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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,4
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028058Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028058Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028058Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll84. Sitzung 2011
- Protokoll85. Sitzung 2043
- Protokoll86. Sitzung 2067
- Protokoll87. Sitzung 2095
- Protokoll88. Sitzung 2119
- Protokoll89. Sitzung 2151
- Protokoll90. Sitzung 2169
- Protokoll91. Sitzung 2201
- Protokoll92. Sitzung 2233
- Protokoll93. Sitzung 2257
- Protokoll94. Sitzung 2271
- Protokoll95. Sitzung 2297
- Protokoll96. Sitzung 2325
- Protokoll97. Sitzung 2345
- Protokoll98. Sitzung 2363
- Protokoll99. Sitzung 2389
- Protokoll100. Sitzung 2405
- Protokoll101. Sitzung 2421
- Protokoll102. Sitzung 2453
- Protokoll103. Sitzung 2479
- Protokoll104. Sitzung 2509
- Protokoll105. Sitzung 2537
- Protokoll106. Sitzung 2553
- Protokoll107. Sitzung 2585
- Protokoll108. Sitzung 2599
- Protokoll109. Sitzung 2623
- Protokoll110. Sitzung 2647
- Protokoll111. Sitzung 2659
- Protokoll112. Sitzung 2685
- BandBand 1845/46,4 -
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Idre Kammer möge ihr Einverständniß damit, daß der Gesetz-! entwurf durch besondereDeputationen beider ständischer Kam mern in der Zwischenzeit von dem.gegenwärtigen -bis zum künftigen Landtage geprüft werde, erklären. Es wurde dieser Antrag einstimmig von der ersten Kammer angenommen und -er Bericht, der gegenwärtig von der ersten Deputation der zweiten Kammer erstattet worden ist, ist dem Beschlüsse der ersten Kammer vollständig beigetreten. Auch die zweite Kam mer hat diesen genehmigt und ihre Zustimmung dazu erklärt, weshalb hierüber vollständiges Einverständniß vorhanden und -ieWahl derDeputation bereits auf die heutige Tagesordnung gebracht ist. Es ist aber im Berichte der Deputation der zweiten Kammer noch erwähnt, daß der zweiten Kammer eine Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten, so wie mehrerer anderer Einwohner zu Johanngeorgenstadt überreicht worden ist, worin dieselben bei einer der künftigen Bemthungen über die Aufhebung einzelner Wergämter um schonende Be rücksichtigung der bedrängten Verhältnisse ihrer Stadt bitten. Die jenseitige Deputation beantragte, die Petition der Staats regierung zur Kenntnißnshme mitzutheilen. Bei der Wers- thung darüber in der jenseitigen Kammer ist beschlossen wor den, daß die Petition an die hohe Staatsregiemng zur Kennt- nißnahme und zum Behufs der Mittheilung an die Zwischen- -xputation abgegeben werden möge. Die erste Deputation hat nach Mittheilung der Petition darüber bsrathen und kann es nicht angemessen finden, den Antrag in der ständischen Schrift so zu Men, daß der Staatsregierung diese Petition Zum Behufs der Mitthülung an die Zwischendeputation über geben werde, da es nicht passend sein dürfte, der Staatsregie rung in dieser Weise dis Mittheilung der Petition an die Zwi schendeputation zur Pflicht zu machen. Sie schlagt daher vor, diese Worte in so weit zu verändern, daß statt der Worte: „zur, Kenntnißnahme,so wie auch zur behusigen Mittheilung an die Zwischendeputation" die Worte gesetzt werden: „zurKennt- nißnahme und nach Befinden zur weitern Benutzung", und es der Staatsregierung zu überlassen, ob sie es selbst für ange messen finden werde, die Petition auch an die Zwischendeputa tion abzugeben. Ich habe den Herrn Präsidenten zu ersuchen, deshalb eine Frage an die Kammer zu stellen. Präsident v. Carlowitz: Die Kammer hat, was diese Petition anlangt, den Vorschlag vernommen, den der Herr Referent im Namen der Deputation gemacht hat, und ich frage: ob die Kammer dem Deputationsvorschlage beitritt? — Einstimmig Za. 9. Gross: Es wird das Resultat der zweiten Kammer zu ihrer Erklärung mitzutheilen sein. Bürgermeister Wehner: Es ist der vierten Deputation unter Anderm emeBeschwerde Angewiesen worden, welche Eva Rosina, verw. Berthold in Liebethal gegen eine von dem Fi nanzministerium erlassene Verordnung erhoben hat. Die Deputation hat den Bericht der zweiten Kammer genau durch- Legangen, ist auch dm Bsrathungen der zweiten Kammer ge folgt, und hat sich bewogen gefunden, in Beziehung auf diese Beschwerde der geehrten Kammer vorzuschlagen, der zweiten Kammer beizutreten, welche diese Beschwerde abgewiesen hat. Ich bitte daher, darüber Beschluß zu fassen, ob es vielleicht in einer der nächsten Sitzungen erlaubt werde, diese Sache münd lich vorzutragen. Der Bericht der zweiten Kammer befindet sich in der 3. Abthl. im 4. Bande. Präsident v. Carlowitz: Ich frage also die Kammer: ob sie nach dem Vorschläge des Herrn Referenten der vierten Deputation genehmigt, daß in einer der nächsten Sitzungen über diesen Gegenstand mündlicher Vortrag erstattet werde? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Er wird von mir bei der Ta gesordnung mit berücksichtigt werden. — Wenn sonst Nie mand etwas vorzutragen hat, so gehen wir zur Tagesord nung über, und es steht zuvörderst auf derselben der Vortrag des ungedruckten Berichts unserer ersten Deputation und zwar der anderweite über das Decret, die Angelegenheiten derPresse betreffend. Herr Amtshauptmann Freiherr v. Wclck ist Re ferent. Referent v. Welck: Die Deputation hat voraussetzen zu können geglaubt, daß der geehrten Kammer noch der Inhalt des ersten Berichts, welcher über diese Angelegenheit von ihrer Deputation erstattet worden ist, und das Resultat der hier zum ersten Male stattgehabten Discussivn, so wie die gefaßten Be schlüsse im Gedächtnisse ruhten, so wie sie auch voraussetzen kann, daß die geehrten Mitglieder der Kammer sich von dem Inhalte des Berichts der jenseitigen Kammer hinlänglich un terrichtet haben werden. Sie hat auf diese Voraussetzung das Gesuch gegründet, sich bei der Fassung des gegenwärtigen Berichts mit der möglichsten Kürze fassen zu dürfen, was durch die Zeitverhättnisse allerdings geboten schien. Der erste Theil dieses anderweiten Berichts lautet folgendermaaßen: So kurz bemessen auch die der gegenwärtigen Ständevcr- sammlung noch übrige Zeit, so groß die Menge der in selbiger noch zur Erledigung zu bringenden Gegenstände ist, so würde die unterzeichnete Deputation es doch kaum verantworten kön nen, wollte sie nicht ihrer verehrten Kammer die von derzweiten Kammer in ihrer 118. und 119. öffentlichen Sitzung gefaßten Beschlüsse auf das Allerhöchste Decret vom 14. September vo rigen Jahres, das Gesetz und die Verordnung vom 5. Februar 1844 betreffend, und die auf diese Angelegenheit sich beziehenden Petitionen annoch zu femerweiter Beschlußfassung, unter Er öffnung ihres eignen unmaaßgeblichen Gutachtens vortragen. Sie gestattet sich aber hierbei das, eben durch die Eingangs er wähnten Verhältnisse wohl hinreichend gerechtfertigte Gesuch, die verehrten Mitglieder ihrer Kammer auf den wörtlichen Inhalt s) des von ihr in dieser Angelegenheit erstatteten ersten Berichts (S. 431 Beil, zur II. Abth.), d) dsrjProtocolle der ersten Kammer (S. 167 flg. Abth. II.), <-.) des Berichts der ersten Deputation der zweitenKammer (S. 469 flg. Beil, zur III. Abtheil. 3. Samml.) ll) der Protokolls der zweiten Kammer (UI. Abtheil. 2. Bb. S.Mflg.)
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