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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 89. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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17. April dieses Jahres Nr. 16 S. 62. Nun ist wohl dis Consequenz dieser Entwickelung kaum in Zweifel zu ziehen. Will nämlich der,deutsch-katholische Verein in sich die allge meine christliche Kirche darstellen und also alle verschiedenen Glaubensgenossen in sich aufnehmen, so ist jener Grundsatz von einer vollen und uneingeschränkten Freizügigkeit aller Kirchengesellschaften fast ein nothwendiger Ausfluß jener Idee, ihrer Tendenz. Allein in einem ganz andern Lichte stellt die Lage der Sache sich dar, wenn man nach der Berechtigung dieses Grundsatzes fragt. Das heilige Abendmahl ist der Mittelpunkt des christlichen Cultus, das Mysterium, in wel chem alle Beziehungen Gottes zum Menschen, und umgekehrt Wieder alle Beziehungen des Menschen zu Gott sich vereinigen und zusammentreffen. Die Lehre vom Abendmahl hat daher von Anbeginn für eine Hauptunterscheidungslehre in allen christlichen Kirchen gegolten, und die Lheilnahme an der ' Abendmahksfeier für ein charakteristisches Merkmal des kirch lichen Bekenntnisses derer, die daran Th eil nehmen. Diese Bedeutung des kirchlichen Glaubens und der kirchlichen Lehre wird aber meines Erachtens durch jenen erwähnten Grundsatz für aufgehoben erklärt; denn es soll danach bei der Abend mahlsfeier weder auf die Gemeinschaft des Glaubens, noch auf die der Lehre irgend etwas weiter ankommen. Ist aber der Glaube indifferent, so ist es auch der Wechsel des Glaubens. Und wohin soll das führen? Wird darin nicht der unwürdigste und verderblichste Leichtsinn in Bezug auf das Heilige eins neue und sehr willkommene Begünstigung finden? Wird da durch nicht die Garantie der persönlichen Gesinnung, wie es scheint, geradezu vernichtet? Wer keinen festen Glauben hat, der hat auch keinen festen Sinn, und wo dieser fehlt, fehlt es auch an festem Character, dieser Bedingung und diesem Unter pfands aller Zuverlässigkeit in Hinsicht auf amtliche und bür gerliche.Pflichten, Zusagen, Verhältnisse und Leistungen. Der Glaube ist die Centripctalkraft, die den Menschen an Gott ge bunden hält, und in so fern das Gegengewicht bildet gegen die Centrifugalkraft, die Freiheit desWillens, die das Individuum den beweglichen Elementen der Zeit zuwendet. Ohne Festig keit und Entschiedenheit des Glaubens kann ich nicht absehen, wie es noch irgend eine Schranke gegen die Ungebundenheit geben soll. Schon aus diesem einen Grunde erscheint mir jener Grundsatz als ein sehr bedenklicher. Allein es kommt E zweiter Grund hinzu. Ist nämlich die kirchliche Lehre in different, so ist es auch der Wechsel der Lehre und folgerichtig, da ja alle christlichen Kirchengesellschsften eben auf die Lehre ge bautsind, auch derWechsel derKirchen und der Confessionen. Wo hin soll das führen? Wird dadurch nicht das Band, das alle kirchlichen Organismen Zusammenhalt, in sich selbst aufgelöst? Wird das nicht eine Religionsmengerei geben, die Alles durch einander wirft und ein ewiges Hin und Her veranlaßt? Wird dadurch nicht jedenfalls die evangelische Beichtordnung, der evangelische Parochialnexus, das evangelische Kirchenregiment auf allen Seiten in die gefährlichsten Collisionen gebracht? Wird dadurch j nicht die Grundlage des deutsch-katholischen Vereins selbst, wenn cs ihm nach jenem Grundsätze auf Ge meinschaft des Glaubens und der Lehre nichts ankommt, geradezu erschüttert und in den Strudel der Verwirrung hinab gezogen und aller Garantien beraubt? Wird nicht die Indiffe renz, welche der deutsch-katholische Verein anstrebt, zur noth- wendigen Folge haben, daß über kurz oder lang alle Differen zen der Kirchengeschichte, welche von Anfang an überwunden worden sind und überwunden werden mußten, den alten Lauf von -vorn beginnen? Wohl ist es wahr, daß die evangelische Kirche einzelne Deutsch-Katholiken in jener Zeit, wo sie noch k^ine eignen Geistlichen hatten und ihr Lehrbegriff noch nicht festgestellt war, zur Abendmahls feier zugelaffen hat; aber das ist weder in der Absicht geschehen, um eine bleibende Einrich tung zu gründen, noch für den Zweck, um dadurch eine Gegen seitigkeit hervorzurufen, die für unsere Kirche kein Wedürfniß ist, und die mit ihren Grundsätzen von kirchlicher Ordnung geradezu im Widerspruche steht. Wer übertreten will, mag übertreten; aber einem Hinüber- und Herüberschwanken kann doch gewiß kein ernstes Gemüth das Wort reden wollen. Diese Betrachtungen veranlassen mich daher, an die hohe Staats regierung die Anfrage zu richten, erstlich, ob hochdreselbe von jenem fraglichen Grundsätze der deutsch-katholischen Landes synode Notiz genommen? zweitens, ob sie gesonnen ist, in Be zug darauf etwas zu thun? und ob sie endlich namentlich die Abschaffung des Beichtgeldes in der evangelischen Kirche zum Gegenstände ihrer Erwägung gemacht hat oder zu machen ge denkt? In dieser letzten Beziehung füge ich nur noch die Be merkung bei, daß bereits im Jahre 1837 die Leipziger Stadt geistlichkeit den Antrag aufAbschaffung des Beichtgeldes gegen angemessene Entschädigung an den Magistrat der Stadt ge macht, aber seit dieser Zeit bis jetzt von dem Erfolge dieses Ge suchs noch nichts in Erfahrung gebracht hat. Staatsminister v. Wietersheim: Das Ministerium hat zwar von dem angeführten öffentlichen Blatte keineKennt- niß erlangt, hält es auch im Grundsätze nicht für unbedenklich, von dergleichen inderRegelhöchstunzuverlässigenAeußerungerr öffentlicher Blätter Anlaß zu amtlichen Erörterungen und Ver fügungen zu nehmen; was aber die von dem geehrten Antrag steller ausgesprochenen Ansichten und Grundsätze betrifft, so hat diese das Ministerium nicht allein jederzeit getheilt, sondern auch in seiner Verwaltung stets gehandhabt. Im Uebrigen kann ich dem geehrten Redner die Beruhigung geben, daß man bereits bei Entwerfung der speciellen Ausführungsbestim- mungen über den von ihm berührten Gegenstand darauf Be dacht genommen hat, eine geeignete Bestimmung aufzustellen, welche seine Besorgnisse jedenfalls heben wird. Was schließ lich das Verhalten der evangelischen Pfarrer in dieser Beziehung betrifft, so möchte ich bedauern, wenn dieselben darin unklar und ungewiß sein könnten. Aber es wird such in dieser Hin sicht geeignete Fürsorge getroffen werden. Was den, zuletzt berührten Gegenstand betrifft, so wird die geehrte Kammer sich erinnern, daß bereits bei einem frühem Landtage dieser Gegen-
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