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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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oder zweiter Classe, oder ein Chirurg ist, sondern er fragt nur, ob er sich die Behandlung zu eigen gemacht hat, die der Land mann wünscht, ob er ihm vertrauen könne. Und daß das auch bei gebildeten Aerzten der Fall sein wird und daß es auch schon jetzt der Fall ist, wird in der Khat kaum zu bezweifeln sein. Ich behalte mir übrigens vor, bei den einzelnen Paragraphen auf Einzelnes zurückzukommen, nur auf zwei Punkte mache ich gleich hier aufmerksam. Es heißt S. 624 des Berichts : „Die Aerzte erster Classe dürfen überall und unbeschränkt innere und äußere Praxis treiben. Nur diejenigen, welche im Ausland promovirt haben, unterliegen der wohl durch nichts gerechtfertigten Beschränkung, daß sie bloß im Sprengel der medicinischen Facultät zu Leipzig oder der medicinisch-chirurgi- schenAcademie, je nachdem sie an der einen oder der andern die Prüfung bestanden haben, practiciren dürfen." Ich erlaube mir nur erläuterungsweise etwas hinzuzufügen, weil aus die sem gebrauchten Ausdrucke: „practiciren dürfen" leicht das Mißverständnkß Hervorgeyen könnte, als wenn sieinBeziehung auf die Praxis auf denjenigen Ort oder Sprengel beschränkt wären, in welchem sie gerade wohnen. Es handelt sich aber hierbei nur um die Frage wegen ihrer Niederlassung. So bald sie sich niederlassen wollen, sind sie an die Prüfung in dem Sprengel gebunden, in welchem der Ort liegt, wo sie sich nie derlassen wollen. Allein was die Praxis betrifft, so sind sie nicht weiter gebunden. Dann ist Seite 629 eine Bemerkung gemacht, welche auch möglicherweise zu Mißverständnissen füh ren könnte, wo nämlich von den msMcmse practleis die Rede ist, und da heißt es: „Die Bewilligung dieser Wortheile knüpfte man aber an die Bedingung, daß der so gebildete Arzt in jenen Landestheilen seinen Aufenthalt nehme, wo ein Mangel an Aerzten erster Classe vorhanden war." Es ist das an und für sich sehr richtig, weil mediciims prsctici sich nur mitConcession der Regierung an solchen Orten niederzulassen pflegen, wo ein Arzt erster Classe nicht vorhanden ist. Allein als eine Be dingung würde man es in so fern nicht ausdrücken können, als der meäiomao praotivus nicht genöthigt werden kann, an dem oder jenem Orte sich niedcrzulassen. Secretakr v. Biedermann: Die Rede meines sehr ge ehrten Freundes, des Abgeordneten von Leipzig, hat die Über zeugung, mit der ich hierher gekommen bin, nicht geändert. Nur in einem Punkte kann ich ihm Recht geben, das ist der, Laß es sehr unrecht wäre, wenn man zwei Institute neben ein ander bestehen lassen wollte, welche hinsichtlich der Ansprüche an die Aufzunehmendon und in Bezug auf den Bildungsweg ganz auf einerlei Rangstufe stehen. MeineUeberzeugung hat Herr Bürgermeister Wehner, und in einem großen Theile sei ner Rede auch der Herr Vicepräsident ausgesprochen. Ich bin mit den theoretischen Prämissen, von welchen der Deputa- tionsbencht ausgeht, ganz einverstanden. Ich halte es daher auch für nothwendig, daß der Unterschied zwischen innern Aerzten und Chirurgen aufgehoben werde, daß auch der Unter schied zwischen Aerzten erster und zweiter Classe, wie diese beiden Classen sich jetzt gegenüberstehen, aufgehoben werde; allein das kann mich nicht zu der Ueberzeugung führen, daß bei der Bildung von Aerzten nicht möglich sek, zwei verschie dene Wege zu verfolgen. Ich muß ganz die Besorgniß thek- len, die Herr Bürgermeister Wehner ausgesprochen hat, daß man später Ursache haben werde, es zu bereuen, wenn man das Institut, was jetzt größtentheils die kleinen Städte und das platte Land versorgt, aufhebt, und nur solchen Aerzten die Praxis gestatten will, welche in Leipzig studirt haben. Man wird dann die Erfahrung machen, wie leicht es ist, em Gebäude niederzureißen, und wie schwer es hält, den dadurch erzeugten Mangel wieder zu ersetzen. Ich glaube, daß alle diejenigen, welche für die Deputation gesprochen haben, nur hauptsächlich die wohlhabenden Theile des Landes kennen, aber nicht die ärmern Gegenden, z. B. die des obern Gebirges und Voigt- landes. In ersterm bin ich genau bekannt und ich muß mich für das Interesse desselben erheben. Ich bin fest überzeugt, daß Jemand, der die volle Gymnasialbkldung durchgemacht, das Maturitätsexamen bestanden, das Studentenleben gekostet hat, Doctor geworden ist, nicht zum Arzt in den ärmern Ge genden des Landes, wie das Gebirge und Woigtland ist, taugt. Wenn er so viel Geld und Zeit verwendet, wenn er eine Le bensart hat kennen gelernt, die er dort nicht fortführen kann, und er soll sich nach Jöhstadt setzen — das ist ein armer Ort meines Bezirks, welcher auf einer vorgeschobenen Spitze des Landes nach Böhmen liegt — so wird er das nicht wollen. Die nächsten Dörfer sind Stunden weit davon entfernt, auch theils ganz arme, theils nichts weniger als wohlhabende. Der Mann in einem solchen Orte verdient vielleicht manches Jahr kaum 100 Lhlr. durch die Praxis. Es ist zwar jetzt ein Arzt dort mit einem Gehalte der Regierung von, wenn ich nicht irre, 200 Thlr., und doch wird es schwer sein, wenn er abgehen sollte, Jemanden zu bewegen, daß er dahin geht. Was wird die Folge sein, wenn wir lauter Aerzte haben, die auf der Uni versität gebildet sind? Entweder ein solcher Arzt geht nicht dahin, oder er betrachtet den dortigen Aufenthalt als einen Uebungsposten, macht einige Versuche an den dortigen un glücklichen Bewohnern der Gegend, und wenn er glaubt, Er fahrungen genug gesammelt zu haben, so geht er wieder fort. Das ist kein Vortheil für das Land. Ich kann durchaus nicht zugeben, daß es nothwendig sei, daß Einer die Gymnasialbil dung bis zu dem Grade fortgesetzt habe, wie es jetzt verlangt wird, wenn er auf der Universität ausgenommen werden soll. Ich glaube sogar, daß man in den Anforderungen, die man an den Gymnasiasten für die Aufnahme an der Universität macht, schon zu weit gegangen ist. Ich bin überzeugt, daß, wenn Jemand auf dem Gymnasium bis in Secunda gekom men ist, und wenn er bei der Academie einer Prüfung wegen seiner Gymnasialbildung unterworfen wird und die Prüfung so besteht, wie man von einem Secundaner erwarten kann, er völlig befähigt ist, um das Studium der Medicin zu beginnen. Derselbe Fall ist auch bei der Bergakademie, und wenn wird der, welcher von der Bergacsdemie mit guten Zeugnissen ent-
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