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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 91. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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der Presse in den der Ächtung für Sitte und Gesetz erforder lichen Schranken halten. Dies, meine Herren, hat die Staats regierung gethan, sic mußte dies thun vermöge ihrer Stellung nach innen und außen, vermöge der Kraft, die sie sich zu ihrer Wirksamkeit km Interesse des Staatswohls zu erhalten ver pflichtet ist. Es dürfte sonach ihr Verfahren in den vorliegen den Fällen nur zu billigen, keineswegs aber zu tadeln sein. v. Erie gern: Ich habe um das Wort gebeten, um zu er klären, daß ich mit dem von der hohen Staatsregierung beob achteten Verfahren vollkommen einverstanden bin. Die Gründe dafür weiter zu entwickeln, enthalte ich mich, da die getroffenen Maaßregeln in demjenigen, was von dem Herrn Staatsmini ster sowohl in der zweiten Kammer, als auch heute hier gesagt worden ist, ihre vollständige Rechtfertigung finden. Ich habe daher nur noch beizufügen, daß ich den Ansichten vollkommen beitrete, welche von demHerrnSeparatvotanten ausgesprochen worden sind. v. Heynitz: Ich bin der Ueberzeugung, daß in einem konstitutionellen Staate mittelst der Presse eine Besprechung der öffentlichen Angelegenheiten stattzusinden habe, die be schrankt sein muß durch die Grenzlinie, welche Loyalität, Wahrheit und Religion vorschreiben. Zn dem Worte Be sprechung liegt aber offenbar der Begriff einer gegenseitigen Beleuchtung. Es muß also bei der Freiheit der Besprechung der öffentlichen Angelegenheiten gleichzeitig von der Regierung ernstlich dafür gesorgt werden, daß sie jene Grenzen innehalt und nicht einseitig wird, das heißt, daß nicht von einer Partei ausschließlich die öffentlichen Angelegenheiten blos von einer Seite betrachtet werden. Einseitigkeit kann nie zur Wahrheit führen, wohl aber kann sie dazu dienen, die große Masse irre zu leiten. Was aber die Sorge dafür anlangt, daß diese Gren zen innegehalten werden, so glaube ich, daß sie fast unausführ bar ist, wenn, wie in Sachsen, fast in jedem Orte ein Blatt er scheint, bas sich die Besprechung, öffentlicher Angelegenheiten zur Aufgabe stellt. Die Ausführung der Censur, die leider noch bei uns nöthig ist, so lange wir kein Preßgesetz haben, wird dadurch sehr erschwert und fast unmöglich gemacht. Ich kann mich daher als Stand und als ein Freund des Vater landes und der Wahrheit über die Verringerung der Zahl der Blätter, welche die Grenzen, die ich angedeutet habe, über schreiten, nur freuen, ich kann mich nur freuen, wenn die Staatsregierung sich erklärt, darüber zu wachen, daß jene Grenzen der Journalistik nicht überschritten werden. v. Welck: Ich gestehe, daß es mir nicht schwer geworden ist, in vorliegender Angelegenheit zu einer bestimmten Ansicht zu gelangen. Diese Angelegenheit scheint wirklich sehr einfach zu sein, und ich würde vielleicht ganz darauf verzichtet haben,, ein paar Worte darüber zu äußern und mein Votum zu moti- viren, wenn mich nicht die Betrachtung geleitet hätte, daß die geehrte Deputation sich in allen Stücken auf den Inhalt des Berichts bezogen hat, den die Deputation der jenseitigen Kam mer in dieser Angelegenheit erstattet hat, und als darin doch einige Aeußerungen und Grundsätze aufgestellt sind, die ich unmöglich ganz mit Stillschweigen übergehen konnte. Ich erlaube mir daher, mit wenigen Worten mich zu dem Berichte unserer ge ehrten Deputation zu wenden. Unsere geehrte Deputation nimmt, wie gesagt, Bezug auf den jenseitigen Bericht und er wähnt die zwei Anträge, die daselbst gestellt worden sind. Die beiden Anträge waren: sie wolle sich dahin erklären? „Daß sie die Einziehung der Concessionen für die Zeitschriften: Echo vom Hochwalde, die Sonne und die Sächsischen Vaterlands blätter für nicht hinreichend gerechtfertigt ansehen könne und daß sie sich, imVereinemit der erstenKammer, beziehendlich für Wiederertheilung der Concessionen an die Herausgeber und Zurücknahme der Entziehung bei der Staatsregierung verwen den möge." Beide Anträge sind von der Majorität der jensei- Lige'n Kammer abgelehnt worden. Unsere geehrte Deputation in ihrer Majorität weist selbst auf den Grund hin, welcher diese Beschlußfassung herbeiführen mußte, indem sie Sekte 393 des Berichts den Inhalt des §.22 der Verordnung vom 5. Februar 1844 erwähnt. In der That kann nun auch, wenn man die Worte dieses Paragraphen nachliest, namentlich in Verbindung mit §. 26 derselben Verordnung es nicht dem mindesten Zweifel unterliegen, daß die Regierung bei Einziehung jener fraglichen Concessionen vollkommen in ihrem Rechte war.. Unsere Depu tation mußte sonach, um der Regierung einen Vorwurf über ihr Verfahren in diesen Angelegenheiten machen zu können, einen andern Gesichtspunkt aufstellen, und sie thut dies Sekte 393 des Berichts im letzten Satze in folgender Weise; sie sagt nämlich: „Die unterzeichnete Deputation kann kn ihrer Mehr heit die kn dem Deputatkonsberichte der zweiten Kammer aus- gesprochencnAnsichten in so weit unbeachtet nicht lassen, als die von dem Ministerium des Innern beschlossenen, die Subsistenz der Verleger und deren Familien gefährdenden Einziehungen der Concessionen zu Herausgabe der obbenannten Zeitschriften mit den Grundsätzen der Billigkeit Und Milde kaum in Ueber- einstimmung gebracht werden dürften." Sie sagt ferner zwei tens: „Denn es will einestheils überhaupt nicht einleuchten, wie der Verleger un'd Redakteur einer Zeitschrift für gedruckte Aufsätze, welche durch die Organe der Regierung (die Sensoren) passirlich gemachtworden sind, annoch verantwortlich und straf bar werden könne, wenn ihm, daß er in böserAbsicht dieErlaub- niß zum Druck nachgesucht und erhalten habe, nicht nachgewie sen werden kann (was jedoch aus den Regierungsmittheilungen bezüglich der gedachten eingezogenen Zeitschriften nicht abzu nehmen ist), anderntheils scheinen aber auch die Z. 26 der an gezogenen Verordnung vom 5. Februar 1844 vorgezeichneten Verwarnungen wenigstens in genügenderMaaße nicht voraus gegangen zu sein"; und drittens: „Die Einziehungen sind aber auch gerade zu einer Zeit erfolgt, wo Aufsätze, welche die allge meine Wohlfahrt in Gefahr stellen könnten, in den fraglichen Blättern nicht zu lesen waren, und es scheint daher lediglich ein administratives Ermessen Platz gefunden zu haben, welches von dem Begriff administrativer Willkür sich schwer unterscheiden lass en dürste." Ich übergehe hier das Anführen sud 2 als eine
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