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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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dieser Rechnung bezweifelt, den bitte ich, nachzurechnen. Wir haben aber in der vorigen Finanzperiode jährlich nur 300,367 Thlr. gebraucht und in drei Jahren zusammen 801,000 Thlr. Also wird durch unsere Vorschläge schon ein bedeutender Über schuß gewonnen. Allein wir haben diesen Durchschnitt unserer Berechnung keineswegs allein zu Grunde gelegt, sondern den calamitoftn Abschnitt von 1840—1842 in unsere Berechnung mit hinsmgezogen. Wenn man nun diese sechs Jahre zusam- Menrechnet, so ist während derselben gebraucht worden: 1,077,868 Thlr. 5 Ngr. und also in einem Jahre 359,288 Thlr. 11 Ngr. 6H Pf. Nun gebe ich zu, daß der Betrag von 334,000 Thlr. gegen diesen größernDurchschnitt nochum circa 20,000 Thlr. zurückstcht; aber erstlich ist für den Fall des Mangels schon ein Reservefonds da und zweitens ist für diesen Fall auch der Vorschlag gemacht worden, daß die Staatsregie- mng im dritten Jahre 7 Ngr. 2 Pf. ausschreibenkann, also für jeden Fall die Smatscasse vollkommen gedeckt. Endlich muß ich auch noch der Behauptung widersprechen, daß die Feuersgefahr im Ganzen genommen zunehme. Ich kann das nicht zugeben, ich muß vielmehr behaupten, daß die Feuers gefahr offenbar abnimmt. Erstlich wird besser und vorsichtiger gebaut, und zweitens kann man wohl allgemein den Grund satz annehmen, daß, je mehr der Wohlstand, die Bildung und dieLiebe zumEigenthume zunimmt, desto mehr auch die Vorsich tigkeit im Umgänge mit Feuer zu- und mithin die Feuergefähr lichkeit abnimmt. Dies bestätigt such die Erfahrung. Wenn übrigens die versicherten Gebäude seit dem Jahre 1833 von einem Werthe von 90 Millionen Thaler bis auf 157 Millionen gestiegen sind, so kann man annehmen, daß auch in der bevor stehenden Finanzperiode die Versicherungen zunehmen werden, und lassen Sie die Versicherungen nur um 3 Millionen Thaler steigen, so haben wir bei einer Quote von 6 Ngr. 4 Pf. schon ein Plus von 6400 Thlr. jährlich; in dem Grade aber, wie die Versicherungssumme steigt, vermehrt sich die Feuergefähr lichkeit nicht, im Gegentheil nimmt sie ab. Ich glaube also, daß in Betracht dieser Gründe das Majoritätsgutachten gewiß alle Beachtung verdient, und ich muß nochmals dasselbe der geehrten Kammer angelegentlichft empfehlen.' Staatsminister v. Fslkenftein: Zuvörderst muß ich mir die allgemeine Bemerkung erlauben, daß nach dem, wasderHerr Vicepräfldent sprach, es in der That den Anschein gewinnen könnte, als wenn die ganze Höhe der Beiträge vorzugsweise sich auf den Reservefonds bezöge. Nun muß hier allerdings berück sichtigt werden und mußte nach den vorhin auseinandergesetzten Gründen berücksichtigt werden, daß, nachdem das Ministerium bei der vorliegenden Berechnung sich sagen mußte, es sei noth - wendig, einen solchen Betrag auszufchreiben, um mit Sicherheit darauf rechnen zu können, damit auszureichen, es ganz im Sinne früherer ständischer Beschlüsse handelte, wenn es dabei mit Rück sicht darauf nahm, wo möglich den Reservefonds wieder heranzu bringen. Wenn ferner von dem Herrn Viceprasidenten bemerkt wurde, es wäre fein Grundsatz, daß an Staatsabgaben so wenig als möglich gezahlt werde, so ist auch vom Ministerium nur so viel gefordert worden, als es für unumgänglich nothwendig er achtet. Wenn von ihm ferner gesagt worden ist, es wäre wün- schenswerth, daß man nur das bezahlen müßte, was wirklich ge braucht würde, so ist das ein Grundsatz, der bei frühern Stände versammlungen vielfach in Frage gekommen ist; man hat sich aber rücksichtlich des Brandcasseninstituts davon überzeugt, daß hier bei viele Schwierigkeiten eintreten würden, und deshalb hat man diese Art der Bestimmung der Beiträge festgesetzt, wie sie jetzt vorliegt. Es würde also zu wirklicher Erreichung des Zwecks des Herrn Viceprasidenten nothwendig sein, daß man von dem ganzen Principe abginge, dasbon einer frühern Ständeversamm lung festgesetzt wurde. Wenn ferner von dem Herrn Viceprä- sidenten bemerkt wurde, es wäre sehr wahrscheinlich, daß in der nächsten Zeit zum Classisicationssystem oder auf die Frekgebung der Brandversicherungrn gekommen würde, so weiß ich nicht, worauf sich diese Wahrscheinlichkeitsberechnung gründet; dem Ministerium ist wenigstens davon nichts bekannt, daß in dieser Weise eine Reorganisation bereits im Werke wäre. Selbst aber, wenn eine Reorganisation in der einen, oder andern, oder in einer dritten Weise vielleicht in Erwägung gezogen würde, so würde man unmöglich jetzt schon bei dem Ausschseiben der Beitrage sich darnach richten können. Wenn er endlich zuletzt bemerkte, daß im Verhältniß mit der höhern Versicherungssumme sich keines wegs dis Feuergefährlichkeit vermehre, so kann ich dem freilich weder mit Entschiedenheit widersprechen, noch mit Entschieden heit beipflichten; so viel aber ist gewiß, daß eine sehr große An zahl der Gebäude, die jetzt allerdings in so außerordentlicher Menge entstehen, Fabriketablissements sind, und daß darauf das vorhin Gesagte Anwendung leidet, daß nämlich, wenn mehrere größere Fabrikgebäude abbrennen sollten, sich actenmaßig nach weisen laßt, daß die von mir ausgesprochene Bcsorgni'ß in der That nicht ungegründet ist. Bürgermeister Hübler: Die hier vorliegende Frage: Was ist nöthig, um das muthmaaßliche Bedürfniß des Brand- casseninftituts für die nächste dreijährige Periode zu decken? ist eine Frage, deren Beantwortung im dunklen Schooße der Zu kunft liegt. Denn welche Berechnungen man auch jenem Be darfs zu Grunde legen möge, es sind nur Wahrscheinlichkeits berechnungen, deren Nichtigkeit oder Unrichtigkeit erst nach drei Jahren ihre Lösung findet. Die Majorität unserer Deputation hat die Berechnung des von ihr vorgeschlagenen mäßigen Bei trags auf das günstige Ergebniß der letzten drei Jahre gegrün det, die Minorität dagegen und mit ihr die Staatsregierung von dieser günstigen Erfahrung absehm zu müssen geglaubt, und im Hinblicke auf dieMöglichkeit, daß durch unerwartete größere Brandschäden der Bedarf für die nächsten drei Jahre ungleich höher sich gestalten könne, der von ihr beantragten Beitrags quote eine Berechnung unterlegt, die sich auf das Durchschnitts quantum aller Beitragsquoten seit 1787 gründet. In der That ist es bei einer so unsicher» Basis höchst schwierig, sich ein sicheres Urtheil zu bilden. Mich haben mdeß die Gründe, welche die Majorität der Deputation für ihren Vorschlag entwickelt, vorzugsweise «»gesprochen. ZH habe mir die Fmgs gestellt
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