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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028059Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028059Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028059Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll62. Sitzung 1443
- Protokoll63. Sitzung 1473
- Protokoll64. Sitzung 1505
- Protokoll65. Sitzung 1535
- Protokoll66. Sitzung 1561
- Protokoll67. Sitzung 1581
- Protokoll68. Sitzung 1597
- Protokoll69. Sitzung 1615
- Protokoll70. Sitzung 1639
- Protokoll71. Sitzung 1667
- Protokoll72. Sitzung 1687
- Protokoll73. Sitzung 1717
- Protokoll74. Sitzung 1733
- Protokoll75. Sitzung 1757
- Protokoll76. Sitzung 1785
- Protokoll77. Sitzung 1807
- Protokoll78. Sitzung 1845
- Protokoll79. Sitzung 1879
- Protokoll80. Sitzung 1911
- Protokoll81. Sitzung 1935
- Protokoll82. Sitzung 1959
- Protokoll83. Sitzung 1991
- BandBand 1845/46,3 -
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worden ist. In dieser Beziehung muß ich noch einmal das Wort ergreifen und ich will nur Weniges im Allgemeinen vor ausschicken. Es scheint mir in der That, als ob man hier das Verfahren der Staatsregierung etwas unbillig beurtheile, wäh rend nach meiner Ansicht die Staatsregierung dafür, daß sie so gehandelt hat, den Dank der geehrten Kammer verdiente. Ich verweise aus das frühere Decret und auf die ständische Schrift. In dieser ständischen Schrift ist ausdrücklich gesagt, der Staat solle sich bei dem Unternehmen bis zum dritten Eheste betheiligen, er solle die Zinsen vorschießen, solle mit diesem dritten Eheste den Actionairen nachstehen und erst dann eine Dividende beziehen, wenn dieActionaire4Procent erhalten, er solle die Zinsen auch fünf Jahre nach dem Bau garantiren, ja es ist hinzugefügt worden, es könne die Betheiligung bis auf die Hälfte gesteigert werden, und zwar unter denselben Bedingungen, und erst dann, wenn der Zweck damit nicht zu erreichen wäre, solle die Frage wegen des Baues aus Staats kosten in neue Erwägung gezogen werden. Die hier vor liegende Bahn ist unter denjenigen Bahnen begriffen, deren Ausführung stattsinden und auf welche dieErtheilungderCon- cession ausgedehnt werden solle; nur über die Mittel und Wege, also über die Herbeischaffung der erster» blieb eine Ver ständigung mit der Ständeversammlung zu erwarten. Nun glaube ich, daß, wenn der Gegenstand bei dem jetzigen Landtage zur Sprache gekommen wäre, die Staatsregierung und die Stande nach dem, was darüber vorliegt, es gar nicht würden haben vermeiden können, alle diese Concessionen der Gesell schaft, die den gedachten Bahnbau ausführen wollte, zu machen; denn die Erklärung lag unzweifelhaft vor, und auf Grund dieser Erklärung hat die Staatsregierung sich veranlaßt sehen müssen, der Gesellschaft sofort nach dem Schluffe des vorigen Landtags zu eröffnen, daß ihr diese Begünstigungen in Aus sicht gestellt würden, daß aber die Frage über die wirkliche Ge währung derselben noch der Berathung mit der jetzigen Stände versammlung bedürfe. Nun fand sich in der Zwischenzeit eine günstige Veranlassung, diese Last von der Staatsregierung abzu wenden, nämlich die Bahn durch Privatmittel ohne Unterstützung des Staats in Ausführung zu bringen. Nach meiner Ansicht würde die Staatsregierung sich einen Vorwurf zugezogen haben, hätte sie nicht von dieser Gelegenheit Gebrauch machen wollen. Es wird vielfach von der Betheiligung des Staats an den hier fraglichen Eisenbahnen gesprochen. Se. Königl. Hoheit Prinz Johann haben aber, wie mir scheint, sehr richtig aus- einandergesetzt, daß dies gar keine Betheiligung in dem Sinne ssei, wie man sie damals bei der letzten Bsrathung verstanden hat. Es ist ein Vorbehalt der Staatsregierung, ein Viertheil der Aktien zu übernehmen, ein Vorbehalt, der für die Gesell schaft bis zum 1. April d. I. verbindlich ist, für die Staats regierung aber bis jetzt noch offen steht. Wenn wir aber an nehmen, daß es ganz unumstößlich feststand, daß diese Bahn ausgeführt werden solle, so steht das Verfahren der Regierung nicht im Widerspruche damit. Die Ständeversammlung hat §ber vollständige Freiheit, dieses Biertheil -er Aktien nicht zu übernehmen, obwohl es bei den eingetretenen Verhältnissen allerdings wünschenswert- ist. Man möchte beinahe glauben, daß noch hier und da die Hoffnung vorgewaltet hätte, daß bei der dermaligen Ständeversammlung der frühere Beschluß wieder zurückgenommen werden könnte. Davon konnte die Staatsregierung bei ihrem Verfahren aber nicht ausgehrn; sie mußte den ständischen Beschluß als feststehend ansehem Was übrigens bemerkt worden ist in Bezug auf den Einfluß, welchen die Staatsregierung auf die Eisenbahnen ausüben möchte, so unterliegt es keinem Zweifel, daß sie ihn vermöge des Oberaufsichtsrechts ausüben kann, und es wird auch in dieser Rücksicht unvermeidlich sein, daß deshalb sowohl, als wegen der mancherlei polizeilichen Bestimmungen ein Gesetz erscheint. Wenn darüber geklagt wird, daß eine gehörige Influenz des Postverkehrs mit den Eisenbahnen noch nicht überall so hergestellt sei, wie es wohl wünschenswert- sein möchte, so verweise ich darauf, daß das ganze Eisenbahnsystem in diesem Augenblicke noch nicht vollendet ist, daß wir es nur mit einzelnen Strecken dieser Eisenbahnen zu thun haben, daß das Vorschreiten der Eisenbahnen bis auf einzelne vorliegende Stationen fortwährende Veränderungen in der Postverbmdung herbeiführen und etwas Vollständiges nur erst dann wird erzielt werden können, wenn die Eisenbahnen im ganzen Lande und in den Grenzstaaten vollendet sein werden. Bürgermeister Wehner: Gleich nach Werther's Leiden kommen die, welche die Chemnitz-Riesaer Eisenbahn bisher zu bestehen hatte. Nachdem man sich seit dem Jahre 1835 gleich nach der Zeit, wo die erste Bahn, dreLeipzig-Dresdner, sich constituirt, entschlossen hatte, ebenfalls eine Bahn von Chemnitz nach Riesa anzulegen, wurde dieses Unternehmen bis zum Jahre 1840 hinge halten, ohneeineabschlägliche oder zustimmende Antwort zu erhal ten, und endlich, nachdem sich dieseAngelegenheit durch die vorige Ständeversammlungund jetzt wieder durch dis zweite Kammerge- wunden hat,jetzt findet sich in der ersten Kammer wenigstens von einer Seite Widerspruch, Widerspruch, — den ich nicht erwartet hatte und den ich nicht recht begreifen kann. Ich habe viel zu großen Respekt vor der Rechtlichkeit der Herren, die Bedenklich keiten aufstellen, außerdem würde ich wirklich glauben, daß ein ge wisses Vorurtheil gegen die Stadt Chemnitz mit im Spiels wäre. Denn sonst könnte ich mir in -er That nicht vorstellen, warum man gegen dieses Unternehmen so viele, so viele Schwierigkeiten bereiten wollte. Man hat der hohen Staatsregierung verschiedene Vorwürfe gemacht darüber, daß sie in den Concessionsbedingun- gen zu weit gegangen wäre. Hierüber, meine Herren, brauche ich mich nicht erst weitläuftig zu erklären, denn der Herr Staats minister hat schon auseinandergesetzt, daß das nicht der Fall ist, und ich bemerke nur so viel, daß von vier Bedingungen, auf welche die Staatsregierung in Folge der Genehmigung der Ständeversammlung bei diesen Concessionen hätte eingehen kön nen, sie nur einer einzigen nachgekommen ist, und das ist die erste, nämlich daß sie ihre Betheiligung zugesagt hat, aber nicht nach einem Drittheil, wie ihr zustand, sondern nach einem Vier theil. Diese Betheiligung kann dem Staate gar keinen Schr-
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