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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Staatsministcr v. Könneritz: Ich kann bestätigen, daß rn der jenseitigen Kammer diese Beschlüsse ganz in Gemäßheit der Vereinigung gefaßt worden sind. Es wird das Protokoll Aber das Vereinigungsverfahren die Grundlage für den Vor trag abgeben können. Präsident v. Carlowitz: Ich habe noch einige Urlaubs gesuche zur Kcnntniß der geehrten Kammer zu bringen. Zu erst bittet Herr v. Schönberg-Bibran in dringenden Privat geschäften um Urlaub vom 3. bis 5. Juni. Will ihm die Kammer diesen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Der Herr v. Pflugk bittet ebenfalls in Privatgeschäften um Urlaub vom 3. bis 6. Juni. Will die Kammer .auch dieses Urlaubsgesuch bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Der Herr v. Erdmannsdorf bittet wegen unaufschiebbarer Privatgeschäfte bis zum 30. die ses Monats um Urlaub. Will die Kammer ihm diesen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlo witz: Weiter bittet der Herr v. Watz dorf in Privatgeschäften für den 30. Mai um Urlaub. Bewil ligt die Kammer auch dieses Urlaubsgesuch? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Und endlich bittet der Herr Graf v. Einsiedel, ihn für heute wegen Unwohlseins zu ent schuldigen. Ich würde nun zuvörderst den Herrn Referenten -ersuchen, die Schrift über den Gesetzentwurf, dieAusschließung der auf jeden Inhaber lautenden öffentlichen Creditpapiere von her Vindikation betreffend, vorzutragen. Referent Domherr v. Günther: Die Schrift über den Gesetzentwurf, dieAusschließung der aufjeden Inhaber lauten den öffentlichen Creditpapiere von der Vindicatio» betreffend, ist in der jenseitigen Kammer gefertigt, dort vorgetragen und genehmigt, sodann der diesseitigen Deputation mitgetheilt, von ihr durchgegangen und allenthalben mit den Beschlüssen über einstimmend gefunden worden. (Der Referent trägt diese Schrift nebst Beilage vor:) Präsident v. Carlowitz: Genehmigt die Kammer die so eben vorgelesene Schrift? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Nun würden wir übergehen auf den mündlichen Vortrag des Vereinigungsverfahrens in Bezug auf den Gesetzentwurf wegen Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für gewisse Forderungen. Referent Domherr v. Günther: In dem vom Herrn Präsidenten so eben genannten Gesetzentwürfe ist ein Satz in §. 1 Nr. 2: so wie die Stol- und alle sonstige Accidenzgebühren der Kirchen- und Schuldiener, von der jenseitigen Kammer als Amendement beschlossen und von der ersten Kammer genehmigt worden, jedoch mit der nähern Bestimmung, daß er an einem passenden Orte eingeschaltet werden soll, weil er dort, wo das Amendement ihn hinstellt, nicht ganz zu passen scheint. Die zweite Kammer ist dem beigctreten, und es würde wohl darauf keine Frage zu stellen sein. Zu §. 4 ist Folgendes zu bemerken: Es ist hier eine kleine Berichtigung des diesseitigen Protokolls nöthig. In diesem Paragraphen kommt nämlich das Wort: „Hebestelle" vor. Der Beschluß der zweiten Kammer geht dahin, daß das Wort mit dem Worte: „Einnahmebehörde" vertauscht werden soll. Diesem Beschlüsse ist auch die erste Kammer beigetreten; nach dem Protokolle aber hat es das An sehen, als ob das Wort: „Einnahmebehörde" nicht statt des Wortes: „Hebestelle" gesetzt, sondern als ob das letztere Wort beibehalten und das erstere hinzugesetzt, alsogesagtwerdensolle: „Einnahmebehörde und Hebestelle". Dies Letztere war auch in der That der Vorschlag der Deputation; allein der Beschluß beider Kammern - lautet, wie vorhin bemerkt. Auch darauf würde keine Frage zu stellen sein. Präsident v. Carlowitz: Es ist dies eine bloße Erläu terung. Referent Domherr v. Günther: In §. 5 befinden sich die Fälle, durch welche dieVerjahrung unterbrochen wird, unter a. bis s. zusammengestellt. Der vor einem Friedensrichter ge schloffene Vergleich ist hier nicht mit erwähnt, und darauf, daß derselbe noch mit erwähnt werden möchte, sollte nach dem Be schlüsse der jenseitigen Kammer ein Antrag in der Schrift ge richtet werden, mit dessen Fassung die diesseitige Kammer theil- weise einverstanden, theklweise nicht einverstanden war. Jetzt hat sich die Vereinigungsdeputation im Einverständniß mit den Herren Königl. Commissarien dahin vereinigt, in §. 5 nach dem Punkte«!, folgenden Satz untere, einzuschalten: „durcheinen vor dem Friedensrichter abgeschlossenen Vergleich". Es folgt nun daraus, daß in Folge dieses angenommenen Amendements der bisherige Punkte, nunmehr mit k. zu bezeichnen sein wird. Hier durch ist der Zweck des vorhin erwähnten Antrags schon erfüllt, und es fällt dieser Antrag nun gänzlich hinweg. Die zweite Kammer hat sich damit einverstanden erklärt, und Ihre Depu tation empfiehlt den Beitritt. Prästdentv. Carlowitz: Ich frage: ob die Kammer das Deputationsgutachten annehme?— Einstimmig Ja. . NeferentDomherr v. Günther: In §. 9 würden in Ge mäßheit des vorigen Beschlusses, außer einigen andern kleinen Redactionsänderungen, hinter den Worten: „dem gerichtlichen Anerkenntnisse" noch die Worte einzuschalten sein: „und dem Abschlüsse eines Vergleichs". Es würde sich das aus dem Vori gen mit Nothwendigkeit ergeben. Präsident v. Carlowitz: Ist die Kammer auch damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Domherr ».Günther: Der Schlußantrag zu dem auf Seite 92 des jenseitigen Berichts enthaltenen Gesetz entwürfe, die Unterbrechung der Extinctivverjährung betreffend, ist dahin gerichtet, daß die erforderlichenMaaßnahmen getroffen werden möchten, damit nicht dasjenige, was die Wechselnd-
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