2323 64 des Ablösungsgesetzes vorgezeichneten Wegen baldigst zur Ausführung gelange. Sie richtet daher das abzugebende Gutachten dahin: daß dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten sei, Lei der von der hohen Staatsregierungabgegebenen Er klärung Beruhigung zu fassen, und diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Präsident v. Carlowitz: Die zweite Kammer will also bei der Erklärung der Staatsregierung Beruhigung fassen und diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Unsere Deputation richtet ihr Gutachten dahin, daß dem Beschlüsse der zweiten Kammer Leizutreten sei, und ich frage die Kammer: ob sie die ses Gutachten genehmige? — Wird einstimmig geneh migt. Präsident v. Carlo w i tz: Die Abstimmung mit Namens aufruf wird auch über diesen Gegenstand ausgesetzt bleiben müssen. Unsere Tagesordnung ist erschöpft, ich beraume dem nach die nächste Sitzung auf Montag Vormittag 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung folgende 4 Gegenstände, 1) mündlichen Vortrag unserer ersten Deputation über das Decret, das Abtreten der Minister und Königlichen Commiffarien bei den Abstimmungen in den ständischen Kammern betreffend; 2) an- derweiten Bericht der ersten Deputation, den Gesetzentwurf zur weitern Ausführung des BundesLefchlusses über den Schutz musicalischer und dramatischer Werke gegen unbefugte Auffüh rung; 3) den Bericht unserer zweiten Deputation über das Al lerhöchste Decret, die Stiftung eines Unterstützungsfonds für emeritirte Geistliche betreffend, und 4) den Bericht der außer ordentlichen Deputation, das Allerhöchste Decret über den Ent wurf einer Landtagsordnung betreffend. Die heutige Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung 10 Minuten nach 2 Uhr. Mit der Redaktion beauftragt: D. Grcrschel- Druck und Papier vcn B. G. Teubner in Dresden.