: ob.die Kammer diesen zwei ten Antrag unterstützen wolle?— Wird ausreichend unter stützt. Präsident v. Carlowitz: Der dritte Antrag lautet: „Diefürdie sogenannten Koststellen zu leistenden Zahlungen auf ihren früher» Betrag zurückzu- bring en." Unterstützt die Kammer auch diesen Antrag? — Geschieht ausreichend. Präsident v. Carlowitz: Der vierte Antrag lautet: „Die Schulbiblibthek mit einem Fixum von we nigstens 115 Lhlr. und die Lesebibliothek mit einem Fixum von 50 Lhlr. zu dotiren." — Unter stützt die Kammer auch diesen? — Geschieht ausreichend. Präsident v. Carlowitz: Der fünfte Antrag lautet: „Zu verfügen, daß die Kleidungsstücke derjenigen Schüler, welche nicht ans eigne Kosten dieselben reinigen lassen können, von dazu bestimmten Auf wärtern gereinigt werden." — Dieser letztere Antrag wird nicht ausreichend unterstützt. Präsident v. Carlowitz: Ich erwarte nun, ob man sich über die unterstützten Anträge einzeln oder zusammen äußern wolle? I). Großmann: Die Anträge sind gewiß sehr beach- tungswerth, sie scheinen mir aber nicht in Verbindung mit dem Budjet zu stehen, und ich glaube daher, daß sie vor Allem an die Deputation zu verweisen sein werden. BürgermeisterHübler: Ich könnte auf das Wort ver zichten, da Herr Bürgermeister 0. Gross das schon ergegnet hat, was ich ergegnen wollte. Auch ich habe die Anträge des Herrn v. Miltitz nicht unterstützt und bemerke deshalb Folgendes. Die Anträge an sich sind gewiß der höchsten Beachtung werth und zeugen von einer dankenswerthen Lheilnahme an dem Gedeihen der Schule, aber siegreifen so tiefinden Organismus und in das Finanzwesen der Schule ein und kommen so überraschend, daß ich, ohne alle Vorbereitung, nicht im Stande bin, einen die ser Anträge mit Ueberzeugung zu unterstützen und zu befürwor ten. Ich gebe daher dem Herrn Antragsteller anheim, ob es nicht zweckmäßiger wäre, alle diese Wünsche in eine Petition eingekleidet an die Ständeversammlung gelangen zu lassen. Sie werden dann nach Vorschrift der Landtagsordnung von einer Deputation unter Vernehmung mit der Staatsregierung geprüft werden und auf diesem Wege nach Befinden eineBerück- sichtigung erhalten, die sie auf dem jetzt gewählten schwerlich er warten dürfen. v. Miltitz: Ich würde dies auch gethan haben, wenn wir nicht in einer frühem Sitzung beschlossen hätten, daß keine Peti tionen mehr angenommen werden sollten. Ich verkenne nicht, daß der vorgeschlagene Weg angemessener gewesen wäre, und nur dies Bedenken hat mich abgehalten. Sollte es aber noch Zeit sein, eine solche Petition einzubringen, so bin ich dazu er- bütig; sollte dies aber nicht der Fall sein, so gebe ich anheim, ob meine Wünsche nicht in der Schrift ausgenommen werden könnten, oder wenn auch dies nicht, so würde ich mich am Ende auch damit begnügen, wenn es im Protokoll bemerkt würde, nur daß sie nicht in Vergessenheit kommen.
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