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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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I,892Mk.27Ngr. nämlich 742Lhlr.17Ngr.— Agiovergü tung und 1,156 - — - —frühere Ge- haltsergän- zung für 1 Rath und 1 Aufwärter " im Dresdrrer und I Rath und den Bei sitzer im Bu- Lissiner Ap- pellationsge- richte, w. o. im Gegensätze von neu hinzugetre- tenen 89L - 20 - — nämlich 34lKhlr.20Ngr.— Gehaltsent- schädigung für 2 Rath ein Dresden, M6 - — - —dergl. für 1 Rath in Leip zig, und M - — - —dergl. für 1 Canzlisten in Zwickau «. o., daher obige Ersparnis an 1,000Lh!r. 27 Ngr.— Als die Stande bei vorigem Landtage zu Vermehrung des Personals derSpruchcollegien ihrs Zustimmung erklärten, gaben sie sich zügleich der Hoffnung hin, dieselbe werde künftig wie derum entbehrlich werden, daher betrachteten und bewilligten sie den Betrag des Gehalts für diese neu creirten fünf Räthe bei dem Oberapprllationsgerichte und den vier BezirLsüppellations- gerichtennur als eine transitorische Post; es scheint jedoch diese Hoffnung sür's erste sich nicht zu bestätigen, denn es giebt die Staatsregierrmg in den Erläuterungen snb L. zum Budjet S. 464 zu vernehmen, daß bei diesen Gerichten noch immer eins sehr große Geschäftsübrrhaufung stattsinde, welche nachtheilig auf Beförderung der Spruchsachsn zurückwirken müsse und das Justizministerium nöthige, je zuweilen außerordentliche Unter stützungen zu gewähren. Demohnerachtet liegt eine Veranlassung Zu formeller Ab änderung dieses, den Betrag von 7,800 Khlr. umfassen ¬ den Postulats nicht vor, da es auch in dem neuen Budjetentwmfe wieder unter den transitorischen Ansätzen erscheint, und bedarf es daher weder des Eingehens auf die im Deputationsberichte der zweiten Kammer S. 78 aufgestellten Gründe, noch überhaupt einer besonder« Rechtfertigung, wenn die Deputation von einem bezüglichen Anträge abgesehen hat. Dieselbe rathet demnach der Kammer, die vbstehende Forderung für die Wezirksappellations- genchte zu bewilligen. Die Erläuterungen lauten: DieAnsätze unter 13,14 und 15 für das Justizministerium, das Oberappellaüonsgecicht und die Appellationsgerichte sind in der Hauptsache dieselben wie für die damalige Finanzperiode ge blieben. Durch die seit dem letzten Landtage ekngetretene Per- sonalvermehrung ist dem dringendsten Bedürfnisse an Arbeits kräften zwar abgeholfen worden, doch findet bei den gedachten Gerichten immer noch eine große Geschästsüberhäufung statt, welche natürlich nicht ohne Rückwirkung auf die Beförderung der Spruchsachen bleibt. Das Justizministerium muß daher in einzelne« Fällen außerordentliche Unterstützungen gewahren und würde sich jedenfalls einer Täuschung hingeben, wollte es die Ansicht theilen, welche am letzten LandtageBemnlassung gab, die Gehalte für die neu creirten fünf Rathsstellen als transitori sches Bedürfniß zu betrachten, wenn schon solche auch dermalen wieder so bezeichnet worden sind. Präsident v. Carlowitz: Ich frage nun: ob die Kammer Position 13 mit 28,956 Lhlr. 20 Ngr. 1 Pf., incl. 5366 Lhlr. 20 Ngr. iPf. transitorisch, bewillige? — Wird einstimmig bewilligt. Referent v. Crusius: Ich bemerke nur zu Position 14, daß dis personelle Gehaltszulage diejenige ist, -re bei der vori gen Position in Wegfall gekommen ist. Präsident v. Carlowitz: Bewilligt die Kammer die Posi tion 14 mit 48,906 Lhlr. 29 Ngr. 4 Pf., incl. 4056 Lhlr. 29 Ngr. 4 Pf. transitorisch? — Wird einstimmig bewilligt. Bürgermeister Starke: Ich habe.zwar gegen diePosition 15 nichts zu erinnern und eben so wenig gegen die Maaßneh- mung der hohen Staatsregierung, daß den Bezirksappellatious- gerichten zeitweilige außerordentliche Unterstützung gewährt werde, wenn die Arbeitskräfte nicht ausreichen; allein die An frage erlaube ich mir an dm Herrn Staatsminister, ob, wenn es begründet ist, daß die Arbeitskräfte nicht ausreichen und da her extraordinäre Unterstützung gewährt werdm muß, dem Ae- belstsnde, wenigstens was das hiesige fVeMsappellationsge- richt und Obersppsllationsgsncht betrifft, nicht dadurch begeg net werden konnte, haß die Arbeitskräfte der Mitglieder dieser Behörden nicht länger so, wie es geschieht, allzu sehr zersplit tert werden. Irre ich nämlich nicht ganz, so werde« sowohl von dem BszirksappeKstionSgerichte, als dem Dberappellations-- gsrichts hierselbst fast perpetmll Mitglieder zu andern Depar tements depuürt, und zwar namentlich zum MirWeriuM des Innern bei Entscheidungen in Hsimathssschen in der dritte« Instanz, so wie zu demKrisgsgmchtscoKegium, ingleichen dem Finanzministerium in Steuer- und andern Sachen. Werden nun die betreffenden Räthe mit andern Arbeite« beschäftigt, so können sie sich natürlich ihrem eigentlichen Berufe nicht wid men. Meine Bemerkung soll indeß blos eine Anfrage enthal ten, über die ich um Belehrung bitte. SLaatsMinißer v. Könneritz: Dem Justizministerium kann es allerdings an und für sich nicht angenehm sein , wenn die obersten Justizbehörden und die Mitglieder derselben auch für andere Geschäfte benutzt werden. Es beruht dies aber, wie die geehrte« Mitglieder sich erinnern werden, auf der ganzen Einrichtung der Administrativjustiz und den diesfalls verab schiedeten Gesetzen. Es wurde em sehr großer Werth darauf
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