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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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dem ersten Anträge nicht beizustimmen, so habe ich nur wenige Worte hinzuzufügen. Es war allerdings der erste Antrag, der von der zweiten Kammer angenommen worden ist, nicht für sich allein und selbstständig hingestellt, sondern im Zusammenhänge mit mehrern andern Anträgen, die als Consequenzen daraus ge folgert werden sollten. Sie beruhten auf dem Jrrthume, als wenn die Actuarien und Viceactuarien eine Dienstcategorie bil deten und zwischen ihnen nur ein Unterschied im Gehalte statt fände, so daß sie von selbst nach der Anciennetät aufrückten. Es glaubte nun der Antragsteller, daß, wenn ein Auditor sofort als Actuar angestellt würde, er den Viceactuarien vorgesetzt und er mithin eingeschoben würde, so daß die Viceactuarien erst später nach den Anciennstätsverhältniffen in einen höher» Gehalt kom men könnten. Beiläufig erwähne ich, was ich in der zweiten Kammer nicht sofort vor Augen hatte, daß dies nm selten vorge- komrnen und mehrentheils namentlich nur in frühem Jahren dis Auditoren sofort Actuarien geworden sind. Denn unter allen Auditoren, die seit Errichtung der AppellationsgsriHLe eingstre- ten sind, sind nur 9, und zwar hauptsächlich im Anfänge sofort zu Actuarien befördert worden, während 33 mit Viceactuarstel- len haben fürlisb nehmen müssen, und auch unter jenen 9 warm mehrere, die lange über die Zeit Heils als Hülfsarbeiter, Heils als Hülfssecretairs gearbeitet Haben. Der Antrag ging auch nicht dahin, die Regierung irgend darin zu beschränken, daß sie die Auditoren sofort als Actuarien anstelle. D er Antragstel ler erkannte vielmehr vollkommen das Recht der Regierung an, nach eigenem besten Ermessen verfügen zu können, und cr beab sichtigte nur, zu verhindern, daß dm Viceactuarien in dem Auf rücken Zu einem bessern Gehalts geschadet würde. Deshalb wa ren diese Antrags in ihrem Zusammenhangs dahin gsstsllt: „Es ist wünschenswerth und der Gerechtigkeit entsprechend, daß die Auditors» der AppMationsgerichts nicht vor den Actuarien der Aemter, die länger gedient Haben, bevorzugt werden und daß die pecuniäre Stellung der Viceactuarien dadurch verbessert werde, daß sie nach einer bestimmten Reihe von Jahren (vielleicht 6 bis 8 jährige« Dienstzeit) wenigstens in einen Gehalt von 400 bis 500 KHK. einrücken/' Sein Haupt zweck ging daher nur dahin, daß die Viceactuarien, wenn ihnen Auditoren vorgesetzt würden,, gleichen Gehalt bekämen. NunistmerkWÜrdigexWeiss bei der Abstimmung der ersteSatz zwar angenommen worden, allein Hiebeiden folgenden, welche eben die Consequenzen hieraus enthalte» sollten, abgeworfen, so daß das Ministerium daher auch sofort erklärt hat, daß es sonach auch auf den ersten Antrag nichts thun könne. Was den zweite» Antrag an langt, so liegt lediglich eins pecuniäre Frage vor, so daßdasMimste- riumdemAntrage nicht unbedingt entgsgentreten kann. Es werden die geehrten Stände bei der künftigen Vorlage, wenn sie den Auf wand übersehen können, weiter ermessen, ob sie noch dafür stim men werden, oder nicht. Nur auf Eins muß ich noch aufmerk sam machen. Auch dieser Antrag lautete früher anders und be zog sich gar nicht auf die Actuarien; denn jeder Actuar hat an sich schon als niedrigsten Gehalt 500 KHK., und es kann daher -er Antrag höchstens auf die Viceactuarien bezogen werden. Hierdurch wird nun freilich die erste Claffe der Viceactuarien in Bezug auf den Gehalt der letzten Classe der Actuarien gleich gestellt. Auf Eins erlaube ich mir noch aufmerksam zu machen, daß der Antrag und Beschluß in der zweiten Kammer dahin geht, von 4 — 500 KHK. eimückm zu lassen, und ich möchte fast wünschen, daß er so ausgenommen würde, weil natürlich auch bei den Viceactuarien Gradationen in den Gehalten vor kommen, und daß sie also nach einer gewissen Z eit in dcrr Gehalt von 400 KHK. und später nach einem weitern Verlaufe in den Gehalt von 500 KHK. aufrücken können, sonst würde der Sprung von 300 bis auf 500 KHK. zu groß sei». Bürgermeister Hü bl er: So viel ich mich erinnere, war es auch die Meinung der Deputation, daß eins Erhöhung des dermaligcn höchsten Gehaltes der Vicssctuarisn von 400 KHK. bis zu 500 KHK. eintretsn solle. Staatsministsr v. Könneritz: Es heißt m dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer: von 400 — 500 Lhlr., und man hat daher auch hier eine Gradation sich gedacht. Referent v. Crusrus: Die Absicht der Deputation war keine andere, als dis von dem Herrn StaatsMinister so sbm angsdeutete. Wir glaubten es freilich so, wis es geschehen ist, ausdrücken zu müsse», weil die erste Claffe der Viresctusnsrr jetzt schon einen Gehalt von 400 KHK. bekommt. Bürgermeister Hübler: Ich würde, um das angeregte formelle Bedenken zu beseitigen, Vorschlags», in den Antrag statt der Worte: „von 500 Lhlr." auf der fünften Zeile dis Worte: „von 4 — 500 Lhlr." aufzunchmm, und gebe anheim, ob die Mitglieder der Deputation dem Vorschläge derkstsn. StaMMmister s. Könnsritz:Es wäre dies schon wsgsM der Conformität mit dem Beschlüsse der jenseitigM Kammer wünschmsWerth. Referent v. Crusius: Ich würde diese nur formelle Fassungsanderung kaum für nöthig gefunden Habs». Sieht man aber darin einen Mangel an Conformität mit den Be schlüssen der Zweiten Kammer, so habe ich nichts dagegen; muß jedoch wiederholt bemerken, daß bereits die erste Elasts dsrVicL- actuarien sine» Gehalt von 400 KHK. bezieht. Präsident v. Carlo witz: Ich fordere dfs Mitglieder dss Deputation auf, sich hierüber zu erklären. ' Bürgermeister Starke: Ich conformirs mich sberrfaW mit dieser Aenderung des Dsputationsgutachtsns. Bürgermeister Ssrnhardi: Dasselbe ist der Fall bsi mir, Referent V. Crusius; Es würden also die Worte sinzu- schalten sein: „von 4 — 500 KHK." Präsident v. Carlo witz: Ich habe zu erwarten, ob noch etwas darüber gesprochen werden will. Es handelt sich von einem doppelten Antrags, der in der zweiten Kammer ange nommen worden ist. Zuvörderst ist in der zweiten Kammer beschlossen worden, „in der ständischen Schrift über das Bud- jet der hohen Staatsregierung die Ansicht zur nähern Prüfung zugehen zu lassen, daß es wünschenswerth und der Gerechtig keit entsprechend sei, -aß dis Auditoren Md NpMatronsge- richte nicht vor den Actuarien der Aemter, dis länger gedient
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