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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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Referent v. Nostitz: Es sind die betreffenden Stellen der Stiftungsurkunde im Berichte der vierten Deputation alle genau citirt worden. v. Po fern: Nur ein paar Worte sind besonders bezeich net und herausgehoben, den andern Inhalt der Stiftungsur kunde, so weit ihn der Bericht anführt — ist nur relatorisch angeführt, wie es mir scheint. Staatsminister v. Wietersheim: Es geht aus der zweiten Stiftung klar hervor, daß sie sollen auf die Universi tät vorbereitet werden. v. P o sern: Ich wollte mir ferner noch die Frage erlau ben. Auf S. 124 des Berichts ist bemerkt, daß die Zinsen von 1000 M. Gülden zu drei Stipendien zur Unterhaltung von drei Stipendiaten der Theologie zunächst bestimmt sind, und es sollen vornehmlich der Unterthanen Kinder, so zum Gute Sachsenburg gehörig, vor Andern dazu gebraucht wer den; wenn aber keine Stipendiaten sich fänden, so enthalte die Stiftung für diesen Fall noch die Eventualbestimmung, daß dann diese Zinsen mittlerweile unter andere arme Knaben, welche in Frankenberg oder in andern Schulen fleißig studiren würden, zu Büchern; Kleidern und andern nöthigen Bedürf nissen vertheilt werden sollen; diese Knaben sollten jedoch ebenfalls Unterthanensöhne gedachter Herrschaft sein. — Wie kommt es nun, da doch anzunehmen ist, daß es an-solchen ar men Knaben selten oder nie gefehlt haben wird, daß dieses Ca pital so anwachsen konnte? Da hieraus vielleicht ein Schluß von mir gefolgert werden könnte, so erbitte ich mir auch darüber Aufklärung. Referent v. Nostitz: Es ist bestimmt, daß die Stipendia ten die Ersten sind. Sind keine da, welche aus dem Bezirke dazu qualisicirt sind, so treten nach der in der Stiftungs urkunde befindlichen Eventualbestimmung arme Kinder des Frankenberg-Sachsenburger Gerichtsbezirks ein, welche mit Kleidern und Büchern u.s.w. unterstützt werden sollen. v. Po fern: Ich glaube aber, solche arme Kinder müssen immer dagewesen sein. Bürgermeister Wehner: Die Sache ist so: Es haben die 1000 Gulden zu drei Stipendien verwendet werden sollen. Nun aber sind diese Stipendien viele Jahre hindurch nicht zu verleihen gewesen, weil keine Studirenden aus dem in der Stiftung bezeichneten Bezirke vorhanden waren; diese Gelder sind daher zum Fonds geschlagen worden, und es ist derselbe dadurch angewachsen. Die gedachten Zinsen hätten aber nach der Stiftungsurkunde zu Schulzwecken verwendet werden sol len. Das ist aber nicht geschehen, und der Fonds ist dadurch bis zu 16,000 Thalern angewachsen. v. Posern: Also ist nicht ganz stiftungsmaßig verfahren worden, und diese Gelder sind also nicht — wie es doch vor geschrieben war — zu andern Schulzwecken verwendet wor den; denn die Zinsen sollten nicht blos zu Stipendien für Theologen, sondern auch zu andern Schulzwecken verwendet werden, und ich ziehe daraus folgenden Schluß für die Haupt frage, also für die jetzige und zukünftige Verwendung: Da dieses Capital besonders dadurch so sehr angewachsen ist, daß diesen Schülern das ihnen von Rechtswegen Zukommende und Gehörige — wenn nämlich keine Stipendiaten der Theo logie vorhanden waren — so lange oder so oft vorenthalten wurde und ihnen nicht zufloß, sondern zum Capital geschlagen wurde, so müssen auch die eben dadurch so sehr erhöhten jähr lichen Zinsen, so weit sie nicht stiftungsmäßig den drei Sti pendiaten der Theologie — wenn sie vorhanden — zukom men, allein zu den in der Stiftung vorgeschriebenen Schul zwecken, also für Unterthanensöhne aus dieser früher v.Schön- berg'schen Herrschaft verwendet werden. — Ich bescheide mich jedoch, daß diese meine Ansicht, bei dem Mangel an hierzu nö thigen Unterlagen, zur Zeit nur eine vorläufige ist und noch keineswegs als unantastbar dasteht. Unter diesen Umständen und bei dem Zugeben eines Deputationsmitgliedes, des Herrn Bürgermeisters Wehner, daß die Sache, über die der Bericht handelt, allerdings noch zweifelhaft sei, auch den inzwischen gegebenen Erläuterungen des hohen Cultusministeriums,sehe ich mich leider zur Zeit noch außer Stand, für den ersten Antrag der Deputation zu stimmen. — In der Hauptsache wünsche ich allerdings, daß bei allen Stiftungen in unserm Sachsen lande den Wünschen des Stifters gemäß möge verfahren wer den, und mit der möglichsten Vorsicht, nicht leichthin, damit verfahren werde, damit durch Verfügungen, welche den Stif tungen entgegen sind, die Neigung zu milden Stiftungen nicht noch mehr, als es bereits der Fall ist, unterdrückt werde. v. Welck: Allerdings befindet man sich in einer unan genehmen Lage, wenn man über eine Angelegenheit ein Ur- theil aussprechen soll, wo es am Ende auf die Auslegung einer bestimmten Urkunde ankommt, und wenn man diese Urkunde nicht selbst gesehen hat. Dieser Uebelstand würde aber sehr häufig eintreten, wenn nicht, so wie in dem vorliegenden Falle, eben der betreffenden Deputation der Kammer die Verpflich tung zu genauer Durchsicht derartiger Unterlagen auferlegt würde. Dies ist also auch hier geschehen, und ich habe durch aus noch keine Ursache, irgend einen Zweifel in die Richtigkeit der Relation zu setzen, die uns von der Deputation in dieser Angelegenheit vorgelegt worden ist. Ist aber diese Relation eine richtige, gründet sie sich wirklich auf den wörtlichen In halt der Stiftungsurkunde, so kann mir kein Zweifel beiköm- men, daß die Veränderung, die in neuerer Zeit in Bezug auf die Verwendung dieser Stiftungsgelder stattfinden solle, mit dem ursprünglichen Zwecke der Stiftung nicht in Einklang zu bringen ist. Es ist in §. 60 der Verfassungsurkunde gesagt, „daß alle Stiftungen ohne Ausnahme, sie mögen für den Cul- tus, den Unterricht oder die Wohlthätigkeit bestimmt sein, un ter dem besondern Schutze des Staats stehen, und das Ver mögen oder Einkommen derselben unter keinem Vorwande zum Staatsvermögen ekngezogen oder für andere als die stif- tungsmäßigen Zwecke verwendet werden solle." Haben nun die Petenten nachgewiesen, daß dies nicht geschehen ist, tritt die Deputation auch dieser Ansicht bei, so scheint mir aller dings der Fall einer solchen Beschwerde einzutreten, von wel-
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