Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
LLLk hen. Für unzweckmäßig halte ich die Maßregel der Conces- sionsentziehung und der Unterdrückung fast aller liberalen Blät ter, weil man das nicht erreicht, was man dadurch zu erreichen gedenkt. Glaubt man dadurch die öffentliche Meinung zum Verstummen zu bringen, wenn man die liberale Presse in Fes seln schlägt, so irrt man sich i Die öffentliche Meinung wird sich demungeachtet Bahn brechen, und dies Dielleicht auf eine unbequemere und unangenehmere Weise, als dies durch das ungehinderte Erscheinen solcher Blätter im Vaterlande ge schieht. Ich sehe endlich für die Staatsregierung in der Ein ziehung der Concessionen zu Herausgabe solcher Zeitschriften keinen Vortheil, sondern Nachtheil. Die liberale Presse hat, man verdächtige sie, so viel man will, neben ihren Schatten seiten großen Nutzen. Sie wirkt vorzüglich für die Ausbildung des konstitutionellen Lebens, sie enthüllt die Wahrheit in vielen Fällen, wo sie unenthüllt bleiben würde, und trägt für die Auf klärung des Volks wesentlich bei. Hierin sehe ich aber einen Nutzen für die Staatsregierung, dessen sie entbehrt, wenn sie fast alle liberalen Blatter unterdrückt. Dies ist dasjenige, was ich mir hinzuzufügen erlauben wollte, und ich schließe mit dem Wunsche, es möchten die Anträge der Majorität angenommen werden, und ferner mit dem Wunsche, es möge endlich der Tag anbrechen, an welchem Deutschland und mit ihm Sachsen die verheißene Preßfreiheit, verbunden mit einem Preßgesetze, zu begrüßen hat, damit endlich die unausgesetzte Bevormundung des menschlichen Geistes ihr Ende erreicht, und damit endlich §. 35 der Berfaffungsurkunde eine Wahrheit werde. Staatsminister v. Falkenstcin: Ich weiß cs nicht, wel ches Organ der geehrte Sprecher gemeint hat, durch welches noch in unangenehmerer Weise, als durch die Presse die öffent liche Meinung sich äußern könnte oder werde. Er hat es nicht näher bezeichnet, ich kann daher auf eine weitere Discussion dar über nicht eingehen, bemerke aber nur, daß es meine Pflicht ist, dies hier anzudeuten, weil es dem geehrten Sprecher nicht ge fallen hat, sich darüber näher zu erklären. Was den Bericht selbst anlangt, so könnte ich Eigentlich füglich denselben Weg verfolgens den die geehrte Deputation verfolgt hat. Ich könnte mich im Wesentlichen auf das beziehen, was von mir in dieser Angelegenheit in der zweiten Kammer ausgesprochen und wie derholt nachgewiesen worden ist. Ich würde das in der That um so lieber Lhun, da ich voraussehe, daß ich im Wesentlichen, wie es in der Natur der Sache liegt, etwas Neues und etwas Anderes kaum hinzufügen kann, als dortvon mir gesagt worden ist. Dennoch sehe ich mich genöthigt, insbesondere veranlaßt durch die Aeußerung des Herrn Referenten, schon jetzt das Wort zu ergreifen, und in Bezug auf diese Aeußerung etwas zu be merken. Er bemerkte nämlich im Anfänge, es sei das Deputa tionsgutachten dahin gerichtet: „Die Beschwerden der Her ausgeber der Zeitschriften: Das Echo vom Hochwalde, die Sonne und die Sächsischen Waterlandsblatter, in so weit als solche aufWiederertheilung der eingezogenen Concessionen und Zurücknahme der getroffenen Maßregeln gerichtet sind, auf sich beruhen zu lassen," meinte aber allerdings: es wäre noch ein Wunsch hinzugefügt, und äußerte: aufso einen Wunsch komme nichts an, so einen Wunsch könne man in die Tasche stecken oder nicht, er lege darauf ein besonderes Gewicht nicht. Von Seiten des Herrn Präsidenten ist bemerkt worden, daß auf einen solchen Wunsch die Fragstellung nicht gerichtet werden solle. Den noch muß ich, nachdem dieser Wunsch nicht nur ausgespro chen, sondern auch ged ruckt worden ist, allerdings mich ver anlaßt finden, etwas darauf zu erwähnen; aber es ist noch eine andere Veranlassung dazu in dem Berichtejenthalten. Ehe die geehrte Deputation zu dem Gutachten selbst kommt, bemerkt sie Seite 393: „Die Deputation kann in ihrer Mehrheit die in dem Deputationsberichte der zweiten Kammer ausgesprochenen Ansichten in so weit unbeachtet nicht lassen, als die von dem Mi nisterium des Innern die Subsistenz der Verleger und deren Familien gefährdenden Einziehungen der Concessionen zu Her ausgabe der obbenannten Zeitschriften mitz' den Grundsätzen der Billigkeit und Milde kaum in Uebereinstimmung gebracht werden dürften. Denn es will emestheils überhaupt nicht einleuchten rc. rc." und dann wird übergegangen auf dichVer- warnung, daß diese nicht genügend erfolgt sei, und daß es schwer wäre, das administrative Ermessen von der admini strativen Willkür, zu unterscheiden. Ich gestehe, daß es mir schwer geworden ist, darüber in's Klare zuffommen, wie man, wenn man diese Grundsätze hier aufstellt, zu demResul- tate gelangen konnte, was in dem Gutachten selbPSeite 365 ausgesprochen worden ist. Es scheint' nach allem dem, soll man nicht einen Widerspruch in der Sache finden, daß dieDeputation doch über den Hauptpunkt keinen Zweifel gehabt habe, daß die Regierung in ihrem Rechte gewesen !sei, als sie die frag lichen Concessionen zurückgezogen hat. Sie behauptet nun hier, es sei nicht von dem Ministerium mit der erforderlichen Billig keit und Milde, wie es hier Seite 393 heißt, verfahren worden. Ich muß freilich da die Bemerkung mir erlauben, daß die ge ehrte Deputation wohl kaum sich recht vergegenwärtigt hat, als sie diese Behauptung aufstellte, daß derjenige, derdie Be dingungen, die ihm gestellt worden sind, nicht erfüllt, der daran ermahnt wird, sie zu erfüllen, und sie doch nichterfüllt, und dem der Nachthekl bekannt ist, der auf der Nichterfüllung steht, in der That über Harte, über Mangel an "Billigkeit, über Mangel an Milde schwerlich klagen kann. Sie scheint wohl auch sich kaum vergegenwärtigt zu haben in ihrer Majori tät, daß in der That die Regierung auf keine Weise sich verlei ten lassen darf, durch die sogenannte Milde, Nachsicht oder Bil ligkeit, wie man es nennt, das Ganze zu gefährden, blos um gegen den Einzelnen billig und milde zu sein. Aber, .meine Herren, wer mit einiger Aufmerksamkeit die hier fraglichen Blätter gelesen hat, der wird wenigstens darüber mit mir voll kommen übereinstimmen, daß, wenn diese Blätter sich für die Organe der öffentlichen Meinung ausgeben, es in der That. um die öffentliche Meinung höchst bckla- genswerth stehen würde. Das ist aber das Schlimme, daß diese liberal sich nennenden, aber durchaus etwas
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder